Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

das Zerkleinern von Eintagsküken ohne vorherige Betäubung als zulässige Tötungsform erlaubt.

Meine Damen und Herren, wenn wir dem massenhaften und grausamen Kükentöten ein Ende setzen wollen, dann brauchen wir eine neue wasserdichte Gesetzgebung, nämlich ein gesetzlich verankertes, unmissverständliches Verbot. Anders geht es nicht.

(Beifall bei der SPD)

Wir fordern in unserem Antrag darüber hinaus, dass sich die Bayerische Staatsregierung auf Landes- und Bundesebene dafür einsetzt, dass die Zucht von Hühnerrassen, die als Zweinutzungshühner geeignet wären, mit entsprechenden Mitteln gefördert wird. Wissenschaft und Zuchtunternehmen beschäftigen sich aber noch zu wenig mit dem Zweinutzungshuhn. Nur noch vereinzelt werden Zuchttraditionen von öffentlichen Einrichtungen aufrechterhalten, zum Beispiel an den Landwirtschaftlichen Lehranstalten in Triesdorf. Was fehlt, sind Hühnerrassen mit guter Grünfutterverwertung, um die Problematik des hohen Getreideverbrauchs von Zweinutzungshühnern in den Griff zu bekommen. Inzwischen ist es so weit, dass die meisten Zweinutzungshühnerrassen Deutschlands als stark oder sogar als extrem gefährdet gelten, wie beispielsweise das Augsburger Huhn.

Die Wahrheit ist aber, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Comeback des Zweinutzungshuhns will; sonst würde ja nicht mit einem mit 1,8 Millionen Euro geförderten Forschungsverbundvorhaben der Einsatz des Zweinutzungshuhns auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Der Erfolg von alternativen Zuchtprojekten wird sich letztendlich daran messen lassen, ob die Produkte auf dem Markt ihren angemessenen Preis erzielen, die Konsumenten also bereit sind, für bessere Lebensmittel mehr zu bezahlen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass schnellstmöglich tragfähige Vermarktungsstrategien entwickelt werden, die eine Wirtschaftlichkeit der Alternativkonzepte ermöglichen und starke Anreize setzen.

Kollegen Flierl und Beißwenger, wir sind uns doch einig, dass in der Verbraucheraufklärung einiges passieren muss; denn auch Sie haben im Ausschuss darauf hingewiesen: Verbraucheraufklärung ist ein Kerngeschäft der Vermarktungsstrategie. Selbstverständlich müssen die Wirtschaftsbeteiligten eingebunden sein.

Unser Antrag dient nicht dazu, unerfüllbare Erwartungen zu wecken; ganz im Gegenteil. Mit unserem Antrag wollen wir nicht Erwartungen wecken, sondern Voraussetzungen für ein tiergerechtes und nachhalti

ges Haltungssystem für Mast- und Legehühner schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Diese Voraussetzungen beinhalten erstens die notwendigen gesetzlichen Vorgaben und zweitens die notwendigen Konzepte zur Praktikabilität, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherakzeptanz. Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag; sonst fällt das anstehende Osterfest vielleicht nicht ins Wasser, sondern in den Schredder.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Bravo!)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Beißwenger.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kollegen! Es stimmt: Bundesweit sterben jährlich 48 Millionen Eintagsküken – ein Sachverhalt, der den meisten Verbrauchern wahrscheinlich gar nicht bewusst ist. Warum ist das so? – Die männlichen Küken legen weder Eier noch setzen sie genug Fleisch an, um für den Verbraucher in gewisser Weise brauchbar zu sein. Vermeiden ließe sich ihre Tötung aber schon, indem die Geschlechtsbestimmung bereits im Hühnerei erfolgte und die männlichen Küken dann erst gar nicht ausgebrütet würden. Hierzu gibt es ein inzwischen sehr weit fortgeschrittenes Forschungsverbundprojekt, das an der Universität Leipzig koordiniert wird. Ein solches Verfahren wäre für den flächendeckenden Einsatz geeignet und stellt nach dem derzeitigen Kenntnisstand die Option mit dem größten Potenzial dar. Das Verfahren ist leider noch nicht praxisreif; bis dahin dürfte noch einige Entwicklungszeit erforderlich sein. Zudem werden die nötigen Geräte leider nur von großen Brütereien wirtschaftlich betrieben werden können. Mit einer solchen praxistauglichen Alternative würde allerdings automatisch das Tierschutzgesetz in seiner aktuellen Form greifen, und keine männlichen Küken würden mehr getötet werden; denn die Geschlechtserkennung findet bereits am dritten von 21 Bebrütungstagen im Ei statt. Ich glaube, zu diesem Zeitpunkt können wir noch nicht von einem ausgebildeten Küken sprechen.

