Protokoll der Sitzung vom 11.10.2000

Leider! Ich würde es ja auch gern ein bisschen lustiger haben, aber leider ist nicht alles immer so lustig, und dies ist ein Thema, das eben auch manchmal ein bisschen schwierig ist. Aber, Herr Jägers, es gibt natürlich Unterschiede in den Tarifen. Hamburg hat einen anderen Tarif als Bremen oder Niedersachsen, und im Osten und in Bayern gibt es auch andere Tarife. Ich will da jetzt der Diskussion nicht vorgreifen, aber wenn in einem solchen Landesvergabegesetz stehen soll, dass sich nur Firmen beteiligen können, die sich nach den bremischen Tarifen richten müssen, dann schließen Sie fast die gesamte restliche Bundesrepublik aus. Das geht so eben nicht! Darin muss etwas anderes stehen, aber so kann es nicht sein, und das habe ich eben damit gemeint! Natürlich gibt es vielleicht einen Oberbegriff, der die Tarifverträge betrifft, aber es gibt im Bau mehrere unterschiedliche Tarifverträge in der Bundesrepublik, und das muss man eben wissen.

(Zuruf des Abg. J ä g e r s [SPD])

Dann muss man es eben anders definieren. Aber es kann und wird dies so jedenfalls mit uns nicht geben, und nur das habe ich hier gesagt.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die entscheidende Änderung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat sich im ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Jahr 1997 ereignet. Seitdem dürfen nämlich öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauaufträgen nur dann andere Anforderungen als Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit an die Auftragnehmer stellen, wenn dies durch Bundesoder Landesgesetz vorgesehen ist. Der damalige Bundesgesetzgeber ist bei dieser Vorschrift davon ausgegangen, dass dadurch eine ausreichende bundesrechtliche Ermächtigung für den Landesgesetzgeber geschaffen wird und unter anderem auch Rechtssicherheit für bestehende Tariftreueerklärungen, wie sie in einigen Ländern, zum Beispiel in Bayern und in Bremen, vorhanden sind.

Leider ist diese Intention des Bundesgesetzgebers durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Januar 2000 zum Berliner Gesetz gekippt worden. Diese Intention ist nicht erreicht. Die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs und sein Vorlagebeschluss haben damit aber zu sehr großer Unsicherheit über die gesetzliche Ermächtigung für Landesvergabegesetze, über die Gültigkeit entsprechend vorhandener Landesvergabegesetze und letztlich auch bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge geführt.

Diese Unsicherheit muss möglichst rasch beseitigt werden, weil sich dadurch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch die Unternehmen in großer Unsicherheit befinden, weil dadurch Investitionsund Vergabeblockaden möglich sind, die wir alle gemeinsam zu vermeiden haben, damit wir heimische Arbeitsplätze in der Baubranche erhalten können, Dumpinglöhne im Baubereich verhindern und die unverzichtbare Ordnungsfunktion der Tarifverträge im Baubereich bewahren, für mich eine ganz wichtige Regelungsmöglichkeit!

(Beifall bei der SPD)

Außerdem, das will ich hier auch anmerken, scheint es mir volkswirtschaftlich und finanzpolitisch nicht sinnvoll, Einsparungen der öffentlichen Haushalte durch eine billigere Vergabe von Bauaufträgen gegen zusätzliche Belastungen der Beitragszahler und -zahlerinnen zur Arbeitslosenversicherung des Bundes und der Sozialhilfeträger sozusagen zu erkaufen. Das ist eine vordergründige Einsparung!

(Beifall bei der SPD)

Zur Beseitigung dieser vorhandenen Rechtsunsicherheiten hat das bayerische Staatsministerium für Arbeits- und Sozialordnung ein Gesetz für Tariftreueerklärungen in den bayerischen Landtag eingebracht, und dieser hat es seinerseits an den Bundesrat weitergegeben. Dieses Gesetz sieht vor, dass das Tarifvertragsgesetz um einen Paragraphen erweitert wird, mit dem den Landesregierungen die Möglichkeit gegeben werden soll, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Tariftreueerklärung zu fordern,

noch präziser, das Gesetz sieht eine Ermächtigung vor, die es erlaubt, Tariftreueerklärungen fordern zu können. Damit ist noch keine Entscheidung getroffen, ob man davon Gebrauch macht.

