Darum erwarten wir, dass alle beteiligten Institutionen den Senat dabei unterstützen, dass jetzt konsequent gehandelt werden kann. Wir werden eine weitere zweijährige Verzögerung nicht mehr akzeptieren.
Im Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ist im Paragraphen 3 die Zusammenarbeit der Behörden auf Länderebene festgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage ist also vorhanden. Es gilt, sie jetzt anzuwenden.
Meine Damen und Herren, warum die konsequente Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung so wichtig ist, macht uns der Senat in seiner Antwort deutlich. In Bremen und Bremerhaven wurden innerhalb von 22 Monaten bei der Verwaltungspolizei und der Kriminalpolizei, bei den Arbeitsämtern und den Hauptzollämtern insgesamt fast 6000 Fälle von Schwarzarbeit ermittelt und dazu die entsprechenden Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Außerdem wurde in 9625 Fällen ein Leistungsmissbrauch im Bereich Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sowie beim Bezug der Sozialhilfe festgestellt. Das heißt, meine Damen und Herren, vierhundertachtunddreißigmal Leistungsmissbrauch pro Monat!
Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Strafgesetzbuch und Rückforderungsbescheide beziehungsweise Strafanzeigen des Sozialhilfeträgers waren in diesen fast 10.000 Fällen die Folge. Wie die Frage der CDU-Fraktion nach einem beschleunigten Gerichtsverfahren für diese Fälle durch den Senator für Justiz mit dem Satz, ich zitiere, meine Damen und Herren, „die geringe Zahl von gerichtsanhängigen Bußgeldverfahren macht nach Auffassung der Gerichte eine Änderung der Zuständigkeiten in der Geschäftsverteilung nicht erforderlich“, beantwortet werden kann, ist von uns vor diesem Hintergrund nicht so ganz einfach zu verstehen. Die CDU-Fraktion fordert den Senator für Justiz auf, seine Haltung doch noch einmal zu überdenken und Handlungskonzepte zu entwickeln, die zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ebenfalls einen positiven Beitrag leisten können.
Meine Damen und Herren, die Fragen der CDUFraktion nach der Ausstattung der Ermittlungsgruppe, die dieses Parlament mit dem Konzept des Senats 1998 beschlossen hat, und nach den Erfahrungen, welche Tätigkeiten, Berufe und Branchen von Schwarzarbeit besonders betroffen sind, kann der Senat zurzeit leider noch nicht konkret beantworten. Die Ermittlungsgruppe wird momentan mit drei Mitarbeitern eingerichtet. Wir gehen davon aus, dass sie, nachdem sie ihre Arbeit aufgenommen hat, dem Parlament genauere Erkenntnisse wird vorlegen können, so dass wir dann wissen, meine Damen und Herren, ob Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausschließlich Probleme im Baubereich sind. Für die CDU-Fraktion ist sicher: Es ist nicht so!
Ich habe vor der letzten Debatte 1998 die Anzeigenblätter durchforstet, und alle, aber wirklich alle
Anbieter von Gartenarbeiten, Malerarbeiten, Haushaltshilfen et cetera angerufen, die lediglich eine Telefonnummer angegeben hatten. Die Trefferquote, meine Damen und Herren, betrug 100 Prozent, weil keiner dieser Anbieter und Anbieterinnen mir einen Kostenvoranschlag oder gar eine Rechnung zusichern konnte, ein untrügliches Indiz für Schwarzarbeit! Das Fazit, meine Damen und Herren: Die Arbeitsämter und die Hauptzollämter bearbeiten das Problem wie immer positiv und effektiv. Die Vielzahl der ermittelten Fälle macht dies nachhaltig deutlich. Der Senator für Inneres schiebt Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis konsequent und zeitnah ab, im Zeitraum von 22 Monaten waren es insgesamt 123 Personen. Der Senator für Soziales versucht, zu Unrecht bezogene Sozialhilfe zurückzufordern, und dies, meine Damen und Herren, ist mit einem ganz erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, der allerdings geleistet und konsequent umgesetzt wird. Dies alles ist positiv, meine Damen und Herren, und soll hier ausdrücklich erwähnt werden.
