Wir haben hier gemeinsam gehofft, dass man diese Frage tatsächlich medienpolitisch lösen kann. Man muss den Beteiligten zugutehalten, dass sich alle Seiten erkennbar etwas bewegt haben. Der Rundfunkrat hat im Juli dieses Jahres am Ende mit großer Mehrheit entschieden, dem Wechsel zuzustimmen. Diese Zustimmung hat der Rundfunkrat unter aufschiebenden Bedingungen erteilt. Insbesondere wurde der Zeitpunkt nach hinten verschoben.
Wenn ich die Lage richtig beurteile, bedeutet das leider nicht, dass dieses Vorgehen den Besorgnissen der privaten Sender voll umfänglich entgegenkommt und sie mit diesen Verhältnissen leben können. Tatsächlich ist also davon auszugehen, dass es möglicherweise auch von dieser Seite Klagen geben wird.
Die Frage lautet: Was können wir dazu beitragen, um dort, wo rechtliche Wahrheit und Klarheit gefragt sind, den Boden zu bereiten? Ich behaupte, mit Ihrem Vorschlag werden wir das nicht tun können, lieber Herr Kollege Piazolo; denn rechtssystematisch leisten Sie keinen großen Beitrag. Sie wollen Artikel 2 Absatz 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes ändern, indem Sie eine analoge Formulierung aus dem Rundfunkstaatsvertrag übernehmen. - Rechtstechnisch ist es allerdings nicht sinnvoll, wenn Sie in Artikel 2 Absatz 4 darauf hinweisen, dass Artikel 2 Absatz 1 des Bayerischen Rundfunkgesetzes gilt; denn dort steht schon, dass der Rundfunkstaatsvertrag gilt. Indem Sie an zwei Stellen in einem Gesetz schreiben, dass der Rundfunkstaatsvertrag gilt, haben Sie die Auslegungsschwierigkeiten nicht behoben.
Außerdem lässt sich der Widerspruch nicht nur aus dem Rundfunkgesetz herleiten. Vielmehr gibt der Rundfunkstaatsvertrag offensichtlich beiden Seiten, sowohl dem Bayerischen Rundfunk wie auch den privaten Rundfunkanstalten, Futter für ihre Rechtsposition. Namhafte Juristen lassen verlauten, dass die Rechtsnorm im Rundfunkstaatsvertrag vor allem eine Begrenzung der Zahl der analogen Programme im Auge hatte, um die Digitalisierung zu befördern. Es war nicht gerade zwingender Rechtszweck, das, was der Bayerische Rundfunk macht, einzuschränken oder zu verhindern. Selbstverständlich kann man auch die gegenteilige Position vertreten. Mit Ihrem Vorschlag, zweimal hineinzuschreiben, dass der Rundfunkstaatsvertrag gilt, ist nach unserem Dafürhalten an der Stelle überhaupt nichts gewonnen. Selbst wenn wir das täten und sagen, wir lösen den Widerspruch im Rundfunkgesetz auf und der Rundfunkstaatsvertrag soll mit seiner unterschiedlichen Auslegbarkeit gelten, wird keine Rechtsklarheit geschaffen, die Klagen verhindern könnte. Wahrscheinlich würde der Bayerische Rundfunk sagen, dass seine Programmautonomie beschnitten werde. Er
würde sagen: Ihr trefft rückwirkende Entscheidungen, weil ihr versucht, etwas auszuhebeln, was wir im Vertrauen auf die aktuell geltende Rechtslage schon beschlossen haben. Wenn das nur für künftige Entscheidungen und nicht für diejenigen Entscheidungen, die bereits getroffen sind, gelten soll, hätten Sie das auch sagen müssen.
Der langen Rede kurzer Sinn – und das haben wir bereits im Rahmen der Ersten Lesung und der Ausschussberatungen gesagt: Wir werden uns diesem Problem in der Weise, wie Sie es angehen, hier im Parlament nicht nähern können. Damit werden wir weder zur medienpolitischen noch zu einer rundfunkrechtlichen Klärung beitragen. Ich stimme Ihnen insoweit zu, dass es wünschenswert ist, wenn der Gesetzgeber den Gerichten wenig Auslegungsspielraum lässt. Diese Fragen sollten wir im Landtag entscheiden. Tatsächlich ist das Kind nun etwas in den Brunnen gefallen. Nach Lage der Dinge werden wir zwei Dinge hinnehmen oder auf diese hinarbeiten müssen: Wir müssen hinnehmen, dass dies einer juristischen Klärung zugeführt wird, die wir aufgrund der Zeitachse und der unterschiedlichen Interessen der Akteure in ihrem Lauf gar nicht aufhalten können.
