Protokoll der Sitzung vom 22.02.2018

Verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die fünf Minuten sind vorbei. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis der Abstimmung wird, wenn es vorliegt, anschließend verkündet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) für ein Bayerisches Psychosoziales Notfallversorgungsgesetz (Drs. 17/13412) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 17/18894)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten, die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Der erste Redner ist der Kollege Pfaffmann von der SPD. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen nach der Beratung in den Fachausschüssen heute in der Zweiten Lesung über ein Thema, das sicherlich nicht einer ideologischen Debatte oder auch einer Abgrenzungsdebatte der Parteien zugeführt werden kann, sondern hier geht es um das öffentliche Allgemeinwohl.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir sprechen darüber, dass der Rettungsdienst, die Feuerwehren und die Polizeidienste sicherlich zu den besten Versorgern in Europa gehören. Der Rettungsdienst in Bayern und in Deutschland ist von der Fachlichkeit, von der Vorhaltung, von der Arbeit, von den Rettungswegen her und insgesamt sicherlich einer der besten.

Wir haben in diesem Bereich die Aufgabe der Feuerwehr, die Aufgabe der Polizei und die Aufgabe der

Rettungsdienste als öffentliche Aufgabe definiert. Nun hat sich in den letzten Jahren – das wissen Sie – ein weiterer Fachbereich herauskristallisiert, der eine immer größere Bedeutung bekommt: der Fachbereich der psychosozialen Erstversorgung und Notfallversorgung. Ich betone: Hier geht es nicht darum, einen weiteren Dienst in der Gesundheitsversorgung einzuführen. Hier geht es um Erstversorgung. Ich will das nochmal ganz deutlich sagen.

Vielleicht kann ich für diejenigen, die sich nicht damit beschäftigt haben, zwei oder drei Beispiele sagen: Wer kümmert sich eigentlich bei plötzlichem Kindstod um die Eltern? Wer kümmert sich eigentlich bei einem tödlichen Verkehrsunfall auf der Autobahn um die Angehörigen? Wer kümmert sich eigentlich bei Terroranschlägen oder Amokläufen um Menschen, die zwar nicht verletzt, aber doch betroffen sind? Wer kümmert sich eigentlich um all die Angehörigen von verunfallten Opfern auf der Straße oder sonst wo? – Mittlerweile hat sich genau in diesem Arbeitsgebiet ein Fachbereich herauskristallisiert, eben die psychosoziale Erstversorgung, die sich um genau solche Menschen kümmert, weil Forschungsergebnisse ganz eindeutig belegt haben, dass eine Erstversorgung auch in diesem Bereich dringend erforderlich ist, um Spätfolgen zu verhindern. Eine psychosoziale Erstversorgung ist mittlerweile also nicht mehr wegzudenken, wenn es um die Fachlichkeit der Rettungskette geht. Wenn es stimmt, dass die beteiligten Rettungsdienste in Deutschland zu den besten in ganz Europa gehören, dann müssen wir diese Qualität weiterentwickeln.

(Beifall bei der SPD)

"Weiterentwickeln" heißt in diesem Falle, diesen Fachbereich fest zu etablieren.

Nun will ich nicht verhehlen, dass da bereits viel gemacht wird und die Rettungsdienste sich intensiv kümmern. Es gibt bereits psychosoziale Notfallbetreuungseinheiten oder -einrichtungen beim Roten Kreuz, beim Arbeiter-Samariter-Bund, bei den Johannitern und übrigens auch bei den Kirchen mit den Notfallseelsorgern, die immer vor Ort sind, und die sich kümmern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt ohne Zweifel eine Infrastruktur, die sich in den letzten Jahren herausgebildet hat. Wie wäre denn die Betreuung bei Naturkatastrophen in Simbach oder bei dem Amoklauf am Olympiaeinkaufszentrum in München oder in Bad Aibling gewesen, wenn nicht die psychosoziale Notfallversorgung dagewesen wäre?

