Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Das sind materielle und immaterielle Kosten, die natürlich weitere Prozesse eher behindern als begünstigen. Das muss man doch auch klar sagen. Man wünscht sich doch von den politisch Verantwortlichen, das sind Sie, dass sie jetzt nicht nachträglich sagen, das war alles etwas grob gestrickt, oder wie Frau Wiedemeyer sagt, es waren nur Vorschläge. Die Vorschläge sind umgesetzt worden, oder es ist vielmehr versucht worden, sie umzusetzen, so muss man sagen, und der Senat ist nicht in allen Bereichen damit glücklich geworden.

(Bürgermeister P e r s c h a u : Das hat man so!)

Ja, Herr Perschau, das hat man so! Das kann man auch bei Roland Berger so haben. Deshalb ist es sehr sinnvoll, dass nicht nur die Opposition, sondern alle heute genauer hinschauen, denn einen dritten Prozess mit Arthur Anderson oder Mummert und Partner oder wem auch immer, glaube ich, hält die öffentliche Verwaltung in Bremen tatsächlich nicht durch.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis.

Einbürgerung von Kindern fördern

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Dezember 2000 (Drucksache 15/559)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Schulte, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. Böse.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen kurz eine Begründung für den Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung der Einbürgerung von Kindern vortragen. Dies ist sicherlich im Unterschied zu einigen Debatten, die wir heute hatten, kein spektakulärer Punkt, aber dennoch ein sachlich notwendiger und auch auf der Bundesebene und zwischen Bund und Ländern im Januar nächsten Jahres zu entscheidender Punkt.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Lassen Sie uns kurz rekapitulieren, worum es in dieser Frage ging! Wir haben seit dem 1. Januar 2000 in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz, das die Einbürgerung von Erwachsenen, aber auch von Kindern neu regelt, zum Teil erleichtert, zum Teil die Fristen verkürzt, neue Voraussetzungen schafft. Bei Erwachsenen hat es sich im Wesentlichen darum gehandelt, eine Verkürzung der Wartezeit, aber auch einige weitere Erleichterungen vorzunehmen.

Wir haben zum ersten Mal auf deutschem Boden eine automatische Einbürgerung von auf deutschem Boden geborenen Kindern, Neugeborenen, die vom Standesamt seit dem 1. Januar dieses Jahres automatisch mit zwei Staatsangehörigkeiten eingebürgert werden, wenn bei den Eltern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Wir haben, und darum wird es heute in diesem Antrag gehen, einen speziellen Teil dieses Gesetzes, der für Kinder zwischen null und zehn Jahren gedacht war, der vorsah, dass sie eben auch dieses Recht, das Neugeborenen zusteht, auf Antrag allerdings, nicht automatisch wie bei den Neugeborenen, in Anspruch nehmen können.

Was sind die Ergebnisse, die bisherigen Erfahrungen in den ersten zwölf Monaten, seit dieses Gesetz gilt? Bei den Erwachsenen sind sie durchweg positiv. Wenn man die Zahlen des Innensenators zugrunde legt, dann gab es einen Anstieg bei den Einbürgerungsanträgen, der so etwa bei 50 Prozent liegt. Das ist sehr erfreulich, wenn es auch im Rahmen der Verwaltung zu einigen Schwierigkeiten bei der Abarbeitung führt. Das wollen wir heute aber einmal hintanstellen.

Bei den Kindern allerdings, bei den Neugeborenen, wie gesagt, ist es kein Problem, da läuft das automatisch im Standesamt. Bei den Kindern zwischen null und zehn Jahren ist das Ergebnis sehr mager. Es gab nur sehr wenige, auf jeden Fall sehr viel weniger Anträge, als erwartet wurden. Was sind ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