An dieser Stelle sage ich für mich persönlich ganz deutlich: Schade eigentlich! Ich wäre froh, wenn wir an dieser Stelle schon ein Stück weiter wären. Ich habe auch an mehreren Stellen hier im Landtag keinen Hehl daraus gemacht, was für mich in einem Landesvergabegesetz wichtig zu regeln wäre, dazu gehören natürlich die Frauenförderung und auch andere Dinge.

(Beifall bei der SPD)

Ich begrüße deshalb die Initiative der Koalitionsfraktionen im Bundesrat sehr, zunächst für Rechtssicherheit bei diesem wichtigen Thema einzutreten, und bin gespannt auf die weiteren Debatten zu einem möglichen Landesgesetz. Die Ausschussberatungen im Bundesrat sind noch in vollem Gange. Ich werde deshalb Ihre Aufforderung nicht nur selbstverständlich, sondern auch ausgesprochen gern aufnehmen und dafür eintreten, dass das Bundesland Bremen sich im Sinne Ihres Antrags im Bundesrat verhält. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/461 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts

Mitteilung des Senats vom 13. Juni 2000 (Drucksache 15/380) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 28. August 2000 (Drucksache 15/430)

s o w i e

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts

Mitteilung des Senats vom 10. Oktober 2000 (Drucksache 15/483)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Adolf, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Knigge.

Meine Damen und Herren, der Gesetzesantrag des Senats „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts“ vom 13. Juni 2000, Drucksache 15/380, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 20. Sitzung am 5. Juli 2000 in erster Lesung beschlossen und an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss und die staatlichen Deputationen für Arbeit und Gesundheit sowie für Soziales, Jugend und Senioren überwiesen worden. Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 15/430 seinen Bericht und die staatlichen Deputationen für Arbeit und Gesundheit sowie für Soziales, Jugend und Senioren ihren Bericht mit der DrucksachenNummer 15/483 dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Änderung des Gesetzes zur Übertragung staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts. Nach der ersten Lesung in diesem Hause haben der Haushalts- und Finanzausschuss sowie die Deputation für Arbeit und Gesundheit beraten, und beide Gremien empfehlen uns, dieses Gesetz heute in zweiter Lesung zu verabschieden.

Lassen Sie mich noch einmal kurz darauf eingehen, welche Ziele wir mit der Bremer Arbeit GmbH sowie mit der Bremerhavener Arbeit GmbH, also mit der deutlichen Trennung von operativem und strategischem Bereich verfolgen! Wir wollen mehr Transparenz bei den Kosten, und diese Kosten wollen wir deutlich den zu erbringenden Leistungen zuordnen. Das sind die neuen Steuerungssysteme, mit denen wir als Sanierungsland beim Bund und den zahlenden Ländern auf große Zustimmung gestoßen sind.

Übrigens sind diese neuen Steuerungssysteme, wovon die Kosten-Leistungs-Rechnung nur ein – allerdings sehr wichtiges – Element ist, vom Bündnis 90/ Die Grünen bislang immer begrüßt worden. Wir wollen aber nicht nur die Kosten und die Leistungen zusammenbringen, sondern auch eine Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger entwickeln, die zielorientierter ist als bislang und die passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen in Bremen und Bremerhaven ausgerichtet wird.

In diesem Fall geht es um Menschen, die einer passgenauen Hilfe ganz besonders dringend bedürfen, es geht um Menschen, die Arbeit suchen und dringend Arbeit brauchen, damit sie ihre und die Existenz ihrer Familie unabhängig von Sozialleistungen sichern können. Für diese Menschen ein Angebot von Hilfe und damit den Ausstieg aus der Sozialhilfe zu entwickeln und zu organisieren, diese Menschen zielgenau zu fördern und ihr vielfältig vorhandenes Selbsthilfepotential nachdrücklich einzufordern ist das Ziel, das diese Koalition vereinbart hat und das wir jetzt Schritt für Schritt gemeinsam umsetzen.

Dieses Ziel ist richtig, meine Damen und Herren, weil es nicht nur im Sinne der Menschen ist – das ist selbstverständlich für uns als Parlamentarier –, aber es ist auch deckungsgleich mit den immer wieder auch öffentlich erklärten Zielen der Träger der Arbeitsmarktpolitik. Es ist das Ziel, dem sich die Kolleginnen und Kollegen in der Werkstatt Bremen und überall sonst in der Verwaltung seit Jahren und mit großer Kompetenz stellen. Wir passen die Organisation und die Struktur jetzt diesem gemeinsamen Ziel an, wir geben die entsprechenden Instrumente in eine Hand, wir setzen den Rahmen für die Ziele, und wir kontrollieren als Parlamentarier die Einhaltung der Ziele. Das ist das Thema, um das es geht, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dieser Aufgabe stellen wir uns mit allen Fragestellungen, die noch zu klären sind, und auch mit allen Problemen, die selbstverständlich in einem so großen Umstrukturierungsprozess noch zu bewältigen sein werden.

