Protokoll der Sitzung vom 23.03.2010

Ja, bitte.

Herr Kollege Dr. Bernhard, Sie sagen, es ist bekannt. Tatsächlich darf es ja auch bekannt sein. Ich frage Sie, wie Sie die Äußerung der Vorsitzenden des Bezirksausschusses bewerten, der für Waldtrudering zuständig ist, die gesagt hat, man dürfte die Debatten über Suchkreise nicht in der Öffentlichkeit führen. Diese Dame hat im Übrigen das gleiche Parteibuch wie Sie.

Also gut, zu diesem einzelnen Vorgang kann ich jetzt nicht Stellung nehmen. Ich habe mich aber schon manchmal in solche Fragen eingeschaltet und kann als meine Erfahrung darstellen, dass die Gesellschaften im Einzelfall bereit sind, Alternativstandorte zu suchen. Sie wissen aber auch, dass wir immer wieder die gleiche Erfahrung machen: Sankt Florian lässt grüßen. Dann wird ein vermeintlich besserer Standort gefunden, und dieser wird dann genauso bekämpft wie der erste Standort.

Im Ausschuss haben wir uns auf einen Antrag der Freien Wähler verständigt, demzufolge geprüft wird, ob mithilfe der Baunutzungsverordnung - das scheint mir ein sinnvollerer Weg zu sein - da und dort eine Steuerung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollten wir jetzt einmal abwarten. Auf jeden Fall halten wir den vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Genehmigungspflicht installieren will, für falsch. Deshalb werden wir ihm auch nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Wengert. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Standortpolitik der Mobilfunkbetreiber ist absolut unbefriedigend. Ich glaube, dass dies auch hier weitgehend Konsens ist. Im Inte

resse der betroffenen Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger kann das nicht oft genug gesagt werden. An diesem Zustand hat leider, Herr Kollege Bernhard, auch der von der Staatsregierung seinerzeit angestiftete Mobilfunkpakt nichts geändert. Dieser hat sich vielmehr als zahnloser Tiger entpuppt, soweit er die Positionen der Kommunen stärken sollte. Der Mobilfunkpakt nützt allein den Betreibern, sonst niemandem. Und auch das Sankt-Florians-Prinzip können Sie hier nicht ernsthaft bemühen, denn viele Gemeinden machen sehr, sehr ernsthafte Alternativvorschläge.

Im südlichen Ostallgäu gibt es ein Konzept für Mobilfunkstandorte, das der dortige Zweckverband für 60.000 bis 70.000 Euro erstellen ließ. Da gibt es Standorte - das jüngste Beispiel ist der Markt Nesselwang -, die ingenieurtechnisch untersucht sind und alle Voraussetzungen erfüllen, aber gleichzeitig den Belangen des Ortsbildes bzw. der Bevölkerung Rechnung tragen. Erst jetzt hat der Ihrer Partei angehörende Bürgermeister wieder eine Klatsche bekommen, indem sich einer der Mobilfunkbetreiber den Teufel darum schert, was die Gemeinde hier an Vorschlägen unterbreitet.

Die im Mobilfunkpakt vereinbarte Beteiligung der Kommunen, dieses Konsultationsverfahren verkommt zur Makulatur, weil die Kommunen zwar angehört werden und alternative Standortvorschläge machen können, die aber für die Mobilfunkbetreiber überhaupt keine Verbindlichkeit haben. Bürgermeister werden dann aber dennoch für den Standort der Sendemasten im Sinne des Wortes "mitgehangen, mitgefangen" verantwortlich gemacht.

Durch die Einführung der Genehmigungspflicht auch für Mobilfunkmasten mit einer Höhe von weniger als zehn Metern würde dieser Effekt allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, unserer Meinung nach noch verstärkt werden. Die Kommunen müssten im förmlichen Baugenehmigungsverfahren ihr kommunales Einvernehmen nolens volens erteilen, weil sie materiell rechtlich keine Ablehnungsgründe geltend machen können, sofern der Antragsteller eine positive Standortbescheinigung der Regulierungsstelle für Telekommunikation vorlegen kann, was selbstverständlich in den allermeisten Fällen der Fall sein wird. Dann haben die Kommunen erst recht den Schwarzen Peter in der Hand, denn sie haben in den Augen der Bürgerinnen und Bürger eine positive Entscheidung zugunsten eines im Ort möglicherweise noch so umstrittenen Standorts getroffen. Und warum sollten sich, lieber Herr Kollege Runge, Mobilfunkbetreiber in einem förmlichen Verfahren zu einem Konsens bewegen lassen, wenn sie doch von vornherein Brief und Siegel in der Hand haben, dass ihr Antrag genehmigt wird?

