Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir uns hier schon über eine Gesetzesvorlage in Bezug auf Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten unterhalten, möchte ich Sie im Namen der Deutschen Volksunion in aller Deutlichkeit noch auf eine andere Gesetzeslücke hinweisen, die ich hiermit auch anprangern möchte, zum Beispiel dass in deutschen Psychiatrien jährlich etwa 900 Elektroschocks verabreicht werden. Wussten Sie, dass bei diesen Behandlungen sich der Strom mit zirka 100 bis 160 Volt durch das Hirn brät und immense Schäden wie zum Beispiel Gedächtnisverlust, Lernunfähigkeit, Störungen des Raum- und Zeitempfindens und so weiter anrichten kann?

Meine Damen und Herren, wussten Sie darüber hinaus, dass für diese und andere unmenschliche Behandlungen im Monat dem Steuerzahler etwa 11 000 DM in Rechnung gestellt werden? Ich frage Sie im Namen der Deutschen Volksunion: Warum wird ein solch unmenschliches Vergehen gegen die Menschlichkeit, ich würde sogar sagen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und die Menschenwürde in einem zivilisierten Land wie Deutschland überhaupt geduldet? Hierüber sollten Sie sich einmal Gedanken machen.

Hier vermisse ich den allgemein entrüsteten Aufschrei aller etablierten Altparteien, besonders von Bündnis 90/Die Grünen, die immer besonders laut schreien, wenn es um die Menschenwürde unserer ausländischen Mitbürger geht. Aber wahrscheinlich ist Ihnen die Menschenwürde deutscher Bürger nicht allzu wichtig oder zumindest gleichgültig oder unwichtig. Meine Damen und Herren, ich vermisse hier eine dementsprechende eindeutige Gesetzesregelung, die ein solch widerwärtiges Vorgehen verbietet.

Wir haben hier gestern über flankierende Maßnahmen zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung diskutiert und abgestimmt. Das ist richtig, gut und lobenswert. Aber wussten Sie, dass diese entsetzlichen und grausamen Elektroschocks auch bei Kindern, Frauen, älteren Leuten und sogar an schwangeren Frauen durchgeführt werden?

Meine Damen und Herren, wir dürfen als politisch Verantwortliche einen solchen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde nicht mehr länger dulden und hinnehmen. Deshalb fordere ich Sie hiermit auf, solche unmenschlichen Elektroschocks, solche Behandlungen sofort und konsequent zu verbieten und dementsprechend eine Gesetzesvorlage einzubringen, weil dies unmenschlich und menschenunwürdig ist.

Im Zusammenhang des menschenunwürdigen Behandelns seitens der Behörden darf ich hier den allgemein bekannten traurigen Fall des Herrn Erhard aus Bremen deutlich anprangern und im Namen der Deutschen Volksunion auf das Schärfste verurteilen.

Es ist eine bodenlose Frechheit, wie mit diesem Menschen und seiner Menschenwürde umgegangen wird. – Ich bedanke mich!

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Hammerström.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, wenn ich auch nicht alles kommentieren möchte, aber dies darf so nicht unkommentiert stehen bleiben. Ich glaube, Sie sind auf einige Briefe, mit denen wir Abgeordnete – –.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Dann belegen Sie das bitte! Ich bin darauf gespannt!)

Dabei bin ich doch gerade, hören Sie zu! Ich glaube, Sie sind etwas auf Briefe hereingefallen, mit denen wir Abgeordneten in der letzten Zeit häufig torpediert werden. Einmal ist es die allein erziehende Mutter, einmal ist es der ältere Herr, die durch Elektroschocks angeblich unmenschlich gequält werden, einmal ist es die schwangere Frau. Ich habe mittlerweile solch einen Packen. Meine Fraktion hat mich beauftragt, diese Briefe immer zu beantworten, aber langsam habe ich auch keine Lust mehr dazu.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Sie sollten sich damit einmal auseinander setzen!)

Ich kann Ihnen nur sagen, dass es Elektroschocks aus medizinisch indizierten Begründungen gibt. Es werden vielleicht vier Elektroschockbehandlungen jedes Jahr in Bremen durchgeführt, vier! Diese werden dokumentiert. Sie werden aus medizinisch verantwortlicher Sicht gemacht, und die Betroffenen müssen natürlich ihr Einverständnis zu dieser Art der Behandlung geben. Dieses Horrorszenario an Elektroschocks, das Sie aufgeführt haben, gibt es nicht und wird es in dieser Stadt auch nicht geben!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. T i t t - m a n n [DVU]: Vier Stück haben Sie jetzt zugegeben in Bremen! – Zurufe von der CDU: Mit Zustimmung!)

