Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der SPD vom 4. Oktober 2000 (Drucksache 15/481)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Jahr 2000 ist für die bundesdeutsche Kinderpolitik ein gutes und bedeutendes Jahr gewesen. Kinder können jetzt erstmals ihr ureigenstes Recht auf Gewaltfreiheit in der Erziehung einfordern, und das ist gut so, finde ich.
Um diesen wichtigen Schritt für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu gehen, haben manche Menschen 25 Jahre lang gekämpft. Es hat mich, als ich mich jetzt länger mit diesem Thema beschäftigt habe, sehr beeindruckt, dass es wirklich Menschen gibt, die sich so lange, 25 Jahre – mein Lebensalter ist nur um acht Jahre höher –, darum gekümmert haben und politischen Marathon gelaufen sind.
25 Jahre zähe Lobbyarbeit, Gutachten, Forschung, Anhörungen und Debatten, das füllt Aktenordner. Die rotgrüne Bundesregierung hat das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, den Paragraphen 1631 Absatz 2, und den Kindern das Recht auf gewaltfreie Erziehung gegeben. Nun sind wir im Bundesland Bremen aufgefordert, uns aktiv einzuschalten und auch Maßnahmen für Bremen zu entwickeln, um das Bürgerliche Gesetzbuch an dieser Stelle mit Leben zu erfüllen.
Die Bundesländer sollen gezielt Kinder und Jugendliche über ihr Grundrecht auf eine gewaltfreie Erziehung informieren und ihnen wie auch ihren Eltern ausreichende Beratung anbieten. Das Kinderund Jugendhilferecht ist dahin gehend erweitert worden, dass die Beratung von Eltern und Kindern auch Wege aufzeigen muss, wie Konfliktsituationen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
in der Familie gewaltfrei gelöst werden können, das ist neu. In Bremen werden dazu jetzt schon und auch künftig beim Deutschen Kinderschutzbund Elternkurse angeboten. Das ist ein ganz interessantes Programm, ich habe das mit, wer einmal hineinsehen möchte, kann sich das gern bei mir anschauen.
Der Alltag in Familien wird sich durch dieses Gesetz natürlich nicht abrupt ändern, aber auf Dauer wird es zu einer Änderung der Einstellung bei den Betroffenen führen. Eltern wie Kinder haben das Recht auf ein breites Hilfeangebot, dazu brauchen wir flankierende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe, begleitende Maßnahmen. Es geht bei der Umsetzung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung also auch darum, dass ein noch breiter gefächertes und noch schneller erreichbares Beratungs- und Hilfsangebot für Eltern und Kinder zur Verfügung gestellt wird. Dazu kann eine weitere Umsteuerung von stationären zu ambulanten Erziehungshilfen notwendig sein, also schon früher und ganz niedrigschwellig einzugreifen. Dabei sind zunächst die Jugendämter gefragt.
Das neue Gesetz weitet die Strafbarkeit nicht aus, es kriminalisiert die Eltern nicht, das ist mir wichtig zu sagen, es gilt Hilfe vor Strafe, und das finden wir Grünen sehr wichtig, aber es stellt ganz deutlich fest, Gewalt gegen Kinder ist immer ein Unrecht, immer eine Verletzung der Würde dieser Kinder. Diese Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches fordert auch Dritte auf, sich einzumischen und nicht wegzuschauen und den Kindern auch zu ihrem Recht zu verhelfen, keine Gewalt zu erfahren.
Es gibt keine erzieherische Rechtfertigung für Gewalt mehr! Mit dieser Entscheidung wird ein neues Leitbild in der Erziehung festgeschrieben. Das neue Gesetz füllt somit eine ganz große Lücke im Kinderschutz aus. In dem Gesetz wird körperliche und seelische Gewalt gegen Kinder für rechtswidrig erklärt. Das ist eine wichtige rechtspolitische Neuerung, denn es ist längst erwiesen, dass körperliche und seelische Gewalt gegen Kinder nicht nur inhuman ist, sondern auch direkt in unsere Gesellschaft zurückschlägt. Wer als Kind verprügelt wurde, neigt später, wenn er eigene Kinder hat, auch selbst dazu, seine Kinder zu schlagen oder auch bestimmte Verhaltensweisen, die man selbst als Kind erlernt hat, wieder bei seinen eigenen Kindern anzuwenden.