Dieser Nachteil aus Sicht der Kommunen wiegt unseres Erachtens deutlich schwerer als der Vorteil, den Sie sich als Antragsteller versprechen, nämlich mehr Transparenz, Information der Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung zu schaffen. Eine solche Regelung läuft vielmehr Gefahr, so etwa der Bayerische Städtetag, den ich zitieren darf, "bei der betroffenen Öffentlichkeit falsche Hoffnungen zu wecken, indem sie Gemeinden und Genehmigungsbehörden einen vermeintlichen Verhandlungsspielraum zur Standortwahl oder Grenzwertdiskussionen aus Gründen des Gesundheitsschutzes vermittelt."

Wir sehen im Ziel des Antrags, mehr Transparenz zu schaffen, zwar ein durchaus berechtigtes Anliegen, aber dieses muss dem Nachteil gegenübergestellt werden, dass die Kommunen sich quasi in eine baurechtliche Mithaftung für den ungeliebten Standort begeben müssen und dafür von der Öffentlichkeit wohl kaum belobigt werden dürften. Diese Situation wäre noch schlimmer als im Fall der bloß informellen Beteiligung im Rahmen des Mobilfunkpakts. Dieser Nachteil wiegt unseres Erachtens schwerer als der von Ihnen erhoffte Vorteil größerer Transparenz. Ich darf nochmals zitieren: "Die vorgeschlagene Regelung würde nur die Erwartungen in das Genehmigungsverfahren enttäuschen", so der Bayerische Städtetag in seiner oben bereits erwähnten Stellungnahme vom 1. Dezember 2009 im Rahmen der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf.

Ich habe bei der Einbringung kein flammendes Plädoyer für diese Regelung gehalten, sondern deutlich gemacht, dass der Zustand absolut unbefriedigend ist, dass diesem Zustand ein Riegel vorgeschoben werden muss, aber ich denke, dass das von Ihnen jetzt zum vierten Mal, wie Sie selbst ausgeführt haben, ins Feld geführte Instrument nicht zu dem auch von uns erwünschten Erfolg führen wird. Deswegen können wir diesem Antrag leider nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Glauber. Bitte schön.

(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus Gründen der Zeitökonomie und mit Blick auf die sportliche Rest-Tagesordnung, die wir heute noch vor uns haben, will ich nur zwei Punkte ansprechen. Wir haben vor sechs Wochen in diesem Hause gesagt, dass wir einen Antrag stellen würden, die Baunutzungsverordnung zu überarbeiten. Dem ist im Wirtschaftsausschuss stattgegeben worden. Herr

Kollege Runge und die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, nicht in zehn Jahren viermal den gleichen Antrag stellen, sondern einmal einen Antrag anders stellen, dann geht er vielleicht auch nach vorne.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Ihr seid doch noch gar nicht zehn Jahre da!)

- Das brauchen wir auch nicht. Es reicht ein Jahr, um den Antrag richtig zu formulieren.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Das Zweite - Herr Kollege Bernhard hat es angesprochen -: Wir haben das Problem der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung - BImSchV -. Wir werden auch bezüglich der BImSchV einen Änderungsantrag - Sie werden ihn in den nächsten Wochen auf den Tisch bekommen - einreichen. Dieser Antrag nimmt Bezug auf französische Pilotprojekte. Dort ist in 16 Städten eine Studie durchgeführt wurden, in der versucht worden ist, den Strahlungswert auf ein Hundertstel des heute gültigen Strahlungswertes der deutschen BImSchV zu senken. So hat man unter anderem in Paris flächendeckend einen Mobilfunkteppich erzeugt. Wir haben einen Antrag ausgearbeitet, demzufolge ein entsprechendes Pilotprojekt in Bayern und in Deutschland gestartet werden soll.

Ich denke, Mobilfunk ist für uns alle wichtig, es ist aber auch wichtig, in diesem Hause darüber nachzudenken, einen sorgsamen Umgang mit Mobilfunk anzumahnen. Wir von den Freien Wählern sind der Anwalt der Kommunen und lehnen daher den Antrag ab.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Vielen Dank. Jetzt darf ich Herrn Kollegen Dr. Bertermann das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auch ich fasse mich kurz, denn wir haben eine sportliche Sitzung und nicht mehr so viel Zeit.

Lieber Herr Runge, das Entscheidende ist der vorsorgende Schutz vor Mobilfunkstrahlung. Darum geht es doch letztlich. Ihre Genehmigungsfreistellung für Mobilfunkanlagen bis 10 Meter soll wegfallen. Das zielt in die Richtung, das Risiko zu minimieren. Sie selber haben in Ihrem Antrag ausgeführt, materielles Planungsrecht werde nicht geändert. Ich zitiere wörtlich: Maßgeblich sind die Grenzwerte in der Bundes-Immissionsschutzverordnung. - Sie wollen mehr Transparenz und mehr Öffentlichkeit. Sie bezweifeln, dass der Mobilfunkpakt in Bayern Erfolg gehabt hat. Im Prinzip fordern Sie eine vorsorgende Bauleitplanung.