Die Bundesratsinitiative hat der Kollege Woerlein bereits angesprochen. Es stimmt, die Gesetzesänderung wurde an den Bundestag weitergeleitet. Ihr Ziel ist es, das Töten von sogenannten Legehennenbrüdern mit Ablauf des 30. Mai 2017 zu verbieten, wenn es bis dahin nicht obsolet ist, wie Sie bereits gesagt haben, Herr Kollege Woerlein.

Der zweite Teil des Antrags beschäftigt sich mit den sogenannten Zweinutzungshühnern. Ihre Zucht soll gefördert werden. Zusätzlich fordert der Antrag die Erstellung von Vermarktungskonzepten von sogenannten Bruderhähnen.

Was ist ein Zweinutzungshuhn? – Dieser Ausdruck bedeutet, dass die Hühner zum einen als Eierproduzent, zum anderen als Fleischlieferant eingesetzt werden können. Diese Hühner legen aber einerseits weniger Eier als reine Legehennen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Andererseits wiegen sie deutlich weniger als die bisher eingesetzten Hochleistungsmasttiere. Seit Ende der Fünfzigerjahre wurde in Deutschland die Geflügelhaltung und -zucht konzentriert. Das können wir gutheißen oder nicht; es ist so. Die bäuerliche Geflügelhaltung wurde hier mehr oder weniger aufgegeben, weil die Betriebe sich auf andere Betriebszweige spezialisierten. Spezialisierung in der Geflügelzucht wiederum führte dazu, dass sich reine Mast- und Legelinien ausgebildet haben. Bei den Legelinien sind nur die weiblichen Tiere wirtschaftlich nutzbar; die männlichen sind für die Mast nicht geeignet, da sie genetisch bedingt kaum Fleisch ansetzen. Daher werden sie sofort nach dem Schlupf in den Brütereien mit Kohlendioxid betäubt und dann getötet und als Futtermittel für Greifvögel, Zoos und Reptilienhalter vermarktet.

In Bayern haben sich allerdings dank des bayerischen Wegs der Agrarpolitik noch einige kleinere Strukturen in der Geflügelwirtschaft halten können. So gibt es viele Direktvermarkter für Eier- und Geflügelfleisch, auch eine Handvoll kleinerer Brütereien und einige Züchter der sogenannten Zweinutzungsrassen. Auch in der ökologischen Landwirtschaft wird die Zucht von Zweinutzungsrassen vorangetrieben. Die ökonomische Effizienz der spezialisierten Rassen dürfte jedoch unerreicht bleiben.

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat bereits ein Forschungsprojekt zur Verwendung von Zweinutzungshühnern im Legehennenbereich gefördert. Die Haltung von vorhandenen Zweinutzungsrassen würden zu einem wesentlich höheren Eierpreis führen, der am Markt zurzeit wahrscheinlich nicht akzeptiert würde.

In einem weiteren Projekt des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums wurde die Wirtschaftlichkeit der derzeit verfügbaren Zweinutzungsrassen für die Eierund Fleischproduktion unter ökologischen wie auch konventionellen Bedingungen getestet. Die Auswertung unter ökologischen Bedingungen ist noch nicht beendet. In der konventionellen Haltung wäre aber ein

Mehrerlös von circa 4 Cent pro Ei erforderlich, um den Aufwand zu decken. Zudem ist der Mehrverbrauch an Futter und Wasser erheblich; auch darauf müssen wir eingehen. Hier könnten durch weitere Zuchtfortschritte deutliche Verbesserungen erzielt werden. Derzeit stellen die Zweinutzungshühner aber eine reine Nischenlösung dar.

Auch Konzepte zur Vermarktung von sogenannten Bruderhähnen wurden bereits untersucht. So hat beispielsweise die Landesanstalt für Landwirtschaft in Kitzingen in einem Projekt die Nutzung männlicher Legehybriden als Stubenküken untersucht. Die zur Deckung der erhöhten Produktionskosten erforderlichen Preise sind derzeit allenfalls nur in Nischen durchsetzbar. Auf dem Markt gibt es aber bereits Initiativen, bei denen die Legehennenbrüder mit aufgezogen werden. Das funktioniert so: Der Eierpreis beinhaltet einen Aufschlag, mit dem die teurere Mast der Legehennenbrüder quasi quersubventioniert wird. Die Tiere werden nach Biorichtlinien aufgezogen. Durch eine Bezuschussung des Eierverkaufs soll das Fleisch der Hähne bezahlbar bleiben. Aber auch hier ist der Preis erhöht, und auch hier kommt der Verbraucher ins Spiel. Er muss schließlich auch bereit sein, den Preis für eine tierschutzfreundliche Lösung zu zahlen.

