Eine zweite Feststellung: Sie haben gerade gesagt, die Wohnungen in München wären so viel wert gewesen. Sie wissen ja so Vieles. Dann wissen Sie wahrscheinlich genauso gut wie ich, dass es nicht um die Wohnungen geht, sondern um die Grundstücke. Wir beide wissen, dass die Grundstücke in der Stadt München mehr wert sind als das, wofür sie verkauft worden sind. Alleine die Grundstücke in München! Darüber können wir uns gerne im Ausschuss unterhalten.
Diese Kritik nehme ich gerne auf. Ich sehe aber keine Notwendigkeit, darüber zu streiten, ob der Oberbürgermeister der Stadt München den Wert von Wohnungen beurteilen konnte. Mir reicht es, dass Sie mir jetzt mit Ihrer Wortmeldung zugestanden haben, dass der Herr Ude und die rot-grüne Mehrheit in München zum Verkaufszeitpunkt keine Ahnung davon hatten, was die Grundstücke in München wert sind.
Nun habe ich wieder den von Ihnen glorifizierten Herrn Ude kritisiert. Aber es blieb mir nichts anderes übrig, tut mir leid, Kollege Halbleib. Der Sockel wackelt, aber er fällt nicht gleich runter.
Herr Weidenbusch, hören Sie doch erst einmal, was Kollege Halbleib zu sagen hat. Dann können Sie in zwei Minuten antworten.
Herr Kollege, ich glaube, das war alles Teil Ihres Arbeitsauftrages hier. Netter Versuch, und ich glaube, das gibt auch Pluspunkte bei der Fraktion. Und beim Finanzminister ist sowieso alles in Ordnung.
Aber Ihr Versuch, Herr Kollege Weidenbusch, kann die Fragen nicht beantworten, die wir gestellt haben.
Sie haben die Argumentation versucht, "Alles bekannt", "alles kalter Kaffee". Das war schon immer Ihre Verteidigungsstrategie. Die Dimension, die jetzt deutlich geworden ist, gibt durchaus Anlass, darüber nachzudenken, was stattgefunden hat und wie auf dem Rücken der Steuerzahler dieser Deal mitfinanziert wurde. Das ist durchaus eine Frage, die geklärt werden muss.
Das kennen wir von Ihnen, und das sei Ihnen auch zugestanden. Aber zwei Dinge bedürfen durchaus der Korrektur. Sie versuchen ähnlich wie damals auch heute wieder, den Kommunen den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Bei den Abstimmungen, die stattgefunden haben, waren es ausdrücklich Oberbürgermeister bzw. Stadträte aus der CSU, die ein höheres Angebot der Kommune verhindert haben.
Und bei Baden-Württemberg – das sage ich ganz deutlich – war es die gleiche schwarz-gelbe Haltung wie hier in Bayern. Die Maßgaben für den Verkauf der Wohnungsbestände der baden-württembergischen Landesbank wurden unter Schwarz-Gelb rechtlich so festgezurrt, dass es überhaupt keine Alternative mehr gab.
Nun möchte ich die Frau Vizepräsidentin fragen, was die eigentliche Frage war. Ich habe keine Frage gehört.
Herr Halbleib, ich möchte Sie nur noch einmal kurz darauf hinweisen, dass ich die Opposition nicht dafür kritisiert habe, dass Sie auf dieses Plagiat reingefallen ist, sondern ich habe lediglich deutlich darauf hingewiesen, dass es ein Plagiat ist.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehrfach wurde hier erwähnt, dass das Ganze ein großer Skandal sei. Wissen Sie, was ich als Skandal empfinde? – Ich finde es skandalös in Art, Stil und Wortwahl, wenn von "Wirtschaftskrimi" geredet wird. Damit unterstellt man Kriminalität. Wenn der SPD-Landesvorsitzende sagt, das alles seien Lügen, und Söder sei ein Lügner, so empfinde ich es als Skandal, in welchem Stil man in diesem Fall miteinander umgeht. So geht es nicht.
Liebe Kollegen von der SPD, ich habe Ihnen genau zugehört und erwarte, dass Sie das jetzt auch tun. Zur GBW gibt es in der Tat nichts Neues. Wir haben hier im Landtag 8 Plenaranfragen, 11 Schriftliche Anfragen sowie 18 Plenar- und Ausschussdebatten gehabt,
begleitet von Hunderten von Zeitungsartikeln. Ein ganzer Ordner ist an den Bayerischen Landtag gegangen.
Ich kann Ihnen heute wie damals nur eines sagen: Egal, ob Sie versuchen, ein Rückspiel zu machen und Angriffe aus dem Jahr 2013 neu vorzubringen oder
Wir haben alles geprüft. Wir haben geprüft, ob der Staat kaufen kann; das hätte zu neuen Beihilfeverfahren geführt. Wir haben überlegt, ob die Landesstiftung hinzugezogen werden könnte. Der ehemalige Abgeordnete Wörner hat dann selbst in der Landesstiftung gesagt, dass das nicht sinnvoll wäre.
Wir haben versucht, Exklusivrechte der Kommunen zu vereinbaren. Alles ist am Ende nicht gegangen. Wenn man verantwortlich handeln wollte, wäre nur die Alternative gewesen, eine Zerschlagung der BayernLB mit Milliardenschäden zu riskieren, und das wäre für den Steuerzahler wirtschaftlich nicht zu vertreten gewesen. Darum sind wir einen vernünftigen Weg gegangen.
Zweites Faktum: Es musste ein diskriminierungsfreies Bieterverfahren sein. So steht es in allen Unterlagen und Bescheiden zu lesen. Das heißt, am Ende muss das wirtschaftlich beste Angebot den Zuschlag erhalten. Da ist keine Bevorzugung oder Sympathie erlaubt und auch keine regionale Ausschreibung und übrigens auch keine Vorgabe einer Rechtsform. Das waren EU-weite Wettbewerbsvorgaben. Damit wird relativ klar: Christian Ude hat nach dem operativen Verkauf durch die BayernLB eine Beschwerde bei der Europäischen Union über die gesamten Umstände des Verfahrens eingereicht. Der EU-Trustee hat dann Folgendes festgestellt: Es kann zusammenfassend abschließend bestätigt werden, dass sowohl am durchgeführten Veräußerungsverfahren als auch an der beihilferechtlich konformen Entscheidungsfindung keine Beanstandungen festzustellen sind, aus beihilferechtlicher Sicht war die Höhe des Kaufpreisangebotes das ausschlaggebende Kriterium und ein Zuschlag zugunsten der Patrizia zwingend geboten. – Aus der Sicht des Trustees bestanden keine Zweifel an der Angemessenheit des Kaufpreises. Das ist die Realität, und das sind die Fakten.
Herr Mütze, nun zu Ihrer Zwischenbemerkung. Kein Grundstück wurde verkauft, auch kein Haus. Das ist falsch. Das können Sie doch nicht unterstellen, wenn es so grundlegend falsch ist. Es wurden Unternehmensanteile und Aktien verkauft. In diese fließen nicht nur Grundstückswerte ein, sondern auch Verbindlichkeiten des Unternehmens.