Wir haben uns bereits in den letzten Sitzungen über die Grenzwerte unterhalten. Es ist jetzt, wie Sie völlig richtig sagen, bereits das vierte Mal, dass die GRÜNEN diese Anträge gestellt haben. Auch ein Volksbegehren war nicht erfolgreich. Wir wollen eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk. Sie hat den gleichen Stellenwert wie die DSL-Versorgung und ist gerade für den ländlichen Raum erst mit Mobilfunkantennen möglich. Damit besteht die Möglichkeit, den kompletten ländlichen Raum zu erschließen. Auf diese Chance setzen wir.

Ich darf auf das zurückkommen, was mein Vorredner ausgeführt hat. Sie stehen mit dieser Meinung nicht allein. Der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag haben sich bereits 2005 für eine entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung ausgesprochen. Beide vertreten die Ansicht, dass eine Ausdehnung der Genehmigungspflicht nicht die materielle Zulässigkeit der Bauvorhaben verändert. Das bedeutet aber, dass die Genehmigungspflicht nicht ein bislang zulässiges Vorhaben für unzulässig erklären kann. Bei einer Ausdehnung der Genehmigungspflicht wird somit der Sorge der Bürger, lieber Herr Runge, eben nicht Rechnung getragen. Vielmehr werden falsche Hoffnungen geweckt, die Gemeinden und Behörden hätten Spielräume, die in der Realität aber nicht vorhanden sind.

Es ist also nicht möglich - das ist die eigentliche Message, die ich Ihnen heute mitteilen möchte -, im Baugenehmigungsverfahren eine Grenzwertdiskussion zu führen. Aus der Baugenehmigungspflicht folgt keinesfalls, dass Mobilfunkanlagen in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern nicht mehr zulässig wären. Diese sensiblen Bereiche müssen geschützt werden. Sie können aber nur geschützt werden durch eine Änderung bundesrechtlicher Vorgaben. Damit sind wir wieder da, wo wir am Anfang waren, nämlich bei einer Reduktion der Grenzwerte. Das - so verstehe ich das auch - wäre eine vorsorgende Bauleitplanung. In diesem Sinne sollten wir die Diskussion fortsetzen. Ihren Antrag lehnen wir Liberale ab.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Jetzt ist Herr Kollege Dr. Runge nochmals sportlich unterwegs.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, was Sie böswillig oder gutgläubig oder wie auch immer in unsere Anträge hineininterpretieren wollen. Wir vermögen sehr wohl zwischen Bauordnungs- und Bauplanungsrecht zu unterscheiden. Wir haben auch voller Wohlwollen den Antrag der Freien Wähler unterstützt, obwohl in dessen Begründung einiges steht, was einfach nicht stimmt, weil de facto die Gemeinden auch in Bezug auf das

Bauplanungsrecht sehr große Möglichkeiten haben. Ich verweise nur auf die letzten Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Bezug auf Dachau und Gröbenzell. In diesen Urteilen ist ganz klar gesagt, die Gemeinden könnten in ihrer Bauleitplanung auch über das hinausgehen, was in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung an Grenzwerten festgesetzt ist, weil diese Grenzwerte nicht dem vorsorgenden Gesundheitsschutz dienten. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

In diesem Fall geht es aber um etwas ganz anderes. Wenn hier konstruiert wird, wir würden eine Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger suggerieren, dann ist das doch völliger Mumpitz. Wer in der Dorfpolitik sozialisiert ist und seit Jahren - viele Kolleginnen und Kollegen gehören dazu - im Bau- oder Planungsausschuss sitzt, der weiß doch, wie es dort abgeht. Alle Bauanträge, die den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, müssen genehmigt werden. Es wird aber nicht darauf verzichtet. Man muss zum Beispiel für eine Holzlege bei einem Brett von 1 Meter mal 30 Zentimeter einen Bauantrag stellen, während man für eine solche Anlage keinen Bauantrag stellen muss. Das ist ein etwas grobes Missverhältnis. Übrigens ist es bekanntlich so, dass die Vorgaben in Bezug auf die Genehmigungsfreistellung der Bayerischen Bauordnung, Herr Kollege Wengert, völlig leerlaufen, weil das Baugesetzbuch die Bayerische Bauordnung bricht, wenn es sich um ein reines oder allgemeines Wohngebiet handelt. In diesem Fall muss ein Antrag gestellt werden, selbst wenn der Sender nur 30 Zentimeter hoch ist. Auch dann sind nicht diese Dinge zu prüfen, die Sie anführen. Aber Sie wollen nicht, während Sie vor Ort sagen, Sie seien dafür. Das habe ich auch schon in Planungswerkstätten seitens örtlicher CSUKollegen erlebt und das erlebt man immer wieder.

