Protokoll der Sitzung vom 27.09.2011

Die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Lösung belaufen sich in einer Zehnjahresbetrachtung auf rund 10 Millionen Euro. Das sind jährlich circa 1 Million Euro. Dabei werden für die gesamte anfängliche Investition einmalig circa 2,3 bis 2,5 Millionen Euro veranschlagt. Auf den laufenden Betrieb entfallen jährlich 0,7 Millionen Euro.

Grundsätzlich sollen diese Kosten von den Kommunen durch Beiträge an die AKDB finanziert werden. Dabei ist zu bedenken, dass das zentrale elektronische Personenstandsregister mit seiner gebündelten Auftragsdatenverarbeitung an zentraler Stelle für die Kommunen kostengünstiger als dezentrale Strukturen ist.

Das heißt, die Kommunen werden mit diesem zentralen Register nicht belastet, sondern durch die Einrichtung dieses zentralen Registers werden die Kommunen in der Gesamtheit wohlgemerkt kostengünstiger fahren, also billiger arbeiten können, als wenn wir das nicht einrichten würden. Unbeschadet dessen wird sich der Freistaat Bayern aufgrund der besonderen Bedeutung des Vorhabens für die Fortentwicklung des eGovernments in Bayern freiwillig am Aufbau des Zentralen Registers finanziell beteiligen. Der bürgerfreundliche Gedanke von eGovernment, dass nicht die Bürger, sondern die Daten laufen sollen, rechtfertigt eine einmalige Mitfinanzierung, die die Hälfte der Entwicklungskosten umfassen soll. Für den Fall, dass diese mehr als 2 Millionen Euro betragen, ist die Höhe des Zuschusses aber auf 1 Million Euro begrenzt. Mir ist wichtig, meine Damen und Herren, was in den Anhörungen deutlich wurde: Sowohl der Bayerische Gemeindetag wie der Bayerische Landkreistag haben keine Einwände, keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche und auch der Bayerische Städtetag stimmt dem Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung ohne irgendwelchen Vorbehalt zu.

Damit können wir, wenn wir nun zügig beraten, das Gesetz zum 1. Januar 2012 in Kraft treten lassen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die AKDB zu Beginn nächsten Jahres mit belastbaren rechtlichen Vorgaben nach Maßgabe des Vergaberechts die notwendigen Komponenten beschaffen kann. Insofern bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um eine

zügige Beratung und Unterstützung dieses Gesetzesvorhabens.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke schön, Herr Staatsminister. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Kollege Reinhold Perlak das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatsminister, meine Damen und Herren! Ab dem 1. Januar 2014 legt die Regelung im Personenstandsgesetz des Bundes fest, dass die Personenstandsbücher in den bayerischen Standesämtern der Kommunen in elektronischer Form zu führen sind. Das sogenannte zentrale elektronische Personenstandsregister ermöglicht somit den Standesämtern, über ein automatisiertes Abrufverfahren alle vorhandenen Einträge gegenseitig auszutauschen und zu nutzen.

Wir schließen uns durchaus Ihrer Feststellung an, sehr verehrter Herr Staatsminister, dass damit eine Verbesserung des Bürgerservices erreicht wird. Ebenso verbessern sich Wirtschaftlichkeit und Qualität der Verwaltungsarbeit.

Nach eingeholter Auskunft soll die im Gesetzentwurf enthaltene Feststellung, dass alle grundlegenden datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, zutreffen. Darauf vertrauen wir aus heutiger Sicht zunächst.

Ergänzende Verbesserungsanpassungen ergeben sich zudem im Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes sowie auch im Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz und ebenso in der Behandlung des Themas Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Der Bayerische Ministerrat hatte ursprünglich beschlossen, dass die entstehenden Kosten für die Einführung allein von den Kommunen zu tragen wären. Der Bayerische Städtetag ist jedoch davon ausgegangen, dass der Freistaat die gesamten Investitionskosten der Kommunen übernehmen werde. Erst nach vielen weiteren zähen Verhandlungen, übrigens infolge anfänglicher Ablehnung durch die FDP, wurde der Vorschlag unterbreitet, bis zu 1 Million aus eGovernment-Mitteln bereitzustellen, allerdings nur für die Entwicklungskosten, nicht aber für den Echtbetrieb.