Die Konsequenz ist, dass jeder von uns selbst sein Ernährungsverhalten überprüfen und eine Bereitschaft entwickeln muss, zukünftig auch höhere Preise zu zahlen – Stichwort Vermarktung der Bruderhähne. Gefordert sind hier die Wirtschaftsbeteiligten, und zwar für die Entwicklung von tragfähigen Vermarktungskonzepten für männliche Küken von Legerassen, ob in Deutschland und/oder auf EU-Ebene. Vermarktungsinitiativen müssen von der Wirtschaft getragen und entwickelt werden. Der Staat kann hier nur unterstützend wirken. Dies ist nicht nur der internationalen Wettbewerbssituation im Geflügelmarkt und den Erwartungen des Einzelhandels, sondern auch den Verbrauchern geschuldet und kann durch die Staatsregierung leider nicht geleistet werden. Die zweite, an die Bayerische Staatsregierung gerichtete Forderung ist somit schlicht und einfach fehladressiert; das muss ich hier klipp und klar sagen.

Eines will ich am Schluss ergänzen. Für ein sofortiges Verbot fehlen derzeit die Alternativen. Damit sich wirklich etwas tut, müsste das ganze System verändert werden. Ansonsten könnten die Geflügelverbände möglicherweise ihre Brütereien aus Deutschland und der Europäischen Union verlegen, und das nützt am Ende weder Mensch noch Tier. – Mit dem Antrag werden unseres Erachtens Erwartungen geweckt, die so nicht erfüllt werden können. Wir lehnen den Antrag deshalb ab.

(Beifall bei der CSU)

Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Wir haben eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Scheuenstuhl.

Sehr geehrter Herr Beißwenger. "Damit Ostern nicht ausfällt!", so ähnlich war der letzte Satz des Kollegen Woerlein. Damit Ostern nicht ausfällt und weil wir nicht zuschauen wollen, wie männliche Tiere, also sozusagen wir Männer, ohne eine Betäubung – nicht dass man uns immer auf den Kopf haut – gleich in den Schredder kommen – das wollen wir verhindern –, haben wir unseren Antrag gestellt. Ich glaube entgegen Ihrer Annahme, dass es durchaus Aufgabe des Staates ist, einen Rahmen zu setzen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Bei den schwarz-bunten Kühen sind die männlichen Tiere in der Milchproduktion auch nicht so leistungsfähig. – Ich meine: Die männlichen Tiere sind bei der Fleischproduktion nicht so leistungsfähig – nicht dass ich falsch verstanden werde.

(Allgemeine Heiterkeit)

Die männlichen Schwarz-Bunten werden doch auch nicht einfach geschreddert; sie haben einen gewissen Wert. Ein Küken hat vielleicht keinen so großen Wert wie ein schwarz-buntes männliches Kalb. Zweinutzungsrassen bei der Kuh werden quersubventioniert.

Ich meine, dass es durchaus unsere Aufgabe ist, einen Rahmen vorzugeben, anstatt auf Freiwilligkeit zu setzen, wie es zum Beispiel Herr Schmidt eine Zeit lang gefordert hat. Mit diesem Rahmen wird automatisch eine Quersubventionierung erfolgen.

Wenn das "Gaggerla" – Entschuldigung, für den Schriftführer: das Ei – einen Cent mehr kostet, wird das der Verbraucher nicht merken. Wenn wir für unser Brathuhn vielleicht 10 oder 20 Cent mehr zahlen, wird uns das auch nicht umbringen. Für den Tierschutz und damit Ostern nicht ausfällt: Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu!

Herr Kollege, es hat mich sehr überrascht, dass Sie sich selbst als Küken bezeichnen. So etwas wäre mir im Traum nie eingefallen.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Um es Ihnen einfacher zu machen!)

Das macht es für mich nicht einfacher, wenn Sie sich als Küken bezeichnen.

Ich muss Sie auf einen Unterschied hinweisen. Es gibt Zweinutzungsrassen bei den Rindern; die gibt es sehr wohl auch beim Geflügel. Das Problem ist nur, dass es nicht mit einem Cent mehr pro Ei getan ist, sondern es ist wesentlich mehr erforderlich. Das Problem ist zudem, dass sich die Vermarktungssituation der Schlachtkörper nicht so einfach darstellt. Sie können Geflügel nicht mit Fleckvieh vergleichen. Dass man dazu noch viel forschen kann, ist völlig klar. Der Vergleich hinkt meines Erachtens.