Ein letzter Satz, Herr Kollege Bertermann, weil auch Sie wieder die kommunalen Spitzenverbände zitiert haben. In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, dass Ihnen, als wir hier vor wenigen Monaten über die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie diskutiert haben, bezüglich des einheitlichen Ansprechpartners die Position der Spitzenverbände piepschnurzegal war. Sie sprechen das Thema nach Beliebigkeit an, während Sie es manchmal wieder verstecken. Dabei handelt es sich einfach um eine schlechte Argumentation. Sie haben Hunderte von Bürgermeistern, die anders argumentieren. Wir sehen uns an dieser Stellen in zweieinhalb Jahren wieder bezüglich der Diskussion über die Bayerische Bauordnung. Im Übrigen verweise ich darauf, dass wir zahlreiche Anträge zu Hoch- und Niederfrequenzen auch in dieser Legislaturperiode gestellt haben und uns weiterhin mit der Thematik auseinandersetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat noch Herr Staatssekretär Eck das Wort. Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur kurz auf den Kollegen Runge eingehen. Lieber Herr Kollege Runge, Sie haben die Bauleitplanung der Kommunen angesprochen. Sie können keiner Kommune etwas vorschreiben, die sich mit der Bauleitplanung befasst hat. Der erste Senat hat die Messlatte so hoch gesetzt, dass bisher noch keine Kommune mit Vorgaben einem Gerichtsverfahren standgehalten hätte.

Außerdem ist eine Negativplanung für die Kommunen nicht möglich und dies hat bisher auch niemals standgehalten. Herr Runge, wir müssen eines zur Kenntnis nehmen, nämlich, dass im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens, wenn die Antennen in die Baugenehmigungsverfahren einbezogen würden, keine Diskussionsmöglichkeit besteht. Wir können über die einzelnen Standorte schlicht und ergreifend nicht diskutieren. Die Anträge werden von Privatpersonen und Institutionen gestellt und es gibt bestimmte Standorte und bestimmte Grundstücke mit Flurnummern. Darauf bezieht sich ein Verfahren. Auf dieser Grundlage kann, anders als Sie es wünschen, keine Diskussion entwickelt werden. Deshalb bitte ich ganz herzlich darum, dies zur Kenntnis zu nehmen. Wir würden nur zusätzliche Bürokratie erzeugen. Deshalb bitte ich, den Antrag abzulehnen.

Ich möchte einen weiteren Aspekt aufgreifen. Sie haben gesagt, über das Wort "Suchkreise" dürfe nicht öffentlich diskutiert werden. Verwechseln Sie dies vielleicht mit unserem DigiNet-Projekt? In diesem Rahmen wird sehr wohl öffentlich über den Suchkreis diskutiert. Die Blaulichtorganisationen befinden über die Notwendigkeit von Standorten. Darüber wird nicht hinter vorgehaltener Hand diskutiert. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich zum Ausdruck bringen. Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen.

Herr Staatssekretär, einen Moment bitte. Herr Dr. Runge hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Herr Staatssekretär, Sie haben meine Zwischenfrage an Herrn Dr. Bernhard nicht richtig verstanden. Die Frage bezog sich auf das Fehlverhalten bzw. die falsche Aussage einer Bezirksausschussvorsitzenden in München. Selbstverständlich sind Suchkreise öffentlich zu diskutieren. Jede Gemeinde mit Verantwortungsbewusstsein sollte öffentlich diskutieren.

Da es sich um eine Zwischenbemerkung handelt, habe ich etwas Zeit. Deshalb möchte ich Ihnen einen kurzen Satz zur Bauleitplanung zitieren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - ich habe schon einige Urteile angesprochen - sagt:

Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen zwar verlässliche wissenschaftliche Aussagen über gesundheitsschädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte nicht vor. Da solche Wirkungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, gibt es für eine vorsorgende Bauleitplanung auf diesem Gebiet aber sachliche Gründe.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit mehreren Urteilen - diese Urteile sind rechtskräftig - verdeutlicht, dass die Gemeinden sehr wohl in ihrer Bauleitplanung die Risiken des Mobilfunks berücksichtigen können.

Das lassen wir so stehen. An dieser Stelle erübrigt sich jede Diskussion. Im Rahmen Ihres nächsten Antrags kann darüber diskutiert werden.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen uns im Präsidium nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/2228 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 16/3945 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, möchte ich Sie über Folgendes informieren. Nach meinen Berechnungen sitzen wir heute bis 3.05 Uhr hier. Dank der Redezeit, die gerade eingespart worden ist, sitzen wir bis ungefähr 2.30 Uhr hier. Ich persönlich habe nichts vor, aber ich würde mich darüber freuen, wenn die Verhandlungen zwischen den Fraktionen etwas mehr Schwung bekämen.

(Allgemeiner Beifall)