Die verbindliche Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen bietet gerade keine Gewähr dafür, dass alle zu bestellenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkassen über die erforderliche Sachkunde und die notwendige wirtschaftliche Erfahrung verfügen, die vom Verwaltungsrat einer Sparkasse wegen der hohen Verantwortung zu erwarten ist. Gerade die bei den zu bestellenden Mitgliedern eingeforderte Fachkompetenz verlangt eine entsprechende Behandlung Ihres Antrags. Ich bitte daher um Ablehnung oder – noch besser – um die Zurücknahme des Antrags. – Bitte, Herr Kollege Dr. Wengert.
Das Wort erteile immer noch ich. – Vielen Dank. Herr Kollege Dünkel, Herr Kollege Wengert möchte jetzt eine Zwischenbemerkung machen, um die Sie so nett bitten. Bitte schön.
Das mache ich gerne. Herr Kollege Dünkel, erstens: Sind Sie mit mir der Meinung, dass es außer den Sparkassen auch andere sehr wichtige Unternehmen gibt, die für sich in Anspruch nehmen können, besonders verantwortungsvoll geführt und kontrolliert werden zu müssen? Ich denke zum Beispiel an unsere kommunalen Kliniken und an die Stadtwerke, die auch mit sehr sensiblen Aufgaben betraut sind.
Zweitens. Wollen Sie allen Ernstes behaupten, es sei eine Frage der Stärke einer Fraktion, ob ihre Mitglieder auch im Wirtschaftsleben über die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die sie befähigen, auch in einem Verwaltungsrat der Sparkasse mitzuwirken? Ist das von der Größe einer Fraktion ab
hängig, oder hängt es vielleicht eher mit den persönlichen und individuellen Eigenschaften einzelner Mandatsträger zusammen? Halten Sie es tatsächlich für ausgeschlossen, dass auch ein Vertreter der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN oder der SPD über eine hohe wirtschaftliche Kompetenz verfügt, die ihn befähigt, im Verwaltungsrat einer Sparkasse mitzuwirken? Oder stehen Sie dafür, dass solche Personen tatsächlich nur in den Kreisen der CSU vorzufinden sind?
Hoch geschätzter, lieber Herr Kollege Dr. Wengert, wir schätzen uns im Innenausschuss gegenseitig. Deshalb missverstehen wir uns nicht. Sicherlich haben Sie aufmerksam zugehört. Ich glaube, da gibt es nichts hineinzuinterpretieren. Wenn Sie davon ausgehen, dass alle kommunalen Ebenen mit Vertretungen der CSU bestellt sind, dann möchte ich Ihren Blickwinkel in Regionen lenken, wo dies bedauerlicherweise nicht der Fall ist. Dort stellt sich die Situation anders dar, sodass sich die Frage allein durch die Praxis beantwortet.
Es geht darum, ob wir per Gesetz und Entscheidung des Landtags festlegen, in welcher Art und Weise alle Fraktionen im Verwaltungsrat einer Sparkasse – und es ging nur um die Sparkasse – vertreten sein sollen. Dies lehnen wir ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Dünkel. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, die vier Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das sieht so aus. Dann ist das so beschlossen. Danke schön.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Kathi Petersen u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums) (Drs. 17/2361) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Gymnasium plus: Lernen im eigenen Takt durch pädagogische Reformen in der Unter- und Mittelstufe und Stärkung der Eigenverantwortung in der Oberstufe durch Kurssystem und flexibler Oberstufe (Drs. 17/2447) - Erste Lesung
Die Redner von SPD und GRÜNEN werden die Begründung und Aussprache zusammenfassen. Sie erhalten damit zehn Minuten Redezeit. Es beginnt der Kollege Güll. Bitte schön, Herr Güll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat befinden wir uns im Moment in einem laufenden Prozess, ein zentrales und wichtiges Thema neu zu ordnen. Es geht darum, die Form und die Laufzeit des Gymnasiums für die nächsten Jahre, vielleicht auch für die nächsten Jahrzehnte festzulegen. Man kann den Eindruck haben, es gäbe in der Bildungspolitik gar kein anderes Thema. Es ist aber so, dass man dieses Thema noch einmal fundiert und gründlich behandeln muss. Die Frage, ob man in diesem laufenden Prozess auch einen Änderungsgesetzentwurf einbringen kann, kann man ruhigen Gewissens mit Ja beantworten.
