Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Weikert, vielen Dank für die Anfeuerung. Ich befürchte, ich muss Sie enttäuschen, vielleicht sogar schwer. Natürlich haben wir uns intensiv mit dem Antrag beschäftigt, und Sie wissen, dass die Jobperspektive Plus auf Bundesebene geregelt ist. Ich denke, dass die einzelnen Punkte bereits angesprochen worden sind. Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen einzusetzen, ist sehr schwierig.
Frau Weikert, es tut mir leid, aber dies steht so in Ihrem Antrag. Das Weglassen Ihres Beispiels hilft uns auch nicht weiter. In den anderen Punkten werde ich dies auch noch ansprechen. Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen können nicht die entsprechenden Qualifikationen vorweisen, um in der Forstwirtschaft zu arbeiten. Hinzu kommt der maschinelle Einsatz, den bereits Frau Dettenhöfer angesprochen hat. Das ist nicht der richtige Weg für das Engagement des Freistaats Bayern.
Sie haben eben große Zahlen genannt. Dabei hat es sich um die Zahlen aller Langzeitarbeitslosen gehandelt.
- Alle Langzeitarbeitslosen in Bayern. Das ist jedoch nicht die Gruppe der Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen. Wir wissen nicht genau, um wie viele Personen es sich handelt. Mir ist eben aufgefallen, dass Sie keinen Vorschlag zur Finanzierung gemacht haben. Wir wissen nicht, um wie viel Geld es geht. Ich glaube nicht einmal, dass die Beträge zu hoch sind, jedoch fehlt der Finanzierungsvorschlag.
Warum wurde das Projekt bisher nicht angenommen? Das habe ich bei Ihnen vermisst. Vor einem halben Jahr haben wir über die Entwicklung diskutiert. Bis auf die wenigen Modellprojekte gibt es sehr wenig Akzeptanz. Das Modell sollte vielleicht in Berlin überarbeitet werden. Im Koalitionsvertrag wird aufgeführt, dass die Arbeitsmarktinstrumente überarbeitet und reduziert werden. Die Fortsetzung des Projektes ist somit fraglich. Ich denke nicht, dass die Beteiligung Bayerns der richtige Weg ist. Frau Scharfenberg hat die 10 % Eigenanteil genannt. Wir haben damit einen Bürokratieaufwand, über den wir noch abstimmen müssen. Mit dem Zuschuss hätten wir ein Mitspracherecht über die Landesarbeitsämter. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Ausgestaltung, über die man reden müsste. Ich denke, das ist nicht der richtige Weg.
Wenn Sie sehen - wie Sie, Frau Weikert, das eben in Ihrer Rede zitiert haben -, dass auf der kommunalen
Ebene die Kolleginnen und Kollegen von der Union auch Anträge stellen, dies kommunal zu regeln, würde ich sagen, dass ein zusätzlicher Anreiz auf der Landesebene nicht nötig ist, sodass wir diesen Antrag ablehnen können.
In Berlin werden die Fördermaßnahmen auf den Prüfstand gestellt. Das gilt dann auch für Punkt 3, für die Weiterbildungsmaßnahmen. Wir haben jetzt eine neue Arbeitsministerin. Wir haben noch nicht die Gelegenheit gehabt zu hören, in welche Richtung sie bei diesem Prozess denkt. Aber selbstverständlich wird der Koalitionsvertrag umgesetzt. Das, was auch schon unter Schwarz-Rot galt, dass nämlich die Arbeitsmarktinstrumente zielgerichtet ausgerichtet werden müssen, liegt noch vor uns.
Ich denke, viel nötiger ist das Coaching. Das ist in der Kostenkalkulation und in dem Projekt "Jobperspektive" nicht enthalten. Ich brauche also einen Trainer, der jemanden mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen wirklich an den Arbeitsplatz heranführt, der gewissermaßen mitläuft. Das heißt, ich habe nicht nur das Gehalt für die Person aufzubringen, die den Arbeitsplatz bekommen soll, sondern auch das Gehalt für den Trainer. Das ist eine ganz andere Kostenkalkulation. Aber damit bekomme ich dann auch Leute mit Down-Syndrom wie bei dem Projekt in Erlangen in den ersten Arbeitsmarkt. Ich würde mir mehr die Ausrichtung der Instrumente in Berlin in dieser Richtung wünschen.
