Protokoll der Sitzung vom 23.06.2010

Herr Kollege Hanisch, ich habe auch in der zweiten Recherche nur die Zahl 8.000- bis 9.000 gefunden, nicht die Zahl 14.000. Umso wichtiger ist es natürlich, aus dem Bericht zu erfahren, wie viele Spielhallen es wirklich gibt.

Ich komme zu dem Schluss: Bayern ist nicht besonders betroffen. Die Anzahl der Spielhallen ist in den letzten Jahren gestiegen. Dies ist zum Teil der Änderung der Spielverordnung zum 1. Januar 2006 geschuldet, die klare Vorgaben für die Aufstellung von Spielgeräten macht. Da steht: Es darf maximal zwölf Geräte auf mindestens 144 Quadratmetern geben.

Die frühere Zeit der großen Säle ist längst vorbei. Aber die Vorgaben führen dazu, dass es heute mehr kleinere Spielhallen gibt. Daraus ergibt sich ein statistischer Effekt; denn jetzt beklagen wir, dass wir mehr Spielhallen als vorher haben. Das ist eben auf den Gesetzgeber zurückzuführen.

Frau Schmitt-Bussinger, Sie haben es selber gesagt: Ein zentraler Punkt ist der Jugendschutz. Ich darf § 6 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes zitieren:

Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

Das ist die geltende Rechtslage.

Bei dem Thema Spielhallensteuer kann es sich also nicht um die Überlegung handeln, dadurch den Jugendschutz zu stärken. Ich denke, hier geht es vorrangig um das Abkassierargument. Die Antragsteller

wollen den Kommunen eine Einnahmequelle erschließen. Herr Herrmann hat schon in seiner Rede im April darauf hingewiesen - dafür war ich sehr dankbar -, welches die Motivation des Fürther Oberbürgermeisters ist. Er hat einfach gesagt, er wolle mehr Geld in seiner kommunalen Kasse haben.

Aus den genannten Gründen habe ich große Zweifel, dass die FDP-Fraktion dem Gesetz am Ende der Beratungen zustimmen wird. Ich glaube nicht, dass uns ein Aktionismus auf der Grundlage einer neuen Steuer weiterhelfen wird. Es könnte sogar sein, dass wir dadurch mehr Bürokratie erzeugen, als überhaupt Geld in die Kassen der Kommunen kommt. Ich bin jedenfalls sehr skeptisch.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Für die Staatsregierung darf ich jetzt Herrn Staatsminister Herrmann das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat im April in der Tat einen klaren Auftrag an die Staatsregierung beschlossen, dem wir selbstverständlich nachkommen werden, nämlich bis Ende Juli dem Hohen Haus zu berichten, wie sich die Ansiedlung gewerblicher Spielhallen in den bayerischen Kommunen seit 2009 entwickelt hat, wie die Kommunen mit dem ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarium in der Praxis umgehen, um die Ansiedlung gewerblicher Spielhallen im Gemeinde- oder Stadtgebiet zu steuern, und welche Möglichkeiten in welchen Bundesländern für die Kommunen bestehen, spezielle Steuern auf Spielautomaten und -geräte zu erheben.

Wir haben zu der Thematik die kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahme des Städtetages und des Gemeindetages liegen bereits vor. Es ist kein Geheimnis - ich kann es an dieser Stelle schon sagen -: Beide haben sich dafür ausgesprochen, dass die Kommunen die Möglichkeit zu einer solchen Steuererhebung erhalten. Die Stellungnahme des Landkreistages erwarte ich in Kürze.

Aus meiner Sicht ist das, was in der Debatte gerade gesagt worden ist, durchaus legitim. Dabei müssen zwei Aspekte angesprochen werden.

Der eine Aspekt ist die unmittelbare Problematik der Spielhallen. Dazu gehört auch die Frage der Bekämpfung von Spielsucht. Denn wir haben das interessante Phänomen, dass sich die 16 Länder in ihrem Glücksspielstaatsvertrag intensiv mit der Spielsuchtbekämpfung bei allen anderen Glücksspielen beschäftigt

haben, aber der Bereich, der nach Aussagen aller medizinischen Experten die allermeisten Spielsuchtprobleme verursacht, nämlich die Geldspielautomaten, die es in den Spielhallen gibt, ist bei der Bekämpfung der Spielsucht bislang völlig außer Betracht geblieben.

Das muss ich aber etwas einschränken. Die Länder haben im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag damals die Bundesregierung aufgefordert, das Problem der Spielsucht im Zusammenhang mit den Geldspielautomaten endlich auch einmal in den Blick zu nehmen. Denn dies liegt nicht in der Zuständigkeit der Länder, sondern ist bundesrechtlich geregelt. Leider ist aber eine ernsthafte Befassung des Bundes mit dem Problem der Spielsucht an Geldspielautomaten bis heute ausgeblieben.

