Lehrerstellen wurden zu immer anderen Kursen gehandelt. Aber insgesamt kann man, um beim Börsenjargon zu bleiben, von einem "Bärenmarkt" sprechen, nämlich von einem ständig sinkenden Kurs auf dieser Lehrerstellenmarktbörse.
Fakt ist, dass noch immer der Doppelhaushalt 2013/2014 gilt und dem Hohen Haus noch kein Nachtragshaushalt vorliegt. Wir FREIEN WÄHLER spekulieren ungern. Wir spielen nicht mit dem Geld anderer; ich will das Stichwort Landesbank nennen. Wir spielen nicht mit der Zukunft anderer; Stichwort Lehrerstellendebatte. Denn um wieder auf das Bild der Börse zurückzukommen: Das Schlimmste, was an der Börse und den Finanzmärkten passieren kann, ist der Verlust an Vertrauen. Für diesen Verlust an Vertrauen bei den Eltern, Lehrern, Schülern und Bürgern in Bayern sind allein die CSU und deren Minister Spaenle verantwortlich.
Die Eltern, Lehrer und Schüler – wir ohnehin – sind misstrauisch und haben in die bayerische Bildungspolitik kein Vertrauen. Wir FREIEN WÄHLER sind weiterhin sehr, sehr skeptisch. Erst dann, wenn wir im Nachtragshaushalt alle Lehrerstellen tatsächlich schwarz auf weiß gesichert sehen, glauben wir auch Ihre Versprechungen. So haben die beiden Dringlichkeitsanträge von SPD und den GRÜNEN unsere volle Unterstützung; denn beide Anträge haben in etwa die gleiche Schlagrichtung, wie auch verschiedene Anträge von uns in den vergangenen Wochen. Aber meine Bitte ist: Schaffen Sie Vertrauen und Verlässlichkeit für die bayerische Bildungspolitik; denn nur so können wir hier in eine gute Zukunft gehen. Sie sagen, dass die CSU schon dort wäre. Ich habe eher den Eindruck, die CSU träumt noch davon. Stimmen Sie deswegen unseren Anträgen zu.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat nun Herr Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Die CSU-Fraktion hat mit ihrem Grundsatzbeschluss genau das, was ich und viele andere in den letzten Wochen deutlich gemacht haben, gesagt: dass der Haushalt des Jahres 2014 dann abgerechnet werde, wenn der Nachtragshaushalt durch den Beschluss der Mehrheitsfraktion und die damit zusammenhängenden Grundsatzaussagen auf dem Tisch des Hohen Hauses liege. Keine andere belastbare Äußerung haben Sie in den vergangenen Wochen zur Frage, wie in Bayern die Entwicklung der Lehrerstellensituation ist und sein werde, gemacht.
Die Grundsatzaussage der Fraktion, die ich ausdrücklich begrüße, nämlich dass wir die gesamte Kapazität der durch den Schülerrückgang rechnerisch frei werdenden Lehrerstellen im Bildungssystem belassen, ist für das Schulsystem präzisiert worden. Sie ist mit dieser Präzisierung für die gesamte Dauer der Legislatur noch einmal bekräftigt worden.
Damit ist also bis zum Ende der Legislatur – das ist eine Festlegung der Regierungsfraktion über zwei Doppelhaushalte hinweg inklusive des noch zur Verabschiedung anstehenden Nachtragshaushalts – für stabile Rahmenbedingungen in der Lehrerversorgung in Bayern gesorgt.
Die Anträge der Kollegen der Opposition sind natürlich im Rahmen der von ihr geführten Debatte zwar nachvollziehbar, aber überflüssig.
Die Fraktion hat eindeutig festgelegt, dass zu Beginn des kommenden Schuljahres keine Lehrerstelle wegfällt. Mit dieser Präzisierung hat sie den Verbleib der demografischen Rendite in vollem Umfang unterstrichen.
Herr Staatsminister, Sie haben gerade von Klarheit gesprochen. Ich nehme diese Gelegenheit wahr und frage Sie: Es geht heute auch um Lehrerstellen, die im Schulsystem bleiben. Mir geht es aber jetzt um die
Stellen an Hochschulen. Dort sollten angeblich 200 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Ich frage Sie – ich bitte um Klarheit -: Wie viele Stellen waren es? Werden diese 200 Stellen wirklich an den Hochschulen eingerichtet, auch wenn die Lehrerstellen im Schulsystem bleiben? Wenn diese Stellen an die Hochschulen kommen, hätte ich gerne gewusst: Wie viele Stellen kommen dorthin? Wenn ja, wo und an welche Hochschulen kommen diese Stellen?