Aber ich denke, dass das Thema dort richtig angesiedelt ist. Auf der Bundesebene muss reformiert und zielgerichteter ausgerichtet werden. Wir können vielleicht noch darauf hinwirken, dass mehr Freiraum für die Umsetzung vor Ort geschaffen wird. Dort gibt es Möglichkeiten, die das Arbeitsministerium in Berlin vielleicht anders bewertet als eine Kommune vor Ort. Ich denke immer wieder an die Optionskommune in Erlangen, die sich diesbezüglich wirklich im Clinch befindet, weil gute Projekte, die von ihr skizziert werden, in Berlin nicht genehmigt werden. Das ist sehr schade, wenn es um den Bereich der schwer Vermittelbaren und der Langzeitarbeitslosen geht.
In summa müssen wir als FDP diesen Antrag ablehnen. Wir müssen uns der Bedürfnisse der Langzeitarbeitslosen annehmen, aber ich denke, dass andere Projekte geschickter sind und dass bessere Programme vorliegen als dieses.
Vielen Dank, Herr Kollege Rohde. Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Sackmann um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist ein gutes Unterfangen, dass wir uns über dieses Thema intensiv unterhalten, denn letztlich geht es um die Schwerstvermittelbaren, um diejenigen, die darum kämpfen und bei denen auch der Staat darum kämpfen muss, dass sie einen Arbeitsplatz bekommen. Fast jede Idee, die dazu geäußert wird, ist es wert, getestet und durchdiskutiert zu werden, um festzustellen, ob damit geholfen werden kann. So sehe ich diesen Antrag, und ich sehe auch die Intention grundsätzlich als eine Position, über die man diskutieren sollte.
Ich glaube aber, dass wir einen Unterschied zwischen dem Staat und den Privaten machen müssen. Meine Vorredner Herr Rohde und Frau Dettenhöfer haben schon darauf verwiesen. Wenn der Staat versucht, Arbeitskräfte in seinen Einrichtungen zu beschäftigen, ist zum einen das Arbeitsfeld relativ gering. Ich will gar nicht auf dem vorher genannten Beispiel herumreiten, aber dieses Beispiel zeigt schon, dass wir beim Staat nicht das große, breite Angebot haben.
Zum anderen sind Angebote aus der Privatwirtschaft vielleicht auch nachhaltiger. Dort gibt es die Möglichkeit, jemanden langfristig zu beschäftigen. Ich halte nichts davon, dass wir beispielsweise Planstellen des Staates zur Verfügung stellen. Wenn wir das bei der Saisonarbeit anbieten, ist das sicherlich in einer Reihe von Tätigkeitsfeldern nicht ganz unproblematisch. Dies alles spricht nicht unbedingt dafür, hier den Staat heranzuziehen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte den Vorschlag auch als flächendeckende Maßnahme nicht für richtig. Wir müssen natürlich dann auch fragen - darauf ist der Kollege Rohde schon eingegangen -, was diese Idee bei flächendeckender Einführung kosten würde. Da sehe ich im Moment keinerlei Ansatz für eine Finanzierung. Ich will jetzt gar nicht auf die Themen der Zuordnung der Zuständigkeiten des Bundes und anderer Gremien verweisen. Aber das Problem ist natürlich, dass damit zusätzlich erhebliche Kosten hervorgerufen sind.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Beispiele der Bürgerarbeit in verschiedenen Städten hier in Bayern. Diese wurden schon genannt. Ich habe all diese Maßnahmen grundsätzlich mit Wohlwollen begrüßt und begleitet. Aber dass diese Bürgerarbeit nachhaltig für einen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sorgen würde, konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Ich wehre mich ja nicht gegen solche Maßnahmen, aber die Zahlen, die wir haben und sie sind aktuell -, zeigen, dass ein solcher Abbau zumindest nachhaltig nicht eingetreten ist.
