Es klemmt noch bei einem dieser drei Anliegen, nämlich bei der institutionellen Verankerung. Da müssen wir prüfen, wie wir das dann handhaben. Aber zwei der Punkte sind mittlerweile auf den Weg gebracht. Interessanterweise sind, wie gesagt, diese drei Anliegen Bestandteil des Gesetzentwurfs. Ich mag jetzt nicht über die Motivation, die dahintersteckt, spekulieren. Es ist schon ausgeführt worden, wie dies beispielsweise bei den verschiedenen Eine-Welt-Gruppen, vor allem bei den großen Mitgliedsgruppen, im Netzwerk angekommen ist. Wir steigen dann in die Beratungen ein. Die Frage ist, ob es ein Gesetz braucht. Das ist zu diskutieren. Auch die andere Frage, ob der Gesetzentwurf zielführend, stringent und umfassend genug ist, werden wir diskutieren. Ich halte das schon für fraglich. Wir könnten jetzt auch noch den einen oder anderen Punkt benennen, wenn es die Zeit zulassen würde. Wir sollten uns damit schon etwas Mühe geben, damit wir alle gemeinsam im Sinne der Sache und des Anliegens vorankommen.
Nächster Redner: Herr Kollege Prof. Dr. Barfuß. Ihm folgt dann noch Frau Kollegin Dr. Strohmayr. Bitte schön.
Herr Präsident, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich jeder Fraktion unbenommen, hier solche Anträge zu stellen. Frau Dr. Strohmayr, ich finde es aber ein bisschen schade, weil wir zu fünft an diesem Thema arbeiten und drei Anträge gestellt haben; zwei gehen schon durch, der dritte - davon bin ich überzeugt wird bald kommen. Aber es bleibt Ihnen, wie gesagt, unbenommen.
Ich teile mit Ihnen die Auffassung, die wir hier alle im Hohen Haus vertreten. Dass uns die Massenarmut, die soziale Instabilität sowie die sozialen oder ökologischen Folgen nicht in Ruhe lassen können, ist ganz klar; aber es geht um den Weg, wie wir dort hinkommen.
Zunächst ist die Frage: Was ist die Rechtsgrundlage? Sie schreiben, dass dies Artikel 32 des Grundgesetzes decken würde. Das sehen andere Juristen anders. Hier wird eindeutig gesagt, Entwicklungshilfepolitik ist Bundespolitik. Sie gestatten mir, dass ich als Haushälter frage: Welchen Betrag hätten Sie sich denn vorgestellt, damit das wirklich wirksam wird, wenn der Bund jährlich zwischen 6 Milliarden und 7 Milliarden Euro zur Verfügung stellt? Dann, das werden Sie sehen, ist der bayerische Beitrag allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Flankierend, wie Herr Dr. Fahn vorschlägt, kann man das auf alle Fälle machen. Es wäre mir aber sehr wichtig, dass das Bewusstsein, das wir in allen fünf Fraktionen für diese entwicklungspolitische Zusammenarbeit haben, quasi als Grundprinzip staatlichen Denkens in das Denken der Ressorts eingeht, sodass auch die Ministerialbürokratie erkennt, das Parlament möchte das. Das ist viel wichtiger als alles andere. Ich habe einmal ausgerechnet, dass wir in Bayern für dieses Projekt ungefähr 5 Millionen Euro ausgeben, während der Bund 6 bis 7 Milliarden Euro ausgibt. Daran mögen Sie erkennen, dass es ein Tropfen auf den heißen Stein ist.
In diesem Zusammenhang noch etwas anderes: Ich möchte die SPD-Kollegen bitten, wieder zur Gemeinsamkeit zurückzukehren. Wir haben es beim Thema Asyl geschafft, wir schaffen es vielleicht auch in der Kinderkommission. Wir haben nicht so viele Freunde, die mit dem Thema "Eine Welt" etwas am Hut haben. Es ist in jeder Fraktion eine Riesenarbeit, die Kollegen davon zu überzeugen. Darum meine ich, wenn Sie wieder kommen, werden wir wieder stärker. Darauf möchte ich eigentlich hinaus.
