Andererseits halte ich es für noch dramatischer, wenn man jetzt vorschlägt, dass wir den vertikalen Finanzausgleich weiter verstärken sollen, dass wir also noch mehr Geld dem Bund geben sollen und der Bund verteilt es dann an die Länder. Dann sind wir Kostgänger beim Bund, und das schwächt den Föderalismus. Deswegen dürfen wir dem SPD-Antrag und dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen.
Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag und um Ablehnung der Dringlichkeitsanträge der Opposition.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Thema Länderfinanzausgleich kämpfen CSU und FDP in Bayern Seit an Seit. Gelegentlich gewinnt man den Eindruck, dass das derzeit nicht bei jedem Thema der Fall ist.
Aber der Länderfinanzausgleich ist gerade für Bayern ein sehr wichtiges Thema. Wir alle wissen, dass die Zahlungen in den letzten Jahren
und die aktuellen Zahlungen erhebliche Beträge aus dem Haushalt in andere Länder abfließen lassen. Wir wissen auch, dass die Solidarität zwischen den Bundesländern notwendig, richtig und wichtig ist. Aber die Mittel, die in andere Länder gehen, müssen dort natürlich auch so, wie es der Länderfinanzausgleich in der Theorie will, verwendet werden, um die Wirtschaftskraft nach oben zu bringen und die Diskrepanz zwischen den Bundesländern nicht zu erhöhen, sondern die Lücke anzugleichen und zu schließen. Das wird auch besser im Gleichklang laufen.
Bayern hat als einziges Bundesland das Ziel des Länderfinanzausgleichs erreicht, nämlich vom Empfängerland zum Geberland zu werden. Bis 1986 und dann noch einmal 1992 hat Bayern Zahlungen erhalten, seit 1987 gibt Bayern an andere Bundesländer ab. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir, wie es auch die SPD fordert, frühzeitig die Alternativen prüfen; denn bis 2020 brauchen wir die neue Regelung; und dass wir auch, wie die GRÜNEN fordern, die Gespräche mit den anderen Bundesländern unterstützen.
Aber die Diskussion über das Sparpaket heute Morgen hat auch gezeigt, dass es jedem schwer fällt, freiwillig Gelder abzugeben, freiwillig den Gürtel etwas enger zu schnallen. Deswegen müssen wir auch prüfen, ob seit dem letzten Verfassungsgerichtsurteil und nach den Entwicklungen der letzten Jahre, auch was die Höhe der Zahlungen angeht, nicht neue verfassungsrechtliche Bedenken entstanden sind.
Die FDP-Fraktionen in den Ländern Hessen, BadenWürttemberg und Bayern sind einen gemeinsamen Weg gegangen. Wir haben beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das Alternativen zum bestehenden Verfahren aufzeigt; denn wir müssen Alternativen erarbeiten. Im Rahmen dieses Gutachtens soll auch geprüft werden, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen den aktuellen Status quo bestehen.
Wir freuen uns, dass dieser Weg, den wir im Frühjahr beschritten haben, auch von unserem Koalitionspartner hier in Bayern durch diesen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag unterstützt wird. Wir werden dieses Thema in aller Tiefe und mit aller Sorgfalt weiterdiskutieren, damit wir für Bayern eine tragfähige Lösung finden, die die Solidarität zwischen den Ländern gewährleistet, aber Bayern nicht einseitig überfordert.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fraktionsvorsitzende der CSU hat bereits angesprochen, dass die SPD ebenfalls einen Antrag eingereicht hat. Wir haben diesen Antrag zum bundesstaatlichen Finanzausgleich allerdings schon im April eingebracht. Im Gegensatz zu dem heute von der CSU und der FDP eingereichten Dringlichkeitsantrag verbleibt unser Beschlussvorschlag nicht im völlig Unverbindlichen, sondern enthält einen konkreten Arbeitsauftrag an die Bayerische Staatsregierung. Sie soll ein konkretes Konzept zu dem Problem des Finanzausgleichs vorlegen.