Das heißt unter dem Strich: Dieser Fachbereich ist mittlerweile etabliert, er ist notwendig, und das wird von keinem mehr bestritten. Alle kümmern sich darum, und jeder tut sein Bestes. Genau da liegt der

Sinn unseres Gesetzentwurfs. Bisher ist die psychosoziale Notfallversorgung ausschließlich – natürlich mit Unterstützung der staatlichen Institutionen – der Freiwilligkeit der Hilfsorganisationen anheimgestellt. Es gibt sie nicht flächendeckend, sondern nur in einigen Zentren. Die Fragen der Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung und der Standardsetzung geschehen auf freiwilliger, ehrenamtlicher Basis.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, dass das nicht ausreicht. Es ist eine öffentliche Aufgabe, für Sicherheit zu sorgen. Die Erstversorgung der Menschen ist eine öffentliche Aufgabe. Die Feuerwehr hat eine öffentliche Aufgabe, aber die psychosoziale Notfallversorgung, die mittlerweile unstrittig die vierte Aufgabe der Rettungskräfte ist, ist keine öffentliche Aufgabe. Genau darauf zielt unser Gesetzentwurf ab. Wir wollen, dass die psychosoziale Notfallversorgung zu einer öffentlichen Aufgabe wird. Sie werden verstehen, dass wir das nur mit einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage realisiert sehen.

(Beifall bei der SPD)

Wir möchten, dass diese Aufgabe nicht mehr freiwillig wahrgenommen wird, nicht mehr ausschließlich auf ehrenamtlichem Engagement beruht, sondern dass sie eine öffentliche Aufgabe ist. Das würde sowohl die Infrastruktur als auch die Finanzierung sichern, genauso wie es bei Feuerwehr, bei klassischen Rettungsdiensten oder bei der Polizei ist. Damit würden wir unserem Anspruch gerecht, dass die beste Infrastruktur und die beste Fachlichkeit für die Erstversorgung bei diversen Großschadensereignissen oder bei diversen Unfällen auch künftig sichergestellt werden. Auch andere europäische Länder denken genau über diese Frage nach, und wenn wir mithalten wollen, müssen wir eine gesetzliche Grundlage für diese Teilbereiche schaffen. Ich bitte deswegen um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Pfaffmann. – Als Nächster hat der Kollege Dünkel von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die psychosoziale Notfallversorgung sowohl für Rettungskräfte wie auch Verunglückte, ihre Angehörigen und sonstige Betroffene ist der CSULandtagsfraktion ein sehr wichtiges Anliegen. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, mich bei allen, die sich in diesem Bereich engagieren, an dieser Stelle sehr herzlich für ihre weitgehend ehrenamtliche Arbeit zu bedanken.

(Zuruf von der SPD: Aber?)

Die psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften und betroffenen Bürgern hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und ist aus fachlicher Sicht sinnvoll und notwendig. Sie hilft den Menschen, die in extreme Belastungssituationen geraten sind, das Erlebte besser zu verarbeiten. Weitere psychische Erkrankungen, zum Beispiel posttraumatische Belastungsstörungen, können frühzeitig erkannt und in eine professionelle therapeutische Hilfe übergeleitet werden. Die PSNV gliedert sich in zwei Bereiche, zum einen PSNV-E für die Einsatzkräfte. In diesem Bereich bereiten besonders geschulte Kameradinnen und Kameraden die Einsatzkräfte im Vorfeld auf die belastenden Einsätze vor. Sie begleiten während der Einsätze und führen Nachbesprechungen durch, in denen das Erlebte behandelt wird und möglichst verarbeitet werden soll. Die PSNV-E zielt auf die Nähe von Betreuungskraft und Einsatzkraft ab, das heißt, man kennt sich gegenseitig. Es besteht eine ganz enge Bindung, ein Vertrauensverhältnis. Die Betreuungskräfte sollen merken, wenn Einsatzdienstleistende sich in ihrem persönlichen Verhalten verändern, was auf eine Belastung hindeuten wird.