Noch etwas muss ich los werden: Wir glauben nicht, dass dieser Bereich bei der Staatskanzlei besser aufgehoben wäre. Denn die bisherige Ansiedlung dieses Bereichs im Wirtschaftsministerium hat sich bewährt, ob es bei Otto Wiesheu war oder ob es nun bei Martin Zeil ist. Wir sollten diese Strukturen nicht aufbrechen. Fazit ist: Es hat nicht geschadet, dass Sie den Antrag gestellt haben. Das ist so, als würde sich ein übereifriger Schüler melden und sagen, Herr Lehrer, ich weiß etwas. Aber gehen Sie davon aus, dass auch die anderen etwas wissen. Lassen Sie uns gemeinsam wieder zusammenkommen. Die Menschen in der Dritten Welt haben das wirklich verdient.
Frau Kollegin Dr. Strohmayr ist die letzte Rednerin in dieser Ersten Lesung. Frau Kollegin Dr. Strohmayr.
Ich bedanke mich für diese sachorientierte Diskussion. Ich war ein bisschen nervös, weil ich mehr Prügel erwartet habe.
- Letztendlich wollen wir miteinander etwas erreichen, und das ist auch in unserem Sinne. Ich wollte hier mitnichten einen Keil hineintreiben. Auch die breite Diskussion hier war einmal gut und in der Sache hilfreich. Das ist ein wichtiges Thema. Es ist notwendig, im Großen über dieses Thema zu diskutieren.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich habe schon gesagt: Wir werden mitnichten auf unserem Gesetzentwurf bestehen, sondern sind natürlich bereit, gute Vorschläge aufzunehmen und unseren Gesetzentwurf zu verändern. Wir sollten in der Sache vorankommen. Das müsste eigentlich über allem stehen. Bei diesem Thema sind wir uns in vielen Dingen eigentlich einig. Es gibt eine überparteiliche Gruppe. Aus dieser Gruppe habe ich mich natürlich nie zurückgezogen, sondern ich will da weiterhin mitarbeiten. Das ist ganz klar. Ich glaube nur: Nachdem wir einen Vorschlag gemacht haben, der über das, was wir bis
her schon gemeinsam verabschiedet haben, ein bisschen hinausgeht, lohnt es sich auch, über diesen Vorschlag nachzudenken.
Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf federführend dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu überweisen. - Ich kann feststellen, damit besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u. a. und Fraktion (FW) zur Änderung des Sparkassengesetzes (Drs. 16/6191) - Erste Lesung
Dieser Gesetzentwurf wird begründet. Herr Kollege Hanisch ist der Redner der Antragsteller, bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In 15 von 16 Bundesländern ist es möglich, dass Arbeitnehmer einer Sparkasse auch im Verwaltungsrat einer Sparkasse vertreten sind, sei es beratend oder mitbestimmend. In Bayern ist es leider nicht möglich. Das Sparkassen-Gesetz sieht das nicht vor. Wir wollen das ändern. Ich befürchte jetzt, dass die einen sagen werden, das haben wir schon ein paar Mal gehabt, das ist immer abgelehnt worden; der Vorschlag der Freien Wähler geht uns nicht weit genug. Die anderen werden sagen, der Vorschlag der Freien Wähler geht uns zu weit. Wir wollen zumindest einen Versuch unternehmen und stellen uns eine entsprechende Regelung vor. Denn eine Beteiligung der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat ist längst überfällig, zeitgemäß, demokratisch, transparent und notwendig.