Bündnis 90/Die Grünen spricht inzwischen ja öffentlich und, wie ich finde, fälschlicherweise von einem Imperium für einen zuständigen Staatsrat. Ein Staatsrat ist kein Imperator! Dieses Wort kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt nichts anderes als Kaiser. Wir allerdings leben in einer gelebten und, wie ich finde, sehr gut funktionierenden Demokratie und kennen Gott sei Dank keine absolutistischen Systeme mehr. Darauf können wir gemeinsam stolz sein, und dieser hohe Wert einer gelebten Demokratie darf auch nicht durch unüberlegte Sätze geschmälert werden, auch nicht durch die Vertreter vom Bündnis 90/Die Grünen. Bei uns ist ein Staatsrat erst einmal nichts anderes als der Vertreter der Senatoren und der Chef der Verwaltung, also Teil unserer demokratischen Entscheidungsprozesse.

Wir als CDU-Fraktion werden sehr genau darauf achten, dass das so bleibt, da sind wir ganz besonders selbstbewusst und auch besonders aufmerksam, ich glaube aber, zusammen mit unserem Koalitionspartner, davon gehe ich einfach aus. Wenn die Grünen allerdings meinen sollten, und das klang ja auch schon an, dass der Vorsitzende eines Aufsichtsrats einer GmbH keiner Kontrolle unterworfen wäre, dann empfehle ich als weitergehende Lektüre das GmbH-Gesetz, die Auseinandersetzung mit den Rechten und Pflichten von Aufsichtsräten, vor allem aber mit dem Haftungsrecht. Vermutlich wäre es aber auch ganz hilfreich, meine Damen und Herren, wenn Sie von den Grünen sich in der Wirtschaft ein bisschen intensiver verknüpfen würden, damit Sie einmal GmbH und die Rechte und Pflichten dort genauestens erleben können.

Meine Damen und Herren, Bündnis 90/Die Grünen meint aber anscheinend auch, dass die Hilfe für Menschen beim Einstieg oder beim Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt nur staatlich organisiert werden könnte und dürfte. Das wirft dann die Frage nach den hoheitsrechtlichen Aufgaben des Staates auf. Für Menschen ohne Arbeit professionelle Hilfe zu organisieren, die eine eigene Existenz ermöglicht und auf Dauer sichert, ist eine Aufgabe, meine Damen und Herren, der sich alle Akteure der Arbeitsmarktpolitik in Bremen und Bremerhaven seit vielen Jahren und mit großer Verantwortung stellen.

Das ist mitnichten eine staatliche Veranstaltung, das ist es nie gewesen und wird es hoffentlich auch niemals sein, da hat jeder der Akteure seine Funktion und seine Rolle, wir, das Parlament, sowie natürlich die Verwaltung, besonders wichtig sind aber in diesem Akteurskanon die vielen freien Träger, die überwiegend als GmbH und nur in ganz wenigen Einzelfällen als Vereine organisiert sind. Dazu gehören aber auch die Kammern als Körperschaften, die Arbeitgeber als Unternehmer, das Arbeitsamt als Sachwalter der Versicherten und die Gewerkschaft als Interessenvertretung. Sie sehen, meine Damen und Herren, das ist nicht hoheitsrechtlich organisiert, das wird nicht hoheitsrechtlich organisiert, sondern das bleibt eine konzertierte Aktion, der wir uns alle stellen, und ich denke, auch weiterhin stellen werden.

Jeder dieser Mitwirkenden, meine Damen und Herren, verfolgt übrigens das gleiche immer wieder öffentlich erklärte Ziel, nämlich den Menschen ohne Arbeit einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und auf Dauer offen zu halten. Ich glaube, da sind wir alle in einem Boot. Dieses Ziel fördert die CDU und unterstützt es, wo es nur irgend möglich ist. Dafür stellen wir die Instrumente zur Verfügung, passen die Organisationsstrukturen den Erfordernissen an und kontrollieren den Erfolg. Damit, meine Damen und Herren, treten wir gern vor die Bürgerinnen und Bürger, die diese Arbeit letzt

endlich bewerten werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!