Im Gegensatz zu Ihrem Antrag wurde in unserem Antrag und im Antrag der GRÜNEN, dem wir zustimmen werden, auf Sachlichkeit gesetzt. Das Grundproblem der Diskussion über den Länderfinanzausgleich besteht darin, dass bei Ihnen falsche Zungenschläge hineinkommen und Fehlorientierungen deutlich werden. Deswegen haben wir unseren Antrag heute als Dringlichkeitsantrag eingebracht. Wir wollen die Unterschiede deutlich machen.
Zunächst zu den Gemeinsamkeiten: Ich freue mich über das klare Bekenntnis zur Solidarität zwischen steuerstarken und steuerschwachen Ländern. Die SPD ist generell für solidarische Systeme, zum Beispiel bei den Kommunalfinanzen, bei der Einkommensteuer oder beim Länderfinanzausgleich. Hier lassen wir uns von niemandem korrigieren oder interpretieren.
Richtig ist auch, dass die Balance zwischen der Solidarität der Gebenden und der Eigenverantwortung sowie der eigenen Anstrengung der Nehmenden immer wieder überprüft und gegebenenfalls neu justiert werden muss. Beim Länderfinanzausgleich geht es insbesondere um den Grad der Angleichung der unterschiedlichen Steuerkraft: Ist er zu klein, leidet die Solidarität. Ist er zu groß, findet eine Nivellierung statt, die den Anreiz zur Verbesserung der Einnahmesituation in den Nehmerländern beseitigen könnte. Auch die Geberländer hätten dann wenig Anreiz, die ihnen zustehenden Steuern tatsächlich zu erheben.
Eine weitere Gemeinsamkeit: Die derzeitige Höhe des Länderfinanzausgleichs ist durchaus Anlass, über Veränderungen nachzudenken. Wir wollen unter den zwei strengen Maßgaben - Solidarität und vernünftige Balance - die bayerischen Interessen wahrnehmen. Herr Kollege Schmid, es gibt allerdings einen Unterschied zu Ihrer Handhabung der politischen Diskussion über den Länderfinanzausgleich: Wir sind fest davon überzeugt, dass die bayerischen Interessen beim Länderfinanzausgleich nur dann erfolgreich vertreten werden können, wenn das Thema nicht taktisch missbraucht wird. Es darf nicht nur die Solidarität betont werden, sondern sie muss auch im Verhalten deutlich gemacht werden. Es muss sachlich und fachlich argumentiert werden. Alle überheblichen Zungenschläge sind zu vermeiden. Außerdem müssen konkrete Alternativen aufgezeigt werden. Das ist leider bei Ihnen nicht der Fall.
Ich möchte ein paar Punkte nennen, die Sie sich als Kritik anrechnen lassen müssen: Sie sind beim Länderfinanzausgleich schon sehr widersprüchlich. Erst stimmen Sie dem Länderfinanzausgleich zu, um dann den von Ihnen beschlossenen Länderfinanzausgleich wieder zu kritisieren. Sie nützen das Thema Länderfinanzausgleich immer dann, wenn es Ihnen politisch gerade ins Konzept passt, um landespolitische Defizite auszugleichen. Ich nenne als Beispiel das fehlende kostenfreie Kindergartenjahr oder die Studiengebühren. Weitere Beispiele sind die kommenden Streichhaushalte 2011 und 2012. Diese politische Instrumentalisierung machen wir nicht mit.