die Gründe, warum es so wenige Anträge bei den Kindern zwischen null und zehn Jahren gab? Im Wesentlichen wurden zwei Dinge genannt. Der erste Faktor, der genannt wurde, ist, dass die Frist im Gesetz eingebaut worden war, 31. Dezember, und dass der Informationsstand des entsprechenden Teils der Bevölkerung, nämlich der Eltern dieser Kinder, immer noch sehr mangelhaft ist, was diese Regelung angeht. Ein zweiter Punkt, der wirklich auch ernst zu nehmen ist, ist, es wird pro Einbürgerung eines Kindes eine Verwaltungsgebühr von 500 DM fällig. Wenn Sie vier oder fünf Kinder in diesem Alter haben, können Sie sich leicht zusammenrechnen, dass Sie dann 2000 bis 3000 DM allein an Verwaltungsgebühr für diese Einbürgerung haben. Nun muss man auch an dieser Stelle selbstkritisch zugeben, dass diese beiden Punkte nicht von irgendwem in dieses Gesetz hineingeschrieben worden sind, sondern natürlich schon Bestandteil des Gesetzes der Bundesregierung waren, sowohl die Frist als auch die Gebühr. Allerdings muss man zur Ehrenrettung von Rotgrün sagen, dass natürlich das Gesetz am seidenen Faden hing, nämlich an der Zustimmung der Freien Demokratischen Partei, auch in diesem Hause werden sich Ältere noch an sie erinnern, die über den Bundesrat und ihre Stimme dort in Rheinland-Pfalz diese Dinge in den Gesetzentwurf hineingeschrieben hat. Wie man mit schlechtem Gewissen Politik macht, kann man bei dieser Gelegenheit auch sehen. Die FDP hat nun, nachdem sie das erst über RheinlandPfalz in das Gesetz geschrieben hat, einen Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt, die Frist zu verlängern und die Gebühr zu reduzieren, also offensichtlich das schlechte Gewissen, das damals durchgesetzt zu haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der zweite Faktor, um den es geht, ist, dass wir vielleicht in Bremen, ich glaube das nach wie vor, nicht alles getan haben, was man hätte tun können, um die Informationen zu verbreiten, um die betroffene Bevölkerung zu informieren. Das ist sehr schade! Es hat drei sehr engagierte Träger und Verbände hier in der Stadt gegeben, die schon sehr früh einen Antrag gestellt hatten, eine dezentrale Informationskampagne zu machen. Das war nicht sehr viel Geld, das zur Debatte stand. Leider konnte das erst im Oktober dieses Jahres anlaufen und auch nicht mit bremischen, sondern mit Bundesmitteln, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt waren. Das war sicherlich viel zu spät. Ich hätte mir, das muss ich auch sagen, einen Innensenator gewünscht, der vielleicht einmal an einer Stelle vor die Presse getreten wäre und gesagt hätte, jawohl, liebe Kinder, so mit den großen Armen, die er auch hat,

(Abg. H e r d e r h o r s t [CDU]: Auf Tür- kisch!)

wir sind bereit, euch hier einzubürgern. Wir wollen es auch, dass ihr euch einbürgern lasst. Seid willkommen, liebe Eltern, informieren Sie sich, kommen Sie zu uns, und geben Sie bis Ende des Jahres diese Anträge ab!

Es gibt einen weiteren Punkt, auch der ist nicht besonders schön, den man noch erwähnen muss, der auch zu der Nichtinanspruchnahme dieser Regelung geführt hat, und ich sage das hier auch bewußt, das ist eine Kampagne, die ich sehr bedauere, die in Teilen der türkischen Presse stattgefunden hat gegen dieses neue Staatsbürgerschaftsrecht und gegen den Zug, sich in Deutschland einzubürgern. Hier sind meiner Ansicht nach von Teilen der türkischen Community, die über diese Presse vertreten werden, große Fehler gemacht worden. Ich glaube, dass es kein Weg zur Integration ist, hier die eigenen Landsleute aufzufordern, diese Angebote nicht wahrzunehmen. Ich bedauere, dass dies leider trotzdem stattgefunden hat.

Was ist also zu tun? Wir sagen das in unserem Antrag in dem Beschlussteil. Sie haben sicherlich schon gehört, dass der Innenminister Otto Schily selbst vorgeschlagen hat, die Frist um ein Jahr zu verlängern und auch die Gebühren für Kinder entweder ganz wegfallen zu lassen oder doch auf ein niedrigeres Niveau abzusenken.

Es gibt im Übrigen, das wird Ihnen vielleicht nicht bekannt sein, eine erste interne Berechnung des realen Verwaltungsaufwandes, der für die Einbürgerung eines Kindes entsteht, und da ist das Ergebnis gewesen, dass wir so etwa zwischen 150 und 250 DM, je nach Fall, an realem Verwaltungsaufwand liegen. Wenn wir 500 DM verlangen, seien Sie ehrlich, wollen wir denn wirklich an der Einbürgerung von Kindern Geld verdienen? Natürlich wollen wir das nicht, sondern die Absenkung ergibt sich aus der Sache heraus, dass nicht diese realen Verwaltungskosten entstehen. Dann gibt es auch keinen Grund, von den Bürgern, die sich einbürgern lassen wollen, diese hohen Gebühren zu verlangen. Das ist ein weiterer Grund, der für die Absenkung der Gebühren spricht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir möchten an dieser Stelle beantragen, dass der Antrag in die Innendeputation überwiesen wird. Es gab dagegen einige Bedenken, weil die Frist ja zum Ende des Jahres ausläuft. Es ist dennoch so, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat erst im Januar abschließend über die jetzt vorliegenden Entwürfe entscheiden werden, dass wir uns also an dieser Stelle nichts vergeben, dass wir in die Innendeputation überweisen können, dass Bremen sich dann dort ein Bild macht und eine Beschlusslage herstellt, wie es sich im Bundesrat verhält, und dass dann, so hoffe ich doch, gemeinsam mit allen im Bundestag und Bundesrat im Januar ein solches Gesetz beschlos