Deswegen bitte ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Antrag abzulehnen. Mit einem solchen Projekt fördern wir einen kleinen Kreis. Auch beim Staat wäre das nur für einen kleinen Bereich in der Beschäftigung möglich. Wir würden damit möglicherweise reguläre Stellen mit in Anspruch nehmen müssen, und wir würden damit das Problem schaffen, dass Maßnahmen in anderen Bereichen, auch auf dem privaten Sektor, wegfallen würden. Deswegen bitte ich um Ablehnung dieses Antrags, so sehr er auch aus einer Motivation heraus begrüßenswert und diskutierenswert ist. Ich halte ihn für nicht finanzierbar, für ordnungspolitisch nicht richtig und die damit verbundenen Maßnahmen nicht für durchführbar.
Ich darf vielleicht noch auf eines verweisen. Wenn man dann zum Beispiel auch in Nürnberg seitens des Staates feststellt, dass man hier besonders nachdrücklich tätig werden muss, ist es, glaube ich, besser, zu fördern und zu fordern. Wir wollen mit unserem Programm aus dem Maßnahmepaket für Nürnberg-Fürth entsprechend passgenau unter Einbeziehung der Region tätig werden.
Ich glaube, das sind die wegweisenden Maßnahmen. Deswegen bitte ich, uns gerade dabei zu unterstützen und diesen Antrag abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Bitte bleiben Sie am Rednerpult für eine Zwischenintervention der Frau Kollegin Weikert. Bitte schön.
Herr Sackmann, es geht mir mit diesem Antrag um eine Diskussion. Sie haben freundlicherweise am Anfang festgestellt, dass es um eine fachliche Diskussion darüber geht, wo der Freistaat Bayern in eine staatlich geförderte aktive Beschäftigungspolitik einsteigt. Dabei ist das Instrument "Jobperspektive" eine Möglichkeit, aber es gibt natürlich noch andere. Völlig klar ist, dass eine aktive Beschäftigungspolitik des Freistaates Bayern nicht zum Nulltarif zu bekommen ist. Deswegen geht es bei so einer Antragstellung erst einmal darum, ob der Freistaat a) bereit ist, das zu tun, und wie viel Geld der Freistaat b) dafür einzustellen bereit ist. Da können auch Sie, Herr Rohde, jetzt nicht von mir verlangen, dass ich gleich einen Haushaltsplan mitschicke. Das ist eine politische Erklärung, ob wir das tun wollen oder nicht.
Zum Zweiten wehre ich mich etwas dagegen, das Beispiel mit den Staatsforsten herzunehmen und zu sagen, das gehe nicht. Halten wir doch bitte noch einmal fest: Klar ist, dass mit diesem Instrument keine Planstellen
abgeschafft werden dürfen. Das ist definitiv so ausgelegt, das ist schon gar nicht möglich. Ferner geht es darum, dass der Freistaat Bayern mit seinen 300.000 Beschäftigten in den unterschiedlichsten Abteilungen, Eigenbetrieben und was alles dazugehört durchaus in der Lage wäre, von seinen Dienststellen in einer bestimmten Zeit ein Programm zu verlangen, aus dem hervorgeht, wo es möglich ist, solche Beschäftigungsmöglichkeiten zu etablieren, und wo nicht. Ich bin sicher, dass Sie dann auch Meldungen bekommen. Wenn es nur 500 wären, die der Freistaat selber fördert, wäre dies eine Entlastung und würde für 500 Leute Beschäftigung bringen. Darum geht es in diesem Antrag.
Frau Kollegin Weikert, ich verstehe den Grund, Ihr Anliegen und auch Ihr Engagement dabei. Aber ich halte das nach wie vor für den verkehrten Weg, weil ich nicht glaube, dass der Staat in der ganzen Breite hier der richtige Arbeitgeber ist.