Davor hatte der Haushaltsplan 2011/2012 mit 421.600 Euro nach einer dann geringfügig unternommenen Anhebung um 3.000 Euro lediglich einen Ansatz von 426.000 Euro vorgesehen.

Das war für uns Anlass, einen Änderungsantrag zu stellen mit der Maßgabe - übrigens wie in einigen anderen Bundesländern schon beschlossen -, die damals angenommenen Einrichtungskosten von 3 Millionen Euro zusammen mit einem Betriebskostenansatz von 700.000 Euro zu berücksichtigen. Demnach hätten im Zeitraum von 10 Jahren die aufgelaufenen Gesamtkosten 10 Millionen Euro betragen, wovon auf die Kommunen 7 Millionen Euro und auf den Freistaat 3 Millionen Euro entfallen sollten.

Bei zentraler Datenverarbeitung im AKDB-Rechenzentrum sollte sich laut einer unternommenen Machbarkeitsstudie der Aufwand allerdings auf Null reduzieren. Konnexitätsrechtliche Ansprüche sollten sich deshalb nicht einstellen, so im Gesetzentwurf.

Somit würden weder den Kommunen noch den Bürgern noch der Wirtschaft zusätzliche Kosten entstehen. Dementgegen, verehrter Herr Staatsminister, befürchten wir, wie übrigens auch der Vorstand des Städtetages, dass in der Realität eine Finanzierungslücke entsteht, trotz der von Ihnen zitierten Einwilligung des Städtetages, der wir übrigens auch folgen wollen.

Für unsere Zustimmung in der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung wollen wir uns deshalb vorbehalten, dass bei entstehenden Finanzierungslücken anhand einer dann zu unternehmenden Evaluierung entsprechende Nachbesserungen erfolgen. Dies könnte beispielsweise auch über eine entsprechende Erhöhung beim Finanzausgleich nach Artikel 7 FAG erfolgen.

Diesbezüglich erwarten wir also eine entsprechende Ergänzung im Gesetzentwurf. Denn wir sind der Meinung, dass unsere Kommunen erwarten dürfen, und zwar zu Recht, dass die Beachtung des Konnexitätsprinzips tatsächlich erfolgt.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Perlak. Nächster Redner ist Herr Dr. Herrmann für die CSU-Fraktion. Ihm folgt Kollege Hanisch.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage einmal: Es gibt spannendere Themen. Aber auch dieses Thema müssen wir ordnungsgemäß bearbeiten; denn es kommt zwar still daher, ist aber ein gewaltiger Fortschritt in Richtung eGovernment und Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung. Ich begrüße es daher, dass die Staatsregierung den Gesetzentwurf zur Einführung eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters jetzt, also bereits weit vor Ablauf der Übergangsfrist zum

01.01.2014, vorgelegt hat. Wie gesagt, es ist ein wichtiger Schritt im Zusammenhang mit der Realisierung von eGovernment, der weniger Papier, unkomplizierte Verfahren und Nutzung der vorhandenen Daten durch gegenseitige Abfrage der Daten durch die bayerischen Standesämter bedeutet und damit mehr Bürgerfreundlichkeit bringt. Denn durch automatisierte Online-Abfragen gibt es kürzere Wartezeiten, weniger aufwendige Abfragen, keinen Verweis mehr, dass man am falschen Standesamt nachgefragt hat und Ähnliches. Angesichts der gesteigerten Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und des Grundsatzes, den Herr Staatsminister schon genannt hat, die Daten sollen gehen, nicht die Bürger, ist das ein richtiger und wichtiger Schritt.