Wie organisieren wir es in Bayern? – Wir haben drei Feuerwehrschulen. Dort gibt es im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung besondere Lehrgänge für Feuerwehrangehörige: einen Grundlehrgang, einen Aufbaulehrgang und einen Lehrgang für angehende Fachberater.

Im Unterschied dazu gibt es noch die PSNV-B, die psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene. Sie wird von einer Vielzahl unterschiedlicher Träger angeboten. Wir merken, wie sich die Lage dem Bedarf entsprechend entwickelt hat: Alle Landkreise sind eigentlich ein bisschen unterschiedlich aufgestellt. Angebotsträger sind die großen Landeskirchen, Hilfsorganisationen bis hin zu privaten Vereinen und Initiativen. Die PSNV-B richtet sich an alle unmittelbar Betroffenen eines extremen, belastenden Ereignisses. Sie werden vor Ort, möglicherweise auch danach intensiv psychologisch und psychosozial betreut.

In der Sache sind wir also in der gleichen Richtung unterwegs, aber wir und ich ganz besonders sind natürlich schon verwundert über den Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Dieser Gesetzentwurf will Strukturen festschreiben, die der Freistaat Bayern bereits 2008 etabliert hat: eine Kontinuierliche Zentralstelle, eine Koordinierungsstelle im Akutfall und einen Zentralstellenrat. All das gibt es schon, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unser aller Ziel ist es – darüber dürfte Konsens bestehen –,

Überregulierung und Bürokratie zu vermeiden. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode gesagt: Wir wollen Gesetze eher abschaffen, anstatt dort neue zu beschließen, wo wir keine brauchen. Deshalb verweise ich auf das, was schon praktiziert wird. Die Staatsregierung hat die in den Artikeln 10 bis 12 des SPDGesetzentwurfs vorgesehenen Institutionen bereits 2008 ins Leben gerufen und sich auf dieser Grundlage mit allen Verbänden eng abgestimmt. Das ist mir sehr wichtig, weil wir seit vielen Jahren in ganz intensivem Kontakt stehen. Es geht natürlich auch um die Frage: Funktioniert das Netzwerk oder brauchen wir etwas anderes? – Nein, auch von den Verbänden wird explizit gewünscht, dass wir es so belassen, wie es ist, weil wir in den unterschiedlichen Landkreisen entsprechend den jeweils vorhandenen Bedarfen eine bisher sehr erfolgreiche Praxis haben. Das Netzwerk, das wir installiert haben, ist für große Schadenslagen geeignet. Es bietet die Möglichkeit, lageangepasst auf den vor Ort erkannten Bedarf an PSNV-Kräften zu reagieren.

Mit dem Zentralstellenrat – auch dieser ist ein wichtiges Steuerungsinstrument – wurde ein Experten- und Vertretergremium aufgebaut, das ein abgestimmtes und einheitliches Entwickeln von Konzepten über alle Angebotsträger hinweg ermöglicht. Wir sind aktuell wieder dabei, zusammen mit dem Innenministerium, lieber Herr Staatssekretär, ein neues Innenministerielles Rundschreiben auszuarbeiten, das voraussichtlich im April auf dem Tisch liegen wird. Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport ist darüber bereits berichtet worden. Der Landtag ist also informiert, und wir wissen das. Insofern können wir ganz beruhigt sein. Mir ist wichtig, dass auf dieser Ebene weitere Strukturen benannt werden können, wenn ein Bedarf artikuliert wird, ohne dass hierfür ein neues Gesetz benötigt wird.