Gewalt in der Erziehung ist in Deutschland immer noch weit verbreitet, das hat das Kriminologische Institut in Niedersachsen in drei großen Studien 1998 nachgewiesen. Nur 44,4 Prozent der Kinder berichteten, dass sie bis zum zwölften Lebensjahr nicht von ihren Eltern geschlagen wurden. Diese Studie drückt einen weiteren wichtigen Aspekt aus: Armut in Familien – also auch Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug – setzt die Eltern in Stresssitu
ationen, und durch diese soziale Notlage tritt in diesen Familien häufiger Gewalt auf als in Familien, die nicht unter Arbeitslosigkeit und Armut leiden.
Nach einer Hochrechnung der Sachverständigenkommission zum zehnten Jugendhilfebericht werden in Deutschland pro Jahr etwa 150 000 Kinder unter 15 Jahren körperlich misshandelt. Das ist natürlich nur eine Schätzung. Die Forschung weiß, dass ein ganz großer Teil der jungen Menschen, die in der Kindheit mit Gewalt erzogen wurden, später auch Gewalt anwendet. Die meisten Gewalt- und Sexualverbrecher waren in ihrer Kindheit oft selbst Opfer von Gewalt, und dieses Gesetz hilft, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung soll frühzeitig sensibilisieren und eröffnet Eltern wie Kindern das Recht auf ein breites Hilfsangebot. Die Bereitschaft steigt, Konflikte nicht gleich eskalieren zu lassen, sondern sich frühzeitig Unterstützung zu suchen. Es geht nicht darum zu strafen, sondern die Gesellschaft zu sensibilisieren und angemessenen Hilfen den Vorrang zu geben. Präventive Maßnahmen zahlen sich in diesem Fall unbestritten aus.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst allein einen Antrag gestellt hat. Ich freue mich, dass die CDU und die SPD dann auf uns zugekommen sind und mit uns gemeinsam einen neuen Antrag formuliert haben. Deshalb ziehe ich an dieser Stelle den Antrag Drucksache 15/415 zurück und eröffne freie Bahn für den gemeinsamen Antrag, damit dieser seine volle Wirkung und Strahlkraft entfalten kann. Gleichzeitig füge ich eine Änderung in dem gemeinsamen Antrag an. Dort hatten wir eine Frist aufgenommen, die wir ändern müssen. Während der letzten Bürgerschaftssitzung war ich leider erkrankt, somit bitten wir um einen Bericht zum 1. Februar 2001, nicht zum Dezember dieses Jahres.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die skandinavischen Länder den Kindern schon seit 20 Jahren das Recht auf gewaltfreie Erziehung geben. Dort hat sich gezeigt, dass die Delikte um zwei Drittel in 20 Jahren zurückgegangen sind, das müssen Sie sich einmal vor Augen führen! Ich finde, das macht Mut, und es hat mir auch noch einmal klar gemacht, wie wichtig es ist, dieses Recht auf gewaltfreie Erziehung laut auszusprechen und es einforderbar zu machen.
Für Bremen heißt das im Klartext, dass Eltern und Kinder Hilfe und Unterstützung erhalten müssen. Wir brauchen mehrsprachiges und altersgerechtes Informationsmaterial in Schulen, Kindergärten, Arztpraxen und Jugendhilfeeinrichtungen, das über das Gesetz und über die Beratungsmöglichkeiten, die es schon gibt und die ausgebaut werden müssen, informiert.
Wir müssen mit dieser Debatte verstärkt Angebote für Eltern starten, und wir unterstützen, denke ich, auch das Anliegen des Deutschen Kinderschutzbun
des, der parallel zu der Initiative der Bundesregierung in Bremen eine Initiative mit dem Titel „Starke Eltern plus starke Kinder werden zu einer starken Stadt“ gestartet hat. Daran wollen wir uns beteiligen, denn es gilt auch an dieser Stelle: Kinder sind unschlagbar, Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, und das kann unsere Gesellschaft nur stärken! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der gemeinsame Antrag „Umsetzung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung im Alltag“ macht deutlich, dass es kein Thema ist, an dem irgendjemand sich parteipolitisch abarbeiten kann oder will, sondern es ist ein gemeinsam getragener gesellschaftlicher Konsens, der auch eine kontinuierliche Entwicklung beinhaltet.
Ich will noch einmal auf die letzten Veränderungen in Paragraph 1631 Absatz 2 BGB in den letzten 20 Jahren hinweisen, weil dies meines Erachtens deutlich macht, dass die Schritte klein sind, aber doch regelmäßig vonstatten gehen. 1979 wird in das Gesetz hineingeschrieben, dass entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig sind. 1997 wird erweitert, dass entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, unzulässig sind. 1999: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Alle Schritte wurden sehr vorsichtig gemacht, und auch Frau Stahmann hat sich hier sehr differenziert und vorsichtig geäußert. Das finde ich richtig, denn es macht, glaube ich, in diesem Bereich keinen Sinn, etwas in Gesetzen zu verändern, was gesellschaftlich nicht mitgetragen wird, denn durch diese Änderungen wird dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung getragen. So weit, so gut!