Wir müssen auch sachlich mit den Grundlagen des Länderfinanzausgleichs umgehen. Es war zu entscheiden, wie die neuen Bundesländer behandelt werden und ob der Finanzausgleich insoweit Sache des Bundes oder der Länder ist. Es wurde entschieden, die neuen Länder in den Länderfinanzausgleich einzubeziehen, was auch sinnvoll ist. Die Höhe der Mittel, die Bayern zu zahlen hat, hängt damit zusammen, dass die Länder diese Aufgabe übernommen und dafür hohe Anteile an der Umsatzsteuer bekom
Ihre Vorgehensweise ist uns nicht ganz klar: Sie sprechen in Ihrem Antrag von "Gesprächen". Dennoch drohen Sie vor dem Jahr 2019 mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Uns ist nicht klar, in welche Richtung Sie marschieren wollen. Eines geht natürlich nicht: Sie und wir halten die föderale Eigenständigkeit als Kern des Föderalismus hoch. Das bedeutet, dass die Länder ihre Mittel autonom so verwenden können, wie sie es für sinnvoll halten. Wir bleiben dabei: Der Finanzausgleich ist ein Ausgleich auf der Einnahmenseite. Wir müssen über den Mechanismus dieses Ausgleichs reden. Wir kämen aber im deutschen Föderalismus in Teufels Küche, wenn wir die politischen Schwerpunktsetzungen anderer Bundesländer über diesen Finanzausgleich beeinflussen wollten. Das ist mit uns nicht zu machen.
Wir können dem Antrag der CSU nicht zustimmen, weil die CSU dieses Thema immer wieder mit dem falschen Zungenschlag einbringt. Das dient nicht den bayerischen Interessen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, weil er einen konkreten Handlungsauftrag an die Staatsregierung enthält. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN ebenfalls zustimmen, weil er für die Diskussion interessante Ansatzpunkte bringt.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Redezeit ist sehr begrenzt, sie reicht aber aus, um das Thema abzuhandeln. Meines Erachtens ist bei diesem Thema die Dringlichkeit nicht gegeben. Der Herr Staatssekretär hat vorher zur Präsidentenwahl gesagt, dass dieses Thema nicht dringlich sei, weil die nächste Wahl erst im Jahr 2015 stattfinden wird. Der Finanzausgleich gilt bis zum Jahr 2019. Normalerweise dauern die Verhandlungen fünf Jahre. Ab dem Jahr 2014 wird wahrscheinlich konkret verhandelt. Man wird sehen, welche politischen Verhältnisse dann in den Ländern bestehen.
Ich gehe davon aus, dass jede Bayerische Staatsregierung, ganz gleich, wer nach dem Jahr 2013 regiert, für Bayern das beste Ergebnis im Finanzausgleich zu erreichen versuchen wird. Ich gehe auch davon aus, dass die Bayerische Staatsregierung dies im Jahr 2005 versucht hat. Damals wurde die jetzige Re
Zu den einzelnen Anträgen: Wir werden dem CSUAntrag zustimmen, obwohl er eigentlich etwas populistisch ist. Es ist selbstverständlich, dass die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen ein gutes Ergebnis herausholen wollen. Wir zeigen uns solidarisch, wollen jedoch für Bayern das Beste. Herr Kollege Schmid, ich habe ein Problem, das schon genannt worden ist: Der Finanzausgleich ist einnahmebezogen. Wenn wir die Ausgaben der Länder einbeziehen würden, würden wir in die Hoheit dieser Länder eingreifen. Wir wollen nicht, dass in Bayern ein anderer mitredet. Das wollen auch die anderen Länder nicht. Das ist nicht in unserem Sinn. Die einzige und beste Lösung ist für uns, die Spreizung zu vergrößern, damit ein gewisser Abstand zwischen Geberländern und Nehmerländern besteht.
Beim Antrag der GRÜNEN habe ich ein Problem, nämlich diesen vertikalen Finanzausgleich. Dort kommt ein weiterer Partner hinein, mit dem man Verhandlungen führen muss, mit allen damit verbundenen politischen Komplikationen. Ich habe meine Bedenken, dies einfach hinzunehmen. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ansonsten können wir allen Punkten dieses Antrags zustimmen, aber nicht diesem vertikalen Finanzausgleich.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Sie darüber informieren, dass die CSU-Fraktion zu diesem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Der nächste Redner ist Herr Kollege Hallitzky.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! So richtig schlimm ist der Dringlichkeitsantrag der CSU nicht. Im ersten Satz heißt es:
Die Geltungsdauer für das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reicht von 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2019.