Ich will auch ganz kurz sagen, warum diese Gesetzesänderung aus unserer Sicht notwendig ist. Wir haben zehn Jahre hinter uns, seit Ihr ehemaliger Ministerpräsident eine Verkürzung der Laufzeit des Gymnasiums auf den Weg gebracht hat, die offensichtlich so schlecht und ohne Konzept gemacht wurde, dass wir nicht zur Ruhe gekommen sind. In der Konsequenz hat diese Verkürzung für das Ministerium immer wieder bedeutet, dass es die Unzulänglichkeiten dieser politischen Entscheidung nachbessern musste. Im Einzelnen will ich Ihnen die Aufzählung ersparen, was das war. Ich nenne nur Stichworte wie Veränderung der Notengebung und der Bewertungen, Flexijahr und so weiter. Letztendlich gab es keine Lösung, die die Schulfamilie in Gänze zufriedengestellt hätte.
Deshalb ist es notwendig, die Kernfrage zu stellen: Liegt es tatsächlich auch an der Laufzeit des Gymnasiums und nicht nur an der inhaltlichen Gestaltung? Ich weiß, dass der Kollege Lederer wieder meine Einlassung von vor zwei Jahren zitieren und sagen wird: Keiner will zurück zu neun Jahren. Herr Kollege Lederer, die Welt dreht sich nun einmal weiter, und man kann sich auch weiterentwickeln. Das würde ich Ihnen
manchmal auch wünschen. Deshalb beschäftigen wir uns, seit wir die ersten Abiturjahrgänge des G 8 hinter uns haben, intensiver mit der Frage, wie das Gymnasium aussehen soll und wie lange seine Laufzeit sein soll.
In der Tat haben wir uns den Veränderungen auch schon angenähert. Vor zwei Jahren waren wir so weit, wie es die GRÜNEN heute sind, nämlich die Unterund die Mittelstufe neu zu regeln und die flexible Oberstufe einzuführen. Ja, wir haben uns in der Diskussion mit der Schulfamilie unter Einbeziehung der unverkennbaren Entwicklungen neu positioniert und uns dazu durchgerungen, die Frage, wie lange das Gymnasium dauern soll, so zu beantworten: Für einen erheblichen Teil der Schüler ist es besser, die neun Jahre wieder einzuführen. Darum kommt niemand herum, letztendlich auch die Staatsregierung nicht, wenn sie sich diese Frage stellt. Wir müssen das dann auch im Gesetz so festschreiben.
Der Artikel 9, der die Laufzeit des Gymnasiums festlegt, muss in Zukunft entweder regeln, dass wir bei acht Jahren bleiben, oder wir machen es wie die FREIEN WÄHLER und schreiben "acht oder neun Jahre" hinein. Oder wir schreiben hinein, wie wir es in diesem Gesetzentwurf gerne haben wollten: Die Laufzeit ist neun Jahre. Sie finden das in diesem Gesetzentwurf auch nicht mehr, weil ich – dazu stehe ich auch – schon der Meinung bin, dass wir die Ausgestaltung des Gymnasiums in dem jetzt begonnenen Prozess über einen großen Konsens der Schulfamilie herstellen sollen. Den Inhalt des Gymnasiums sollten wir in einem großen gemeinsamen Prozess festlegen. Wir kommen nicht darum herum, die Frage zu stellen und zu beantworten, auf welcher Basis wir dieses neue Gymnasium aufbauen. Jemand, der Autos entwickelt, wird sich auch überlegen, ob er einen Sportwagen oder einen Tourenwagen entwickeln will, um dann festzulegen, wie man die Komponenten zusammenbaut.