Im Innenausschuss – ich will das heute nicht weiter aufwärmen – haben wir bereits auf eine ganze Reihe handwerklicher Fehler im Gesetzentwurf der SPD hingewiesen, lieber Herr Kollege Pfaffmann. Da habe ich bereits Artikel 1 Absatz 2 genannt: Hier nimmt man die Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes, während Artikel 2 Absatz 1 dennoch wieder auf Einsatzkräfte abstellt. Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzentwurfs der SPD bestimmt die Kreisverwaltungsbehörde als untere zuständige Behörde; der Gesetzentwurf enthält aber keine Aufgaben und Befugnisse für die Tätigkeit als solche.

Unseres Erachtens stellt auch die Finanzierung ein ganz großes Problem dar. Mit den Vorschlägen des Gesetzentwurfs sehen wir natürlich erhebliche Lasten auf die Kommunen zukommen.

Ich fasse zusammen: Wir bemühen uns, gesetzlich zu regeln, was einer Regelung bedarf. Der Gesetzentwurf der SPD würde den Einsatzkräften in keiner Weise helfen, im Gegenteil, er wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. In diesem Sinne werden wir ihn ablehnen. In der Sache sind wir uns hinsichtlich der Notwendigkeit einer funktionierenden psychosozialen Notfallversorgung einig.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Dünkel. – Bleiben Sie bitte am Rednerpult; der Kollege Dr. Wengert hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

(Norbert Dünkel (CSU): Ich harre schon!)

Lieber Kollege Dünkel, Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es, bestehende Fragen zu beantworten. Insofern kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, warum Sie behaupten, der Gesetzentwurf werfe mehr Fragen auf, als er Antworten gebe. Das stimmt auch nicht damit überein, dass Sie festgestellt haben, dass das, was in diesem Gesetzentwurf geregelt werden soll, schon in großem Umfang gängige Praxis ist. Wenn das, was in der psychosozialen Notfallversorgung gemacht wird, die gute, gängige Praxis ist, frage ich mich wirklich, warum ein so wichtiger Bereich dann nicht auch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird, die dann auch die Kostentragung regelt.

(Beifall bei der SPD)

Sie lassen all das auf dem Buckel der Ehrenamtlichen beruhen. Die Kosten entstehen dort, obwohl dort auch die Leistungen erbracht werden, das heißt: bei den Trägern. Das halten wir einfach nicht für richtig. Wir wollen eine gesetzliche Grundlage für diesen wichtigen Hilfebereich schaffen, insbesondere wollen wir die Finanzierung verbindlich regeln. Wenn Sie sagen, die Verbände wollten es so lassen, wie es bisher ist, frage ich Sie: Mit welchen Verbänden haben Sie gesprochen? Zumindest der Präsident des Arbeiter-Samariter-Bunds, Kollege Pfaffmann, der maßgebliche Verfasser des Gesetzentwurfs, teilt diese Auffassung nicht. Ich für meine Person als Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes kenne auch keine gegenteilige, negative Stellungnahme des Bayerischen Roten Kreuzes. Bitte beantworten Sie meine Frage. – Abschließend möchte ich feststellen: Bei einem so wichtigen Regelungsbereich von zusätzlicher Bürokratisierung zu sprechen, halte ich absolut nicht für angebracht.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Dr. Wengert. – Herr Kollege Dünkel, Sie haben das Wort.

Lieber Kollege Dr. Wengert, ich komme zurück zum Beginn Ihrer Frage, in der Sie zweimal betont haben, dass wir hier ein sehr gut funktionierendes System haben. Wir sind der Überzeugung, dass man sehr gut funktionierende Systeme nicht ändern muss. Wir haben Signale der Mitglieder des Zentralstellenrats, dass das, was hier an Struktur gegeben ist, sehr praxisorientiert ist und vor allen Dingen auf die unterschiedlichen Eigenheiten der Landkreise besonders gut eingeht, und dass man eine Änderung nicht wünscht. Deshalb machen wir das auch nicht.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Wir ändern doch nichts!)