Herauszustellen ist - Kollege Perlak hat sozusagen die Vorgeschichte ausgeführt -, dass dem Gesetzentwurf die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände zugrunde liegt. Das wird die Diskussion des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen sicherlich beschleunigen. Es ist aber ebenso erfreulich, weil insbesondere die Kostenfrage gelöst wurde. Der Freistaat wird sich an den Kosten bei der AKDB von über zwei Millionen Euro mit über einer Million Euro beteiligen. Dabei ist daran zu erinnern, dass es sich um die Umsetzung einer bundesrechtlichen Thematik handelt,

(Jörg Rohde (FDP): Genau!)

die ausschließlich die Kommunen betrifft. Das darf man nicht vergessen. Die Nutznießer sind die Kommunen. Die grundsätzliche Finanzierung durch die Kommunen ist deshalb gerechtfertigt. Gleichwohl ist auch ein Zuschuss des Freistaates Bayern gerechtfertigt, weil das Projekt zur Umsetzung des eGovernment in Bayern beiträgt und damit die Modernisierung der Verwaltung in Bayern vorantreibt.

Man muss herausstellen, dass der Freistaat in der Lage und willens ist, die Kommunen zu unterstützen. Bezüglich der laufenden Kosten gehe ich davon aus, dass diese von den Kommunen zu tragen sind. Die Einzelheiten werden wir sicherlich im Ausschuss beraten.

Der letzte zentrale Punkt ist, dass die wichtigen Fragen des Datenschutzes durch das Gesetz und die entsprechenden Regelungen berücksichtigt sind. Es wird zwar keine völlig neue Dateninfrastruktur geschaffen, es wird kein eigenes zentrales Register geschaffen, sondern ein automatisiertes Abrufverfahren. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb sind Datenschutzfragen zu beachten, beispielsweise besondere Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen, damit nicht Unbefugte, sondern nur die zuständigen Bearbeiter

Abfragen vornehmen können, insbesondere die Protokollierungsmöglichkeiten, um nachvollziehen zu können, wer wann welche Daten abgefragt hat. Dazu gehört auch die Festlegung datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeiten unter der Fachaufsicht des Innenministeriums.

Die Einzelheiten können wir im Ausschuss diskutieren. Grundsätzlich besteht aber Einverständnis mit dem Gesetzentwurf. Er geht so in Ordnung. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Hanisch. Frau Kamm folgt dann. - Bitte schön, Herr Kollege Hanisch.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ganz so unspannend, wie es vom Vorredner gesagt wurde, finde ich das Gesetz nicht. Seitdem Personenstandsregister geführt werden, bietet es erstmals die Möglichkeit, dass ein Bürger, der beispielsweise in Hannover geboren ist, bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeit er wohnt, beispielsweise eine Geburtsurkunde erhalten kann oder eine Heiratsurkunde, obwohl er in Regensburg geheiratet hat. All das kann er in Zukunft an jedem Standesamt bekommen. Ich glaube, das ist eine tolle Neuerung, die viele Vorteile bietet.

Problematisch ist dabei, dass den Kommunen damit einiges übergestülpt wird. Herr Kollege Herrmann, vorhin hat es geheißen, Nutznießer seien die Kommunen, darum müssten auch sie es bezahlen. In der Bayerischen Verfassung ist aber das Konnexitätsprinzip verankert: Wer das einführt, wer das will, wer das den Kommunen aufbürdet, der hat auch dafür zu sorgen, dass sich die Kosten decken. Vom Ministerium werden zwar die Einsparmöglichkeiten für die Kommunen gegengerechnet. Das ist vollkommen richtig. Allerdings bezweifeln auch die kommunalen Spitzenverbände, dass die Einsparungen die Kosten decken. Insofern begrüße ich die Anregung der SPD, nach zwei Jahren zu überprüfen. Ich meine, wir müssen aber schon vorher reagieren.

Im Gesetzentwurf steht erneut, Konnexitätsansprüche würden nicht begründet. Diese Formulierung hat mir schon bei einem anderen Gesetzentwurf vor Kurzem wenig gefallen. Ich meine, wir müssen sie auch hierin nicht aufnehmen; denn die Konnexität von vornherein auszuschließen, geht zu weit. Man kann sagen, Konnexitätsansprüche werden nach zwei Jahren überprüft. Dann sieht man, was dabei herauskommt. Dann kann man die Kosten übernehmen, oder es bleibt dabei, wie es vorgesehen ist.