Zunächst legt die Beschlussfassung der CSUFraktion fest, dass wir den Bestand an Lehrerstellen, der bei etwa 86.600 liegt, zu Beginn des kommenden Schuljahres unverändert fortführen.
Die zweite Frage betrifft die Stellenentwicklung, die im Bereich der Personalhaushalte der bayerischen Hochschulen stattfinden wird. Sie wird sich konkret an der Entwicklung der Studierendenzahl orientieren. Sie wissen, dass wir im Moment die zweite Phase des Hochschulpaktes abwickeln, die im Kern aussagt, dass der Bund und die Länder im Prinzip zu jeweils 50 % die Aufwüchse der Studierendenzahlen in den Ländern unterstützen. Das heißt, Stellenkontingente, die im Haushalt bereits grundgelegt sind, werden mit dem Nachtragshaushalt freigeschaltet. Der abzurufende Bedarf von Hochschulen, der zum jetzigen Zeitpunkt, was das Wintersemester angeht, logischerweise noch nicht erkennbar ist, wird bis zu mehreren hundert Stellen betragen. Das ist das, was ich immer deutlich gemacht habe: Die Planstellen sind dann genau nach dem Bedarf, den die einzelne Hochschule aufgrund der Einschreibezahlen anmeldet, abrufbar und stehen entsprechend dem Stellenaufwuchs im Einzelplan 15 im Stellenplan des Jahres 2015 weiter in vollem Umfang zur Verfügung. Diese Mechanik gilt bis 2017.
Wie Sie wissen, hat die Große Koalition vereinbart, dass man im Prinzip die Pakte fortführen will, weswegen ich davon ausgehe, dass die dritte Phase des Hochschulpaktes mit einer ähnlichen Grundaussage stattfinden wird, nämlich dass wir gemäß der Entwicklung der Studierendenzahlen für die einzelnen Länder entsprechende zusätzliche Planstellenkapazitäten zur Verfügung haben werden. Das heißt, im Einzelplan 15 stehen sowohl jetzt, also im beschlossenen Stammhaushalt, als auch dann durch den Beschluss des Nachtragshaushaltes
je nach Entwicklung der Studierendenzahl weiter entsprechend zusätzliche Planstellenkapazitäten zur Verfügung.
Herr Staatsminister, entschuldigen Sie, dass ich Sie noch einmal unterbreche. Ich habe zwei weitere Wortmeldungen. Herr Kollege Güll, handelt es sich um eine Zwischenfrage oder um eine Zwischenbemerkung? – Zu einer Zwischenfrage sind Sie der Erste, dann kommt Kollege Gehring. Bitte schön, Herr Kollege Güll.
Herr Staatsminister, heute ist die Stunde der Wahrheit. Erstens. Wir haben von Ihnen gehört, dass wir Klartext bekommen. Ich frage Sie deshalb noch einmal. Sie sprechen jetzt von der gesamten demografischen Rendite von 2.762 Stellen, also auch von den 773 Stellen, die eigentlich schon letztes Jahr weggefallen sind. Die beziehen Sie hier ganz bewusst mit ein. Können Sie das mit einem klaren Ja beantworten?
Zweitens. Habe ich richtig gehört, dass Sie garantieren, dass diese 2.762 Stellen, also die demografische Rendite der Jahre 2013 und 2014, über die Legislatur bis 2018 bleiben? Garantieren Sie das? Darüber, was mit künftigen Renditen ist, wollen Sie sich heute nicht äußern. Ist dies auch richtig?
Erstens. Im Staatshaushalt des Jahres 2013 beläuft sich der Gesamtsaldo aus zusätzlich eingebrachten Stellen und wegfallenden Stellen auf ein Plus von gut 270 Stellen. Dies ist im Einzelplan 05 für das Haushaltsjahr 2013 zu verzeichnen.
