Protokoll der Sitzung vom 14.12.2010

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb bin ich grundsätzlich froh über diesen Gesetzentwurf, wenngleich ich sagen muss: Darin wird natürlich eine Mitbestimmung light vorgeschlagen. Dieser Gesetzentwurf wurde aus den Diskussionen geboren, die wir im Ausschuss geführt haben. Sie wissen selbst, was geht und was nicht geht. Insofern finde ich Ihren Versuch, wenigstens einen kleinen Schritt vorwärts zu machen, lobenswert. Wir werden uns diesem Schritt grundsätzlich nicht verschließen. Wenn es durch diesen Gesetzentwurf nur irgendeine Verbesserung geben wird, sind wir dabei.

Trotzdem möchte ich an dieser Stelle nachfragen, was aus dieser Arbeitsgruppe geworden ist. Eigentlich hat dieser Gesetzentwurf die Funktion, beim Minister und der Staatsregierung nachzuhören, weil uns der Minister versprochen hat, die Mitbestimmung zu seinem persönlichen Anliegen zu machen. Herr Dr. Heubisch, was ist eigentlich daraus geworden?

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Wir möchten wissen, ob es aus dieser Arbeitsgruppe Ergebnisse gibt, die irgendwann umgesetzt werden. Heute bestünde die Chance, darüber etwas zu sagen. Andernfalls werden wir Sie bei diesem Thema weiter vorantreiben.

Wir GRÜNE haben selbst einen Gesetzentwurf zu genau diesem Thema eingebracht, der sehr viel weiter ging und meiner Meinung nach auch besser war. Dennoch sind auch in diesem Gesetzentwurf ein paar gute Punkte enthalten, zum Beispiel die Erhöhung der Mitgliederzahl im Senat. Die Vorredner und Vorrednerinnen haben bereits gesagt, dass wir zu diesem Punkt noch über die Details reden müssen.

Eines möchte ich Ihnen aber schon noch von dieser Stelle aus mitgeben: Ich finde, dass die Koppelung der Finanzen an das Wahlergebnis ein No Go ist. Herr Kollege, Sie sollten sich überlegen, ob wir hier nicht zu einer Änderung des Gesetzentwurfs kommen könnten; denn diese Regelung wäre zutiefst undemokratisch. Mit so etwas wollen wir gar nicht anfangen. Frau Kollegin Zacharias hat die Argumente dazu genannt. Von der Koppelung der Finanzen an das Wahlergebnis sollten Sie Abstand nehmen; denn das geht wirklich gar nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Der Kollege von der CSU hat über die sogenannte Zwangsmitgliedschaft gesprochen. Im Rahmen diverser Diskussionen zu diesem Thema habe ich bereits mehrmals gesagt: Die Mitgliedschaft in einer Studierendenvertretung als Zwangsmitgliedschaft zu bezeichnen, halte ich für eine Diffamierung. Es geht um die Sicherstellung eines demokratischen Grundrechtes. Bezeichnungen wie Zwangsmitgliedschaft und Ähnliches sind dabei völlig fehl am Platz. Im Übrigen werden die Studierenden dies keineswegs so empfinden. Diesen Gesetzentwurf werden wir wohlwollend, aber auch kritisch begleiten. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatten im Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Wie angekündigt hat als Nächste Frau Bulfon das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Piazolo, ich schätze Ihre Sachlichkeit und Ihre Initiativen sehr. In diesem Fall ist mir jedoch Ihre PR-Abteilung etwas zu weit gegangen. Mit der "Integrierten Studierendenschaft" nehmen Sie Anleihen beim Popularen. In der Vorweihnachtszeit ist das Thema Integration immer gut beleumundet. Es handelt sich trotzdem nur um alten Wein in neuen Schläuchen. Frau Gote, Sie hören den Begriff "Zwangsmitgliedschaft" nicht so gerne. Es ist und bleibt jedoch eine Pflichtmitgliedschaft, zumindest über ein Semester. Da sind wir uns alle einig.

(Beifall bei der FDP)

Zu den Details: Herr Professor Piazolo, mit ihrem Gesetzentwurf fordern Sie eine rechtsfähige Teilkörperschaft. Das ist auch in anderen Bundesländern der Fall. Dennoch bleibt es bei der Zwangsmitgliedschaft. Sie erheben in diesem Fall keine Beiträge, sondern wollen hierzu Haushaltsmittel verwenden. Dieser Punkt in ihrem Gesetzentwurf wurde bereits von allen Rednern einstimmig kritisiert. Sie wollen diese Haushaltsmittel an die Wahlbeteiligung knüpfen. Damit habe auch ich große Probleme. Es geht um Aufgaben, die bewältigt werden müssen. Wir können die Studierendenvertretung nicht handlungsunfähig machen in Zeiten, in denen die Wahlbeteiligung schlecht ist.