Für die CDU-Fraktion bedanke ich mich bei allen Beteiligten für die gute Arbeit, die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung einen wichtigen und positiven Beitrag leisten. Doch genauso, meine Damen und Herren, muss klar werden, dass der Auftrag der Bremischen Bürgerschaft zur Einrichtung einer Ermittlungsgruppe, zur Koordinierung der unterschiedlichen Ämter und Behörden, zur Einrichtung des EDV-gestützten Informationsverbundes bisher noch nicht in Gänze erfüllt ist. Die Koalition legt Ihnen darum heute, meine Damen und Herren, einen Antrag vor, der sicherstellt, dass wir bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit die Kräfte weiter konzentrieren und die Weiterentwicklung der bestehenden Verfolgungsstrukturen konsequent voranschreibt. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedauere eigentlich, muss ich sagen, dass zu dieser Debatte über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit im Augenblick niemand aus dem Ressort des Innensenators anwesend ist oder der Innensenator selbst,
(Beifall bei der SPD — Abg. E c k h o f f [CDU]: Das Gleiche gilt auch für das Res- sort Justiz! Dann sollten wir das gemein- sam kritisieren!) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. weil ich im Zusammenhang mit der Ermittlungsgruppe gern einige Fragen gestellt hätte. Sie steht eindeutig sowohl in der Koalitionsvereinbarung als auch im Beschluss der Bürgerschaft als Auftrag für den Senator für Inneres, Herr Eckhoff. Ich werde dazu noch einige nähere Ausführungen machen! Frau Dreyer hat ja schon darauf hingewiesen, und ich glaube, darüber kann es überhaupt keine Zweifel geben, welchen großen volkswirtschaftlichen Schaden Schwarzarbeit und vor allen Dingen illegale Beschäftigung hervorrufen. Allerdings ist für mich zumindest genauso wichtig der Schaden, der dadurch auf dem Arbeitsmarkt entsteht. Erst jüngst hat der Präsident des Zentralverbandes des deutschen Handwerks, Dieter Philipp, den Arbeitsplatzverlust durch Schwarzarbeit allein im Handwerk auf zirka 400.000 geschätzt. In anderen Branchen ist es nach Schätzungen — das sind natürlich immer nur Dunkelziffern — nicht anders. Deswegen müssen wir sehr deutlich feststellen, dass Schwarzarbeit und vor allen Dingen illegale Beschäftigung Arbeitsplätze vernichten, und zwar Arbeitsplätze bei Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten und die tariflich bezahlen. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schädigen außerdem den Wettbewerb, weil nämlich solche Unternehmen, die zu tariflichen Bedingungen Beschäftigung anbieten und die Sozialversicherungsbeiträge abführen, benachteiligt werden. Insofern muss es ein sehr hohes Interesse geben und eine hohe Verpflichtung, endlich diese sich ausbreitende kriminelle Praxis nachhaltig und wirkungsvoll zu bekämpfen. (Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)
Mir liegt allerdings in dem Zusammenhang daran, einen Gesichtspunkt zu erwähnen. Frau Dreyer hat die Abschiebung von nicht aufenthaltsberechtigten Asylbewerbern ohne Arbeitserlaubnis angesprochen. Ich glaube, dass eine nachhaltige Bekämpfung der illegalen Beschäftigung kein Feld sein darf, auf dem sich ausländerfeindliche Vorurteile tummeln.
Ich denke, es muss sehr deutlich werden, dass die Menschen, die aus Polen, aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus der Türkei oder anderswoher kommen und die für fünf bis acht DM in der Küche im Restaurant oder auf den Baustellen arbeiten, die Opfer dieser Praktiken sind, genauso wie ihre einheimischen oder deutschen Kollegen, die immer stärker Lohndruck, Lohndumping und Billiglöhnen ausgesetzt sind.
Nun stellt sich ja allerdings die interessante Frage, Frau Dreyer hat darauf hingewiesen, was hier in Bremen inzwischen geschehen ist, immerhin hat die Bremische Bürgerschaft sich bereits vor zwei Jahren dieses Themas angenommen und dazu einen Beschluss gefasst. Der Senat hat auch ein, wie ich finde, sehr gutes Konzept zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit vorgelegt. Ich selbst, die ich an dem Thema sehr interessiert bin, aber zu der Zeit noch nicht Mitglied des bremischen Parlaments war, bin selbstverständlich und vielleicht etwas naiv davon ausgegangen, dass dieses Konzept inzwischen auch umgesetzt ist. Dies ist aber in keiner Weise der Fall! Dieses Konzept sah im Wesentlichen drei Punkte vor: Der eine ist eine bessere Koordinierung der Verfolgungsbehörden beim Senator für Arbeit. Dies ist immerhin geschehen. Die Koordinierungsstelle besteht. Sie ist personell aufgestockt worden. Es sah zweitens den EDV-gestützten Datenverbund vor. Frau Dreyer hat bereits darauf hingewiesen, dass dieser noch in den Ansätzen steckt. Ich muss allerdings sagen, auch weil mir jetzt ähnliche Fälle im Gesundheitsbereich zu Ohren gekommen sind, dass ich bei allem Respekt vor dem Datenschutz und aller Notwendigkeit des Datenschutzes auch denke, dass wir aufpassen müssen, dass der Datenschutz nicht als Vorwand zur Verdeckung oder Ermöglichung krimineller Handlungen genommen wird. Ich glaube, dass wir damit dem notwendigen Datenschutz einen sehr schlechten Dienst erweisen würden.
