Protokoll der Sitzung vom 22.11.2016

Die Abdeckung der materiellen Schäden durch eine Versicherungspflicht ist das eine. Das andere ist, alles Mögliche für die Hochwasserprävention zu tun, wie in der Fläche binden, Polder einrichten und was es

sonst noch alles gibt. Ich befürchte, dass wir darüber noch des Öfteren im Ausschuss reden müssen. Dies ist natürlich auch in unserem Sinne. Bitte, Herr Kollege, brechen Sie das nicht nur auf Mittelfranken herunter. Bayern ist größer als Mittelfranken.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Harry Scheuenstuhl (SPD): Gebietsgröße 2?)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Die nächste Wortmeldung: der Kollege Mütze für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt doch emotional geworden, so wie es auch im Ausschuss emotional war. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, nicht den Kollegen Scheuenstuhl zu Wort kommen zu lassen, der aus seiner Betroffenheit heraus emotional geworden ist. Die Kollegin Mechthilde Wittmann hat dann noch zugelegt. Das hätte es nicht gebraucht.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Festzuhalten ist, die Menschen vor Ort haben schlimme Dinge erlebt. In bestimmten Regionen sind Menschen gestorben. Es ist klar, dass wir das alle nicht gut finden. Klar ist aber auch, und darüber sollten wir uns einig sein, dass wir es mit einem neuen Phänomen zu tun haben. Dieses hat es zuvor in dieser Form in Bayern noch nicht gegeben. Herr Kollege Kraus hat bereits darauf hingewiesen. Wir haben mit dem Phänomen des Starkregens zu tun. Dies bedeutet, dass 400 Liter Wasser pro Quadratmeter runterkommen können. Dieser Starkregen ist überall in Bayern möglich. Wir haben keine Möglichkeit, durch Hochwasserschutzmaßnahmen irgendetwas zu tun. Das könnten wir uns überhaupt nicht leisten. Es ist nicht finanzierbar, den Hochwasserschutz in Bayern in der Fläche so zu finanzieren. Deswegen kann es jede und jeden treffen.

Deswegen sollte klar sein: Wo die Schäden vergleichbar sind – dies sollte sich am Schadensbild orientieren –, sollte allen Betroffenen in gleicher Weise geholfen werden. Ich will gar nicht sagen, dass bestimmte Landkreise in der Fläche stärker betroffen waren. Ich nenne diese Landkreise nicht einmal. Aber es war doch klar, dass es vereinzelt in anderen Teilen Bayerns ähnliche Schadensbilder gab. Das wissen wir auch. Ich nenne jetzt Flachslanden. Dort gab es vier Fälle mit ähnlichen Schadensbildern wie in Rottal-Inn. Wir haben im Haushaltsausschuss beraten und entschieden, dass das so laufen soll. Wenn wir gemeinsam entscheiden, dann muss es für alle Menschen in

Bayern, wenn dasselbe Schadensbild vorliegt, auch dieselbe Entschädigung geben. Das muss doch das Interesse des bayerischen Staates sein. Daran haben wir alle ein Interesse. Deswegen müssen wir uns hier nicht streiten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir werden dem Antrag zustimmen, aber die Begründung lasse ich weg. Wir werden den Antrag, so wie er da steht, mitbeschließen. Eine Anmerkung sei uns GRÜNEN aber schon erlaubt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden im Jahr 2017 mehr Geld dafür ausgeben, Schäden durch klimabedingte Ereignisse zu beseitigen, als wir in diesem Doppelhaushalt für die Vorsorge ausgeben werden. Sie werden zugeben, dass diese Starkregen durch den Klimawandel entstehen. Dies wird von allen Klimaforschern bestätigt. Der Vergleich der beiden Zahlen, nämlich 170 Millionen zu 140 Millionen Euro, glaube ich, ist schon interessant. Vielleicht wird es Zeit für einen Wandel in unserer Klimapolitik.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, kommen Sie bitte nochmal ans Rednerpult zurück. Frau Kollegin Schmidt hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Kollege Mütze, ich möchte mich an dieser Stelle bedanken. Die Hochwasserrückhaltebecken im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim waren an diesem Tag und in dieser Nacht leer. Ich bedanke mich sehr dafür, dass Sie betont haben, unabhängig von der großen menschlichen Tragödie in Niederbayern, dass jeder Mensch, der sein Hab und Gut verloren hat, ob es eines von 10 Häusern oder eines von 500 Häusern ist, dieselben Probleme und dieselbe Betroffenheit beim Wiederaufbau hat.

