Es muss aber auch gesagt werden, dass es in der Tat für nahezu alles Ausnahmen gibt. Es kann in diesem Zusammenhang nicht durchdekliniert werden, dass etwas niemals stattfinden darf. Hier gibt es den alten Satz: Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber die Regel muss sein: Schulfamilie, Schulfrieden und ein friedliches Miteinander und keine Vollzugsmaßnahmen in wackligen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin über diese beiden Anträge schon etwas verwundert. Lieber Herr Kollege Arnold, vielleicht als Erstes zu Ihnen: Rechtsstaatlich ist alles einwandfrei und ohne jeglichen Mangel. Ich denke, das ist auch im Innen-, im Kultus- und im Rechts- und Verfassungsausschuss geprüft und durchdiskutiert worden. Es ist vollkommen unverständlich, dass wir dieses Fass hier jetzt noch einmal öffnen.
Ich würde hier keinen Popanz aufbauen. Ich will Ihnen nur sagen, dass es eine Anfrage zum Plenum von der Frau Abgeordneten Eva Gottstein vom 21.06.2017 betreffend Aufklärung des konkreten Verwaltungshandelns usw. gibt. Da ist alles bis ins feinste Detail aufgearbeitet und beantwortet worden. Sie haben hier nur drum herumgeredet. Das war beinahe unerträglich.
Der Abschiebebescheid des BAMF ist bereits 2013 ergangen. Die Aussage hier, es habe keinen Bescheid gegeben, war also falsch, aber 2013 konnten letztlich keine Abschiebungen durchgeführt werden. Erst seit Herbst 2016 konnten Abschiebungen vorgenommen werden. Das können Sie kritisieren oder nicht, rechtlich ist es aber einfach so. Und genau zu diesem besagten Termin war eine Sammelabschiebung angeordnet, und deshalb war eine andere Handlung ganz einfach nicht mehr möglich. Ich bitte, das einfach zur Kenntnis zu nehmen und die Dinge nicht immer wieder von Neuem letztendlich zu verdrehen.
Liebe Frau Kamm, Sie hatten deutlich gemacht, es habe nicht einmal einen Bescheid gegeben. Es hat schon einen Bescheid gegeben, nämlich den von 2013. Das muss in dieser Situation noch einmal angesprochen werden.
Grenzwertig ist es auch, wenn man sagt, der Minister sei heute absichtlich nicht da. Er ist zu Sondierungsgesprächen in Berlin. Ich meine, Ihre politische Gruppierung dürfte bei diesen Gesprächen auch dabei sein. Deshalb finde ich es fast unterirdisch, wenn man solche Dinge an dieser Stelle zum Ausdruck bringt.
(Beifall bei der CSU – Margit Wild (SPD): Das war eine Antwort, die eines Staatssekretärs nicht würdig ist! Mein lieber Schwan!)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt für beide Anträge die Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/17268 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen bitte! – Das ist die CSU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/17150 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch wieder die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen bitte! – Die Fraktion der CSU und Kollege Muthmann (fraktions- los). Gibt es Enthaltungen? – Keine. Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein, Harald Güller, Susann Biedefeld u. a. (SPD) Für eine aktive Rolle des Freistaates beim Wohnungsbau - Staatliche Mietwohnungsbaugesellschaft gründen (Drs. 17/17149)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Verteilung darf ich als bekannt voraussetzen. Erster Redner ist Kollege Dr. Kränzlein. Bitte schön.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein Zufall, dass wir heute schon zum zweiten Mal über das Wohnen sprechen; denn das ist ein elementares Grundbedürfnis. Inzwischen haben in diesem Land Hunderttausende Probleme, eine geeignete und bezahlbare Wohnung zu finden. In dieser Frage dürfte bei uns Übereinstimmung herrschen. Wir müssen uns deshalb Gedanken darüber machen, wie wir uns diesem Thema nähern und was wir politisch tun können.