Wir Bayern wollen nicht weiter das Schlusslicht unter den Ländern Deutschlands sein. Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die kommunale Ebene nicht zu sehr einschränkt, aber die Rechte der Arbeitnehmer stärkt; sprich: Jeder einzelne Verwaltungsrat kann entscheiden, ob er bis zu einem Viertel seiner Mitglieder Beschäftigte einer Sparkasse aufnehmen will. Es gibt in Bayern bereits vereinzelt Verwaltungsräte, die für sich allein beschlossen haben ich komme aus solch einem Landkreis -, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse durch eine gewerkschaftliche Vertretung präsent ist, natürlich nicht durch Mitarbeiter dieser Sparkasse, aber durch einen
gewerkschaftlicher Vertreter. Herr Kollege Schindler weiß dies, denn er kommt aus dem gleichen Landkreis. Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht und meinen, wir sollten diesen Einstieg unternehmen. Wir sollten das Ganze so auf freiwilliger Basis des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt regeln,
dass die Möglichkeit eines Einstiegs besteht. Das können wir immer noch schärfer formulieren. Hier kann der jeweilige Verwaltungsrat entscheiden, ob man das will oder nicht. Wir halten es für eine gute Lösung, so einzusteigen, und bitten Sie um Zustimmung.
Herr Kollege, vielen Dank für diese Begründung. Damit eröffne ich die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Zellmeier.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Beschäftigtenvertreter in den Verwaltungsräten der Sparkassen, das Kollege Hanisch vorgestellt hat, ist nicht neu. Über dieses Thema können wir nicht so einfach hinweggehen. Natürlich gibt es im Gegensatz zu den anderen Großbanken bei den Sparkassen keinen Arbeitnehmervertreter. Dieses Thema bedarf einer intensiven Diskussion. So einfach, wie es sich die Freien Wähler machen, ist es aber auch nicht. Wir haben mehrere Punkte zu berücksichtigen. Kollege Hanisch hat es vorhin angesprochen: 15 von 16 Ländern haben die Mitarbeitervertretung. 15 von 16 Ländern haben aber auch die Beschäftigten bei den Sparkassen und nicht beim Träger. Das muss man der Ehrlichkeit halber auch sagen. Es ist ein Unterschied, ob ich bei einem Landkreis bzw. einer Stadt oder bei einer Sparkasse beschäftigt bin. Deshalb muss man sehr wohl prüfen, ob es Nachteile hätte, wenn die Beschäftigungsverhältnisse geändert würden. Wenn wir über Mitbestimmung reden, müssen wir auch darüber reden, wo die Mitarbeiter beschäftigt sind. Wenn die Einführung der Mitbestimmung eine Änderung der Beschäftigungsverhältnisse nach sich ziehen würde, müssten wir fragen, welche Vor- und Nachteile eine solche Maßnahme für die Mitarbeiter hätte.
Zudem ist ein Popularklageverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig. Auch den Ausgang dieses Verfahrens sollten wir abwarten. In der Entscheidung werden uns vielleicht wichtige Hinweise dafür gegeben werden, wie eine neue Regelung aussehen sollte, wenn wir sie denn anstreben.
Werte Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern, Sie sagen immer, Sie seien den Kommunen am nächsten. Wissen Sie, dass die kommunalen Spitzenverbände der Gemeinden, Städte und Landkreise einstimmig die Mitbestimmung abgelehnt haben? Sie sollten sich deshalb nicht über die Köpfe der Betroffenen hinwegsetzen, sondern überlegen, ob Sie damit den Willen Ihrer angeblichen Basis vertreten. Die Stellung der Eigentümer wird durch die Einführung der Mitbestimmung eindeutig geschwächt. Künftig würden die Eigentümer nur mehr zur Hälfte im Verwaltungsrat vertreten sein. Die Eigentümer sind aber demokratisch gewählt. Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht irgendwelche Kapitalisten, die bei der Sparkasse Anteile haben, sondern Vertreter demokratisch gewählter Gremien.
Ich habe hier den Jargon der SPD übernommen. Entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich Ihrer Ausdrucksweise befleißigt habe.
Als besonders bedenklich empfinde ich das Optionsmodell. Wenn wir eine Regelung einführen, wäre mir eine verpflichtende Regelung, wie sie SPD und GRÜNE schon einmal vorgeschlagen haben, lieber. Das Optionsmodell verschiebt die Verantwortung nur auf die Sparkassenträger, die Kommunen. Es gibt dann arbeitnehmerfreundliche und weniger arbeitnehmerfreundliche Träger. Wer will denn die Debatte in den kommunalen Gremien vor Ort haben? Wo haben wir vergleichbare Mitbestimmungsregelungen bei den größeren Unternehmen, nach denen die Unternehmen selbst bestimmen könnten, ob sie eine Mitbestimmung wollen oder nicht? Das sehe ich als Verschieben der Verantwortung. Liebe Kollegen von den Freien Wählern, das Motto "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" gelingt bei Ihnen manchmal, in den meisten Fällen aber Gott sei Dank nicht. Ich hoffe, es gelingt auch hier nicht.
