Vielen Dank, Herr Kollege Kobler. - Frau Kollegin Biedefeld, pro Fraktion kann nur eine Zwischenbemerkung gemacht werden. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in den Ausschüssen ausführlich diskutiert. Die Argumente für und wider wurden zum wiederholten Male umfassend dargestellt.
Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung war und ist richtig. Wie die Vertreter von SPD und GRÜNEN in den Debatten richtig ausführten, ist der Schutz unserer Mitgeschöpfe ein wichtiges und berechtigtes Anliegen für große Teile unserer Bevölkerung.
Umso mehr verwundert es mich, dass die SPD in ihrer Begründung des Gesetzentwurfes den Bürgern Bayerns indirekt den notwendigen Fachverstand in diesem Bereich abspricht. Warum begründen Sie Ihren Gesetzentwurf mit der Behauptung, nur Tierschutzgruppen hätten dafür die nötige Sachkenntnis?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Zweifel gibt es in Bayern immer wieder Verstöße gegen den Tierschutz, die auch geahndet werden müssen. Dazu bestehen vollkommen ausreichende gesetzliche Regelungen. Wenn hier Kritik an den vollziehenden Behörden, wie zum Beispiel den Landratsämtern, aufkommt, dann ist der Weg über die Verbandsklage aus unserer Sicht der falsche.
Falls es Vollzugsmängel gibt, sollte man zuerst einmal darüber nachdenken, ob wir den Verwaltungen im ländlichen Raum auch den ausreichenden finanziellen Spielraum zukommen lassen, damit sie die ihnen übertragenen Aufgaben komplett erfüllen können. Dies ist im Moment beileibe nicht der Fall.
Nun zu mir persönlich. Liebe Frau Kollegin, Sie haben angesprochen, ich hätte im Landwirtschaftsausschuss etwas Falsches gesagt. Da muss ich Sie korrigieren. Ich habe letztendlich nur zu Aussagen in den Medien Stellung genommen, die einen Einbruch in einen Hühnerstall und einen Diebstahl eines Huhns als legal, richtig und gesetzeskonform dargestellt haben. Das war meine Aussage im Landwirtschaftsausschuss. Davon kann ich nicht abrücken; dazu stehe ich.
Tierschutz ist ein sich stets weiterentwickelnder Prozess. Das gilt insbesondere in der Nutztierhaltung. Wer Tiere zum Zweck seiner Existenzsicherung hält, muss ein Eigeninteresse am Komfort der Tiere und an der Gesunderhaltung seiner Tierbestände entwickeln. Das ist die elementare Voraussetzung, um auf Dauer im bäuerlichen Bereich über Generationen hinweg erfolgreich sein zu können. Statt hier mit der Prozesskeule zu winken, sollte Bewusstseinsbildung in den Vordergrund gerückt werden. Das gilt ganz besonders im Bereich der Haustierhaltung.
Mir ist durchaus bewusst, welch hohen Stellenwert die Mitbürgerinnen und Mitbürger den Haustieren zubilligen. Trotzdem darf man, will man eine ehrliche Debatte führen, hier bestehende Missstände nicht leugnen.
In der Rinderhaltung schreiben wir vor, welche Großviehgrenzen und Mindestlaufflächen für Tiere da sein müssen. Wo bestehen solche Regelungen zum Beispiel für Hunde in Stadtwohnungen? Auch hier gilt es: Bewusstseinsbildung und Information bringen weitaus mehr, als mit einer Klage zu drohen.
Was mich ein wenig verwundert, ist die Tatsache, dass ausgerechnet die SPD, die ein engagiertes Landtagsmitglied im Tierschutzbeirat sitzen hat, in einer solchen Art und Weise gegen die Arbeit dieses wichtigen Gremiums Stimmung macht. Was mich aber noch mehr verwundert hat, war die Aussage eines Mitglieds der SPD-Fraktion in der Ausschussdebatte - ich zitiere -, aufgrund der Lobbyarbeit seien die politischen Parteien gar nicht in der Lage, die richtigen Forderungen durchzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion, wenn eines Ihrer Mitglieder diesen Schluss aus den Abläufen seiner politischen Arbeit zieht, dann gibt mir das zu denken. Es gibt offensichtlich internen Klärungsbedarf, was Ihre Meinungsbildung betrifft.
Auch ich bin Verbandsvertreterin. Aber ich hinterfrage kritisch all die Forderungen, die an mich herangetragen werden, und entscheide dann für mich selbst, ob die Forderungen eingebracht werden sollten oder nicht. Die rechtlichen Bedenken unserer Fraktion bezüglich der konkurrierenden Gesetzgebung in diesem Bereich wurden in den Ausschüssen ausführlich diskutiert.