Wir sollten tatsächlich die Digitalisierung des Rundfunks befördern, lieber Herr Kollege. Wenn die Relevanz von UKW durch die Verbreitung von DAB im Jahr 2018 abnimmt und die Frequenzknappheit bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr besteht, wird dieser Streitpunkt letztendlich weniger relevant. Die Fragestellung, die Sie aufgeworfen haben, wird schließlich obsolet. - Aus diesem Grund werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen und bitten um Unterstützung für unsere Position.
- Zu spät. Bei mir blinkt nichts. Sie müssen schon drücken. Wenn die Zeit abgelaufen ist, muss ich mich korrekt verhalten. - Bevor ich Frau Fehlner ans Rednerpult bitte, möchte ich Ihnen bekannt geben, dass die FREIEN WÄHLER für den laufenden Tagesordnungspunkt 7 namentliche Abstimmung beantragt haben. Wir werden die namentlichen Abstimmungen hintereinander durchführen. - Als nächste Rednerin darf ich Frau Fehlner ans Rednerpult bitten.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Frequenztausch BR-KLAS
SIK versus Jugendradio wurde in den vergangenen Monaten sehr kontrovers und sehr ausführlich in allen Gremien diskutiert. Ich denke, wir alle haben uns die Entscheidung sicherlich nicht leicht gemacht. Die SPD-Landtagsfraktion sieht den geplanten Frequenztausch allerdings nach wie vor skeptisch. Wir hätten uns gewünscht, dass es doch noch zu einem Kompromiss zwischen allen Beteiligten gekommen wäre und wir mehr gemeinsame sichtbare Anstrengungen für die Marktdurchdringung mit DAB-Plus unternommen hätten.
Selbstverständlich hat der Bayerische Rundfunk den Auftrag, junge Hörer mit einem Jugendprogramm zu erreichen und einen jugendaffinen Sender weiterzuentwickeln. Im Moment ist UKW noch der maßgebliche Verbreitungsweg für die Radioprogramme. Das wird sich auch in den nächsten Jahren nicht so schnell ändern. Da liegt das eigentliche Problem; denn der demokratische Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heißt auch, für alle Schichten empfangbar zu sein. Rundfunk heißt: Bildung für alle. Dennoch bleibt festzuhalten: Die Zukunft des Radios ist digital. Wir haben Respekt vor der Entscheidung des Rundfunkrates, den Frequenztausch 2018 vorzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auseinandersetzung wird allerdings an ganz anderer Stelle entschieden und geführt. Ob die privaten Anbieter nun Klage erheben oder nicht und wie die Gerichte entscheiden, sei dahingestellt. Die Anstrengungen müssen darauf ausgerichtet sein, das Digitalradio weiter zu stärken und auszubauen, damit das duale System zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und den privaten Anbietern nicht in eine Schieflage gerät.
Wir sehen durchaus die Diskrepanz des gesplitteten Rechts zwischen dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Rundfunkgesetz. Daher werden wir dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über diesen Gesetzentwurf, aber mehr noch über BR PULS und BR-KLASSIK, ist sehr vielschichtig. Es gibt juristische und medienpolitische Aspekte. Daneben gibt es die Konkurrenzsituation zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk, die zweifelsohne besteht. Dennoch glaube ich, dass wir diese verschiedenen Gesichtspunkte auch getrennt diskutieren müssen.
Das eine ist die rechtliche Würdigung. Es gibt guten Grund zur Annahme, dass im Falle einer Diskrepanz zwischen dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Bayerischen Rundfunkgesetz die Lex posterior gilt. Demnach wäre das Bayerische Rundfunkgesetz gültig. Das kann man unterschiedlich sehen. Wahrscheinlich wird es noch eine juristische Klärung geben müssen. Trotzdem glaube ich, dass im Moment kein Grund dazu besteht, das Rundfunkgesetz, das aus gutem Grund damals in Bayern so beschlossen wurde, um dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Entwicklungsgarantie zu geben, vorauseilend rückgängig zu machen. Das kann nicht Sinn des Vorgehens sein.