Zweitens. Die demografische Rendite steht für den gesamten Doppelhaushalt nach der Präzisierung des Beschlusses der CSU-Landtagsfraktion ungeschmälert für den Einsatz an den Schulen zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Landtagsfraktion mit ihrem präzisierten Grundsatzbeschluss festgelegt – das wird natürlich in den vor uns liegenden zwei Doppelhaushalten umzusetzen sein –, dass die Kontingente der in den Doppelhaushalten 2015/2016 und 2017/2018 zu identifizierenden Stellen der sogenannten demografischen Rendite, die immer gemäß der aktuellen Schülerprognose zusammen mit dem Finanzministerium und dem Kultusministerium auf eine konkrete Kopfzahl festgelegt wird, in vollem Umfang im Schulsystem verbleiben werden.
Drittens, zur Frage der Situation der Referendare und wie man darauf reagieren möchte: Wir haben eine Si
tuation, wie sie Kollege Waschler beschrieben hat. Wir haben je nach Fachverbindung und Schularten ganz unterschiedliche Absolventenzahlen sowie eine auf der Schülerprognose beruhende Bedarfssituation. Wir haben ein Phänomen, das ich schon vor 14 Tagen angesprochen habe. Einerseits haben wir als eines von drei Ländern noch den freien Zugang zum Referendariat für Absolventen aus allen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet, dass auf dem Höhepunkt fast 10 % der Referendarinnen und Referendare an den bayerischen Gymnasien aus anderen Ländern zu uns kamen. Wenn man so will, war das eine negative Mobilität, da in 13 von 16 Ländern ein freier Zugang zum Referendariat nicht gegeben ist.
Auf der anderen Seite haben wir den freien Zugang zum Studium. Es gibt einen einzigen Fall, in dem der freie Zugang zum Studium und zu Lehramtsstudiengängen beschränkt werden darf. Dabei geht es nicht um die Frage der möglichen Verwendungsorientierung, also um die Frage, was der Staat vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers einstellen kann und wird. Das ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Die einzige mögliche Beschränkung des Zugangs zum Lehramtsstudium liegt wie bei vielen anderen Studiengängen allein in der Studienplatzkapazität. Das gibt es in verschiedenen Fällen im Bereich der Grundschullehrämter. Bei allen anderen Lehrämtern ist der Zugang zum Studium aber frei. Deswegen überlegen wir – ich habe das schon angekündigt –, ob man den freien Zugang zum Referendariat eventuell wie in 13 anderen Ländern beschränken sollte, das heißt, dass man aufgrund bestimmter Regelungen, die man in Analogie zu den anderen Ländern treffen müsste, den Zugang zur zweiten Phase, nach welchen Kriterien auch immer, nach der möglichen Bedarfsorientierung plus – in Anführungszeichen – einen Zuschlag oder Ähnliches beschränkt. Das ist ein Schritt, den wir im Moment prüfen.
Außerdem geht es um den Unterrichtsbeitrag der Referendarinnen und Referendare. Bis vor wenigen Jahren mussten die Referendare im Rahmen ihrer Referendarstätigkeit, mit einem Salär abgegolten, 11 Pflichtunterrichtsstunden erbringen. Das ist natürlich Teil der Ausbildung.
Diese Pflichtstundenzahl wurde um eine Stunde reduziert. Im Moment werden bis zu 17 Stunden, das heißt sieben Stunden zusätzlich, entgolten. Auch hier wurde in Auftrag gegeben, zu berechnen, was eine Reduzierung um eine, zwei oder drei Stunden an Kapazitäten ausmacht.
Die Frage, wie wir vorgehen, umfasst zwei Aspekte. Aufgrund der sehr, sehr hohen Zahl an Referendaren ist auch die Zahl derer, die den Dienst aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht antreten, relativ hoch. Insbesondere treten solche Referendarinnen und Referendare den Dienst nicht an, die aus anderen Ländern stammen, wenn sie aufgrund von Nachrückverfahren oder Ähnlichem in ihrem Heimatbundesland die Möglichkeit zur Teilnahme an der Referendarsausbildung erhalten. Das Problem hinsichtlich der Unterrichtssituation liegt dann darin, dass die Gesamtkapazität, die durch die Referendare erbracht wird, logischerweise einen Teil des Unterrichtsvolumens darstellt. Je mehr Referendare nicht antreten, umso schwieriger ist es, diesen Unterricht, der dann ersetzt werden muss, auszugleichen. Damit verknüpfen wir auch Überlegungen, wie wir die Situation verbessern können.
