Der Innensenator, darüber mag man ja nun nichts mehr sagen, hat in der Diskussion der GdP den Verweis auf „Big Brother“ gebracht und gemeint, wenn wir jetzt so etwas wie „Big Brother“ im Fernsehen hätten, dann könnten wir doch auch einmal eben den öffentlichen Raum überwachen. Das ist natürlich dann der Gipfel der Begründungen, die wir da gehört haben. Verzeihen Sie bitte, sehr verehrte Kollegen der CDU, auch bei dieser Begründung können wir leider nicht mitgehen und folgen, auch da haben wir leider kein Verständnis für das, was Sie tun. Das zu diesem Punkt!
Wir haben noch den Punkt der verdachtsunabhängigen Kontrollen, die Sie auch so gern haben wollen. Da ist in der Diskussion bei der Gewerkschaft der Polizei sehr deutlich geworden, dass Ihnen die Polizei selbst nicht folgt in dieser Frage. Die Polizei hat es selbst in dieser Diskussion sehr deutlich gemacht, indem sie gesagt hat, überflüssig und schädlich, das heißt, etwas, was die Freiheitsrechte der Bürger einschränkt, aber keine zusätzliche Sicherheit bringt, das macht ja nun wirklich keinen Sinn, meine Damen und Herren.
Wir werden hier ja noch einmal zusammenkommen und werden, wenn Sie es endlich schaffen, einen abgestimmten Entwurf vorzulegen, das werden wir dann ja in aller Ruhe abwarten können, hier dann über eine ganze Reihe von anderen Details noch sprechen können. Was bisher zu konstatieren ist, ist etwas, was nicht vernünftig ist, etwas, was die Si
cherheit der Bremerinnen und Bremer nicht oder nur marginal erhöht, gleichzeitig aber sehr weitreichend in ihre Grundrechte und Freiheitsrechte eingreift. Das können Sie keinem Menschen als eine vernünftige Politik für Bremen verkaufen. – Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, uns liegen noch weitere Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, dass wir die Sitzung unterbrechen und diese Debatte um 14.30 Uhr fortführen.
Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass wir interfraktionell beschlossen hatten, den Tagesordnungspunkt 13, Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung in der Freien Hansestadt Bremen, um 14.30 Uhr zu beginnen. Ich nehme an, dass wir dies dann nach der Debatte des Polizeigesetzes machen.
Wir fahren fort in der Beratung des Tagesordnungspunktes drei, Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG), Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 10. Juli 2000, Drucksache 15/404, dazu die Mitteilung des Senats vom 5. Dezember 2000, Drucksache 15/551.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, warum Sie so lange um eine notwendige und überfällige Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes hier herumreden und herumeiern. Ich frage mich, wie viele Anfragen hier noch gestellt werden müssen, damit endlich eine Novellierung des Polizeigesetzes zum Schutz unserer Bürger beschlossen wird.
Meine Damen und Herren, die Deutsche Volksunion hält es für dringend erforderlich, dass das Bremische Polizeigesetz von 1983 schnellstens, aber auch schnellstens dem neuesten Stand der meisten Bundesländer angepasst wird. Dazu, meine Damen und Herren von der SPD, gehört eben auch der von
mir schon im Antrag geforderte und gesetzlich festgeschriebene finale Rettungsschuss. Diesen DVUAntrag haben Sie hier ja scheinheilig abgelehnt, auch die CDU. Ich sage Ihnen aber deutlich, um dringende Gefahr für Leib und Leben verhindern zu können, muss unsere Polizei wirksamere Instrumente erhalten. Dazu ist eine schnelle Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes natürlich mit dem festgeschriebenen finalen Rettungsschuss dringend erforderlich.
Ich verstehe die SPD nicht so ganz, dass sie auf Kosten der inneren Sicherheit unserer Bürger die Abwehr von Lebensgefahr unverantwortlich blockiert und bis jetzt aus parteitaktischem Kalkül eine Gesetzesänderung verhindert hat. Soweit mir bekannt ist, ist das Land Bremen das einzige Bundesland, das hierzu keine gesetzliche Regelung im Polizeigesetz hat. Das ist mehr als beschämend und von Ihnen unverantwortlich, weil es die Präventionsarbeit der Polizei erheblich schwächt und einschränkt.