Zur Zeit des Abschlusses des Rundfunkstaatsvertrags im Jahr 2009 gab es noch eine völlig andere Situation. Man ist davon ausgegangen, dass es eine relativ schnelle DAB-Marktdurchdringung geben würde. Mittlerweile wissen wir, dass dies nicht der Fall ist. UKW wird es noch auf lange Sicht geben. Selbst der Verband Privater Rundfunk und Telemedien – VPRT – hat sich dagegen ausgesprochen, einen festen Abschaltzeitpunkt für UKW zu nennen. Wir gehen davon aus, dass der damalige Beschluss des Bayerischen Landtags, die Möglichkeit eines Frequenztauschs einzuräumen, in Bezug auf die Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich weise war. Anhand der aktuellen Situation sehen wir, dass das unter Umständen sehr hilfreich sein kann, um die Zeitspanne bis zur vollständigen Digitalisierung zu überbrücken.
Wenn wir davon ausgehen, dass wir wirklich sämtliche Unklarheiten beseitigen wollen, gäbe es die Möglichkeit – dazu haben wir einen Antrag gestellt –, den umgekehrten Weg zu gehen und über die Staatsregierung darauf einzuwirken, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag geändert und der Frequenztausch zugelassen wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass andere Länder mittlerweile auch sehr dankbar für eine solche Möglichkeit wären.
Die Diskussion über die anderen Punkte, etwa die Konkurrenzsituation zu den privaten Anbietern oder die medienpolitische Debatte, bitte ich wirklich getrennt zu führen. Medienpolitisch ist etwas hinzuzufügen. Medienpolitisch – im Rückblick spreche ich da sicher nahezu für das gesamte Parlament – waren wir stets alle für die Rundfunkfreiheit, die Programmfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Freiheit sollten wir dem Bayerischen Rundfunk an dieser Stelle auch einräumen.
Der Bayerische Rundfunk und die Aufsichtsgremien sollen selber entscheiden können, wie sie ein junges
Publikum am besten erreichen können. Nichts weniger ist ihr Auftrag: Sie sollen alle Bevölkerungsschichten mit dem Programm erreichen. Das ist aktuell einfach nicht der Fall. Die Privaten haben kein Anrecht darauf, alleine eine junge Bevölkerungsgruppe zu erreichen. Eine Konkurrenzsituation können wir nicht dadurch beenden oder abschwächen, dass wir den inhaltlichen Wettbewerb über ein entsprechendes Gesetz abwürgen. Stattdessen müssen wir versuchen, gleiche Startbedingungen zu schaffen. An dieser Stelle gibt es die Möglichkeit, die aktuelle Frequenzverteilung zwischen dem Bayerischen Rundfunk und den Privaten zu betrachten. Ich hoffe, demnächst wird es dazu eine Aufklärung in den Ausschüssen geben. Ich glaube das ist der bessere Weg, als eine Debatte über Inhalte zu führen. Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat es sich wirklich nicht einfach gemacht, dem Frequenztausch von BR-PULS und BRKLASSIK zuzustimmen. Es war wirklich eine heiße, sehr emotional und sehr fundiert geführte Debatte. Ich denke, es wurde wirklich ein guter Kompromiss gefunden, nämlich diesen Tausch auf 2018 zu verschieben, um BR-KLASSIK die Möglichkeit zu geben, den Umstieg auf DAB noch besser zu bewältigen, als es jetzt schon der Fall ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass dieses Programm jetzt schon die größte digitale Hörerschaft von allen Frequenzen überhaupt hat. Es geht auch darum, währenddessen einen besseren Ausgleich mit den Privaten zu finden.
Ich glaube aber, im aktuellen Fall wäre es die allerschlechteste Möglichkeit, wenn wir diese sehr wichtigen Fragestellungen, die meines Erachtens erst den Anfang vieler Debatten bilden, die wir angesichts des fortschreitenden Medienwandels noch führen werden, durch den vorliegenden Gesetzentwurf abwürgen. Das ist einfach zu kurz gesprungen, wenngleich ich denke, dass es sehr ehrenwert ist, Rechtsunsicherheiten abschaffen zu wollen. - In diesem Sinne bitte ich darum, dem Entwurf der FREIEN WÄHLER nicht zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorrednerin anschließen. Ich will aber natürlich noch auf das eingehen, was die anderen Redebeiträge gerade erbracht haben.
Herr Professor Piazolo, ich bedanke mich für die hochinteressanten rechtsphilosophischen Ausführungen, denen ich mit großem Interesse gelauscht habe. Ich hätte Ihnen fast geglaubt, dass es Ihnen ausschließlich um die Korrektur einer rechtlichen Lücke
geht. Aber wenn man ganz ehrlich ist, wissen wir doch alle, worum es geht. Es geht darum, dass dieser Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER dem geplanten Frequenztausch die rechtliche Grundlage entziehen wird.