Wenn es Ihre Art der Politik ist, diese konfusen Briefe zu Ihrer Art von Gesetzesänderung zu machen, dann muss uns eigentlich nicht ganz so unwohl sein, wenn Sie sich sonst nicht damit auseinander setzen können.

Aber ich möchte zu dem vorgelegten Gesetzentwurf kommen! Herr Präsident, meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Frau Hoch und den Kollegen von den Grünen glaube ich, dass der Senat mit dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten heute ein modernes und

den psychiatrischen Anforderungen gerecht werdendes, gelungenes und angemessenes Gesetz vorgelegt hat.

Die bislang noch geltenden gesetzlichen Grundlagen, nämlich das PsychKG, und die Kolleginnen haben das angesprochen, von 1979 und das Maßregelvollzugsgesetz von 1983, waren zu ihrer Zeit moderne Gesetze, sie entsprechen aber nicht mehr den heutigen fachlichen und rechtlichen Anforderungen. In der Zwischenzeit hat sich das Rechtsbewusstsein geändert, und auch die psychiatrische Versorgung hat sich weiterentwickelt.

Bremen hat keinen Sonderweg, sondern folgt mit diesem Gesetz auch den anderen Bundesländern. Der Kerngedanke, das ist auch deutlich geworden, der Novellierung des Gesetzes ist, in einem gemeinsamen Gesetz Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und Abhängigkeitskranke, ihre Rechte und die Unterbringung zu regeln. Insofern, Frau Hoch, ist es für uns konsequent, für beide Patientengruppen ein Gesetz zu erarbeiten, dabei aber auch die besonderen Bedarfe für den Maßregelvollzug angemessen zu berücksichtigen.

Für die Patientengruppen, die vom heute noch gültigen PsychKG beziehungsweise vom Maßregelvollzugsgesetz betroffen sind, gelten in wesentlichen Punkten die gleichen Zielsetzungen in Behandlung, Rehabilitation und Integration. Das haben Sie auch herausgearbeitet. Für uns sind vier Punkte in diesem Gesetz, die verändert wurden, hauptsächlich wichtig: Anpassung der bisher unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die Anpassung und Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen und der Unterbringung, die besonderen Maßnahmen für den Maßregelvollzug sowie die Verbesserungen für den Datenschutz.

Ich glaube, auch da liegen wir gar nicht auseinander, dass wir gemeinsam an diesem Gesetz, Sie haben das erwähnt, seit 1995 herumbasteln. Ich glaube, wir sind schon etwas länger dabei. Dieses Gesetz hat schon einmal vorgelegen. Wenn Sie sagen, es sei nicht mit allen Beteiligten abgestimmt, so stimmt das nicht, sondern dieses Gesetz ist mit allen Beteiligten abgestimmt. Es ist lediglich bei der letzten Veränderung noch der Patientenbeauftragte herausgefallen. Darauf komme ich aber gleich noch einmal zurück.

Lassen Sie mich auf diesem Weg noch einmal ganz kurz auf die für Bremen und Bremerhaven so wichtigen Neuregelungen eingehen! Vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wird zukünftig für das Land Bremen im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven ein Psychiatrieplan erstellt und ständig fortgeschrieben. Ich glaube, dies ist ein großer Schritt nach vorn. In diesem Plan sind die Strukturen und die Koordination der psychiatrischen Versorgung auf kommunaler Ebene festgelegt. Damit wird die

Grundlage geschaffen, um zukünftig die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung, einschließlich der Suchtkrankenhilfe, besser als bisher planen und koordinieren zu können.

Auch den Landespsychiatrieausschuss haben Sie angesprochen! Für uns ist es ein großer Fortschritt, dass das Land Bremen nach dem neuen PsychKG einen Psychiatrieausschuss erhalten wird. Dieser ist bei der Erstellung des Psychiatrieplans zu beteiligen. Damit werden wir erreichen, dass eine breite Übereinstimmung erzielt wird und die Strukturen in der Versorgung psychisch Kranker optimal unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestaltet werden. Insofern steht natürlich auch das Stichwort wirtschaftlich für uns ganz oben. Es soll ja auch nicht mehr kosten.