Ich fordere den Sprecher der SPD hiermit auf, mir und den Bürgern draußen die Tatsache zu erklären, warum Justiz und Polizei im Land Bremen weniger Rechte haben als in anderen SPD-regierten Ländern! Diesen unhaltbaren Zustand müssen Sie mir und der Bevölkerung einmal erklären! Ich aber sage Ihnen im Namen der Deutschen Volksunion, unsere Bürger im Lande haben das gleiche Recht auf Sicherheit wie die Bürger in anderen SPD-geführten Ländern.
Meine Damen und Herren, damit unsere Polizei im Lande ihre Aufgaben besser bewältigen kann, habe ich hier im Landtag schon des Öfteren Anträge eingebracht, die Sie zum Schaden der Bevölkerung und der inneren Sicherheit eindeutig und scheinheilig abgelehnt haben, wie zum Beispiel bessere Ausrüstung für unsere Polizeibeamten, leichtere und sichere Schutzwesten, keine personelle Einsparung bei der Polizei, Einführung des finalen Rettungsschusses und so weiter. Das können Sie ja im Protokoll nachlesen, meine Damen und Herren.
Dass eine schnelle und dringende Novellierung des Polizeigesetzes dringend erforderlich ist, zeigt folgende Tatsache, leider ist das kein Einzelfall. Ich möchte Ihnen einmal erklären, warum ich für die Novellierung des Polizeigesetzes bin. Herr Präsident, ich darf zitieren, Überschrift: „Grohner Düne, hier regieren die Mafiakinder! Wie eine düstere Trutzburg steht die Grohner Düne über Vegesack. Der Monsterbau am Bahnhof wird von zwei Großfamilien beherrscht. Die Asylanten aus dem Libanon stehlen, prügeln, erpressen und so weiter. Geht ein Opfer zur Polizei, drohen sie mit Mord.“ Die letzte Schandtat der Familie Hammodi war, dass sie zwei Jugendliche zum bewaffneten Raubüberfall zwang. Hammodis Vater, Achmed M., sollte mit seiner Familie vor 13 Jahren, ich wiederhole, vor 13 Jahren, ausgewiesen werden. Es wurde mit einer Unter
schriftenaktion der Vegesacker Bürger verhindert. Damals sagte er weinerlich vor laufenden Kameras: Ich möchte in Deutschland bleiben, damit meine Kinder in Frieden und Ruhe leben können und eine gute Erziehung bekommen.
Das ist noch nicht alles, es geht ja noch weiter. Eine andere Zeitung, die „Bild“-Zeitung aus der Springerpresse, Überschrift: „Grohner Düne – Brutstätte der Gewalt! Die Grohner Düne, hier regieren die Mafiakinder.“ Wie sieht es hinter den Mauern aus? In den 572 Wohnungen leben rund 2100 Menschen, 20 Prozent sind Aussiedler, 53 Prozent sind Ausländer. Sie stammen aus 31 Nationen. Die stärkste Macht bilden Asylanten aus dem Libanon, aus der Türkei und Kurden. Es ist keine Seltenheit, dass bei diesen Großfamilien Kindergeld von zirka 6500 DM bezahlt wird, dazu kostenlose Sozialleistungen und gebührenfreie medizinische Versorgung.
Jetzt geht es hier weiter: „Ein Polizei-Insider: Drogendealer, Erpresser und PKK-Aktivisten sind dort untergekrochen. Sie leben unter dem Schutz ihrer Großfamilien. Schon im Kinderhort beklauen die Nachwuchsmafiosi gleichaltrige Kinder. Wenn sie älter werden, organisieren sie sich in Banden und tyrannisieren und erpressen Gleichaltrige aus der Nachbarschaft.“
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, werfen Sie kriminelle Ausländer hinaus, und das sofort, damit unsere Kinder mitten in Deutschland wieder in Ruhe und Frieden leben können und damit sie eine gute Erziehung und Ausbildung bekommen! Das ist auch zum Schutz der hier lebenden anständigen Ausländer. Handeln Sie also konsequent und rigoros, wie es in den Mitteilungen des Senats in der Drucksache 15/551 aufgeführt ist!