Die Problematik besteht darin, dass bei vielen Maßnahmen die zugrunde liegende Analyse falsch ist. Neoliberale Lösungen, die angedacht werden, werden immer zu kurz greifen. Aufgrund der EZB-Politik des billigen Geldes und der niedrigen Zinsen können wir seit langen Jahren das Ausweichen derer, die ein größeres Vermögen haben, in das sogenannte Betongold beobachten. Diese Leute investieren in Wohnungen und Häuser. Diese große Nachfrage steigert automatisch den Preis für Wohnungen. Neben diesen enormen Preissteigerungen für die Neubauten, die auch dadurch entstehen, dass die Bauwirtschaft ausgelastet ist und mehr nehmen kann, sind gefährliche Mitnahmeeffekte eingetreten; denn die Altbauten und die großen Wohnungsbestände von Genossenschaften heben die Mieten auf Marktniveau. Das ist in einer Marktwirtschaft normal. Die momentanen Bedingungen, die wir haben, stellen jedoch ein partielles Marktversagen dar. Das ist hochgefährlich.
Grund und Boden sind nicht beliebig vermehrbar. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Allerdings sind auch die Kommunen nur in relativ geringem Maße bereit, Bauland neu auszuweisen oder Verdichtungen vorzunehmen. Die Gründe dafür sind zum Teil recht vernünftig; denn die Kommunen müssten in diesem Fall auch die Infrastruktur bereitstellen und die Bodenversiegelungsproblematik im Auge behalten. Die Kommunen haben oft eine Verkehrssituation, die nicht dazu geeignet ist, die Zahl der Wohnungen zu vermehren. Das ist gerade im Ballungsraum München der Fall. Daneben haben die Bürgermeister der Kommunen oft das Problem von Egoismen bei bereits ansässigen Bürgern, die oft gar nicht wollen, dass neues Bauland ausgewiesen wird.
Aus all dem folgt, dass die Mietpreise für Neubauten bei 12 Euro pro Quadratmeter beginnen. Das ist in relativ vielen Teilen Bayerns der Fall. Ausnahmen bestehen nur in wenigen Landkreisen. In den Großstädten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, gehen die Preise noch dynamischer nach oben. Wir müssen uns deshalb überlegen, was wir tun können. Ein Großteil der Bevölkerung ist von dieser Entwicklung betroffen. Dort zehren die Mieten in unerträglicher Weise einen Großteil der Familieneinkommen auf. Rentner, Auszubildende, Studenten, Fachhandwerker, viele Akademiker und junge Familien haben Probleme, auf diesem Markt überhaupt noch angemessene Mietpreise zu finden, die sie als Berufsanfänger und auch später bezahlen können.
Wir müssen etwas gegen diese Misere tun. Wir haben dazu die klassischen Instrumente, die wir auch weiterhin benötigen werden: Steuererleichterungen, Abschreibungen, die Grunderwerbsteuerfreibeträge, die Wohnbauförderung und den sozialen Wohnungsbau.
Diese Instrumente sind richtig und gut, aber sie reichen nicht. Wir merken jetzt schon, dass trotzdem immer noch größere Gruppen durch das Raster fallen und keine Wohnungen bekommen. Wir haben deshalb einen wohldurchdachten Vorschlag gemacht. Wir wollen eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft gründen, die, anders als beim sozialen Wohnungsbau, Wohnungen nicht nur baut, sondern sie dauerhaft in staatliche und kommunale Besitzverhältnisse überführt. Damit könnte diese Wohnungsbaugesellschaft nachhaltig auf den Mietmarkt einwirken.
Herr Kollege Weidenbusch hat zu diesem Vorschlag gesagt, ob das staatliche Gesellschaften überhaupt könnten. In Nürnberg gibt es bereits eine solche Gesellschaft, bei der der Staat dabei ist. Wir haben die Stadibau. Wir können in ganz Bayern auf vorhandene Strukturen zurückgreifen. Wir haben Ihnen in unserem Antrag detailliert aufgelistet, wie das gehen könnte, nämlich über die Stadibau, die IMBY und die BayernGrund, die zusammengespannt werden könnten. Dazu müssten ein paar rechtliche Rahmenbedingungen geändert werden. Wir würden damit Kompetenzen bündeln, eine schlagkräftige Organisation schaffen und die Strukturen anpassen.
Das hätte massive Vorteile. Wir hätten einen Dienstleister für die kommunalen Bauverwaltungen. Viele Kommunen nehmen das Geld aus der zweiten Säule des Wohnungspakts Bayern in Anspruch, weil ihre Bauverwaltungen überfordert sind. Die Infrastruktur dieser Kommunen ist schon ausgelastet. Außerdem sind auf dem Markt nicht genügend junge Architekten oder überhaupt Architekten zu bekommen.
