Der hier geschilderte Sachverhalt hätte allerhöchstens im Rechts- und Verfassungsausschuss überprüft und behandelt werden sollen.
Mit Ihrem Antrag, der jetzt modifiziert worden ist, haben Sie von vornherein gesagt: Das geht so nicht.
Im Übrigen sage ich ganz deutlich an alle Redner, die heute noch auftreten werden - das gilt auch für Sie -: Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund der Petition des Herrn Mollath und aufgrund seiner Fernsehauftritte berechtigt sind, über diese Sache zu sprechen. An
sonsten wäre eine Verletzung der Vertraulichkeit gegeben, die wir nicht wollen. Im Grunde genommen sollte dieser Mann geschützt werden.
Herr Kollege Streibl, ich sage gleich am Anfang: Ihr Antrag und die damit verbundene Begründung werden von uns nicht akzeptiert. Wir werden den Antrag ablehnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie § 80 Nummer 1 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag, wonach eine Eingabe, die gerichtliche Verfahren und darin ergangene Entscheidungen zum Gegenstand hat, nicht behandelt wird, ernsthaft in Zweifel ziehen. Frau Staatsministerin Dr. Merk hat sehr deutlich auf die Anklagen gegen den Ehemann verwiesen, wegen Körperverletzung in Form von 20 gegen die Ehefrau gerichteten Fausthieben. Es gibt eine Bisswunde, die mit einer Narbenbildung abgeheilt ist. Es gibt mehrere Würgemale, die Frau wurde bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Nicht zuletzt ist die bereits am Boden liegende Ehefrau dreimal getreten worden. Wochen oder Monate später hat sich eine Geiselnahme gegenüber der Ehefrau von eineinhalb bis zwei Stunden ereignet. Zum Schluss - das ist ebenfalls schon geschildert worden - ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfolgt. Die Reifen wurden in der Form beschädigt, dass der Schaden erst während der Fahrt aufgetreten ist. Dies ist bei hohen Geschwindigkeiten besonders gefährlich. Diese Angriffe ergingen gegen unbeteiligte Dritte, die das Pech hatten, mit jemandem befreundet oder bekannt zu sein, der Herrn Mollath nicht gepasst hat.
Deshalb kann ich die Art und Weise, wie Sie die Diskussion führen, nicht akzeptieren und nicht verstehen. Interessant ist, dass der Verurteilte die Taten eingeräumt hat. Das haben Sie schlichtweg nicht gesagt. Er hat seine Tat lediglich mit einer Schutzbehauptung begründet. Jeder von uns, der einmal als Strafverteidiger tätig war, kennt diese Schutzbehauptung. Sie lautet: "Ich habe mich nur gegen meine Ehefrau wehren müssen." Das war eine tolle Gegenwehr, vor allem die Geiselnahme, die er durchgeführt hat. Das aber nur am Rande.
Tatsache ist, das Gericht hat entschieden. Lassen Sie sich nicht von der Erklärung irritieren, dass er von dem Strafvorwurf freigesprochen worden ist. In diesem Zusammenhang muss man wissen, wenn jemand wegen paranoider Wahnsymptomatik - das wurde wortwörtlich so vom Sachverständigen geschrieben - eingewiesen wird, heißt das, dass keine Schuld zugerechnet werden kann. Deshalb erfolgt zwar nicht die strafrechtliche Verurteilung, jedoch die Einweisung in eine entsprechende Heilanstalt.
Das ist für mich entscheidend. In allen Instanzen sind diese Fakten gewürdigt und entschieden worden. Herr
Kollege Streibl, fair wäre es gewesen, wenn Sie gesagt hätten, dass auch der Bundesgerichtshof die Revision verworfen hat. Das gehört ebenfalls dazu. Im Rahmen dieser Diskussion habe ich den Eindruck, dass die FREIEN WÄHLER sagen: Alle Gerichte sind doof, nur wir FREIEN WÄHLER wissen, was Sache ist. So geht es jedenfalls nicht.