Die Frage, welche Vorteile oder Nachteile eine Beschäftigung bei den Sparkassen statt beim Träger hat, ist sehr genau zu prüfen.
Es ist genau abzuwägen, welche Folgen man damit auslöst. Deshalb werden wir mit Sicherheit dem Entwurf so, wie er vorliegt, nicht zustimmen. Wir sind auf die Beratungen in den Ausschüssen gespannt. Vielleicht gibt es wesentliche Erkenntnisse. Ich würde aber an Sie appellieren: Warten wir erst ab, was der Bayerische Verfassungsgerichtshof sagt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist in der Tat nicht neu. Man merkt es schon daran, dass die Argumente, die der Kollege Zellmeier gebracht hat, aus dem letzten und vorletzten Jahrhundert stammen.
Das gilt insbesondere für die Behauptung, eine Mitbestimmung würde möglicherweise gegen das Demokratieprinzip und gegen Eigentumsrechte der Träger der Sparkassen verstoßen. Mit Verlaub, darüber haben wir in diesem Haus, jedenfalls seitdem ich hier bin, schon mindestens fünfmal diskutiert. Das, was das Innenministerium dazu ausgeführt hat, war immer verkehrt.
Ich freue mich, dass die Freien Wähler dieses Thema jetzt aufgegriffen haben. Ich habe aber den Verdacht, dass das Motiv für diesen Gesetzentwurf der Umstand war, dass ein Stadtrat der Freien Wähler aus Amberg wegen des Stimmverhaltens der Freien Wähler bei unserem Antrag, die Drittel-Parität einzuführen, bei den Freien Wählern ausgetreten ist. Es ist aber nicht schlecht, wenn Sie aus solchen Ereignissen lernen.
Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in den Verwaltungsräten der Sparkassen ist ein uraltes Anliegen der SPD. Wir haben in der achten, der neunten, der zwölften und zuletzt in dieser Legislaturperiode jeweils entsprechende Initiativen ergriffen. Sie sind zunächst an der CSU gescheitert, jetzt sind sie auch noch an der FDP und den Freien Wählern gescheitert. Unser Ziel war und ist, dass die Verwaltungsräte zu einem Drittel mit Beschäftigten der Sparkassen besetzt werden sollen, weil das der Gesetzeslage in fast allen anderen Ländern entspricht.
Wir haben über diese Frage auch im Zusammenhang mit einer Popularklage von drei Mitarbeitern dreier bayerischer Sparkassen diskutiert. Die Kläger haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in Bayern eine Sondersituation gegenüber anderen Ländern haben. Wir haben in der Bayerischen Verfassung nämlich mit Artikel 175 ein Grundrecht auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer, das auch für solche Fälle gilt.
Jetzt aber konkret zum Gesetzentwurf der Freien Wähler. Er sieht vor, dass bei drei weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrats einer von den Arbeitnehmern gestellt werden kann; und bei sechs weiteren Mitgliedern wären es zwei. Allerdings dürfen es nicht mehr als ein Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrats sein. Es gibt in Bayern bestimmt keine einzige
Sparkasse, in der es nur drei weitere Verwaltungsräte gibt. Aus unterschiedlichsten Gründen, im Regelfall wegen Fusionen, sind die Verwaltungsräte mittlerweile viel größer geworden. Es gehören dem Verwaltungsrat auch nicht nur Vertreter des Trägers an. Dem Verwaltungsrat müssen immer auch von der Aufsichtsbehörde berufene Mitglieder angehören. In diesem Zusammenhang wäre die Frage nach der demokratischen Legimitation zu stellen und nicht im Zusammenhang mit der Vertretung der Arbeitnehmer.