Dieser Punkt ist für uns besonders hervorzuheben, weil es bereits Mitte der siebziger Jahre Empfehlungen der unabhängigen Sachverständigenkommission gegeben hat, die sich seinerzeit mit der Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik befasst hatte. Diesem Punkt wurde jetzt nachgekommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Neuerung des Gesetzes ist die Erweiterung der Aufgaben für die Besuchskommission. Ich schaue gerade, Frau Sauer und ich sind eifrige Mitglieder der Besuchskommission. Ich kann dem einen oder anderen aus der Deputation nur empfehlen, sich einmal dieser Aufgabe zu stellen, nicht nur alle zwei Jahre, wenn die Besuchskommission debattiert wird, sondern sich auch einmal mit den Betroffenen in Gesprächen auseinander zu setzen. Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere von den Abgeordneten einmal mitkommen würde.

Der Aufgabenbereich und die Zusammensetzung wurden überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Nach dem bisherigen PsychKG ist die Besuchskommission lediglich für die nach dem Gesetz Untergebrachten zuständig. In der Realität sind aber die meisten Patienten jedoch freiwillig in stationärer psychiatrischer Behandlung. Die Übergänge zwischen freiwilligem Aufenthalt und tatsächlichen Einschränkungen sind allerdings nicht immer scharf voneinander abgrenzbar. Um diesen Graubereich kontrollieren zu können, hat die Besuchskommission jetzt auch formal die Zuständigkeit für alle psychiatrischen Patienten, die stationär behandelt werden.

Mittlerweile sind aber auch viele Versorgungsaufgaben im ambulanten und komplementären Bereich angesiedelt oder werden zunehmend aus dem stationären Bereich dorthin verlagert. Daher wird die Besuchskommission, auch als Beitrag zur Qualitätssicherung, zukünftig Einrichtungen in freier gemeinnütziger Trägerschaft besuchen und überprüfen können. Damit sind wir dann als Besuchskommission für die gesamte psychiatrische Versorgung zuständig. Ich finde, das ist auch ein Schritt nach vorn.

Mit der Benennung eines Mitglieds der Besuchskommission, Frau Kollegin Hoch hat es gesagt, ist sie nicht damit einverstanden, sondern sie möchte den Patientenfürsprecher, den wir in dem alten Gesetzentwurf vorgeschlagen hatten, gern auch hier eingeführt haben. Die Fraktionen der CDU und der SPD halten dies für ausreichend. Wir haben auch weiterhin noch unabhängige Patientenberater und -fürsprecher auch in den Krankenhäusern selbst. Wir glauben, dass dies ausreichend ist. Mit der Benennung des Kommissionsmitglieds wird nämlich die Funktion des Patientenfürsprechers im Rahmen dieses Gesetzes geschaffen.

Ich darf ganz kurz zusammenfassen: Wir halten dieses Gesetz für ein gutes und modernes Gesetz, das sich auch den anderen Bundesländern angegliedert hat. Wir stimmen diesem Gesetz uneingeschränkt zu und bitten um Befassung in der ersten und zweiten Lesung. Eine Zurücküberweisung an die Deputation halten wir für überflüssig. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Dreyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will doch noch einmal ganz kurz auf die Dinge, die Herr Tittmann hier eingebracht hat, eingehen, meine Kollegin Frau Hammerström hat das ja schon getan. Ich will aber doch noch einmal deutlich machen, wann eine E-Therapie eingesetzt wird. Jetzt ist Herr Tittmann nicht mehr da, er hat seinen Auftritt gehabt, die Sache scheint ihn nicht zu interessieren.

E-Therapie wird nur dann eingesetzt, wenn schwerste Depressionen vorliegen, und zwar so schwere Depressionen, dass der Patient oder die Patientin in einen stuporösen Zustand gerät. Stuporös heißt, die Menschen nehmen ihre Umgebung nicht mehr wahr, sie können keine Nahrung mehr zu sich nehmen und keine Flüssigkeit eigenständig aufnehmen. Dies ist ein schwerer, lebensbedrohlicher Zustand. Um das Leben dieser schwer gestörten Menschen zu erhalten, wird die E-Schock-Therapie eingesetzt. Sie heißt deswegen auch Therapie, weil sie das Leben erhält. Frau Hammerström hat es gesagt, Gott sei Dank sind es nur zwei Menschen im Jahr, die dieser schweren Behandlung bedürfen. Ich möchte das noch einmal richtig stellen, damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt.

Ich möchte noch einmal kurz auf die Kollegin Hoch eingehen. Frau Hoch sagte ja, es hat seit dem Jahr 1995 zahlreiche Entwürfe gegeben, und Sie beklagen ja dieses doch sehr lange und langatmige Verfahren. Frau Hoch, ich beklage dieses Verfahren nicht, denn dieses lange Verfahren macht deutlich, dass sich alle gemeinsam bemüht haben, ein ausge

wogenes Gesetz vorzulegen, das Hilfe und Schutz beidseitig mit berücksichtigt. Ich glaube, das ist hier in diesem Gesetz gelungen, und darauf können wir gemeinsam stolz sein. Wenn man im Bereich Psychiatrie etwas abklären muss, dann sind das immer langfristige und zähe Prozesse. Ich glaube aber, wir können zufrieden sein, dass es uns gelungen ist, dass wir jetzt die Akzeptanz aller Beteiligten haben.