Abschließend betone ich nochmals, dass die Freien Wähler dem Tierschutz einen sehr hohen Stellenwert einräumen. Für echte Verbesserungen der Haltungsbedingungen sind entsprechende europaweite Regel
Die bayerische Gesetzeslage regelt Tierschutz auf international vorbildlich hohem Niveau. Die Einführung der Verbandsklage bewirkt, sofern sie rechtlich überhaupt zulässig ist, keine zusätzlichen Verbesserungen, sondern führt nur zu mehr Bürokratie. - Aus diesem Grund lehnen die Freien Wähler den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Der nächste Wortbeitrag kommt vom Kollegen Dr. Magerl. Ihm folgen Herr Dr. Fischer und für die SPD noch einmal Kollegin Biedefeld.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich an die Reden des Kollegen Kobler und der Kollegin Müller denke, dann muss ich sagen: Das war für mich fast ein Déjà-vu-Erlebnis. Debatten, in denen es um das Klagerecht der Naturschutzverbände gegangen ist, haben wir hier, Frau Kollegin Biedefeld, schon rauf und runter erlebt.
Es gab wiederholt die Forderung, das Verbandsklagerecht im Bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern. Sie wurde immer wieder abgelehnt, und zwar mit ähnlichen Argumenten, wie Sie sie eben vorgebracht haben, Herr Kobler. Mittlerweile haben wir das Verbandsklagerecht für die anerkannten Naturschutzverbände. Hierfür gibt es eine ganz bestimmte Liste.
Obwohl das Klagerecht gekommen ist, ist die Welt nicht untergegangen, Herr Kobler. Die Gerichte sind nicht vor einer Klagelawine in die Knie gegangen. Denn die Verbände sind sehr wohl in der Lage, auszuwählen, welche Prozesse ihnen wichtig sind.
Es gibt noch einen anderen Grund, weshalb die Verbände keine Klagewelle angezettelt haben. Klagen sind nämlich bekanntlich eine ziemlich teure Angelegenheit. Man muss Rechtsanwälte und Gutachter bezahlen und Gerichtsgebühren aufbringen. So ist man im Tierschutzbereich gezwungen auszuwählen, wo und wann man klagt. Eventuell wird nur die Spitze eines Eisberges ausgewählt. Aber gegen jeden einzelnen Pipifax wird nicht geklagt.
Wir werden dem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zustimmen. Das betrifft alle drei Artikel. Es geht nicht nur um das Klagerecht von Tierschutzverbänden, durch das Tierrechte in besonders schlimmen Fällen eingeklagt werden können, sondern auch darum, dass die Tierschutzverbände in eine ähnliche Position kommen wie die Naturschutzverbände in einem anderen Rechtsbereich.
In Artikel 1 geht es umfassend - dazu hat weder Kollege Kobler noch Kollegin Müller etwas ausgeführt - um die Mitwirkung der Verbände. Deren Sachverstand soll bei Bundesratsverordnungen, bei anderen Gesetzen und sonstigen Vorhaben einfließen. Dies soll kostenlos geschehen. Wenn Sie das nicht wollen, dann sollten Sie auch einmal sagen, warum Sie den Sachverstand der Verbände in die Verfahren nicht einfließen lassen wollen. Wir müssen es vermeiden, die Verbände vor den Kopf zu stoßen.
Zum Rechtsbehelf für die Verbände ist sehr viel ausgeführt worden. Wir halten es für eine äußerst sinnvolle Sache, wenn die Verbände das Klagerecht bekommen.
Weiter gilt, dass die Tierschutzverbände in eine ähnliche Position kommen wie die Naturschutzverbände bezüglich des Umweltinformationsgesetzes. Die Tierschutzverbände müssen nämlich an die entsprechenden Informationen herankommen. Dafür müssen die Türen endlich geöffnet werden. In diesen Bereich muss Transparenz einziehen, wie sie in anderen Bereichen schon besteht.
Für mich gibt es keinen einzigen Grund, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wir werden ihm, wie gesagt, aus voller Überzeugung zustimmen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Albert Schweitzer hat gesagt: Wer die Würde der Tiere nicht respektiert, kann sie ihnen nicht nehmen, aber er verliert seine eigene. Deswegen bin ich froh, dass wir in Deutschland und Bayern dem Tierschutz einen so hohen Stellenwert beimessen. Ich bin froh, dass der Tierschutz nicht nur im deutschen Grundgesetz - übrigens auch auf Initiative der FDP -, sondern 1998 auch in der Bayerischen Verfassung verankert wurde, sodass alle staatlichen Organe den Tierschutz als Staatsziel und Leitidee berücksichtigen müssen.
Deswegen bin ich auch froh, dass es in Bayern so viele Menschen gibt, die sich ehrenamtlich für den Tierschutz engagieren, die dafür ihre Zeit opfern und oft auch viel Geld investieren. Ihnen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf vier Verbände genannt, die hier eine sehr wichtige und wertvolle Arbeit leisten; das muss an dieser Stelle betont werden. Es
handelt sich um den Deutschen Tierschutzbund, den Bund gegen Missbrauch der Tiere, Animal 2000 Menschen für Tierrechte - und das Bündnis Bayerischer Tierrechtsorganisationen. Ich weiß nicht, ob es dem Tätigkeitsfeld dieser Verbände gerecht wird, wenn man sagt, ohne Verbandsklagerecht seien sie kastriert. Das würde die Arbeit zu einseitig bewerten.