(Beifall bei der FDP)

Auf den ersten Blick klingt ihr Vorschlag ganz charmant. Auf den zweiten Blick kann ich daran aber nichts Gutes finden. Die Aufgaben bleiben die gleichen.

Im Übrigen merke ich an, dass wir kein Misstrauen gegenüber den Studierenden äußern. Im Gegenteil, wir nehmen die Studierenden sehr ernst. Sie werden immer wichtiger. Wir brauchen insbesondere für die Qualitätsentwicklung an den Hochschulen jeden einzelnen Studenten.

(Beifall bei der FDP)

Wir wollen auch weiterhin die gewünschte Qualität für unsere Studierenden erreichen. Wir haben Studierendenvertreter. Ich werde nicht müde, dies immer wieder gebetsmühlenartig herunterzuleiern: Wir haben einen Vertreter im Senat der Studierenden, im Hochschulrat, im Fakultätsrat und im Berufungsausschuss. Darüber hinaus gibt es die Gremien der Studierenden, den studentischen Konvent, den Sprecherinnen- und Sprecherrat, der an den Landes-AStA angelehnt ist, und die Fachschaftsvertretungen. Diese Vertreter werden gewählt. Zudem besteht eine paritätische Beteiligung der Studierenden bei der Verwendung und Festsetzung der Höhe der Studienbeiträge. Artikel 106 des Hochschulgesetzes gewährt ein abweichendes Mitwirkungsrecht. Dieses sollte von den Hochschulen vor Ort genutzt werden.

Wir haben uns ausführlich über die Senatsbesetzung unterhalten. Das Verfassungsgericht sagt: Drei Senatsvertreter gehen nicht. Im Sinne der Hochschulautonomie könnte ich mich sehr wohl mit zwei Vertretern im Senat anfreunden. Diese Entscheidung würde ich jedoch den einzelnen Hochschulen selbst überlassen.

Ein interessanter Punkt ist die Hochschulöffentlichkeit. Herr Professor Piazolo, Sie wollen diese Hochschulöffentlichkeit in den Gremien der Hochschulverwaltung, im Senat und im Fakultätsrat, herstellen. Streng genommen ist diese Hochschulöffentlichkeit sehr genau definiert. Die Hochschulöffentlichkeit umfasst die Studierenden, das wissenschaftliche und das nicht wissenschaftliche Personal. Wir betreiben ein sehr ambitioniertes Ausbauprogramm für den doppelten Abiturjahrgang. Das Audimax in der LMU München könnte die 45.000 Studierenden gar nicht fassen. Im Prinzip müssten Sie die Allianz-Arena anmieten. Ich möchte diesen Vorschlag jedoch nicht ins Absurde führen. Es gibt Möglichkeiten, die gewünschte Hochschulöffentlichkeit herzustellen. Darüber kann man bestimmt nachdenken. Werter Herr Kollege Professor Dr. Piazolo, das würde ich der autonomen Hochschule selbst überlassen. Dort werden passgenaue Vorstellungen entwickelt. Wir sind auf einem richtigen Weg. Alles in allem ist das alter Wein in neuen Schläuchen.

(Beifall bei der FDP)

Aus Gründen der Gleichstellung muss ich auch hier auf die Redezeit verweisen. Herr Dr. Fahn möchte noch die Redezeit für die Freien Wähler nutzen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass mit unserem Gesetzentwurf etwas Bewegung in die Sache gekommen ist. Die bisherigen Diskussionen haben wir dort zusammengefasst. Der Gesetzentwurf stellt in gewisser Weise einen Kompromiss dar. Zwar ist die Hochschulöffentlichkeit bereits möglich - das ist richtig -, jedoch gibt es keine bayerische Universität, die ihre Sitzungen für öffentlich erklärt. Stattdessen gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. In Göttingen ist das anders. Deshalb wäre es gut, wenn der Grundsatz der Öffentlichkeit gelten würde. Personalangelegenheiten sollten jedoch weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden.