Nun soll es eine Kampagne der Bundesregierung zu diesem Thema geben. Da wir jetzt im November debattieren, konnten wir auch bereits feststellen, dass sie schon läuft. Es ist wahrscheinlich wie immer bei solchen Kampagnen, dass all die, die damit befasst sind, sie wahrnehmen, sehen und auch die Artikel dazu lesen. Ob das aber eine breite Komponente darstellt, weiß ich nicht. Es gibt eben viele bunte Bilder in den Illustrierten und auch viele Artikel zu lesen. Von daher ist es wichtig, dass wir dieses Thema mit entsprechenden Kampagnen herausstellen, diese aber auch politisch begleitet werden müssen, deshalb dieser gemeinsame Antrag. Die ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Schlagzeilen in den Medien sind schnell vergessen, sie sind erfolgt, haben aber auch nicht die große Resonanz hervorgerufen. Wie gesagt, nicht jeder verfolgt das so, aber hoffentlich dann auch viele Eltern.
Um über das Thema sachlich zu debattieren, muss man die verschiedenen Gewaltbegriffe differenzieren. Professor Dr. Johannes Esser unterscheidet vier Gewaltformen: die körperliche, die sprachliche, die strukturelle und die kulturelle Gewalttätigkeit. Ich will mich heute auf die Problematik körperlicher und sprachlicher Gewalt beschränken, da sie in Familien am meisten vorkommt und von den Familien auch am besten beeinflusst werden kann und muss.
Die körperliche Gewalt ist immer wieder überall zu sehen, kann also beobachtet werden. Die Gewalttäterinnen und -täter sind meist gut auszumachen, alle haben wir davon Bilder vor Augen. Nicht so in der Familie, hinter verschlossenen Türen! Kinder erleben sich in solchen Situationen, da sie abhängig von den Eltern sind, häufig ausgeliefert, wehrlos, ohnmächtig, oft auch ungerecht bestraft, und vom Klaps zur konkreten Gewalttätigkeit ist der Weg oft kurz und oft mit psychischer Gewalt verbunden. Liebesentzug, Kolleginnen und Kollegen, ist mindestens eine ebenso harte Strafe wie die körperliche Auseinandersetzung.
Auch die sprachliche oder kommunikative Gewalttätigkeit ist nicht harmlos und soll deshalb auch von mir nicht verharmlost werden. Ich will mich nur auf die anderen beiden Formen der Gewalt konzentrieren. Ein Zitat von Professor Dr. Esser: „Kommunikative Gewalt ist geprägt durch die Leitfrage, wie verbal/nonverbal der Wille des anderen zugunsten eigener Interessen zu brechen ist, ohne dass der eigene Standpunkt geschwächt wird. Kommunikative Gewalt produziert Unrecht und Unterdrückung.“ Genau das ist für uns als CDU-Fraktion der Punkt! Es geht nicht um die verschiedenen Erziehungsstile, die auch noch in einer multikulturellen Gesellschaft sehr unterschiedlich sind, sondern darum, dass das Rückgrat, die kleine Persönlichkeit, nicht durch das gebrochen wird, was an Erziehungsmaßnahmen angewendet wird.
Ich finde, jede Art von Gewalt, die andere erniedrigt, besonders schädlich, ganz besonders aber für Kinder, die weder verbal noch nonverbal die Möglichkeit haben, damit halbwegs adäquat umzugehen. Bei diesem Thema fällt mir immer wieder das Lied von Bettina Wegener „Sind so kleine Hände“ ein. Wir haben es neulich, als wir die Diskussion mit dem Kinderschutzbund hatten, gehört. Ich glaube, es ist uns allen sehr nahe gegangen, und ich gehe davon aus, dass einige von Ihnen dieses Lied kennen und sich erinnern.
gung und Verwahrlosung sind ebenso fließend wie die vom Klaps zur Körperverletzung. Damit habe ich in wenigen Stichworten versucht, die Ernsthaftigkeit des Themas zu beschreiben. Wir als CDU-Fraktion wollen den Familien helfen, bessere Erziehungsmethoden zu entdecken, statt mit der Strafprozessordnung oder der Erziehungshilfe zu drohen. Deshalb enthält der Berichtsantrag in sechs Punkten Hilfs- und Beratungsangebote in den verschiedensten Formen.
