Protokoll der Sitzung vom 23.06.2010

Die Aussprache ist geschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und

Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Das findet Ihre Zustimmung? - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/4013) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Hierzu wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Frau Kollegin Gote beginnt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Minister! Die Situation der Hochschulen ist zurzeit wegen der anhaltenden Unterfinanzierung - anhaltend heißt hier: seit vielen, vielen Jahren -, wegen der missglückten Bologna-Reform, wegen der extrem deutlich ausgeprägten sozialen Schieflage, die Sie noch durch die Einführung von Studiengebühren verschärft haben, wegen einer unvollständig umgesetzten und falsch verstandenen Autonomie, wegen des doppelten Abiturjahrgangs, der im nächsten Jahr vor den Toren - hoffentlich nicht vor den verschlossenen Toren - der Hochschulen steht, und wegen des drohenden Sparhaushalts alles andere als komfortabel.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein besonders feines Gespür für diese Problemlagen, vielleicht sogar das feinste Gespür dafür, haben die Studierenden selbst. Das haben uns die Bildungsproteste im vergangenen Jahr, im Jahr davor und auch jetzt wieder sowie die vielen Veranstaltungen, die im Zuge der Bildungsproteste auf der Straße, in den Hochschulen und in der Öffentlichkeit stattgefunden haben, gezeigt. Sie alle waren von einer hohen Kompetenz, von großer Disziplin, von hohem Engagement - unermüdlichem Engagement, muss man schon sagen, teilweise rund um die Uhr - und von konstruktiven Lösungsvorschlägen geprägt. Die Bildungsproteste haben gezeigt, dass die Studierenden einen hohen Einsatz zu leisten bereit sind, um unsere Hochschulen voranzubringen. Deshalb sollten wir die vielen Probleme, die die Hochschulen und die Studierenden, aber auch alle anderen Mitglieder der Hochschulen haben, endlich angehen. Zugegeben, manches ist nicht schnell und einfach lösbar, aber einiges ließe sich schnell und leicht und sogar heute hier in diesem Hause tun. Was wir erreichen könnten, wäre eine Verbesserung der demokratischen Mitgestaltungsrechte für die Studierenden. Genau das haben wir in unserem Gesetzentwurf gefordert.

Herr Minister und Kolleginnen und Kollegen von CSU und FDP, warum ergreifen Sie nicht endlich diese Chance? Warum begreifen Sie nicht, welche Ressourcen brachliegen, wenn Sie die Kompetenz, die Motivation, die Energie, die Kritik und die guten Ideen der Studierenden nicht ernsthaft nutzen? Die Studierenden als größte Gruppe an der Hochschule haben ganz selbstverständlich das Recht, ihre Hochschule mitzugestalten. Diese Studierenden sollen und wollen Verantwortung an den Hochschulen übernehmen. Deshalb sage ich Ihnen, Herr Minister, und Ihnen, Kolleginnen und Kollegen: Nehmen Sie diese Studierenden doch in die Pflicht, indem Sie ihnen endlich die Rechte geben, die ihnen zustehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben diesen Vorschlag in unserem Gesetzentwurf gemacht. Es war ein Vorschlag, und wir hätten uns über Reaktionen gefreut, die Teile des Hauses durchaus gezeigt haben. Wir hätten uns auf konstruktive Kritik gefreut. Wir hätten uns auch auf Ihre Vorstellungen in dieser Frage gefreut. Sie hätten uns wenigstens sagen müssen, was Sie sich vorstellen; denn auch Sie sagen außerhalb dieses Hauses, dass Sie sich durchaus mehr Partizipation der Studierenden vorstellen können. In 14 von 16 Bundesländern funktioniert das offensichtlich ganz gut. Warum also sollten gerade Sie nicht in der Lage sein, ein geeignetes Modell für unser Land zu entwickeln? Aber Sie haben es nicht getan. Sie haben sich in den Diskussionen über unseren Gesetzentwurf nicht mit dem demokratischen Mitbestimmungsrecht der Studierenden in der Tiefe auseinandergesetzt. Sie haben immer wieder abgeblockt, zuletzt auch bei der Ministerbefragung, und zwar mit einem einzigen Argument, der sogenannten Zwangsmitgliedschaft, die Sie nicht wollen.