Die Freien Wähler meinen, dass in den Gremien der Universitäten die gleichen Grundsätze wie im Gemeindeparlament und den Kreistagen gelten sollten. Dort ist es auch so: Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Auf Beschluss werden einzelne Tagesordnungspunkte für nicht öffentlich erklärt. Eine Veröffentlichung der Protokolle im Internet wäre für die Studenten eine große Hilfe. Das würde die nötige Transparenz schaffen. Auf der Grundlage dieser Protokolle könnten auch nach längerer Zeit Entscheidungen nachvollzogen werden. Wir haben viele Gespräche mit den Studenten geführt. Die Studenten sagen, ein Student, der Mitglied im Senat sei, wisse nach der Sitzung nicht, was er erzählen und was er nicht erzählen dürfe. Die Informationen der Studenten, die aus dem Senat berichten, sind relativ restriktiv. Aus diesem Grund wäre eine Regelung zur Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit der Sitzungen notwendig. Der öffentliche Teil sollte in einem Protokoll veröffentlicht werden.

An der Universität Würzburg haben wir ein Gespräch mit Herrn Professor Forchel geführt. Er hat gesagt, er könne sich vorstellen, Protokolle aus öffentlichen Sitzungen für alle Studenten nachvollziehbar im Internet zur Verfügung zu stellen. Im Sinne einer stärkeren Demokratisierung der Hochschule wäre es besser, diese Regelung einzuführen. Da dies bisher noch keine bayerische Hochschule umgesetzt hat, sollten wir es im Landtag regeln. Grundsätzlich sollten die Sitzungen mit Ausnahme bestimmter nicht öffentlicher Teile öffentlich sein.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem

Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zu überweisen. - Das ist damit so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FW) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - Klimaschutz und Erneuerbare Energien in der Bayerischen Verfassung verankern! (Drs. 16/6448) - Erste Lesung

Dieser Antrag wird vonseiten der Antragsteller begründet. Herr Dr. Fahn, Sie sind schon wieder am Zug. Jetzt haben Sie 5 Minuten Zeit. Ich darf Ihnen das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle jetzt den Gesetzentwurf vor. Herr Florian Streibl, unser Jurist, wird im weiteren Verlauf der Sitzung einige Details unseres Gesetzentwurfs vortragen.

Artikel 141 der Bayerischen Verfassung wurde 1984 neu gefasst und wesentlich erweitert. Das damals gestiegene Umweltbewusstsein gab dafür den Ausschlag. Wir haben den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, den sparsamen Umgang mit Naturgütern und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts in die Verfassung aufgenommen. In der Folgezeit wurde dieser Artikel immer als Erfolg einer vorausschauenden bayerischen Umweltpolitik hervorgehoben. Das sahen alle bayerischen Ministerpräsidenten und alle bayerischen Umweltminister so.

Heute, nach 26 Jahren, ist der Klimaschutz immer mehr ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das, was Umweltminister Markus Söder am 1. Dezember, also vor knapp zwei Wochen, hier im Landtag sagte, richtig ist: "Die globalen Durchschnittstemperaturen steigen seit ungefähr 50 Jahren doppelt so schnell wie früher." Weltweit könnten bis 2050 rund 200 Millionen Menschen aufgrund der Klimaveränderungen ihre Heimat verlieren. Ein Grad Erwärmung bedeute eine Verschiebung der Vegetationszonen in Bayern um 200 bis 300 Kilometer von Süd nach Nord oder um 200 bis 300 Meter in die Höhe. Das heißt also, es hat sich etwas verändert. Dem müssen wir entgegensteuern.

Was ist zu tun? Globaler Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung sind in der Zukunft untrennbar miteinander verbunden. Wir brauchen eine nachhaltige, auf die Zukunft gerichtete Klimapolitik, die auf regene

rative Energien setzt, und eine nachhaltige, auf die Zukunft gerichtete Klimapolitik, die auf Energieeffizienz und Energieeinsparung setzt. Wir brauchen eine Energiewende von unten nach oben. Das ist keine Erfindung der Freien Wähler, sondern das haben auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung und das Umweltbundesamt so geschrieben. Ich zitiere aus dem Gutachten:

Die entscheidende Zielgröße ist die lokale Energieautarkie. Kleinräumige, dezentrale Strukturen werden autark mit Strom versorgt. Wir brauchen lokale Inselnetze.