Die kommunalen Spitzenverbände sehen das bei Weitem nicht so, wie es hier dargestellt wurde. Ich habe heute noch einmal dort angerufen. Der Bayerische Gemeindetag vertritt die Auffassung, dass die Investitionskosten vom Staat übernommen werden sollten. Es geht nicht um viel Geld, um zwei Millionen Euro. Das ist ein Betrag, bei dem man immerhin überlegen sollte, ob man diese Kosten nicht übernehmen könnte. Der Städtetag ist etwas vorsichtiger; er sagt, wir hätten das auch gern, aber wir könnten mit der jetzigen Regelung ebenso leben. - Meine Damen und Herren, die Frage liegt also bei der Finanzierung.

Am Gesetz selbst wollen wir gar nicht rütteln. Allerdings sind ein paar Aspekte dabei, die man überdenken könnte. Vom Staat wird die AKDB als Betreiber ausgesucht. Es gibt sicherlich wichtige Gründe dafür. Allerdings hat eine Kommune keine Entscheidungsmöglichkeit, welchen EDV-Betrieb sie beauftragen möchte. Die Kosten sind schon vorab in einem Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der AKDB festgelegt, obwohl die Kommunen diese Kosten tragen müssen. Damit können wir leben, das ist nicht das große Problem. Wir meinen, man sollte hier das Konnexitätsprinzip anwenden. Dann ist das gegenüber den Kommunen eine saubere und vertretbare Regelung. Es geht nicht um allzu viel Geld. Insofern ist das wohl leicht zu realisieren. Vielen Dank.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Rednerin ist Frau Kamm. Zum Abschluss folgt Herr Kollege Rohde. - Frau Kamm, auch für Sie sind maximal fünf Minuten Redezeit reserviert.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf zur Ausführung des Personenstandsregisters soll ein elektronisches Personenstandsregister in Bayern eingeführt werden. Es bringt gewisse Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger; sie sparen sich Porto und Reisewege, wenn sie Daten eines anderen Standesamtes benötigen, vorausgesetzt, es liegt ebenfalls in Bayern.

Dieses Gesetz folgt der Vorgabe eines Bundesgesetzes aus dem Jahr 2007, das seit Anfang 2009 gilt. Das Bundesgesetz führt dazu, dass dieses bayerische Gesetz nicht konnexitätsrelevant ist, obwohl es in den nächsten zehn Jahren den bayerischen Kommunen zehn Millionen Euro verursachen wird, denen wohl nicht Einsparungen in derselben Höhe gegenüberstehen werden. Ich meine, wir brauchen ein Konnexitätsprinzip auch für Gesetze auf Bundesebene.

(Jörg Rohde (FDP): Bravo!)

Das ist aber nicht das Einzige, was ich dazu sagen möchte. Es wird nicht nur das elektronische Personenstandsregister eingeführt, sondern die Staatsregierung möchte mit diesem Gesetz auch von ihrer Ermächtigung Gebrauch machen, zentrale Länderregister zu schaffen. Es wird also wieder eine zentrale Datei geschaffen. Im Jahr 2007 hat das immerhin dazu geführt, dass nicht nur die GRÜNEN, sondern auch die FDP auf Bundesebene dieses Bundesgesetz abgelehnt haben.

Wir wollen dieses Gesetz, das uns heute hier vorliegt, beurteilen. Aus Sicht des Datenschutzes ist es sicherlich positiv, dass die Datenzugriffe protokolliert werden und die Daten lediglich bei den Kommunen und der AKDB liegen und nicht bei irgendwelchen privaten Dienstleistern. Das sind positive Aspekte.