Liebe Kollegin, danke erstmal für das Lob. Wenn wir sagen, dass wir uns an den Schadensbildern orientieren wollen, dann ist alles gesagt. Es wurde und wird geprüft, ob der Schaden vorliegt. Bei vergleichbaren Schadensbildern kann man doch den Ausgleich in gleicher Weise vornehmen. Ich denke, das ist auch EU-konform. Das sollte bei der Summe, die wir insgesamt ausgeben, nicht das Problem sein.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat der Staatssekretär Füracker für die Staatsregierung um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Nach dieser Debatte kann nicht mehr viel Neues beigetragen werden. Dennoch möchte ich in aller Sachlichkeit ein paar Dinge ergänzen. Diese sind auch aus Sicht der Staatsregierung wichtig. Die wesentlichen Aspekte wurden bereits angesprochen. Diese werde ich nicht wiederholen. Für die Staatsregierung ist an diesem Tag wichtig, bei all den katastrophalen Schadensereignissen, die passiert sind, die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander, aber auch der Ehrenamtlichen und derjenigen, die beruflich Hilfe leisten, in besonderer Weise zu erwähnen. Ich bedanke mich gerne nochmals für die geleistete Arbeit. Wir haben gesehen, dass man sich auf die Ehrenamtlichen und die Menschen vor Ort verlassen kann. Die Menschen stehen sich gegenseitig in Zeiten der Not in unbeschreiblichem Maße bei. Das ist ein großer Schatz, den wir in Bayern haben.

Die Staatsregierung hat schnell reagiert. Sie lässt die Menschen niemals im Stich. Wir haben das Sofortprogramm unmittelbar aufgelegt. Bereits wenige Tage nach dem ersten Hochwasser ist das Programm auf den Weg gebracht worden. Das ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden. Während wir Programme auf den Weg gebracht und Geld ausgereicht haben, haben andere Bundesländer beraten und sich nicht in die Lage versetzt gesehen, auch nur annähernd den Menschen solche Leistungen zukommen zu lassen. Deswegen brauchen wir in Bayern kein schlechtes Gewissen zu haben.

Meine Damen und Herren, was in Simbach und in Rottal-Inn geschehen ist, war apokalyptisch. Dort brauchte man ein besonderes Wiederaufbauprogramm. Was dort passiert ist, ist nicht vergleichbar mit allen anderen Regionen. Deswegen wurde dort von einem Jahrtausendhochwasser gesprochen. Diesen Begriff habe ich zuvor im Sprachgebrauch nicht gekannt. Wir sollten alle froh sein, dass das Schadensgebiet nicht noch größer war. Ein Drittel des Landkreises Rottal-Inn war damals unter Wasser. Mit den Aufbauhilfen für die kommunale Infrastruktur und für die Menschen wurden schnelle Zusagen gemacht,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

und zwar solche Zusagen – Herr Scheuenstuhl, hören Sie mir zu –, die damals auch in Deggendorf gemacht worden sind, als sich die große Hochwasserkatastrophe ereignet hat. Ich sage nochmal: Es gab dort apokalyptische Zustände, und zwar in großer Fläche. Dann wurde abgeschichtet. Es wurde festgestellt, welche Unwetter ein Jahrhunderthochwasser ausgelöst haben. Dies ist auch schon ein paar Mal angesprochen worden. Hierzu gibt es übrigens ganz objektive

Daten. Ich habe die Zahlen alle da. Die Daten erfassen, wann es wie viel geregnet hat. Das Umweltministerium hat die Gebietskulissen eingeteilt und die Stufe 2 definiert. Dort gab es Soforthilfeprogramme in Anlehnung an das Tornadoereigneis 2015, an das wir uns auch alle noch erinnern. Das trat ebenfalls punktuell auf, und es war punktuell ein Schaden zu registrieren, weshalb in gleicher Weise geholfen wurde.

Die allgemeinen Hilfen treffen alle in gleicher Weise, und ich sage es noch einmal: Niemand muss wegen des Hochwassers um seine Existenz bangen. Darauf kommt es an, und das gilt überall in Bayern. Wir haben diese für die Existenzsicherung gedachten Notstandsbeihilfen nach den Härtefondsrichtlinien in ganz Bayern in gleicher Weise eingesetzt. Niemand muss sein Auto oder seine Uhr verkaufen, um nicht in Existenznot zu geraten; es ist nicht so, wie es hier dargestellt wurde. Die Menschen, die in Existenznot geraten, weil ihr Haus kaputt oder nicht mehr bewohnbar ist, sollen natürlich erst ihr Geld entsprechend einsetzen, und dann wird auch staatlicherseits geholfen. Für die kommunale Infrastruktur gibt es logischerweise eine FAG-Förderung, und zwar zu dem jeweiligen Prozentsatz, der in der Gemeinde eben auch zu Nicht-Notfallzeiten gilt – das können bis zu 80 % sein.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wir müssen eines feststellen: Wir haben im Landkreis Rottal-Inn bereits 27,2 Millionen Euro Sofortgeld bzw. Soforthilfen ausbezahlt. Bayernweit wurden 8.000 Anträge auf Sofortgeld und Soforthilfen bearbeitet, und diese Gelder sind bei den Betroffenen schnell angekommen. Das war der Bereich unseres Ressorts. Die anderen Ressorts haben teils aufwendigere Prüfungen vorzunehmen, aber auch hier greifen die Hilfsprogramme: 7,8 Millionen Euro wurden schon ausbezahlt. Insgesamt wurden damit also schon 35 Millionen Euro ausgereicht.