Zum Antrag der SPD: Frau Kollegin Aures hat zum Antrag der SPD gesprochen. Im Antrag der SPD geht es nicht mehr um § 80 Nummer 1 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag, sondern um die Frage, was die Staatsanwaltschaft gemacht hat. Selbstverständlich sind hierzu noch Fragen offen. Ein Schöffe hat jetzt angeblich eine andere Meinung. Frau Staatsministerin Dr. Merk hat bereits angekündigt, dass eine Stellungnahme angefordert worden sei. Des Weiteren soll ein Freund, der Zeuge gewesen ist, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Ist das überhaupt eine eidesstattliche Versicherung? Wir wissen alle genau, dass nur auf der Grundlage der Formulierung "Ich erkläre an Eides statt" nicht automatisch eine eidesstattliche Versicherung ergeht. Haben Sie eigentlich die eidesstattliche Versicherung gesehen? Der Richter, der gesagt hat, dort sei irgendwas im Spiel, wird selbstverständlich befragt. Das ist für Sie ein gefährlicher Zeuge. Es handelt sich um den Mann, der im Nürnberger Stadtrat als Vertreter der NPD saß. Er hat sich auch dort nicht gerade überzeugend zu den entsprechenden Entscheidungen und Erklärungen geäußert. Das sage ich jetzt bewusst sehr vorsichtig.
Wir als Parlament sollten jedoch im Rahmen des Ausschusses diesen Sachverhalt aufklären. Das ist das Recht des Ausschusses. Wir sind mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion einverstanden, wenn der Dringlichkeitsantrag dahin gehend geändert wird, dass die Worte "im Zusammenhang mit der Unterbringung" gestrichen werden, denn diese Passage betrifft den § 80 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag. Dann wäre die Aufklärung möglich, und es wird über die Behandlung seiner Strafanzeigen zu berichten sein. Der Antrag würde dann folgendermaßen lauten:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die am 13. Dezember 2011 in dem ARDMagazin "Report aus Mainz" gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhobenen Vorwürfe über die Behandlung der Strafanzeige des Herrn Mollath zu berichten.
Darin ist alles enthalten, was wir wissen sollen, müssen und wollen. Deswegen würden wir diesem Antrag zustimmen.
Herr Kollege Heike, bitte geben Sie mir den Text. Die Antragsteller signalisieren, dass sie einverstanden sind und diese Änderung übernehmen werden.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Heute ist nur eines sicher: 2011 ist im Bereich der Steuerhinterziehung sehr viel mehr vorstellbar als noch im Juni 2003, als die ersten Anzeigen von Betroffenen an die Richterschaft und Staatsanwaltschaft gerichtet worden sind. Ich verweise darauf, dass die HVB beispielsweise im Jahr 2006 ihre Mithilfe bei Steuerhinterziehungen in den USA zugegeben hat. Dem Fiskus in den USA sind damals nach Auskunft des "Handelsblattes" 2,5 Milliarden Dollar verloren gegangen. Die HVB hat immer noch mehrere Beteiligungen oder eigene Tochterbanken in der Schweiz. Man erzähle mir also nicht, dass die HVB in der Schweiz anders agiert hat als in den USA, zumal der UBS-Chef Ermotti seit 2006 dem Aufsichtsrat der HVB angehört hat. Er war an diversen Steuersparmodellen und Abschreibungen auf den Cayman Islands beteiligt.
Frau Ministerin Dr. Merk, Sie werden nicht bestreiten, denn Sie haben die Wirtschaftsdelikte genannt, an denen die Staatsanwaltschaften gearbeitet haben, dass Banken flächendeckend an ominösen Steuerhinterziehungsstrukturen beteiligt waren. Eine Reihe von Steuerhinterziehungen sind aufgeflogen. Es kam zum Ankauf von Steuer-CDs, zu Selbstanzeigen bis in die Politik hinein. Es gab kein Unrechtsbewusstsein.
Was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun, der sich auf die frühe Zeit bezieht, in der das Bewusstsein noch nicht vorhanden war? - Mir ist nicht ganz klar, wieso man die Vorwürfe vonseiten der Staatsanwaltschaft keiner genaueren Untersuchung unterzogen hat. Wenn man das aber getan hat, wäre ich dankbar, wenn man uns im Ausschuss darüber berichten würde. Lag es tatsächlich an der Qualität der Angaben des Betroffenen? - Immerhin hat er Namen von Deck-Konten genannt. Ich sage nur "Monster", "DVD 6006" oder "Klavier". Das zumindest steht im Raum. Da solche Namen bekannt sind, ist aus meiner Sicht angesagt, zu überprüfen, was diese bedeuten.