Ich halte es für angebracht, eine verlässliche Grundgröße und Grundlaufzeit für das Gymnasium per Gesetz festzulegen. Das soll mit unserem Gesetzentwurf geschehen. Der Artikel 9 soll geändert werden. Darauf aufbauend soll in Ruhe und mit allen hier im Hause Beteiligten und mit den Beteiligten aus der Schulfamilie die Diskussion geführt werden; denn neben der Laufzeit ist für uns, die SPD-Fraktion, eines ganz zentral wichtig: Es kommt auf die Inhalte und die Ausgestaltung des Gymnasiums an. Das gilt übrigens auch für die anderen Schularten. Auch die Frage, wie eine Mittelschule oder eine Realschule aufgebaut ist, spielt eine Rolle. Das werden dann die Bildungspolitiker in den unterschiedlichen Fraktionen entwickeln. Für uns ist es wichtig, dass wir zu einer verlässlichen
Entscheidung kommen, die für Ruhe an den Schulen und verlässliche Rahmenbedingungen für die Schulen sorgt. Das wollen wir machen.
Ich persönlich könnte auch mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN leben. Kerninhalt des Entwurfs der GRÜNEN ist, dass wir die Unter- und Mittelstufe mit den 30 Stunden entschleunigen und bis zur zehnten Klasse neu gestalten. Darüber haben wir auch mit den FREIEN WÄHLERN einen großen Konsens. Mir persönlich ist es sehr sympathisch, eine Beschleunigungsspur, wahrscheinlich sogar eine Überholspur im Sinne der flexiblen Oberstufe einzuführen. Zu den Inhalten wäre es auch ein Vorschlag unserer Fraktion, für die schnellen und leistungsstarken Schüler Überholspuren einzubauen. Eine dieser Überholspuren könnte eine flexible Oberstufe sein. Ob sie so sein muss, wie es der Gesetzentwurf der GRÜNEN vorsieht, bezweifle ich im Moment. Von der Kultusministerkonferenz wird dagegen vermutlich eine gewisse Skepsis kommen. Das ist aber eine Option, genauso wie auch das von der Schule begleitete Überspringen einer Klasse eine Option ist. Als dritte Option will ich eine Beschleunigung über eine gute pädagogische Konzeption in Form eines gebundenen Ganztagsangebots aufrechterhalten.
Letztendlich werden wir nicht darum herumkommen, entweder das Gesetz so zu lassen oder es zu verändern. Der Vorschlag der SPD-Fraktion lautet: Bevor wir die inhaltliche Diskussion führen, sollten wir uns darüber verständigen, ob wir das Gymnasium auf neun oder auf acht Jahren aufbauen. Unser Vorschlag ist auf dem Tisch. Wir wollen es auf neun Jahren aufbauen. Ich hoffe, dass wir in den weiteren Diskussionen im Bildungsausschuss und in der Zweiten Lesung in diesem Hause zu einem Ergebnis kommen. Drücken werden wir uns davor nicht können. Irgendwann werden wir diese Frage zu beantworten haben. Deshalb glaube ich, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, hier diesen Gesetzentwurf einzubringen, um die richtige Linie vorzugeben.
Deshalb bin ich guten Mutes, dass wir hier die Mehrheit der Schulfamilie hinter uns haben. Wenn man Bilanz zieht, können wir, so glaube ich, sagen – das zeigen auch Umfragen -, dass insgesamt mehr Menschen – Eltern, Lehrer, Schüler – in Richtung des neunjährigen Gymnasiums unterwegs sind als in Richtung eines achtjährigen Gymnasiums.
Vielen Dank, Herr Kollege Güll. Unser nächster Redner ist Herr Kollege Gehring. Bitte schön, Herr Kollege Gehring.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Zeitschrift "Das Gymnasium in Bayern" wurde der Prozess der gegenwärtigen Diskussion um das Gymnasium in Bayern kürzlich mit den Worten "Times - they are changing" beschrieben. Wir GRÜNEN haben uns an diesem Prozess sehr aktiv beteiligt. Im Januar haben wir zu einem großen Gymnasialkonvent eingeladen, der gut besucht war und wo die gymnasiale Familie mit Experten aus anderen Bundesländern diskutiert hat. Wir haben ein Gutachten bei Professor Klemm aus Essen in Auftrag gegeben; er hat die Schwierigkeiten deutlich gemacht, zwei gymnasiale Züge flächendeckend in Bayern anzubieten, und etwas über die Kosten ausgeführt. Er hat auch gesagt, wo die Probleme in der Oberstufe in Bayern sind und wie ein neues Oberstufenmodell aussehen könnte.