Diese rechtliche Grundlage für den Frequenztausch hat – ich habe übrigens Ihren Ausführungen auch an anderer Stelle genau gelauscht – damit zu tun, dass das Wort Parlament etymologisch mit "sprechen" zu tun hat. Wir haben im Parlament, im Rundfunkrat und in Diskussionen sehr viel darüber gesprochen. Ich kenne tausend Stellungnahmen von Organisationen und Verbänden, sage hier aber, wir sollten Ihrem Vorschlag nicht folgen. Denn wir haben uns mit großer Mühe an ein hohes Gut herangetastet, an einen sehr ausgeglichenen Kompromiss. Dieser Kompromiss könnte hier heute gefährdet werden, wenn wir Ihnen folgen würden. Es ist ein Kompromiss zwischen zwei Positionen, die man beide sehr gut vertreten kann. Eine Argumentation für oder gegen diesen Frequenztausch kann man wirklich hervorragend führen. Alle Argumente sind richtig und nachvollziehbar. Umso wichtiger ist die breite Mehrheit für die gefundene Lösung, die, wie ich glaube, auch zukunftsgerichtet ist. Aus diesem Grunde wehre ich mich dagegen, diesen Kompromiss, der so viel Mühe gekostet hat, nachträglich unmöglich zu machen. Dieser Frequenztausch hat viele Hintergründe. Man kann wunderbar dagegen argumentieren, aber auch dafür, und sagen, dass wir einen Generationenabriss verhindern wollen. Der Bayerische Rundfunk hat ein Problem damit, junge Leute zu erreichen. Man kann natürlich auch sagen, das verzerre den Wettbewerb zulasten der privaten Rundfunklandschaft. All diese Argumente wurden ausführlich ausgetauscht. Ich glaube, das müssen wir heute nicht noch einmal aufwärmen.
Dass das Ganze nicht nur im Parlament, sondern auch im zuständigen Gremium ausführlich diskutiert worden ist, wissen Sie selber. Am 10. Juli dieses Jahres hat der Rundfunkrat als zuständiges Gremium im BR eine kluge Entscheidung getroffen, die über den reinen Begriff Frequenztausch weit hinausgeht. Kompromiss heißt ja nicht, wir gehen nach hinten und machen das erst 2018. Von keinem der bisherigen Redner ist erwähnt worden, dass es hier um einen ganzen Block von Bedingungen geht, die erfüllt sein müssen, damit man diesen Frequenztausch tatsächlich macht. Es geht darum, DAB-Plus voranzutreiben, und beginnt mit dem Herantreten an die Automobilindustrie, die sich bisher überhaupt noch nicht um das digitale Radio gekümmert hat.
Wir haben vereinbart, dass man den Klassikhörern mit Informationsmaßnahmen die digitale Welt möglichst schmackhaft macht. Dieses Paket ist geschnürt. Der Rundfunkrat, der ja wirklich sehr pluralistisch besetzt ist, ist mit 30 zu 7 Stimmen zu der Erkenntnis gekommen, dass wir einen solchen Kompromiss vereinbaren sollten. Wir als Gesetzgeber in diesem Parlament sollten diesen Kompromiss nicht nachträglich zerstören.
Ich verspreche Ihnen als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung im Rundfunkrat: Ich werde sehr genau darauf achten, dass die Interessen der privaten Rundfunkwirtschaft hier nicht ins Hintertreffen geraten. Ich werde sehr genau darauf achten, dass die Bestimmungen, die hier am 10. Juli in diesem Kompromiss festgelegt worden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden und dass sie nicht zulasten der Privaten gehen. Ich glaube auch – es ist übrigens vorhin auch angesprochen worden -, dass die Weichen in Richtung digitaler Rundfunk klar gestellt sind. Die Zukunft gehört den digitalen Medien. Aus diesem Grunde sehe ich keinen Anlass zu einer Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes. Deshalb empfehle ich Ihnen, gegen den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zu stimmen.
Herzlichen Dank. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen nun zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Sparkassengesetzes, Drucksache 17/1929. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt auf Drucksache 17/3217 die Ablehnung. Ich eröffne die Abstimmung
Ich komme zur nächsten namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes auf Drucksache 17/1925. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt auf Drucksache 17/3252 die Ablehnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schließen die Abstimmung und zählen wieder außerhalb des Saales aus.
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 4)
Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 4 und 31, die später eigens beraten werden sollen. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den Verfassungsstreitigkeiten und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der ausgedruckten Liste einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Enthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.