Das schreibt das Umweltbundesamt. Sie sehen also, dass der Klimawandel eine der schwerwiegendsten Bedrohungen für uns darstellt. Deshalb muss der Staat die Lebensgrundlagen nicht nur für die gegenwärtige, sondern auch für zukünftige Generationen sichern. Da sich der Klimaschutz immer mehr zu einer der wichtigsten Staatsaufgaben entwickelt, muss der Staat die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen setzen.

Diese Rahmenbedingungen sind das Grundgesetz und unsere Bayerische Verfassung. Inzwischen gibt es schon verschiedene Rechtsgutachten, die das bestätigen. Auch die Bürger wollen das. Am 27. Oktober wurden im Bundestag 363.867 Unterschriften für die Aufnahme des Klimaschutzes in das Grundgesetz übergeben. Im Moment gibt es im Bundestag eine Online-Petition. Wenn 50.000 Bürger diese Petition unterschreiben, muss sich der Bundestag damit beschäftigen.

Selbstverständlich ist auch der Bayerische Landtag gefordert, tätig zu werden. Andere Bundesländer in unserer Nachbarschaft sind schon weiter. Als erstes österreichisches Bundesland hat Niederösterreich den Klimaschutz bereits 2007 in seiner Landesverfassung verankert. Im Februar 2008 folgte Vorarlberg. Salzburg wird in Kürze folgen. Das heißt - das ist unser Vorschlag -, wir müssen auch in Bayern tätig werden. Wir wissen, dass der Klimawandel eine der zentralen Herausforderungen für die Politik im 21. Jahrhundert ist. Deshalb müssen wir im Grundgesetz - dafür sind wir nicht zuständig -, aber auch in der Bayerischen Verfassung etwas tun. Wir müssen handeln. Die Aufnahme des Klimaschutzes ist nicht nur eine semantische Ergänzung des bisher in der Verfassung vorhandenen Staatsziels Umweltschutz. Vielmehr wird die öffentliche Hand verpflichtet, im Rahmen des wissenschaftlich, technisch und volkswirtschaftlich Vertretbaren alles zu tun, um eine möglichst weitgehende und sichere Versorgung Bayerns aus erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Anders formuliert heißt dies: Es ist alles zu unterlassen, was dieses Ziel gefährdet.

Mein Kollege Florian Streibl wird nachher noch weitere Details vorstellen. Der renommierte Staatsrechtler Professor Kahl, der jetzt in Heidelberg lehrt, schreibt dazu, die Verankerung des Klimaschutzes und des Auftrags an den Staat zur Gewährleistung einer Energieversorgung aus erneuerbaren Energien in der Verfassung sei aus juristischer Sicht machbar und aus politischer Sicht sinnvoll.

Wie geht es weiter? Wir wissen, dass für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Deshalb müssen wir in den Ausschüssen ausführlich über diesen Gesetzentwurf diskutieren. Wir sind auch gerne bereit, auf andere Formulierungen einzugehen.

Zum Schluss möchte ich unseren Umweltminister Markus Söder zitieren, der am 1. Dezember sagte:

Umweltschutz und Klimaschutz sind weder Luxus- noch Nischen- noch Wohlstandsthemen. Wir müssen den Lebensraum auf der Erde für unsere Kinder und Enkel bewahren. Was wir heute für den Klimaschutz tun, werden unsere Kinder und Enkel ernten.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Herr Kollege Unterländer, wir sind uns im Präsidium darüber einig, dass wir die Sprechstundenpraxis hier vorne ein bisschen eindämmen. Darum bitte ich.

(Volkmar Halbleib (SPD): Der hat aber Sprechstunde beim Chefarzt!)

Wir kommen jetzt zur Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Heike. Ihm folgt der Kollege Wörner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Eigentlich ist das, worüber wir hier sprechen oder diskutieren, nichts Neues. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir darüber diskutiert. Es liegen - das muss man ganz deutlich sagen - keine neuen Erkenntnisse vor, die dazu führen, dass es jetzt eine andere Entscheidung gibt als in der letzten Debatte.

Kollege Fahn, die Verfassung ist eine Regelung von Grundsätzen. Neben Ihnen oder vor Ihnen sitzt ein Jurist, der sich immer sehr deutlich äußert. Ich kann nur Folgendes sagen: Bei der Verfassungsfeier mit unserem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs haben Sie sicher genau zugehört, und Kollege Pohl auch. Da war nämlich ausdrücklich vom Recht des Gesetzgebers zur Veränderung der Verfassung die Rede. Der von mir und, wie ich glaube, von uns allen hoch geschätzte Präsident Dr. Huber hat ausdrücklich