sen werden kann mit den beiden Punkten, erstens Verlängerung der Frist um ein Jahr und zweitens Absenkung der Gebühren oder gar Wegfall ab dem zweiten oder dritten Kind. Wenn das in Bremen noch von etwas mehr Information, von etwas mehr Bekenntnis zu diesem Grundgedanken der Einbürgerung begleitet wird, gerade bei den Kindern, dann, denke ich, werden wir im Jahr 2001 auch zu einem guten Ergebnis kommen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe zu Beginn des Jahres schon gesagt, dass ich die Regelung nicht für den stärksten Teil des neuen Staatsbürgerschaftsrechts halte. Die Gebühren sind zu hoch, und vielen Eltern fällt es schwer, unterschiedliche Rechtssituationen für ihre Kinder zu akzeptieren. Aber gleichzeitig bietet diese Regelung für viele Kinder die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Die Frist von zwölf Monaten war meines Erachtens zu kurz, weil wir für die Informationskampagne auch eine bestimmte Anlaufzeit gebraucht haben.

Herr Dr. Güldner, manchmal wird ja so getan, als könnten wir beide so gut miteinander. An dieser Stelle muss man noch einmal sehr deutlich sagen, dass wir da unterschiedlicher Meinung sind. Ich glaube, dass die Informationsarbeit des Senats nicht schlecht war. Ich habe das zu Beginn des Jahres auch deutlich gemacht, dass dieser Elternbrief von der Senatorin geschrieben worden ist beziehungsweise von der Ausländerbeauftragten. Er ist breit verteilt worden und hat auch von der Behörde von Frau Beck flankierende und breite Unterstützung bekommen.

Da ist eine Menge getan worden, aber klar ist doch auch, wann hat man genug getan? Genug hat man eigentlich erst dann getan, wenn man wirklich alle erreicht hat. Ich nehme auch der Einbürgerungsbehörde ab, dass sie wirklich in jedem Einzelfall gut informiert hat, diese Möglichkeit besteht, aufgefordert hat, versucht es doch einmal.

Innenminister Schily hat jetzt einen Brief an alle Senatoren und Innenminister der Länder geschickt und wirbt für eine Verlängerung. Er wirbt auch dafür, die Kosten für die Betroffenen zu senken. Ich bin sehr dafür, dass das passiert. Ich bin sehr dafür, dass wir uns ein Jahr länger Zeit lassen, den Kindern diese Möglichkeit zu geben. Ich bin auch sehr dafür, dass wir schauen, ob wir die Gebühren von diesen doch im Endeffekt nicht so sehr vielen Leuten unbedingt brauchen oder ob wir sie nicht doch sehr drastisch senken können. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Deshalb finde ich es auch richtig, dass wir noch die Möglichkeit haben und uns nehmen, in der Innendeputation mit dem Senator und mit Herrn Staatsrat Dr. Böse, der ja in Bremen mit dieser Situation auch erst seit ein paar Monaten konfrontiert ist und sich vielleicht auch klar machen kann, wieviele in Bremen betroffen sind, vielleicht auch im Verhältnis zu anderen Bundesländern, zu diskutieren, ob wir als Bundesland diese Initiative nicht unterstützen können. Es funktioniert nur, wenn wirklich der Bundesrat mit dabei ist. Ich möchte sehr darum bitten, dass wir es tun. Ich bin immer noch der festen Überzeugung, hier geht es nicht um ein ausländerrechtliches, ausländerpolitisches Problem oder wie auch immer, bei dem wir uns auch oft miteinander streiten oder kontrovers diskutieren. Hier geht es richtig um Integrationspolitik, ganz konkrete Integrationspolitik, bei der wir an einem Strang ziehen sollten.