Sie haben ausgeführt, dass es nicht nur die wahnhaften Hirngespinste, wie sie im "Report aus Mainz" genannt worden sind, die paranoiden Wahnsymptome waren, die zur Einweisung in die Forensik geführt
haben. Sie haben sehr detailliert ausgeführt, was die weiteren Gründe waren, das heißt Gewalttaten, begangen an der Ehefrau. Wir werden den Berichtsanträgen zustimmen, und ich bitte um Nachsicht, dass wir uns etwa bezüglich der Reifenstecherei noch einmal kundig machen wollen. Herr Heike hat gesagt, der Betroffene hätte dies eingeräumt. Er hat das aber nicht getan. Das ist nicht unbedingt ein Beleg dafür, dass er unschuldig ist. Mich würde jedoch interessieren, welche weiteren Erkenntnisse vorliegen, dass er tatsächlich der Täter ist.
Ich frage auch, weil die beschriebenen Gewalttaten an der Ehefrau wirklich massiv waren, wieso es einen Strafbefehl in der Höhe von nur 1.000 Euro gegeben hat. Ich wäre sehr verbunden, wenn wir Aufklärung bekommen könnten. Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen, aber beispielhaft aufzeigen, welche Fragen vorliegen. Ich möchte wissen, weshalb die Anzeige erst ein Jahr nach der Gewalttat erfolgt ist. Zur Debatte stehen auch die jeweiligen Gutachten, die zur Einweisung geführt haben. Im Raum bleibt auch die Frage stehen, wie die Gutachten erstellt worden sind. Wir haben sie nicht vorliegen.
Das Drama an der gesamten Geschichte ist, dass uns die Aktenlage nicht bekannt ist, weil wir die Akten nicht einsehen können. Das kann allenfalls der Verteidiger, der bei der Staatsanwaltschaft solches beantragt hat. Die Akten sind ihm mittlerweile wohl übersandt worden. Insgesamt wird es so sein müssen, dass das, wenn überhaupt, auf gerichtlicher Ebene geprüft werden muss. Allerdings ging das Verfahren schon bis zum OLG Bamberg, sodass es kaum mehr aufgerollt werden kann.
Ich kann mir sehr wohl Unregelmäßigkeiten der HVB in diesem Kontext vorstellen. Sie sind in Teilen auch bewiesen worden. Wir brauchen nicht darum herumzureden. Warum aber in dem Fall nicht geprüft wurde, wie anfangs von mir angemahnt, müsste herausgefunden werden. Es wird angeführt, dass die HypoVereinsbank nach interner Revision die ehemalige Ehefrau und weitere Personen entlassen habe, weil sie sich pflichtwidrig verhalten hätten. Auch hier muss man genauer hinsehen, ob das pflichtwidrige Verhalten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vorgeworfen wurde, weil, wie der Betroffene selbst in einer Anzeige geschrieben hat, sie parallel zu ihrem bestehenden Arbeitsvertrag eine Vermögens- und Anlageberatung durchgeführt hat, oder ob das pflichtwidrige Verhalten tatsächlich darauf zurückzuführen ist, dass sie Schwarzgeldkonten im Auftrag einer Reihe von Kunden bedient hat, die der Betroffene in einer Liste zusammengestellt hat.
All diese Fragen sind offen, und ich möchte sie gerne stellen. Wir sollten uns möglichst in einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung mit den Gutachten auseinandersetzen. Wir sollten uns einig sein, dass ein Grund alleine, wie der Vorwurf, er sei wegen wahnhafter Hirngespinste eingesperrt worden, nicht ausreichend ist. Man muss genauer hinsehen, ob andere Gründe vorliegen und wenn ja, welche ausschlaggebend waren. Wir werden den Anträgen zustimmen, da es Berichtsanträge sind.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorwegschicken, dass ich mir nicht anmaßen kann, zu wissen, was in dem Fall, der heute Gegenstand der Debatte ist, passiert ist. Ebenso wenig kann und will ich ausschließen, dass ganz natürlicherweise immer die theoretische Möglichkeit besteht, dass jemand eine falsche Entscheidung trifft. Das kann überall passieren, wo Menschen arbeiten auch in der Justiz. Deswegen ist Aufklärung sinnvoll. Aufklärung ist dort sinnvoll, wo sie unsere Aufgabe trifft. Wir haben die Ausführungen von Frau Staatsministerin Dr. Merk gehört. Wir haben die Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Frau Kollegin Bause gelesen. Trotzdem gibt es Fragen, die wir noch beantwortet haben müssen. Dazu ist es aber sinnvoll, so meine ich, die Dinge sauber zu trennen.