Ein Schwerpunkt ist, wie in vielen Schulen inzwischen praktiziert, neue Konfliktlösungsmöglichkeiten anzubieten und zu erproben. Die meisten Eltern sind selbst sehr erschrocken und verunsichert, wenn ihnen die Hand ausgerutscht ist. Da aber Kinder nicht immer nur lieb und folgsam sind, Geschwister untereinander sich auch nicht immer nur vertragen und in Harmonie machen – das kennen wir alle –, müssen trotz unterschiedlicher Erziehungsmethoden und -ziele Konfliktmechanismen trainiert werden. Kinder, die nach Schlägen betteln – man hört ab und zu, dass es so etwas geben soll –, gibt es nämlich meiner Meinung nach nicht. Im Gegenteil, sie betteln nach Aufmerksamkeit, Liebe, Geborgenheit und Zeit.
Die so genannte schwarze Pädagogik, eine sehr gewaltintensive Pädagogik, lehnen wir grundsätzlich ab. Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern, Eltern nicht die Beherrscher. Demokratische Umgangsformen sind eine wichtige Voraussetzung für Frieden und Freiheit in unserem demokratischen Land und helfen ganz sicher, anwachsende Jugendgewalt und -kriminalität zu verringern, Frau Stahmann hat darauf anhand konkreter Zahlen aus Schweden hingewiesen.
Deswegen mein konkreter Vorschlag: Alle Eltern – in Bremen jedenfalls – bekommen regelmäßig die Elternbriefe, zum Beispiel auch auf Türkisch. Ich meine, dass sie ein geeignetes Mittel sind, erstens dieses Thema zu transportieren, zweitens Veranstaltungen, Schulungen, Seminare anzukündigen, drittens Informations- und Beratungsstellen bekannt zu machen und viertens auf Fachliteratur hinzuweisen, sie zu empfehlen.
Da das Ganze noch so verpackt werden muss, dass die Menschen auch interessiert sind, dass man sie neugierig macht, empfehle ich, einen Erziehungsbildungsgutschein in jeden Elternbrief hineinzulegen mit dem Alter des Kindes angemessenen Angeboten in Bremen. Ich bitte den Senat und die Senatorin, diese Idee zu prüfen und, wenn es irgendwie geht, zu unterstützen.
Es ist wichtig, dass wir über alles reden. Ich weiß, dass eine Kampagne Öffentlichkeit erzeugt, aber
entscheidend ist, dass wir die richtigen Wege finden, die uns Zugang zu den Familien verschaffen. Meines Erachtens kann das ein Weg sein.
Vor Ort in Bremen und Bremerhaven müssen wir aber die Familien dort unterstützen, wo sie sind. Das ist sehr unterschiedlich und deswegen auch sehr schwierig. Ich glaube, dass wir uns dann noch einmal intensiv auch anhand des Berichtsantrages, den wir gestellt haben, unterhalten müssen, weil wir den verschiedenen Ansprüchen gerecht werden müssen und weil dieses Thema alle Eltern betrifft, egal in welcher gesellschaftlichen Schicht sie sich befinden. Wir können nicht nur sagen, das dürft ihr ab heute nicht mehr, sondern wir müssen ihnen auch sagen, das könnt ihr alternativ tun! Keine leichte Aufgabe, packen wir sie an! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte es an dieser Stelle auch ganz kurz machen. Es ist so, dass sich mit diesem Thema schlecht eine parlamentarische Sternstunde machen lässt, denn eine große kontroverse Debatte wird hier nicht zu führen sein, weil die demokratischen Fraktionen sich ja an dieser Stelle einig sind. Es hat ein Bundesgesetz gegeben, das einen deutlichen Schritt nach vorn bedeutet. Es hat lange gedauert, bis es tatsächlich zu einer solch eindeutigen Botschaft gekommen ist. Die kleinen Schritte, die wir dort gehabt haben, sind ja deutlich geworden.
In den fünfziger Jahren, meine Damen und Herren, war es noch so, dass körperliche Züchtigung als Erziehungsmittel anerkannt war, und es ist eben 1979 noch nicht gelungen, ein ausdrückliches Züchtigungsverbot tatsächlich in das Gesetz zu schreiben. Deshalb haben wir jetzt hier einen Fortschritt, wir haben ein Bundesgesetz, das eine eindeutige Ächtung formuliert.