Wir hätten mit diesem Modell eine Hilfe für die Kommunen. Die großen Städte brauchen eine solche Hilfe nicht. Sie können sich selbst helfen. Dieses Modell würde den Umlandkommunen helfen, die etwas tun könnten, aber das aus den genannten Gründen unterlassen. Für die Kommunen, die das Bauland ausweisen und dies den Bürgern gegenüber vertreten müssen, entstünde folgender Anreiz: Diese Kommunen könnten für einen Teil dieser Wohnungen dauerhafte Belegrechte erhalten. Sie könnten Menschen, die in den Kommunen besonders geschützt und gefördert werden müssen, zum Beispiel Leute, die in der Pflege und der Erziehung beschäftigt sind, Facharbeiter und junge Familien, in diese Wohnungen bringen. Der Staat hätte finanzielle Rückläufe und müsste nicht in dem Maße auf eine Rendite achten wie andere.
Leider muss ich es sehr kurz machen. Bei diesem Modell würden keine Ghettos entstehen. Das beweisen die Genossenschaftsbauten der Jahrhundertwende. Dies wäre ein sehr günstiges und sehr gutes Modell, bei dem verschiedene Leute aus sehr
Sofort. Uns geht es vor allem darum: Bezahlbares Wohnen braucht neue Antworten zu den alten Antworten. Dies ist eine neue Antwort.
Überwinden Sie bitte Ihren normalen Reflex der automatischen Ablehnung. Gehen Sie diesen Weg mit uns, wenn schon nicht heute, dann vielleicht morgen mit einem eigenen Antrag.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag beruht auf der Annahme, der Mietwohnungsbau würde günstiger, wenn ihn der Staat macht. Wenn man diesen Antrag liest, steht dort: Schöner, besser, billiger, wenn es der Staat macht. Das stimmt eben nicht, weil der Staat Rahmenbedingungen hat, unter denen er weder schöner noch besser noch billiger bauen kann. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass dies schon die Väter der Bayerischen Verfassung gewusst haben. Deshalb haben sie nämlich die Wohnungsbauförderung dem Staat aufgegeben und den tatsächlichen Wohnungsbau den Kommunen. Sollten sich in der weiteren Diskussion keine wirklich guten Argumente mehr ergeben, würde ich es dabei belassen.
Danke schön, Herr Kollege Weidenbusch. – Für die FREIEN WÄHLER spricht jetzt Herr Kollege Glauber. Bitte schön.
Herr Präsident, wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weidenbusch, man könnte natürlich Ihrer Argumentation folgen und sagen: Diese Aufgabe wurde auf die Kommunen übertragen. Die Kommunen sollen diese Aufgabe auch leisten. Ich glaube aber, dass der Freistaat und der Bayerische Landtag ebenfalls eine Verantwortung haben. Diese Verantwortung finden wir auch in der Bayerischen Verfassung, nämlich im Artikel 106.
Herr Kollege Weidenbusch, in den Neunzigerjahren hatten wir in Bayern 500.000 Wohnungen in einer Sozialbindung. Heute sind es noch 140.000 Wohnungen. Deshalb gebe ich Ihnen nur bedingt recht, wenn Sie sagen, dies müssten die Kommunen und der Markt regeln. Die letzten Wahlergebnisse zeigen, dass wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie wir mit dem Problem umgehen wollen, dass Wohnraum zu einem knappen Gut geworden ist. Dieses Problem zeigen uns die Menschen schon seit Jahren auf. Wir müssen darauf Antworten finden. Ich würde es für zu einfach halten, wenn sich der Bayerische Landtag hinstellen und sagen würde: Das sollen die Kommunen regeln.
Ich halte das schon deshalb für falsch, weil wir einen bayerischen Haushalt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, in diesem Haushalt haben Sie in den Neunzigerjahren Bundesmittel und Landesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro einsetzen wollen, weil Sie wussten, dass dieses Thema für Bayern wichtig ist, und weil sie um den Artikel 106 der Bayerischen Verfassung wussten.