Für meine Begriffe ist es viel sinnvoller, in vielen Bereichen dafür zu sorgen, dass die private Wirtschaft entsprechend tätig wird und dieses Anliegen unterstützt. Ich halte es nicht für richtig, eine riesige Bürokratie aufzubauen und zu schauen, wo überall man etwas machen kann. Ich kenne nur eines: Wenn der Staat die Möglichkeit hat, irgendwo jemanden aufzunehmen, ob das die kommunale Ebene oder der Staat selbst ist, nimmt er auch jemanden, der benachteiligt ist und eine Chance braucht. Fordern und fördern ist in diesem Bereich notwendig. Ich kenne diese Klientel auch aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit, auf die ich jetzt gar nicht zu sprechen kommen möchte, sehr gut. Ich weiß, was da erforderlich ist. Sie können sicher sein: Wenn es geht, hilft man auch in diesem Bereich. Ich halte jedoch den Staat für den falschen Ansprechpartner in diesem Bereich. Wir sollten vielmehr dafür werben, dass gerade auch in der privaten Wirtschaft hier Stellen geschaffen werden und damit nachdrücklich gefördert wird.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.
Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der Freien Wähler, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Die CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich darf das Ergebnis der vorhin durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Antrag der SPDFraktion, betreffend "Kein Handel mit Fleisch und Milch von Klontieren und deren Nachkommen", Drucksache 16/1606, bekannt geben. Das war Tagesordnungspunkt 11. Mit Ja haben 69 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 78. Es gab zwei Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dann gebe ich das Abstimmungsergebnis zum Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, betreffend "Kein Fleisch und keine Milch von Klontieren und deren Nachkommen in Bayern!", Drucksache 16/1629, Tagesordnungspunkt 12, bekannt. Mit Ja haben 66, mit Nein 70 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab drei Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Eingabe betreffend Änderung der Bauordnung zum vorsorgenden Schutz vor Mobilfunkstrahlung (UG. 0170.16)
Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit hat sich mit der Eingabe in seiner Sitzung am 12. November 2009 befasst. Er hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die Fraktion der Freien Wähler hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Ich eröffne die Aussprache. Hierfür stehen fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Ich möchte allerdings nachfragen: Wird zu diesem Antrag von den Freien Wählern eine namentliche Abstimmung beantragt? - Ja, gut. Ich wollte das jetzt schon sagen, damit man sich rechtzeitig auf die namentliche Abstimmung einstellen kann und wir sie dann auch durchführen können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Umweltausschusses behandelt, wobei es um zwei Petitionen ging: Das Bürgerforum Aßling im Landkreis Ebersberg und der Bund Naturschutz in Bayern fordern den Bayerischen Landtag in gleichlautenden Petitionen auf, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen.
Zweitens haben die Petenten eine Änderung der Bayerischen Bauordnung gefordert. Drittens ging es darum, die Kooperation zwischen den Kommunen und den Mobilfunkbetreibern zu verbessern. Ich möchte den Inhalt dieser Petitionen nicht länger diskutieren, weil wir Freie Wähler auch bei der Bauordnung gesagt haben, das werde in der Form nicht gelingen, denn wenn die Grenzwerte unterschritten würden, müsse die Genehmigung erfolgen. Deswegen haben wir eine Änderung der Baunutzungsverordnung gefordert. Das ist richtig.
Wir haben diese Eingaben aus folgendem Grund auf diese Tagesordnung gesetzt: Es handelt sich um zwei gleichlautende Petitionen mit drei gleichen Forderungen; wir haben das nachgeprüft. Das Interessante dabei war, das die Bürgerinitiative Aßling und der Bund Naturschutz genau die gleiche Petition gestellt haben. Deswegen hat die Bayerische Staatsregierung für beide Petitionen dieselbe Stellungnahme abgegeben. Sie haben das auch geschrieben und nochmals gesagt, dass beide Petitionen mit gleichem Inhalt gemeinsam behandelt werden sollten. Wir haben über beide Petitionen diskutiert mit dem Ergebnis, die Eingabe der Bürgerinitiative Aßling gemäß § 80 Nummer 3 GeschO der Staatsregierung als Material zu überweisen und die Eingabe des Bundes Naturschutz gemäß § 80 Nummer 4 GeschO für erledigt zu erklären.