Zum anderen beschäftigt uns bei der Polizeiarbeit die Frage, inwieweit in bei der einen oder anderen Spielhalle, die im Volksmund manchmal auch Spielhölle genannt wird, bzw. in deren Umfeld eine kriminelle Szene ansiedelt. Das ist sicher nicht bei allen der Fall, aber bei der einen oder anderen. Auch diesen Aspekten gehen wir nach und darüber werden wir das Hohe Haus näher informieren.

Ferner ist es - das hatte ich in unserer Debatte im April schon gesagt - durchaus legitim, wenn Kommunen das Ganze einfach unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung ihrer finanziellen Situation betrachten. Der Oberbürgermeister von Fürth, den ich das letzte Mal in diesem Zusammenhang erwähnt habe, hat das auch offen gesagt. Er vergleicht, wie andere große Städte in Deutschland dastehen. Dabei ist er darauf gestoßen, dass es in anderen Bundesländern eine ganze Reihe von Städten gibt, die aus der Erhebung einer solchen Automatensteuer oder wie das im Einzelnen heißt - das ist unterschiedlich - durchaus schöne Einnahmen erzielen.

Ich denke, wir sind uns einig, dass, egal wie wir das im Detail weiterentwickeln, Herr Kollege Rohde, niemand daran denkt, eine Kommune zu verpflichten, das zu machen. Insofern wird sich die Frage, ob der Aufwand größer ist als der Ertrag, kaum ernsthaft stellen; denn eine Kommune, die nicht erwartet, dass sie dann tatsächlich einen gewissen Ertrag hat, wird eine solche Steuer nicht einführen. Aber auch das könnten wir näher betrachten. Ich werde dem Hohen Haus auch berichten, wie die Erfahrungen in anderen Bundesländern sind, und an einigen Beispielen aufzeigen, welche Einnahmen Kommunen generieren.

Ich will allerdings an dieser Stelle noch darauf hinweisen: Je besser es finanziell funktioniert, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es, was die Bekämpfung

der Spielsucht angeht, den gegenteiligen Effekt haben kann, weil ich damit möglicherweise ein Interesse mancher Kommunen erst richtig wecke, sodass sie vielleicht sagen: Je mehr Spielhallen wir haben, desto größer sind die Einnahmen in unserem Haushalt. Wir müssen also auch diese gegenteilige Wirkung bei einer Betrachtung dieses Themas mit in Rechnung stellen.

Die Gesetzentwürfe gehen zur Beratung in die Ausschüsse. Parallel dazu werden wir, wie gesagt, noch vor der Sommerpause einen Bericht vorlegen können, damit das im Herbst in den zuständigen Ausschüssen in Ruhe diskutiert werden kann.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. - Die Aussprache ist damit geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht darin Einverständnis? - Das ist so und damit so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2 d:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FW) zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (Drs. 16/5130) - Erste Lesung

Dieser Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Das Wort erteile ich dazu Herrn Kollegen Dr. Fahn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor Kurzem brachte die Arbeitgemeinschaft der Erwachsenenbildung ein wichtiges Papier heraus, das den Titel trägt: "Der Mensch bleibt das Maß". Dieses Papier spricht von den wachsenden Herausforderungen einer leistungsfähigen Gesellschaft und von der Notwendigkeit des Ausbaus des Lernens im Lebenslauf.

Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf der Freien Wähler aus formalen Gründen den Titel "Erwachsenenbildung" trägt, geht es um einen Gesetzentwurf, der den Gedanken des lebenslangen Lernens als Baustein trägt - ein Ziel, das bereits 1657 Johann Amos Comenius vorausschauend so beschrieb: omnes omnia omnio, oder mit anderen Worten: Allen Menschen alle Dinge der Welt in grundlegender Weise beibringen.

Zum bisherigen Gesetz. Meine Damen und Herren, das bisherige Gesetz stammt aus dem Jahr 1974 und hat sich grundsätzlich bewährt. Es ist von den Merkmalen Pluralität, Subsidiarität und Freiheit geprägt. Es zeichnet sich durch Staatsferne aus, was bedeutet, dass der Staat in diesem Bereich lediglich einen Rahmen setzt, den die Träger der Erwachsenenbildung vor Ort mit eigenen Aktivitäten eigenverantwortlich ausbauen können. Das soll nach Ansicht der Freien Wähler auch so bleiben.