Wir haben im Ausschuss eine Anhörung zu diesem Thema beantragt, und das war eine sehr gute Anhörung – mit sehr guten Beiträgen, sehr guten Experten. Heute legen wir diesen Gesetzentwurf vor. Es ist gut, dass nun die verschiedenen Konzepte auf dem Tisch liegen. Beim Gesetzentwurf der SPD gefällt mir die Botschaft nicht, die er ausstrahlt; vielleicht ist sie auch gar nicht intendiert. Aber wenn da von der "Wiedereinführung des G 9" die Rede ist, klingt das nach einem Zurück zum G 9, und das kann einfach nicht die Lösung der Probleme sein.
(Beifall bei den GRÜNEN und der CSU – Inge Aures (SPD): Jetzt klatschen schon die CSUler für die GRÜNEN; Donnerwetter!)
Diese Probleme sind: Das Gymnasium hat sich verändert. Die Übertrittsquote ist ganz stark gestiegen; die Lebenswelt der Jugendlichen verändert sich. Allein wenn ich das Thema Digitalisierung nenne, wird deutlich, dass wir noch vor großen Aufgaben stehen. Deswegen ist es uns wichtig, in unserem Gesetzentwurf auf die Bedeutung der inhaltlichen Reformen des Gymnasiums hinzuweisen. Natürlich geht es auch um Zeit, um Zeit zum Lernen. Jeder und jede braucht seine/ihre Zeit, um zu lernen. Wir alle sind da sehr unterschiedlich. Jeder muss seinen Takt finden, jede muss ihren Takt finden, wie sie lernt und den Tag gestaltet. Wir sind der Überzeugung – das zeigt dieser Gesetzentwurf -, dass diese Frage nicht mit unterschiedlichen Zügen und Parallelstrukturen in der Unter- und Mittelstufe gelöst werden kann.
Zum einen muss nach der vierten Klasse bzw. nach der sechsten Klasse nicht nur über die weiterführende Schulart entschieden werden, sondern auch noch darüber, welcher Zweig in der Unterstufe es denn sein soll. Damit würde der Entscheidungsdruck auf die Eltern ein weiteres Mal erhöht. Zum anderen kennen wir alle die Pubertät, wir wissen, wie unterschiedlich und wie unterschiedlich schnell sich die Menschen entwickeln. Daher kann nur sehr schwer prognostiziert werden, wie jemand in der siebten, in der neunten oder zehnten Klasse zurechtkommt, ob er ein schneller oder ein eher langsamer Schüler ist. - Dazu kommt, dass Schülerinnen und Schüler bei diesen Modellen aus der Klassengemeinschaft herausgenommen werden. Das gilt auch für das Modell der Philologen. Auch das ist nicht umsetzbar und wird nicht auf große Zustimmung stoßen. Es ist mit seinen Doppelstrukturen vor allem in kleineren Schulen nicht oder kaum durchführbar und würde dort für große Probleme sorgen.
Wir sagen: Lernen im eigenen Takt heißt, die Situation des einzelnen Schülers, der einzelnen Schülerin zu sehen. Junge Leute am Gymnasium – ich denke nur an die zehnte Klasse, wo 16 Fächer unterrichtet werden und im Zeugnis stehen -, gerade in der Mittelstufe, hetzen durch den Vormittag. Bei fünf bis sechs Stunden und sechs unterschiedlichen Fächern an einem einzigen Vormittag ist kein sinnvolles Lernen möglich. Kein Erwachsener würde eine Fortbildung für Erwachsene so organisieren, wie wir heute immer noch an vielen Schulen einen gymnasialen Schulvormittag organisieren.