Ein dritter und ganz wesentlicher Punkt dieses Bürgerschaftsbeschlusses und auch der Ankündigung des Konzepts des Senats war aber die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Da würde ich dann doch ganz gern einmal, wenn ich darf, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, vorlesen, was die Mitteilung des Senats vom 20. Juli 1998 dazu aussagt.
Es heißt 1998: „Die vielfältigen Formen von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit machen eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Organisationsformen und traditioneller Arbeitsweisen notwendig. Nur durch eine spürbare Präsenz der Verfolgungbehörden vor Ort und die Verhängung von Bußgeldern in spürbarer und damit abschreckender Höhe kann eine ausreichende präventive Wirkung erzielt werden.“ Diese präventive Wirkung sollte eben durch die Bildung einer Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit erzielt werden. Damals war sogar vorgesehen, dass zwei Teams zu je drei Beschäftigten eingerichtet werden. Es war
sogar schon festgelegt, in welchen Besoldungsgruppen diese dort Beschäftigten arbeiten sollten. Diese Gruppe sollte sehr flexibel auch außerhalb der normalen Dienstzeiten vor Ort präventiv tätig sein können.
In diesem Punkt ist die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU und der SPD mehr als unbefriedigend, wenn ich das nur gelinde sagen darf, weil wir festgestellt haben, dass bis zur Großen Anfrage auf diesem Gebiet nichts, aber auch überhaupt nichts geschehen ist, und das, obwohl das Finanzielle eigentlich kein Grund sein konnte, in dieser Hinsicht nicht tätig zu werden, weil es damals die allgemeine Auffassung sowohl des Parlaments als auch des Senats war, dass eine solche Ermittlungsgruppe, die ja nach den Erfahrungen der Stadt Neuss gebildet werden sollte, sich soweit von selbst rechnet, als sie sozusagen durch erhöhte Steuereinnahmen, Bußgelder und so weiter die Kosten wieder einspielt. Dementsprechend ist in der Koalitionsvereinbarung ausdrücklich der Senator für Inneres ermächtigt worden, diese Arbeitsgruppe aus Mitteln vorzufinanzieren, die hierfür bereit gestellt werden.
Ich halte es deswegen für mehr als richtig, dass die SPD-Fraktion öffentlich nachgefragt hat und durch ihre öffentliche Nachfrage und auch durch ihre Presseveröffentlichung darauf aufmerksam gemacht hat, welche Versäumnisse hier bestehen. Ich möchte noch einmal anmerken, dass ich überhaupt kein Verständnis dafür habe, dass der Senator für Inneres noch in der Dezember-Sitzung des Senats lapidar mitgeteilt hat, dass für solche Aufgaben wie die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung leider keine Mittel und keine Möglichkeiten vorhanden seien, so dass dies dann sozusagen nicht stattfinde.
(Abg. T e i s e r [CDU]: Woher wissen Sie denn, dass er das lapidar mitgeteilt hat? Sie waren doch gar nicht dabei!)
Ich betrachte eine solche Antwort immer als lapidar, ganz egal, wie sie eingekleidet ist, Herr Teiser! Ich komme deswegen zu unserem Antrag, weil wir uns ja nicht darauf beschränken wollen, nur in die Vergangenheit zu schauen, sondern zu schauen, was in der Zukunft zu tun ist.
Für mich ist es selbstverständlich, und so heißt es auch in Punkt eins des hier vorgelegten Antrags, dass wir eine sofortige Umsetzung dieser Beschlüsse oder Ankündigungen des Senats immerhin vom Juli 1998 fordern und nicht erst zum 1. September, wie dies nun in Aussicht gestellt worden ist. Wir werden uns dann auch die Freiheit nehmen, das muss ich sehr deutlich sagen, als Parlament wieder nachzufragen, was daraus geworden ist, weil man sich ja offensicht
lich nicht darauf verlassen kann, dass Beschlüsse des Parlaments auch dementsprechend ausgeführt werden.
Ich möchte lieber erst den Antrag zu Ende vorstellen, dann können Sie gern fragen, Herr Herderhorst!