Insbesondere geht es um das Thema, wie man für eine möglichst große Zahl an Lehramtsstudiengängen den Zugang zu einem Master-Abschluss strukturiert, nicht nur für den Einzelnen, ermöglichen kann. Dies geht bis hin zur Frage, ob das auch für Grundschullehramtsabsolventen und -absolventinnen unter Einbeziehung eines Teils der Referendarszeit möglich ist, wenn dies akademisch begleitet wird. Ein entsprechender Arbeitsauftrag dazu wurde vergeben.
Eine schulartenspezifische Eignungsfeststellung ist an verschiedenen Universitäten möglich. Insofern widmen wir uns auch dem Thema, wie die arbeitsmarkttaugliche Nutzung eines Lehramtsstudiums außerhalb der Anstellungsmöglichkeiten verbessert werden kann.
Herr Staatsminister, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Wir haben zwei Wortmeldungen. Die erste stammt vom Kollegen Gehring, der sich schon länger gemeldet hatte. Bitte schön, Herr Gehring, Sie haben das Wort.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Minister, eigentlich handelt es sich um eine Zwischenfrage. Mit Ihrer Schwabinger Sprachgeschwindigkeit, die ich als Allgäuer uneingeschränkt bewundere, sind Sie ganz schnell zu anderen Themen übergegangen. Ich möchte aber auf den Punkt zurückkommen, bei dem Kollege Piazolo war, nämlich auf die Stellen, die für den Hochschulbereich vorgesehen waren. Es geht um 200 Stellen. Sie waren schon verbucht und wurden vom Einzelplan 05 auf den Einzelplan 15 umgebucht oder befanden sich zumindest in der Finanzplanung des Finanzministers. Sie haben zwar viel über Bund-Länder-Finanzierung gesprochen, was interessant ist; es stellt sich aber die Frage,
was mit diesen 200 Stellen geschieht, mit denen die Hochschulen schon rechnen konnten. Dies bedeutet 50 Millionen Euro über vier Jahre. Was ist mit diesen 50 Millionen Euro? Werden sie jetzt aus einem anderen Haushaltskapitel genommen, aus einem anderen Etat, oder gehen sie den Hochschulen verloren?
Ich mache noch darauf aufmerksam: Als Nächster hatte sich noch Kollege Hofmann zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Sie haben jetzt aber noch nicht das Wort. Zunächst antwortet der Staatsminister auf den Kollegen Gehring. Bitte schön.
Die 196 Stellen sind, wenn Sie so wollen, Teil der demografischen Rendite, zu deren Verbleib im Schulsystem die CSU-Fraktion einen klaren Beschluss gefasst hat.
Die Entwicklung der Stellenzahl an den Hochschulen wird bis 2017 durch den Hochschulpakt geregelt, sofern es um studienplatzabhängige Stellenzuweisungen geht. Insofern geht den bayerischen Hochschulen keine einzige Stelle verloren. Ich habe schon vor zwei Wochen die Aussage getroffen, dass durch die Entsperrung im Nachtragshaushalt jene Mittel, die in den Doppelhaushalt bereits eingestellt sind und die im Zusammenhang mit der Bund-Länder-Finanzierung Bayern zur Verfügung stehen, es uns ermöglichen, bis zu 400 zusätzliche Planstellen zu schaffen – entsprechend der Entwicklung der Studierendenzahl und der Abrufung durch die einzelnen Hochschulen und zusätzlich zu der Mehrung, die laut Doppelhaushalt ohnehin vorgesehen ist.
Die Verhandlungssituation ist komplex. Das Kontingent für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird in Verhandlungen zwischen Hochschule Bayern e. V. und dem Wissenschaftsministerium bestimmt, der Anteil der Universitäten zwischen Universität Bayern e. V. und dem Wissenschaftsministerium ausgehandelt. Dann ist das zur Verfügung stehende Kontingent klar.
Entsprechend klar noch einmal die Antwort: Die Beschlüsse, die die Fraktion gefasst hat, werden mit entsprechenden Planstellen, die nicht einmal befristet sind, und Mitteln dauerhaft unterlegt, wenn das Hohe Haus so entscheidet.