Die Träger der Erwachsenenbildung erreichen in 416 Einrichtungen jedes Jahr über drei Millionen Menschen in Bayern und bestätigen das Lob, das Kultusminister Spaenle am 28. November 2009 so formulierte: Das Tolle an der Erwachsenenbildung ist, dass jeder Bürger an jedem Punkt seiner Biografie einsteigen kann. Dennoch sind wir uns alle einig - das wird die Staatsregierung ebenfalls so sehen -, dass wir dieses Gesetz den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen müssen. Eigentlich hätte das schon längst erfolgen müssen. Der Bayerische Landtag hat nämlich bereits am 14. Februar 2008 beschlossen, dass eine Novellierung, eine Anpassung dieses Gesetzes erfolgen soll. Jetzt, nach über zwei Jahren, ist das immer noch nicht geschehen. Warum eigentlich nicht? - Am 1. Dezember antworteten Sie, Herr Marcel Huber, auf die Frage, ob dies bis zum Sommer 2010 geschehe: Wir werden das zeitnah machen. - Gut. Aber was "zeitnah" heißt, haben Sie bisher nicht erläutert.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Deswegen wundern wir uns, dass die Staatsregierung in dieser Frage immer noch nicht in die Gänge gekommen ist. Aber Sie werden uns sicherlich erklären, wann diese Gänge endlich eingelegt werden.

Inzwischen gab es aus den Reihen der Opposition verschiedene Anträge und Initiativen. Ich würde sagen, unabhängig von den Inhalten hat sich die Opposition intensiv mit dem Thema befasst. Bisher haben wir, wenn Gesetzentwürfe eingebracht wurden, von der Staatsregierung immer nur gehört, was daran falsch ist. Meine Damen und Herren, da haben wir das Gefühl gehabt, die Staatsregierung reagiert nur. Aber wir wünschen uns von Ihnen, dass Sie in dieser Frage auch einmal agieren, der heißt, dass Sie uns vielleicht auch einmal konkret sagen, wie dieser Beschluss des Bayerischen Landtags aus der letzten Legislaturperiode konkret umgesetzt wird. Sie haben uns damals am 1. Dezember gesagt, Qualität geht vor Eile. Aber Sie sagen auf der anderen Seite auch, dass man an dem alten Gesetz gar nicht so viel zu ändern bräuchte. Da können Sie auch gleich sagen, wie Sie es ändern wollen.

Wir haben neue Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Zum einen wird das Lernen immer mehr zum kontinuierlichen Prozess. Das beginnt schon in der Vorschule, im frühkindlichen Stadium, und setzt sich bis hin zum Seniorenalter fort. Das heißt, die Menschen werden immer älter und viele sind bis ins hohe Alter leistungsfähig. Gleichzeitig gibt es immer mehr generationsübergreifende Aktivitäten zwischen Jung und Alt, Alt und Jung. Von daher meinen wir, dass die Bildung den Anforderungen einer modernen Gesellschaft im Sinne eines lebenslangen Lernens - das sage ich immer wieder - auch besser entsprechen muss.

Wir haben seit 1974 den Gedanken des vereinten Europas ohne Grenzen. Den müssen wir hier viel stärker einbauen. Ebenfalls müssen wir die Untersuchung des Landessozialberichts - sie ist aktuell aus dem Jahr 2009 - einbeziehen. Der Landessozialbericht kommt zum Beispiel zu dem Ergebnis: Ältere und geringer Qualifizierte nehmen immer seltener als Beschäftigte mittleren Alters und höher Qualifizierte an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Das heißt, wir brauchen neue Methoden des Unterrichtens für bildungsferne Schichten und verlässliche Standards für die berufliche Weiterbildung. Ein einklagbares Recht hatten, meine ich, die GRÜNEN mal gefordert. Das ist zwar gut gemeint, aber - dazu gibt es Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände - es ist in dieser allgemeinen Form kaum finanzierbar.

Der Gesetzentwurf der Freien Wähler spricht von einem sogenannten Grundversorgungsangebot. Das können wir auch finanziell definieren. Das ist insgesamt wichtig und fördert gewisse Kompetenzen. Dazu gehören bestimmte Alphabetisierungskurse oder Angebote zur Nachholung des grundlegenden Bildungsabschlusses. Wir haben auch den Bildungsbegriff wir haben uns mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN sehr ausführlich beschäftigt - nicht so ausführlich definiert und formuliert; denn je genauer und differenzierter Sie das definieren, umso mehr engt man sich wiederum ein, vor allem dann, wenn man vermeiden will, dass das Gesetz jedes Jahr oder alle zwei Jahre geändert werden soll.