Ein paar Punkte dazu: Das, was wir fordern, ist nicht Zwang, sondern betrifft Rechte. Es sind Rechte, die die Studierenden haben. Wer sagt, es handle sich um eine Zwangsmitgliedschaft, der diffamiert die guten demokratischen Rechte der Studierenden. Diese Rechte sind auch mit Pflichten verbunden, und zwar so wie bei jeder Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft; übrigens auch der zu unserem Staat. Man kann auch die Staatsangehörigkeit nicht als Zwangsmitgliedschaft bezeichnen. Dies gilt für jede Mitgliedschaft, die man dadurch erwirbt, dass man einer Gemeinschaft angehört. Die Entscheidung, dieser Gemeinschaft anzugehören, treffen die Studierenden, indem sie studieren. Das als Zwangsmitgliedschaft zu diffamieren, halte ich für daneben.

Dann wird immer das Argument gebracht, die Zwangsmitgliedschaft sei mit einem Zwangsbeitrag verbunden. Dazu muss ich sagen: Dieser Zwangsbei

trag, der keiner ist, wird von dieser Gemeinschaft, vom Studierendenparlament, demokratisch festgesetzt. Jeder Student und jede Studentin kann in diesem Gremium mitbestimmen, ob es einen solchen Beitrag geben soll und wie hoch dieser sein soll. Hier von Zwang und Zwangsbeitrag zu sprechen, geht an der Sache vorbei.

Wir wären Ihnen aber in dieser Frage sogar entgegengekommen. Wir haben in den Beratungen gesagt: Wenn das der Stein des Anstoßes - vielleicht der letzte, der Sie zum Umdenken bringen kann - sein sollte, dann bieten wir Ihnen die Ausstiegsoption an. Darauf sind Sie übrigens gar nicht eingegangen. Sie haben keine eigenen Vorschläge gebracht und ich finde, Sie schaden unseren Hochschulen, wenn Sie sich weiterhin in dieser Frage so stur stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb fordere ich Sie heute auf: Wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen können, dann geben Sie wenigstens den Hochschulen, die auf diesem Weg vorangehen wollen, die Möglichkeit, das über Öffnungsklauseln zu erreichen, also mehr Partizipation für die Studierenden.

Es gibt weitere Probleme im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess, für die wir als Gesetzgeber Verantwortung tragen. Bei der Analyse, was in den letzten Jahren seit der Bologna-Reform schiefgelaufen ist, besteht in diesem Hause weitgehend Einigkeit. Sogar bei den Lösungen besteht weitgehend Einigkeit. Vieles von dem, was an den Hochschulen bereits geändert worden ist oder in der Änderung begriffen ist, geht in die richtige Richtung. Wir haben gemeinsam Beschlüsse des Landtags gefasst und mehrere Berichte hierzu erhalten. Es zeigt sich, dass vieles in die richtige Richtung geht. Dass Sie das, Herr Minister, jetzt so schön mit Ihren Leitlinien als großen Wurf verkaufen - Vereinbarung mit allen Beteiligten; mit wem auch immer -, ist wunderbar. Das haben Sie gut gemacht, aber es ist nichts Neues. Es ist schon richtig, aber nichts Neues. Es ist auch ein bisschen aufgeplustert, weil in der Substanz nichts Neues enthalten ist.

Es bleibt dabei: Wenn Sie sich nur auf das beschränken, was in dem Bericht an Leitlinien enthalten ist, dann schieben Sie den Schwarzen Peter für alle Fehler, die im Rahmen der Bologna-Reform gemacht worden sind, den Hochschulen zu. Das kann nicht sein. Auch die Abgeordneten des Landtags tragen als Legislative Verantwortung dafür, etwas zu verbessern und der Reform den richtigen rechtlichen Rahmen zu geben.

Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf gefordert, Änderungen bei der Regelstudienzeit, bei der Anerkennungspraxis von im Ausland oder an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen und bei der Sichtweise des Masters als Regelabschluss mit dem Ziel, dabei keine Quotierung zuzulassen, im Gesetz festzuschreiben. Ich hätte mir gewünscht, dass wir im Ausschuss in einen konstruktiven Dialog oder einen Wettstreit um die besten Ideen für ein besseres Hochschulgesetz eingetreten wären. Ich meine, Sie können sich nicht der Verantwortung für die Hochschulen entziehen, indem Sie auf die Autonomie der Hochschulen verweisen, die bisher nur unvollständig, einseitig und häufig zulasten der Hochschulen verwirklicht ist. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Das betrifft vor allem die finanzielle Autonomie. Solange die Hochschulen nicht die vollständige finanzielle Autonomie, das heißt zum Ersten genug Geld für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Form einer Ausfinanzierung und einem Ende der Unterfinanzierung und zum Zweiten ein Globalbudget haben, kann man nicht sagen: Macht einfach und wir kontrollieren nur. Solange das nicht so ist, haben wir die Aufgabe, im Gesetz Konkretes zu ändern.