Was den SPD-Antrag 16/10699 betrifft, der geändert worden ist, so beschäftigt sich dieser mit der Frage, ob die Staatsanwaltschaft versäumt hat, einem Verdacht nachzugehen, wonach Schwarzgelder ins Ausland transferiert worden sind. Ich halte es durchaus für begrüßenswert, dass im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz ein Bericht gegeben wird, denn Vorwürfe können stimmen. Die Frage, ob jemand in psychiatrischer Behandlung ist oder nicht, ist ein völlig eigener Komplex.
Anders verhält es sich mit dem Dringlichkeitsantrag 16/10687 der FREIEN WÄHLER. In ihm werden die beiden Sachverhalte zu einem vermischt und daraus ein "Fall M." konstruiert. Hierin liegt auch eine pauschale Unterstellung gegen die Justiz in Bayern als solche, die ich in der vorliegenden Form nicht akzeptieren kann.
Dazu, Kolleginnen und Kollegen, müsste nicht eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht etwas versäumt
haben, sondern dazu müsste das gesamte System der Rechtsprechung in diesem Land bis hin zum Bundesgerichtshof versagt haben. Diese Unterstellung halte ich für äußerst bedenklich.
Ich möchte vor allem daran erinnern, wo unsere Kontrollaufgabe liegt. Sie besteht darin, Fehler im System, insbesondere im System der Staatsanwaltschaft, ausfindig zu machen und zu überprüfen. Was wir nicht können, ist eine Art Superrevisionsinstanz zu bilden, die den Bundesgerichtshof ersetzt und ihm sagt: Du hast falsch entschieden, wir wissen das alles besser. Ich empfehle, Kollege Streibl, Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Artikel 85 der Bayerischen Verfassung nachzulesen. Das ist manchmal äußerst hilfreich. Da steht nämlich etwas drin von der richterlichen Unabhängigkeit, die vom Grundgesetz und von der Bayerischen Verfassung garantiert wird. Wir können uns alles berichten lassen, aber wir dürfen nicht glauben, dass wir Entscheidungen der unabhängigen Justiz in diesem Land korrigieren können. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Herr Kollege Dr. Fischer, einen Moment bitte, wir haben eine Zwischenbemerkung. Dafür gebe ich das Wort dem Herrn Kollegen Peter Meyer. Bitte schön.
Herr Kollege Dr. Fischer, und das gilt auch für den geschätzten Kollegen Heike, ich darf klarstellen, dass wir mit unserem Antrag der Justiz ganz gewiss nicht irgendetwas unterstellt haben.
Wir haben Fragen gestellt, wie das in diesem Parlament zulässig ist, zu einem Vorgang, der öffentlich diskutiert wird. Ein Vorgang, für den es ein kräftiges öffentliches Interesse gibt. Hier sind Fragen zu stellen. Es werden Vorwürfe gegen die Justiz erhoben, der wir nichts vorwerfen. Deshalb haben wir nur Fragen gestellt.
Lieber Herr Kollege Dr. Fischer, Sie betonen die richterliche Unabhängigkeit. Das ist richtig. Es geht aber auch um die Frage, ob es Weisungen an die Staatsanwaltschaft gegeben hat. Diesbezüglich verweise ich auf unsere Aktivitäten in diesem Jahr, als wir vorgeschlagen haben, das Weisungsrecht an die Staatsanwaltschaft aus dem Gesetz herauszunehmen. Hierzu haben Sie diese Unabhängigkeit aber nicht. Die Frage, ob es Weisungen gegeben hat, steht im Raum. Wenn sie beantwortet wird, ist es in Ordnung. Die
Fragen sind aber zulässig. Gerade weil wir, die FREIEN WÄHLER, der Justiz vertrauen, genau deshalb meinen wir, die Justiz wird eine unvoreingenommene und ausführliche Prüfung gut vertragen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Meyer, Sie benutzen einen hoch sensiblen und schwierigen Fall für eine politische Darstellung. Ich halte das für bedenklich. Wenn es um Sachverhaltsaufklärung gegangen wäre, dann hätten Sie die Fragen besser im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz gestellt. Das wäre besser gewesen.
(Beifall bei der FDP und der CSU - Harald Güller (SPD): Herr Dr. Fischer, Sie haben doch mit den Vorwürfen gegen die FREIEN WÄHLER begonnen!)
Ich sage es noch einmal, Ihr Antrag - und vielleicht sollten Sie Ihren Antrag einmal lesen - beschäftigt sich mit dem Fall.
Sie beschränken Ihren Antrag nicht auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, sondern Sie verlangen einen umfassenden Bericht insgesamt.