(Beifall bei der CDU)

Sie sagen, Frau Hoch, in der letzten Phase hätte es keine Beteiligung mehr gegeben. Das mag formal richtig sein, aber da wir nun fünf Jahre alle beteiligt haben und dann diese ganz kleinen marginalen Änderungen noch einmal in das Gesetz hineingeschrieben haben, brauchen wir eigentlich das Verfahren nicht neu zu beginnen. Es würde wahrscheinlich wieder drei Jahre dauern. Das können wir uns nicht erlauben, weil wir hier gemeinsam zum Wohle der psychisch Kranken handeln wollen. Deshalb bitte ich noch einmal um Ihre Zustimmung. – Ich bedanke mich!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier wurde vorhin noch einmal – ich weiß jetzt nicht mehr ganz genau, ob von Frau Hammerström oder von Frau Dreyer – darauf hingewiesen, dass auch andere Bundesländer diesen Weg gegangen sind, dass sie das PsychKG und das Maßregelvollzugsgesetz zusammengelegt haben. Das sind besonders die neuen Bundesländer, die da ein dringendes Änderungsbedürfnis hatten. Das ist auch in Ordnung so, dass sie das vielleicht getan haben. Inzwischen ist es aber so, dass die Diskussion auch wieder in andere Richtungen geht. Deshalb wollten wir, dass der Rechtsausschuss sich noch einmal damit beschäftigt und vielleicht auch den Vergleich zu anderen Bundesländern sucht.

Frau Hammerström, wir halten dieses Gesetz auch für sehr wichtig, weil es für Betroffene, Angehörige, Kliniker und alle, die damit arbeiten und die davon betroffen sind, eine Rechtsklarheit bringen soll. Deshalb war auch der Antrag so gestellt worden, dass diese Rechtsklarheit durch eine Rechtsverordnung geklärt werden soll. Es war uns sehr wichtig, dass es nicht wieder zu viele Grauzonen gibt, die nicht geklärt sind, besonders wenn wir die Entwicklung sehen, dass die Psychiatrie sich mehr in den ambulanten Bereich bewegt und sich da auch, denke ich, alle dementsprechend darüber klar sein müssen, wie die Rechtslage ist. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Noch einmal zur Beteiligung! Ich muss sagen, als ich jetzt diesen Gesetzentwurf vor mir liegen hatte und leider auch nicht die Stellungnahme der Verbände kannte, habe ich mich auf den Weg gemacht und viele von ihnen befragt und besucht. Da wurde mir jedes Mal gesagt: Ach, gibt es jetzt einen Gesetzentwurf? Den kennen wir ja noch gar nicht. Ich habe den dann immer mitgebracht – das ist so –, und wir haben dann gemeinsam geschaut, was eingearbeitet worden ist und was nicht. Von daher hätte ich mir einen anderen Weg gewünscht, wie Beteiligung auszusehen hat, auch Beteiligung der Opposition an einem Gesetzentwurf.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich habe in der Zeit viele interessante Leute kennen gelernt und viele Gespräche geführt, aber ich denke, vieles wäre einfacher gewesen, wenn uns allen diese Information vorgelegen hätte. Das ist auch eine Sache, die man sich überlegen müsste, ob man den Fachpolitikern die Stellungnahme von Verbänden automatisch zur Verfügung stellt. Das sollte man einmal überlegen. Man muss das nicht ausdrucken, vielleicht kann man auch sagen, wo sie hinterlegt sind und wo man sie anschauen kann. Deshalb möchte ich noch einmal dringend darum bitten, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Hammerström.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einmal ganz kurz noch etwas zum Beteiligungsverfahren: Sie sagen, Sie hätten keine Synopse. Es genügt ein Anruf im Ressort, und ich glaube, dann gibt es bestimmt eine Synopse mit den Neuerungen des Gesetzes. Bremen ist so klein, das sollte keinen nun hindern, da einmal den entsprechenden Referenten anzurufen.

Ich möchte aber nur der Fairness halber sagen, es war abgesprochen, dass wir heute dieses Gesetz nur in der ersten Lesung behandeln. Ich werde dann selbstverständlich keine zweite Lesung für uns beantragen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)