Wir haben Ihnen Vorschläge vorgelegt. Wenn Sie heute nicht zustimmen wollen, dann erwarten wir in nächster Zeit Ihre Vorschläge. Ich kann Ihnen aber auch versichern, wir werden Sie nicht in Ruhe lassen. Wir werden weitere gute Ideen nachschieben und hoffen dann auf Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir setzen die Beratung mit Herrn Kollegen Jörg fort.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Gote, Sie wollen den Masterabschluss als Regelabschluss. Auch nach Ihren Ausführungen ist mir immer noch nicht klar, welches Ziel Sie damit eigentlich verfolgen. Wollen Sie das vollständige Konterkarieren des Bologna-Prozesses, wollen Sie den Ausstieg Bayerns aus dem Bologna-Prozess? Wollen Sie die internationale Isolierung Bayerns?

Der berufsqualifizierende Bachelor ist Kern des Bachelor-Systems in ganz Europa und in Deutschland. Mit Ihrer undurchdachten Forderung haben Sie die Studierenden und auch die bayerische Wirtschaft, vorsichtig formuliert, stark irritiert. Ihre Behauptung, der Bachelor-Abschluss sei kein berufsbefähigender Abschluss und die Absolventen hätten keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, ist schlichtweg falsch. Nach einer Untersuchung des Zentrums für Hochschulforschung der Uni Kassel haben sich drei von fünf Ba

chelor-Studenten bewusst für die Berufstätigkeit entschieden. Die Arbeitslosigkeit von BachelorAbsolventen ist mit 3 % ebenso niedrig wie bei anderen Abschlussgruppen. Schon durchschnittlich drei Monate nach ihrem Abschluss finden BachelorAbsolventen eine Stelle. Mit Ihrer Forderung entwerten und diskreditieren Sie den Bachelor-Abschluss und unsere erfolgreichen Bachelor-Absolventen.

Eine unbürokratische und transparente Anerkennung von Studienleistungen ist in der Tat grundlegend für die Mobilität der Studierenden. Das hat die CSU-Fraktion im Rahmen des Bologna-Prozesses häufig betont und unterstrichen. Eine Umfrage des DAAD aus dem Herbst 2009 zeigt hierzu eine erfreuliche Entwicklung. Der Anteil der vollständigen Anerkennung aller im Ausland erbrachten Leistungen in den neuen Studiengängen liegt bei 63 %, in den traditionellen Studienfächern und Studiengängen sind es nur 46 %.

Werte Frau Kollegin Gote, wenn ich Sie richtig verstanden habe, behaupten Sie, es käme bei der Anerkennung von Studienleistungen nur auf die abstrakten Studieninhalte an und nicht auf die faktisch erworbenen Kenntnisse unserer Studierenden. Das ist natürlich Quatsch. Denn es kommt bereits heute schon auf die tatsächlich erworbenen Kenntnisse an. Dies hat die Kultusministerkonferenz unlängst nochmals klargestellt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erlauben Sie mir den Hinweis, dass Ihre Forderung hinsichtlich einer stärkeren Flexibilität den aktuellen Entwicklungen bereits hinterherhinkt. Viele Hochschulen haben sich die Anregungen aus dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion vom 26. November 2009 bereits zu Herzen genommen. So hat beispielsweise die Ludwig-Maximilians-Universität ihre Prüfungsdichte im Bachelor-Studium deutlich gesenkt. Pro Modul wird nur noch eine Prüfung verlangt. Zudem werden viele Leistungsnachweise nicht mehr benotet.

Die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Fachhochschulen, haben die Regeln abgeschafft, denen zufolge Studierende, welche die maximale Studiendauer überschreiten, automatisch exmatrikuliert werden. Damit die ersten Semester verstärkt der Orientierung dienen können, sollen die einzelnen Prüfungsnoten nicht von Beginn an voll zur Endnote zählen.

Kolleginnen und Kollegen, in ganz Deutschland und in fast allen der 46 Bologna-Teilnehmerstaaten beträgt bei den konsekutiven Bachelor- und Masterabschlüssen die Höchstdauer der Regelstudienzeit fünf Jahre. Daran können und sollten wir nichts ändern; denn un

sere Absolventen sollen international erfolgreich sein. Ich will nicht, dass der Hochschulstandort Bayern in einem Atemzug mit den sechs ausscherenden Teilnehmerstaaten genannt wird, zum Beispiel Georgien oder Armenien.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Zwangsmitgliedschaft in und Zwangsabgabe an eine Verfasste Studierendenschaft - entspricht das wirklich Ihrem Bild von einem freien, eigenverantwortlichen, selbstbestimmten Studierenden? Das Leitbild der CSU sieht anders aus.