Das ist mir neu, dass dies der Landtag zu beschließen hat, und das ist auch Unsinn. Dass ein Verhandlungsprozess, für den insgesamt noch zehn Jahre Zeit sind, heute einen besonders dringlichen Dringlichkeitsantrag erfordert, erschließt sich mir auch nicht
zwingend. Richtig ist aber der letzte Satz, dass die Staatsregierung Gespräche führen soll. In der Tat benötigen wir eine konstruktive Debatte und Reformvorschläge zur künftigen Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs. Allerdings hätte ich dann von Ihnen heute auch irgendwelche erste Reformüberlegungen erwartet, in welche Richtung Sie denn gehen wollen allein schon in Ihrem eigenen Interesse, damit Ihr eigener Antrag eine gewisse Relevanz haben könnte. Leider fehlen diese Reformvorschläge völlig.
Warum wir uns beim Antrag von CSU und FDP nicht enthalten, sondern ihn ablehnen, hat im Wesentlichen mit der üblen populistischen Begleitmusik zu tun, mit der die beiden Fraktionen und Parteien durchs Land ziehen.
Erstens. Die Staatsregierung will gegen den gültigen Länderfinanzausgleich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dabei, Herr Schmid, hat das Bundesverfassungsgericht 1999 genau zu diesem Sachverhalt bereits entschieden. Es hat entschieden; es hat Vorgaben gemacht, und diese Vorgaben wurden umgesetzt. Die Tatsache, dass das Verfassungsgericht bereits entschieden hat und die Vorgaben umgesetzt wurden, zeigt, dass ein neuerlicher Gang vor das Bundesverfassungsgericht keinerlei Sinn macht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden - ich zitiere aus dem Urteil -, "im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs darf die Finanzkraftreihenfolge unter den Ländern nicht verkehrt werden und die Abstände zwischen den 16 Ländern dürfen verringert, aber nicht aufgehoben oder ins Gegenteil verkehrt werden." Genau dies ist aufgrund der Reform von 2005 gewährleistet. Das heißt im Klartext: Es ist kaum zu erwarten, dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hätte, weil eben die Verfassungsgerichtsvorgaben bereits umgesetzt wurden. Deshalb ist allein schon die Forderung nach dieser Klage - deswegen sagen wir: ziehen Sie diese zurück - nichts weiter als ein billiges politisches Schauspiel, das wir ablehnen.
Zweitens. Sie arbeiten in der Öffentlichkeit und auch in der heutigen Begründung Ihres Antrags mit wohlfeilen Behauptungen, die mit der Funktionsweise des Länderfinanzausgleichs gar nichts zu tun haben. Sie kritisieren insbesondere, dass sich einige Empfängerländer bei bestimmten Sachen mehr leisten als manches Zahlerland. Von meinen Vorrednern wurde schon darauf hingewiesen, dass diese Kritik deshalb absurd ist, weil der Länderfinanzausgleich nicht an die Ausgaben, sondern an die Einnahmen eines Landes gekoppelt ist. Alles andere würde der Haushaltsautonomie der Länder widersprechen, und alles andere würde sich jedes Bundesland völlig zu Recht verbieten. Bayern würde das genauso tun. Wenn also ande
re Bundesländer beispielsweise ein kostenloses Kindergartenjahr einführen, Bayern aber nicht und stattdessen Straßen baut, dann liegt das in der Haushaltshoheit der Länder. Das muss auch so bleiben, lieber Kollege Schmid.
Im Übrigen: Wenn wir das einführen würden, wenn also Berlin oder Schleswig-Holstein auf unseren Druck hin sämtliche Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen entlassen würden, würde das am Länderfinanzausgleich gar nichts ändern, weil er eben an die Einnahmen gekoppelt ist. Das heißt, diese Länder bekämen genauso viel Geld, wie sie jetzt bekommen. Hier gilt also: Populistisches Gejammere über beitragsfreie Kindergartenjahre in Mecklenburg-Vorpommern kann fehlende Sachkenntnis leider, leider nicht ersetzen.