Wir haben überhaupt nichts gegen die Quersubventionierung, nur können wir sie staatlich nicht anordnen; das habe ich gesagt. Der Staat kann bei der Vermarktung sehr wohl unterstützend wirken; das ist keine Frage. Der Staat kann sie aber nicht durchsetzen. Das kann nicht Aufgabe des Staates sein.

(Beifall bei der CSU – Harry Scheuenstuhl (SPD): Da sind wir unterschiedlicher Meinung!)

Danke schön. – Als nächsten Redner bitte ich den Kollegen Kraus zum Rednerpult.

Wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz zum Kollegen Beißwenger: Die CSU hat angekündigt, den Antrag abzulehnen, denn ein Verbot wäre schlecht, weil es keine Alternativen gibt. – Solange es aber kein Verbot gibt, wird nicht ernsthaft daran geforscht oder besteht kein Interesse, Alternativen zu entwickeln, weil man sich auf die vorhandenen Systeme verlässt.

Ich könnte viele Zahlen wiederholen: 48 Millionen alleine in Deutschland, 2,5 Milliarden jedes Jahr in ganz Europa. Solche Zahlen sollten uns bewegen. Irgendwie kommt es mir so vor, als komme man im Hohen Haus vom Thema "Henne und Ei" nicht ganz weg. Vor Kurzem war das Thema im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.

Wo ist eigentlich das Problem? – Der Landwirt bzw. Hühnerhalter produziert, weil er Geld verdienen muss oder will. Das steht jedem zu. Dem steht der Konflikt zwischen Verbrauchern und Tierschutz gegenüber. Wir haben gehört, dass der Tierschutz gesetzlich verankert ist. Der Tierschutz lässt sich aber schwer damit vereinbaren, dass jährlich 2,5 Milliarden in Europa bzw. 48 Millionen männliche Küken in Deutschland vergast oder geschreddert werden. Das kann nicht in unserem Sinn sein.

Nordrhein-Westfalen ist erwähnt worden. Ich verweise auf die große Mehrheit am 25. September im Bundesrat. Das ist natürlich auch unsere Linie. Der Bundeslandwirtschaftsminister favorisiert die Geschlechtsbestimmung im Ei. Angeblich kommt Ende 2016 der

Prototyp des Geräts heraus, mit dem man das Geschlecht einigermaßen bestimmen kann. Bis das Gerät praxistauglich ist, werden aber noch einige Jahre vergehen. Ich vergleiche das mit der Legehennenhaltung. Wenn wir jetzt Verbote aussprechen, wirkt das erst in 10 oder 20 Jahren. Das kann sicherlich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Wir wissen, dass die meisten Landwirte nach guter fachlicher Praxis handeln. Die beste fachliche Praxis hilft aber nichts, wenn die Verbraucher nicht bereit sind, für die Produkte etwas mehr Geld auszugeben. Wir FREIE WÄHLER sehen hier Parallelen zur Politik: Qualität sollte vor Quantität gehen oder Klasse statt Masse – ich sage das, ohne in eine bestimmte Richtung zu schauen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Heiterkeit des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD))

Ein Kollege hat es schon erwähnt: Es gibt praxisreife Alternativen. Das sind EWG-Verordnungen: Masthähnchen, Jungmasthähnchen, Stubenküken. Jeder kann sich da einlesen. Da werden gewisse Fristen für Gewichtszunahmen und auch die Menge angegeben, also wie viele Gramm Futter die Tiere für ein bestimmtes Wachstum benötigen.

Wir wissen, dass diese Alternativen nicht wirtschaftlich sind. Die "Bruderhahn Initiative Deutschland" oder "basic Bruderherz-Initiative" sind beispielgebend, momentan aber nur Nischen. Bei den meisten Themen wird klein angefangen. Wenn man wirklich intensiv an Lösungen arbeitet, wird aus Nischen wirklich einmal etwas Großes.

Erhebliche finanzielle Anstrengungen sind natürlich bei allen Produkteinführungen, Marktentwicklungen und für die Marktpflege erforderlich. Hinzu kommen Investitionskosten für den Aufbau der Infrastruktur. Diese Kosten können nicht allein vom Produzenten dieser Spezialprodukte getragen werden. Dafür muss es Zuschüsse geben.