(Isabell Zacharias (SPD): Ja, das wissen wir!)

Wir haben ein Problem mit der Legitimität eines AStA, der aus Hochschulwahlen mit niedriger Wahlbeteiligung hervorgeht, gleichzeitig aber über Einnahmen von mehreren Hunderttausend Euro im Semester aus Zwangsbeiträgen verfügt. Die Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen liegt - das ist bekannt - oft nur bei zehn bis zwanzig Prozent. Den Negativrekord hält die Universität Duisburg-Essen mit nur 6,6 % Wahlbeteiligung. Frau Kollegin Gote, Sie reden dann davon, dass die Zwangsabgaben demokratisch legitimiert wären. Bei 6,6 % Wahlbeteiligung darf man dahinter ein kräftiges Fragezeichen machen und sich überlegen, ob wir das so sehen dürfen.

Diese niedrigen Wahlbeteiligungen spiegeln doch mangelndes Vertrauen in die ASten wieder und führen auch zu verzerrten Mehrheitsverhältnissen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Wo lebt ihr eigentlich?)

Nach Recherchen von "ZEIT CAMPUS" addieren sich die größten Verschwendungen, die in den letzten Jahren an fünf deutschen Hochschulen mit Verfassten Studierendenschaften zu beklagen waren, auf 1,2 Millionen Euro.

Kolleginnen und Kollegen, die starke Fluktuation in den Allgemeinen Studierendenausschüssen erschwert zumindest - da werden wir uns einig sein einen professionellen Umgang mit den Beiträgen. Ich nenne nur ganz wenige Beispiele. An einem einzigen Abend verlor der AStA Bochum 230.000 Euro, weil er zu teure Bands für eine Party engagiert hatte. Der AStA der Universität Duisburg-Essen betrieb mehrere Jahre ein Kulturcafé, Gesamtverlust: 450.000 Euro. Der AStA Frankfurt verlor mit einer Autovermietung 100.000 Euro.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gründe dafür, eine Verfasste Studierendenschaft mit Fragezeichen

zu versehen, sind mannigfaltig. Uns werden Sie nicht dafür gewinnen, Ihnen in diesem Punkt zuzustimmen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, heute gehören dem Senat fünf Vertreter der Hochschullehrer und vier weitere Vertreter an. Einer davon ist ein Studierender. Verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Sie wissen doch, dass die Hochschullehrer aus verfassungsrechtlichen Gründen die Mehrheit bilden müssen. Ihre Forderung, drei Studierende in den Senat aufzunehmen, würde dazu führen, dass die Hochschullehrer mit 5 : 6 in der Minderheit wären. Was Sie hier fordern, ist wegen des Grundsatzes der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre verfassungswidrig. Sie könnten sich dadurch behelfen, dass Sie das Gremium erweitern und mehr Professoren dazunehmen. Wo aber würde der Sinn stecken, wenn Sie ein Gremium immer nur weiter aufblähen würden? - Das wollen wir nicht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es bleibt natürlich unsere gemeinsame Aufgabe zu überlegen, wie die Mitwirkungsrechte der Studierenden neben den bereits bestehenden Mitwirkungsrechten weiter gestärkt werden können. Wie Sie wissen, gibt es dazu eine wichtige Arbeitsgruppe unseres Wissenschaftsministers. Wir begrüßen ausdrücklich dieses Gremium. Heute ist doch offensichtlich geworden, dass die GRÜNEN die dort zu erarbeitenden Ergebnisse nicht abwarten und hier ihre eigene Suppe kochen wollen. Das verdient nicht unsere Unterstützung. - Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Jörg. Bitte bleiben Sie noch am Pult. Frau Kollegin Gote hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin Gote.

Das ist leider nur eine Zwischenbemerkung; dabei könnte man zu diesem Thema so viel sagen.

Zu Ihrer letzten Aussage: Warum sollten wir auf die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe warten, in die wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier überhaupt nicht einbezogen sind? - Das erschließt sich mir nicht.

Ihr Argument zur Wahlbeteiligung ist gefährlich, wenn ich mir anschaue, wie sich die Wahlbeteiligung bei unseren Wahlen entwickelt. Daran beteiligt sich auch nur noch die Hälfte der Leute. Wenn ich mir dann noch ansehe, wie viel Geld die CSU in den letzten Jahren in den Sand gesetzt hat, dann wird Ihr Argument ein sehr gefährliches. Auf dem Niveau sollten

wir hier besser nicht diskutieren; da sitzen Sie im Glashaus.

(Beifall bei den GRÜNEN)