Wir brauchen also andere Formen der Unterrichtsorganisation und des Lernens, eben fächerübergreifenden Unterricht. Ich weiß, da bewachen natürlich die Fachschaften ihre Pfründe, aber wir müssen an die Fächerverbünde heran. Wir müssen das Projektlernen stärken, wir brauchen vielleicht auch mehr periodisches Lernen. Dabei bearbeitet man das eine Fach ein halbes Jahr vertieft, und im nächsten halben Jahr vertieft man das Lernen im anderen Fach.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erstens den Schulen die Aufgabe geben, die entsprechenden pädagogischen Konzepte zu entwickeln; dem Kultusministerium wollen wir die entsprechenden Freiräume geben, damit die Schulen ihren Weg zu einer besseren pädagogischen Organisation der Unter- und Mittelstufe gehen können. Zweitens sagen wir: Jungen Leuten von 16, 17 Jahren ist die Entscheidung durchaus zuzutrauen, ob sie letzten zwei oder drei Jahre schneller oder langsamer durch die Schule gehen, ob sie mehr Zeit brauchen, um etwas aus der Mittelstufe
zu vertiefen oder nicht. Diese Entscheidungsfreiheit würde den Druck aus der Mittelstufe nehmen, wenn man hier etwas den Deckel "lupft" und wenn der Betreffende weiß, dass er noch etwas nachholen kann. Damit würde den Schülerinnen und Schülern auch die Gelegenheit gegeben, vielleicht ins Ausland zu gehen, ein Praktikum zu machen oder zu entscheiden, die Oberstufe in zwei Jahren schnell durchzuziehen.
Die Abschaffung der Leistungskurse erweist sich als Fehler, wie auch viele Lehrerinnen und Lehrer sagen. Das ist ein weiterer wichtiger Punkt, wenn es um das vertiefte Lernen geht. Nachdenklichkeit und Reflexionsfähigkeit zu fördern, ist nämlich auch eine Aufgabe des Gymnasiums.
Deswegen plädieren wir dafür, das Kurssystem zumindest ein Stück weit in der Oberstufe wieder einzuführen, damit vertieft gearbeitet und die Studierfähigkeit erworben werden kann. Das sollte eigentlich das Ziel des Abiturs sein.
Wir fordern also pädagogische Reformen für die Unter- und Mittelstufe – Druck herausnehmen –, eine Oberstufe in zwei Geschwindigkeiten und die Einführung von Leistungskursen. Mit unserem Gesetzentwurf machen wir einen Vorschlag für die Reform des Gymnasiums und legen das Konzept auf den Tisch, wie das Gymnasium der Zukunft nach unserer Vorstellung ausschauen muss. Mit unserem Gesetzentwurf garantieren wir – das gilt auch für die SPD -, dass dieses Thema nicht zu Ende ist, ganz egal wie das Volksbegehren der FREIEN WÄHLER ausgeht. Das Thema Gymnasialreform wird im Herbst hier im Landtag verhandelt und in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Jetzt liegen die Konzepte auf dem Tisch.
Das Angebot des Kultusministers nehmen wir natürlich an, Werkstattgespräche zu führen, um zu sehen, wo wir auf gemeinsame Lösungen kommen. Manchmal findet man eher Gemeinsamkeiten, wenn man zunächst einmal die unterschiedlichen Herangehensweisen herausarbeitet; dann hat man die Auswahlmöglichkeit und kann überlegen, wohin man geht. Wenn wir da einen gemeinsamen Weg finden, wird’s gut; wenn nicht, werden wir hier darüber debattieren und die Auseinandersetzung suchen. Ich bin sicher: Das bayerische Gymnasium, die bayerische Schullandschaft generell braucht diese Debatten. Wir werden sie führen; wir werden den Druck aufrechterhalten. Ich versichere Ihnen: Wir werden im Herbst noch einmal heftig um die Zukunft des bayerischen Gymnasiums ringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir hier bereits die eigenwilligen und unrealistischen Vorschläge der FREIEN WÄHLER zum Gymnasium diskutiert haben, haben wir nun den eigenwilligen und inhaltsarmen Vorschlag der SPD
(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Auf den Ihren warten wir immer noch! Sie geben einfach ein leeres Blatt ab!)