Danke schön, Herr Kollege. – Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich Sie darauf hinweisen, dass von der CSU-Fraktion namentliche Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf beantragt wurde.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Das hätte ich an eurer Stelle auch gemacht!)

Und jetzt hat der Kollege Hanisch von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat sicherlich seine Berechtigung. Immer wieder gibt es Unglücksfälle und Katastrophen – einige sind schon genannt worden. Ich denke an Bad Aibling, an Simbach am Inn oder an den Amoklauf in München. Wir wissen nicht, was noch auf uns zukommt. Bei solchen Ereignissen kommt es zu körperlichen wie auch zu psychischen Schäden. In beiden Fällen muss Hilfe geleistet werden. Die Frage, ob die Regelung in einem Gesetz oder ohne Gesetz erfolgt, ist sicherlich eine entscheidende Frage. Ich persönlich und die Fraktion der FREIEN WÄHLER sind der Auffassung, man sollte das Ganze in einem Gesetz regeln. Was die körperlichen Schäden anbelangt, so haben wir das Rote Kreuz, die Feuerwehr, die Polizei, die jetzt schon immer Hilfe leisten. Dafür ist vieles gesetzlich geregelt. Insofern wäre es nur logisch und vernünftig, auch eine gesetzliche Regelung zu schaffen, wenn es um psychische Belastungen bei solchen Schadensereignissen geht. Es gibt psychische Belastungen sowohl für die Einsatzkräfte als auch für die Betroffenen. Diese psychische Belastung endet nicht, wie bei Feuerwehr und Polizei, wenn der Einsatz am Ort vorbei ist, oder nach einer gewissen Zeit, die man am Ort

des Unfallgeschehens bleiben muss. Die psychische Belastung läuft viel weiter, deshalb muss hier etwas vernünftig geregelt werden.

Bisher haben wir das mit Schreiben des Innenministeriums in den Griff bekommen. Das ist alles recht gut gelaufen, und deshalb gilt all denjenigen, die draußen den Einsatz leisten, ein herzliches Dankeschön. Wir sind aber der Auffassung, die Ausbildung, die organisatorischen Vorkehrungen, die Strukturen müssen in einem Gesetz geregelt werden. Derzeit haben wir in Bayern die dafür notwendigen Gegebenheiten nicht flächendeckend. Auch daran müsste gearbeitet werden; das muss flächendeckend vorhanden sein; denn es kann nicht sein, dass derjenige, der in Oberbayern Bedarf an psychischer Hilfe hat, diese Hilfe bekommt, während ein anderer, der in der Oberpfalz oder in Niederbayern lebt, nicht in den Genuss dieser Hilfe kommen kann, weil es diese Einrichtungen dort nicht gibt.

Grundsätzlich sind wir allerdings der Auffassung, die SPD hat diesen Gesetzentwurf zu früh eingebracht; denn die Anhörungen waren noch nicht durchgeführt. Sie haben dann selbst noch mit einem Antrag nachgebessert.

Mit einem Punkt des Gesetzentwurfs haben wir ganz große Probleme. Es geht um die Belastung der kommunalen Ebene, die in diesem Gesetz nicht wegzuleugnen ist. Es könnten sehr viel mehr Belastungen als bisher auf die Kommunen zukommen. Das halten wir nicht für richtig. Trotzdem sind wir der Meinung: Gesetz – ja. Vielleicht können wir uns interfraktionell zusammensetzen, um eine vernünftige Regelung zu finden. So, wie das Gesetz derzeit vorliegt, werden wir uns aber enthalten. Wir verkennen nicht die Notwendigkeit dieses Gesetzes, das ist nicht das Problem. Wir sehen aber in erster Linie die Belastung für die Kommunen als zu hoch an. Das ist keine kommunale Aufgabe, das ist eine staatliche Aufgabe. Deshalb muss der Staat diese Kosten weitgehend übernehmen.