Herr Peters ist da, wie wir doch alle wissen, auch sehr engagiert, Herr Oppermann war in der vergangenen Legislaturperiode sehr engagiert. Ich darf den Koalitionspartner und natürlich auch den Innensenator dringend und herzlich bitten, auf diesem Weg mitzumachen. Dann würde ich auch die nächste Rede hier damit anfangen, dass ich mich wirklich ganz herzlich bei Ihnen bedanke.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Peters.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn einige grundsätzliche und deutliche Anmerkungen für die CDU darlegen, damit gleich kein falsches Bild entsteht, weil ich doch auch einige kritische Anmerkungen machen möchte!

In Deutschland leben 7,3 Millionen Ausländer, oft seit Jahrzehnten. Viele ihrer Kinder sind hier geboren. Sie bleiben lange in Deutschland, oft für immer. Das ist kein vorübergehender Zustand, sondern ein entscheidendes Kennzeichen für die Bevölkerungsstruktur der Zukunft. Deshalb ist die Integration der Ausländer, besonders der Kinder, eine herausragende Aufgabe der deutschen Innenpolitik in den nächsten Jahrzehnten. Der innere Frieden im Land hängt weitgehend von ihrer Lösung ab. Auf allen Ebenen des Staates und mit vielen Kräften der Gesellschaft wird sie seit langem angepackt. Milliarden gibt die deutsche Gesellschaft im Erziehungsund Sozialwesen dafür aus, mit spürbaren, aber auch begrenzten Erfolgen.

Jetzt möchte ich aber einige kritische Anmerkungen für die CDU zu Ihrem Antrag machen und auch besonders zu dem Paragraphen 40 des Staatsange––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

hörigkeitsrechts, weil sich dieser Antrag darauf bezieht und ich ihn auch isoliert betrachten möchte. Der Antrag betrifft ausschließlich die nach Paragraph 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes geltende so genannte Altfallregelung für Kinder. Dieser Paragraph heißt wie folgt, um deutlich zu machen, worüber wir sprechen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Ein Ausländer, der am 1. Januar 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn bei seiner Geburt die Voraussetzungen des Paragraphen 4 Absatz 3 Satz 1 vorgelegen haben und weiter vorliegen. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden.“

Um es noch deutlicher zu machen, möchte ich auch den Paragraphen 4 Absatz 3 Satz 1 mit Genehmigung des Präsidenten zitieren: „Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.“

Das heißt, dass die Kinder, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, nunmehr auf Antrag unter denselben Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können, wie ab dem 1. Januar 2000 hier geborene Kinder ausländischer Eltern, unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit und der Optionspflicht, sich mit 18 bis 23 Jahren entscheiden zu müssen. Dieses Optionsrecht und die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit ist die eigentliche Einbürgerungserleichterung für diese Kindergruppe, sage ich einmal. Im Gesetz wird ja immer von Personen oder Ausländern gesprochen.

Nun setzt sich Bundesinnenminister Schily dafür ein, wie schon vorhin von den anderen Rednern gesagt, dass diese Regelung nach Paragraph 40 zu verlängern und gesetzliche Gebührenfreiheit einzuführen ist. Bisher, das steht ja auch in dem Antrag, sind es 500 DM Gebühren, das wurde ja auch schon gesagt. Ich glaube nicht, im Gegensatz zu Ihren Ausführungen, dass die geringe Inanspruchnahme der Regelung auf mangelnde Information der betroffenen ausländischen Eltern zurückzuführen ist. Wir von der CDU meinen, dass die Regelung von den meisten offensichtlich als nicht sonderlich attraktiv empfunden wird. Außerdem muss man auch feststellen, die Zahl derjenigen, die sich einbürgern lassen könnten und sich dann tatsächlich einbürgern lassen, ist dann doch sehr gering. Die Quote soll im Mittel bei fünf Prozent liegen.

Bei der isolierten Einbürgerung nach Paragraph 40 müssen die Eltern den Antrag für die Kinder stellen. Dabei haben Anträge nur dann Erfolg, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und im Besitz einer Aufenthaltsberechti

gung oder seit drei Jahren im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist. Ein solcher Elternteil besitzt aber selbst die Berechtigung zur Einbürgerung. Ich meine, warum sollte jemand, der sich bisher selbst nicht einbürgern ließ und einbürgern lassen will, seine Kinder einbürgern lassen?

(Beifall bei der CDU)

Außerdem spielen die Vorteile des deutschen Passes wie Teilnahme an Wahlen und so weiter für Kinder noch keine Rolle. Vielleicht kommt hier ja schon ein Grund zum Tragen, der die geringe Einbürgerung nach Paragraph 14 erklärt: Warum nicht warten, bis das Kind 16 Jahre alt ist und die Einbürgerung selbst beantragen kann, denken sicherlich viele, das kann ich mir gut vorstellen.