Höchst bedenklich ist jedoch, dass diese Datei eine Zentraldatei ist und die Staatsregierung per Verordnung den Kreis der bei dieser Zentraldatei Zugriffsberechtigten regeln will. Per Verordnung will die Staatsregierung regeln, wer auf diese Datei zugreifen darf. Auch sonstige Einzelheiten zur Führung dieses Registers will sie durch Verordnung regeln. Wir meinen jedoch, dass der Kreis der Zugriffsberechtigten aus Gründen des Datenschutzes durch Gesetz und transparent für alle geregelt werden muss und nicht durch eine Verordnung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Rohde, Sie sind der Nächste.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch mit dem Gedanken in die Debatte gegangen, dass es sich bei diesem Gesetz um eine bürgernahe und positive Regelung handelt. Die Bürger haben klare Vorteile, der Datenschutz ist gewährleistet, deshalb müssten wir eigentlich gar nicht so lange darüber debattieren. Die Reden der Oppositionsvertreter haben aber gezeigt, dass man den einen oder anderen Punkt beleuchten kann.

Wir sind uns darin einig, dass die Führung des Personenstandsregisters eine vom Bund übertragene Aufgabe ist. Auch wir halten es für notwendig, dass die Konnexität auf Bundesebene geregelt werden muss. Die FDP-Fraktion war meines Wissens die einzige Fraktion im Bundestag, die das gefordert hat. Deswegen begrüße ich auch die Vorschläge meiner Vorrednerin, die für die GRÜNEN auf diesem Gebiet Bewegung gefordert hat.

Wir sind nach den Vorgaben des Bundes als Land keineswegs verpflichtet, dieses Projekt voranzubringen. Wir müssen es nur regeln. Wir regeln es beson

ders effizient. Herr Kollege Hanisch und Frau Kollegin Stamm sind auf die zentrale Datei und die einheitliche Lösung eingegangen. Damit nehmen wir den Kommunen die Entscheidung darüber, welches System sie wählen. Der Vorteil dieser Lösung liegt aber darin das sage ich Ihnen als Informatiker -, dass Sie sich sämtliche Schnittstellen ersparen. Wenn Sie bei rund 2.000 Gemeinden in Bayern zehn oder vielleicht noch mehr Systeme hätten, hätten Sie zwischen den einzelnen Systemen gewaltige Schnittstellenprobleme. Deshalb ist die zentrale Lösung sicherlich der richtige Weg. Deswegen ist das über die AKDB voranzubringende Projekt sicher eine gute Lösung, solange der Datenschutz gewährleistet ist. Darüber, ob die Zugriffsberechtigung durch Verordnung oder Gesetz geregelt werden soll, kann man in den Ausschussberatungen noch reden. Ich glaube auch, dass wir mit den Einsparungen die Kosten für dieses Projekt durchaus wieder hereinholen. In der Gesetzesvorlage werden zwei Zahlen genannt. 4,5 Millionen Euro werden sicher eingespart. Auf zehn Jahre können zehn Millionen gespart werden, wenn alle Möglichkeiten des zentralen Registers genutzt werden. Damit würde das Projekt für die Kommunen Null auf Null ausgehen. Das kann man anzweifeln.

Herr Perlak hat eine Evaluierung ins Gespräch gebracht. Dieser Überlegung kann man im Ausschuss sicher nähertreten. Andererseits geht es um eine Million Euro pro Jahr. Deshalb sollten wir schon darüber nachdenken, wie viel Bürokratie wir schaffen. Zwei Jahre sind für eine Evaluierung möglicherweise auch zu kurz. Zuerst brauchen sie eine Einführungsphase mit Schulungsmaßnahmen. Da läuft das Projekt noch nicht so effizient. Dann wird immer wieder zurückgefragt werden, sodass die ersten zwei Jahre noch nicht so repräsentativ sind wie die nächsten zwei Jahre. Deshalb sollte man über einen anderen Zeitraum als zwei Jahre nachdenken. Interessant wäre zudem, ob auch ein anderes Ergebnis herauskommen könnte, ob sich herausstellen sollte, dass das System außerordentlich genial ist und die Kommunen dadurch so viel Geld einsparen, dass die eine Million, die der Freistaat Bayern zuschießt, auch von den Kommunen getragen werden kann. Auch darüber wäre zu debattieren.