Wir, die Freien Wähler, wünschen eine weitere Stärkung der Bildungsanreize in Form von Bildungsgutscheinen und Bildungsdarlehen. Das haben wir in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Um es gleich vorwegzunehmen - denn das war auch ein Diskussionspunkt in der Vergangenheit -: Wir haben die Bildungsfreistellung nicht in unseren Gesetzentwurf geschrieben. Die Freien Wähler sind der Auffassung, diese Bildungsfreistellung ist ein sehr wichtiges Thema, ganz klar, gehört aber nicht in den

Bereich der Erwachsenenbildung. Da geht es um Aufgaben des Arbeitsministeriums, des Sozialministeriums, und die sollten in diesen beiden Ministerien bearbeitet werden. Dann sollte von dort aus vielleicht einmal ein Lösungsvorschlag kommen. Wir wollen auch nicht, dass die Bildungsfreistellung die kleineren und mittleren Unternehmen noch weiter belastet. Auch das müsste man hier mit einbauen.

Wir Freien Wähler - das wird Sie nicht wundern - wollen die kommunale Selbstverwaltung erhalten und stärken. Deshalb haben wir in unseren Gesetzentwurf keine regionalen Bildungseinrichtungen aufgenommen. Wir wollen die bestehenden Freiheitsrechte der Volkshochschulen, die ihr Programm eigenverantwortlich zusammenstellen, erhalten und eine Evaluation im Zeitraum von jeweils fünf Jahren durchführen. Ich glaube, das wünschen alle.

Lernen im Lebenslauf muss einen größeren Stellenwert als bisher haben. Zu der Nagelprobe kommt es sicherlich dann, wenn es um die Finanzen geht. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt.

Im Gegensatz zur bisherigen Fassung haben wir nicht nur formuliert: "Erwachsenenbildung … ist … ein … gleichberechtigter Hauptbereich des Bildungswesens", wie es bisher im Gesetz steht, sondern wir haben es konkret benannt: Frühkindliche, vorschulische, schulische, berufliche und Erwachsenenbildung sind gleichermaßen wichtig.

Das scheint aber bei der Staatsregierung manchmal noch nicht ganz so angekommen zu sein. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle zum Beispiel war letztes Jahr bei einer Tagung in Tutzing dabei. Er zeigte Verständnis für die Belange der Erwachsenenbildung, sprach aber gleichzeitig von einer schwierigen Finanzlage in Bayern und dem Desaster der Landesbank. Das ist natürlich grundsätzlich richtig, das wissen wir alle, aber ich denke, von einem Kultusminister erwartet man zunächst einmal - das hatten wir auch bei der Diskussion um die 1.000 Lehrerstellen -, dass er sich knallhart für sein Ressort und für die Bildung einsetzt, meine Damen und Herren, und das müsste noch stärker der Fall sein.

Michael Mötter vom Bildungswerk der bayerischen Wirtschaft beispielsweise sprach dann auch vom "Stiefkindstatus der Erwachsenenbildung". Es kann also nicht sein, dass, wenn es um die Verteilung der Mittel geht, die Erwachsenenbildung immer hintanstehen muss. Wir haben es in der Vergangenheit immer gemerkt: Erwachsenenbildung ist zwar wichtig, aber wenn es um die Verteilung der Mittel geht, liegt sie stets weiter hinten, und dem helfen schöne Worte nicht ab.

Die Träger der Erwachsenenbildung haben immer noch - das muss man zumindest einmal kurz erwähnen - das Trauma von 2003 im Kopf, als Ministerpräsident Stoiber bei der Erwachsenenbildung die Axt ansetzen wollte. Das erzählen sie bei Gesprächen heute immer noch. Deshalb wünschen wir, dass auch der von der Bayerischen Staatsregierung genannte Förderbetrag von circa 13 Millionen Euro als verpflichtend garantierte Mindestleistung betrachtet wird.

Wir haben selbstverständlich intensive Gespräche mit den Trägern der Erwachsenenbildung geführt. Deshalb steht auch in unseren Begründungen zum Entwurf, dass wir wünschen, dass die Mittel für die Erwachsenenbildung bis auf 25 Millionen Euro noch erhöht werden. Das haben wir uns nicht aus den Fingern gesaugt, sondern - Sie wissen es auch - das sind die Daten, die wir von den Trägern der Erwachsenenbildung bekommen haben. Wir haben das ausführlich mit ihnen diskutiert.

Aber wenn die Mittel erhöht werden - das sagen wir auch ganz klar -, darf es nicht zulasten der Kommunen gehen; denn die Kommunen beteiligen sich schon bisher mit 30 % an der Finanzierung, der bayerische Staat aber nur mit 5 %. Das ist zu wenig. Beim Landeszuschuss pro Einwohner zum Beispiel liegt Bayern nur an 15. Stelle aller Bundesländer; lediglich Brandenburg zahlt noch weniger. In Zahlen ausgedrückt, sind es 2 Cent pro Teilnehmer.

Alle hier im Haus sprechen von der Wichtigkeit der Bildung, ob CSU, FDP, SPD oder GRÜNE, bei der Bildung dürfe nicht gespart werden. Aber das müssen wir dann auch einmal ganz konkret umsetzen.