Wir haben im Doppelhaushalt 370 Millionen Euro vorgesehen. Das ist in der Tat ein riesiger Betrag, den wir zur Verfügung stellen. Der Bund hingegen unterstützt uns null. Anders als 2005 und 2013 lehnt er jegliche Beteiligung ab. Das finde ich schade. Zudem ist das bemerkenswert, weil uns die Europäische Union in dem Fall auch hilft. Die EU ist bereit, dem bayerischen Antrag zu entsprechen und 31 Millionen Euro zu bewilligen. Das Ganze wurde gerade in Brüssel zur Genehmigung vorgelegt.

Jetzt müssen wir noch in die Zukunft blicken. Es ist wahr: Wir müssen darauf achten, dass mehr Menschen Elementarschadenversicherungen abschließen. Im Übrigen ist es auch in Simbach so, dass eine Elementarschadenversicherung bei der Hilfe logi

scherweise angerechnet wird. Allerdings muss unser aller Ziel sein, dass sich die Quote der Versicherungen gegen Elementarschäden in Bayern signifikant erhöht. Nur 26 % aller Wohngebäude in Bayern sind gegen Elementarschäden versichert, und man hat festgestellt, 99 % der Gebäude wären gegen Elementarschäden zu versichern gewesen und wären zu versichern.

Wir haben in St. Quirin beschlossen, dass wir eine Kampagne starten, eine Werbung ausloben wollen, damit sich die Menschen versichern. Darüber hinaus wollen wir Aufklärung betreiben. Wir wollen auf die Menschen zugehen und einen Punkt definieren, an dem dann jeder wissen muss, dass er sich selbst dem Schicksal überantwortet, wenn er sich nicht versichert. Darauf wollen wir achten, und das sollten wir miteinander umsetzen.

Ohne jetzt noch einmal alles zu wiederholen, was hier bereits gesagt wurde: Es ist gut, dass wir schnell geholfen haben. Es ist gut, dass wir wirksam geholfen haben. Es ist gut, dass wir in ganz Bayern gleich helfen. In Rottal-Inn hatten wir eine ganz andere Situation. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das waren apokalyptische Zustände, und ich finde, sie rechtfertigen eine Art Wiederaufbauprogramm für den Landkreis Rottal-Inn, das auch gestartet wurde.

In diesem Sinne: Allen, die mitgeholfen haben, diese Katastrophe zu bewältigen, vielen Dank! Die Staatsregierung lässt die Betroffenen niemals im Stich.

(Beifall bei der CSU)

Es gibt eine Zwischenbemerkung. Herr Prof. Bauer, bitte schön.

Herr Staatssekretär Füracker, wie Sie wissen, hat eine Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ein Schadensfall eingetreten ist.

(Unruhe)

Sie plädieren für die Versicherung, dafür plädiere ich auch.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, damit bei einem Schadensfall, wenn der Versicherte die Versicherung in Anspruch nimmt, diese ihr außerordentliches Kündigungsrecht nicht ausübt? Wenn der Schaden eingetreten ist und er sein Haus immer noch an der gleichen Stelle stehen hat, ist zu erwarten, dass

wieder einmal etwas passiert. Wie haben Sie dieses Problem im Griff?

Zunächst: Wenn jemand versichert ist, muss der Schaden reguliert werden. Erst, wenn danach die Versicherung kündigt, wird das, was Sie ansprechen, ein Thema. Die Staatsregierung steht mit der Versicherungswirtschaft in Kontakt und bespricht mit ihr, welche Formen der Versicherung man anbieten kann.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Es gibt Unterschiede: Das Wort Pflichtversicherung ist gefallen. Wir setzen auf die Überlegung, so etwas auf ordentlicher, freiwilliger, marktwirtschaftlicher Basis zu machen. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Fakt ist aber, dass im Bereich Versicherung eine Lösung gefunden werden muss und die Versicherungswirtschaft etwas anbietet, das den Menschen auch hilft – da haben Sie völlig recht. Eine Versicherung, die beispielsweise nicht zahlt, wenn man sie bräuchte, hilft nichts. So weit sind wir aber noch nicht. Der Stichtag wird benannt werden, und bis dahin sollen sich die Menschen so versichern können, dass es auch wirkt.

Wir als Staat können nicht auf Dauer für ganz Bayern ein Rundum-sorglos-Paket anbieten. Ich denke, darüber sind wir uns einig, und deswegen wird das der richtige Weg sein.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion hat eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit, und ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Die Abstimmung ist eröffnet. Fünf Minuten!

(Namentliche Abstimmung von 18.06 bis 18.11 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Damit ist die Stimmabgabe abgeschlossen. Ich bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis geben wir später bekannt. – Darf ich bitten, die Plätze einzunehmen, damit ich die Sitzung wieder aufnehmen kann.

(Unruhe)

Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Heute ist es wieder ganz schwierig.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 10 – Antrag der SPD betreffend "Lieferengpässe bei Arzneimitteln in Krankenhäusern beseitigen", Drucksache 17/11713 – bekannt: Mit Ja haben 48 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 97 Kolleginnen und Kollegen; Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.