Es gibt zahlreiche weitere Organisationen - auch das ist schon gesagt worden -, die sich für den Tierschutz einsetzen und ebenfalls ein Klagerecht beanspruchen können.
Das deutsche Verwaltungsprozessrecht - das ist das Entscheidende der Ausführungen - baut auf dem Prinzip des Individualrechtsschutzes auf. Klagebefugt ist danach immer nur jener, der in seinen eigenen Rechten verletzt ist. Das hat gute Gründe und hat sich grundsätzlich auch bewährt.
Nun können Sie einwenden, dass wir bereits in anderen Bereichen Verbandsklagerechte haben, insbesondere im Umweltrecht. Man könnte deswegen argumentieren: Es gibt ja schon Verbandsklagerechte; also ist es kein großes Thema, weitere zu schaffen. Ich meine, es ist gut, skeptisch zu sein und jedes Verbandsklagerecht besonders sorgfältig zu prüfen.
Ich möchte ausdrücklich sagen: Für mich ist das Verbandsklagerecht im Tierschutz keine Horrorvision, so wie dies gesagt worden ist, und ich will auch keinesfalls das Bild einer Prozessflut bemühen. Wenn man aber ein solches Verbandsklagerecht haben möchte, dann muss man auch wissen, dass Verfahren komplizierter würden und dass sie länger dauerten. Wäre dies nicht so, Kolleginnen und Kollegen, würde das bedeuten, dass von dem Klagerecht kein Gebrauch gemacht würde, und dann wäre es überflüssig, und damit würden Sie Ihre eigene Argumentation infrage stellen.
Oft wird gesagt: Tiere haben keinen Anwalt und brauchen deshalb die Verbandsklage. So sehr dieser Satz auf den ersten Blick auch einleuchtet, aber so einfach kann man es sich nicht machen. Wir haben nämlich zum Glück nicht nur eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt; wir haben auch eine klare Zuständigkeitsregelung in diesem Gesetz, die den Kreisverwaltungsbehörden die Aufgabe überträgt, für den Tierschutz zu sorgen. - Wir haben auch viele andere Zuständigkeitsregelungen in speziellen Bereichen geschaffen. - Diese Zuständigkeitsregelung hat sich im Grunde genommen bewährt. Ich meine, dass wir gut beraten sind, wenn wir hier ansetzen. Abraham Lincoln hat gesagt: "Ich bin für Tierrechte ebenso wie für Menschenrechte. Das ist es, was einen vollkomme
nen Menschen ausmacht." Wir sagen Ja zu diesen Tierrechten. Ich meine nicht, dass damit automatisch ein Ja zum Tierschutzverbandsklagerecht verbunden ist, ohne dass ich dies für alle Zukunft ablehnen möchte. Ich glaube aber, heute ist es wichtig, dass wir eine engmaschige Kontrolle haben, und wir brauchen hohe Tierschutzstandards. Ich glaube, dass wir dazu Behörden brauchen, die diese Standards durchsetzen. Tierschutz ist eine Aufgabe, die alle angeht, und ich bin der Meinung, sie ist in staatlichen Händen gut aufgehoben.
Danke schön, Herr Kollege Fischer. Jetzt hat sich Frau Kollegin Biedefeld von der SPD zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir noch ein paar Worte zu den Ausführungen meiner Vorredner zu unserem Gesetzentwurf zur Einführung der Verbandsklage für die Tierschutzverbände.
Frau Müller, zunächst speziell zu Ihrer Aussage: Mit diesem Gesetzentwurf geht es uns nicht darum, radikale Tierschützer zu schützen, die es durchaus gibt, hinter denen wir aber nicht stehen und hinter denen auch die eigentlichen Tierschützer nicht stehen. Wir wollen auch nicht Tierhalter, auch nicht private Tierhalter, schützen, die Missbrauch begehen. Auch darum geht es nicht. Unser Gesetzentwurf zielt vielmehr ganz klar darauf ab, Tiere zu schützen, und zwar in dem Bereich, in dem die jetzt geltenden Tierschutzgesetze und -regelungen nicht ausreichen.
Wir haben hohe Tierschutzstandards. Aber in vielen Bereichen wird der Vollzug nicht so wahrgenommen, wie es sein sollte. Auch bei ihm könnten wir ausbessern. Aber das eine schließt das andere nicht aus.
Sie sprechen von Lobbyarbeit. Ich selbst bin seit zwei Jahrzehnten aktiv im Tierschutz tätig. Dieser Gesetzentwurf enthält nicht etwas, was wir einfach ungeprüft und unkritisch übernommen haben. Vielmehr ist dieser Gesetzentwurf aus der Arbeit, die die vielen Ehrenamtlichen vor Ort bayernweit leisten, entstanden. Ihre Ablehnung ist wiederum ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich für die Tiere und für den Tierschutz stärker engagieren wollen, als es die Tierschutzgesetze und -regelungen bereits jetzt zulassen.