Der zweite Punkt bezieht sich auf die Ausführungen des Parlamentsbeschlusses von 1998. Wichtig ist allerdings auch, dass in Zukunft in jedem Fall sichergestellt wird, dass nicht bei öffentlichen Auftragsvergaben so eklatant gegen gesetzliche Regelungen, gegen Recht und Gesetz verstoßen wird, wie dies in der Vergangenheit und bis heute immer wieder der Fall ist. Frau Dreyer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit nicht nur im Baubereich vorkommen. Es ist in der Tat so, dass bei öffentlichen Vergaben, bei öffentlichen Aufträgen, ob es nun hier in Bremen oder auch anderswo ist, kaum ein Monat vergeht, in dem nicht festgestellt wird, dass auf diesen großen Baustellen Arbeitnehmer angetroffen werden, die sich hier illegal aufhalten, die zu Dumpinglöhnen beschäftigt werden und die auf diese Art und Weise dazu betragen, die Tariflandschaft und das Sozialsystem zu unterhöhlen. Dies halten wir für unerträglich, und wir meinen, es müssen endlich Vorkehrungen getroffen werden, dass das zumindest bei Vergaben der öffentlichen Hand nicht mehr vorkommen kann.
Wir regen aus diesem Grund an, dass der Senat uns darlegt, welche Verfahrensweisen entwickelt werden können, zu denken wäre beispielsweise an das Vorbild Hamburg. Dort ist eine Vergabeleitstelle gebildet worden, die sämtliche Vergaben überprüft. Zu denken wäre an den Freistaat Bayern, der eigentlich relativ vorbildlich dafür sorgt, dass auf Baustellen des Landes Bayern Tarifverträge sowie Recht und Gesetz eingehalten werden, zum Beispiel auch dadurch, dass die Vergabe an Subunternehmen deutlich begrenzt wird.
dringend notwendig. Wir haben festgestellt, dass sehr unterschiedliche Regularien in den einzelnen senatorischen Ressorts gelten. Wir regen an, auch zu prüfen, ob nicht bei allen Deputationen, die Aufträge zu vergeben haben oder darüber zu entscheiden haben, Vergabeausschüsse zur entsprechenden Kontrolle eingerichtet werden.
Schließlich und endlich meinen wir, dass der Bundesgesetzgeber auf diesem Gebiet tätig werden kann, und zwar wegen der datenrechtlichen Fragen, die wir im Antrag genannt haben. Ich persönlich möchte aber noch hinzufügen, dass ich es allerdings für notwendig halte, dass es eine bundesgesetzliche Vergaberegelung, ein Bundesvergabegesetz gibt, das durch ganz klare Richtlinien festlegt, dass bei öffentlichen Aufträgen Tariflohnbindung und weitere gesetzliche Regelungen eingehalten werden, und das auch für Subunternehmen.
Zusammengefasst bin ich allerdings der Meinung, und dazu soll heute dieser Antrag dienen, und er wird hoffentlich dazu einen Anstoß geben, dass wir schon sehr viel weiter kommen würden, wenn nur die bestehenden gesetzlichen Regelungen und die bestehenden Möglichkeiten eingehalten würden und wenn illegale Beschäftigung endlich so verfolgt und bekämpft würde, wie es bei anderen kriminellen Delikten auch der Fall ist. — Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor rund zwei Jahren rang sich die Bremische Bürgerschaft endlich dazu durch, einen Beschluss zu fassen, dass längst überfällige Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ergriffen werden sollten. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine wirksame Bekämpfung bisher auf der Strecke geblieben ist. Meine Damen und Herren, statt endlich gegen ausländische Schwarzarbeiter im Land Bremen entschlossen vorzugehen, erschöpfen sich nun Sozial- und Christdemokraten im Hickhack um Zuständigkeiten. So streitet man darüber, ob etwa das Innenressort oder das Arbeitsressort für die Bildung einer Ermittlungsgruppe „Schwarzarbeit“ zuständig sei. Während in diesem hohen Haus lustig weiter palavert wird,
(Widerspruch bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen — Abg. B ü r g e r [CDU]: An die eigene Nase fas- sen!)
können Scharen von Ausländern aus aller Herren Länder hier zu Lasten und auf Kosten der Steuerzahler und zum Schaden der Sozialversicherungen beinahe ungehindert ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis illegaler Beschäftigung nachgehen, meine Damen und Herren. Gegen den massenhaften Einsatz ausländischer Leih- und Schwarzarbeiter hätten Sie schon längst etwas unternehmen müssen. Aber nein! Verantwortliche Politiker glänzen durch Untätigkeit! Insbesondere in der Bauwirtschaft werden unzählige Arbeitsplätze deutscher Bauarbeiter vernichtet. Tatsache ist, dass auf Deutschlands Baustellen, wie zum Beispiel in Berlin, Stundenlöhne von sage und schreibe 1,79 DM an Ukrainer und Weißrussen gezahlt werden. Wo ist denn da der Aufschrei der Gewerkschaften, meine Damen und Herren? Wie wir ja vorhin hier gehört haben, sind die Gewerkschaften Eigentum der SPD.