Der Staat ist aufgefordert, gerade auch den von mir eben genannten Tatsachen entgegenzusteuern, denn die Verfassung verpflichtet den Staat dazu, die Bürger zu schützen. Dies geschieht durch Nutzung und Ausschöpfung geltenden Rechts seitens der Justiz und der Polizei. Der Polizei müssen Mittel und Handlungsräume zugebilligt werden, die sie jetzt nicht hat, um den gestiegenen Anforderungen in der Kriminalitätsbekämpfung zu begegnen und den verfassungsmäßigen Schutz der Bürger zu gewährleisten. Also, reden Sie nicht so lange herum, handeln Sie sofort, denn eine schnelle Novellierung des Polizeigesetzes stellt die Polizeiarbeit auf eine sichere und wichtige Grundlage, die unsere Polizeibeamten vor Ort bei ihrer schweren Arbeit dringend benötigen!
Die Deutsche Volksunion steht uneingeschränkt zur Polizei. Aus dieser Verantwortung heraus wird die DVU einer hoffentlich baldigen Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes selbstverständlich uneingeschränkt zustimmen.
schuss verhindert werden können, und ich verstehe nicht, dass Sie es überhaupt wagen, den Namen Sakuth, den politisch Hauptverantwortlichen für dieses Desaster,
Meine Damen und Herren, Hauptschuldiger ist der Innensenator Sakuth gewesen. Es ist eine Unverschämtheit und eine Skrupellosigkeit, dass Sie diesen Namen überhaupt zitieren und hier in den Mund nehmen.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Der war zu der Zeit gar nicht In- nensenator! Das war Herr Meyer!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem ich Ihnen vor der Mittagspause zuletzt zitiert habe, was Sozialdemokraten im Saarland zum finalen Rettungsschuss gesagt haben und dass sie im Saarland dem Gesetzentwurf in dieser Position zugestimmt haben, möchte ich nun auf drei weitere Punkte zu sprechen kommen, die sich zurzeit noch aktuell in der Diskussion befinden und bei denen wir in der Tat abwarten müssen, was dabei herauskommt.
Da ist zunächst einmal der Punkt verdachtsunabhängige Kontrollen zu nennen. Es ist richtig, was hier gesagt worden ist. Ich habe auch in meinem Beitrag vorhin allerdings darauf hingewiesen, dass die GdP vor zwei Jahren anderer Auffassung war, nämlich dass hier sehr wohl eine solche Regelung aufgenommen werden sollte. Sie ist davon abgekommen. Das ändert aber nichts daran, dass wir nach wie vor der Auffassung sind, eine solche Regelung auch in das Polizeigesetz aufnehmen zu müssen.
Wie mit anderen Regelungen auch, ich komme später vielleicht noch einmal kurz darauf zu sprechen, haben die anderen Bundesländer mit dieser ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Regelung durchaus beste Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung erzielt. Es geht nicht darum, der Polizei zu ermöglichen, nach Lust und Laune Bürger zu überprüfen, sondern dies zielt eindeutig darauf ab, organisierte Kriminalität in all ihren Facetten zu bekämpfen. Gefahrenorte sind schon bislang durch die Polizei selbst festgelegt worden, wo die Polizei im Sinne verdachtsunabhängiger Kontrollen auch schon kontrollieren konnte. Umso mehr, sage ich, kann man dann auch den Schritt weitergehen und sagen, wir nehmen das in das Polizeigesetz auf.
Im Übrigen lehnt sich diese Regelung auch an die niedersächsische Regelung an. Die Niedersachsen haben ebenfalls die verdachtsunabhängigen Kontrollen in ihrem Gefahrenabwehrgesetz geregelt. Nicht zuletzt orientiert sich der Entwurf des Senators für Inneres an dem Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Ich erspare es Ihnen, es jetzt hier zu zitieren. In jedem Fall hat das Landesverfassungsgericht MecklenburgVorpommern die Kriterien festgelegt, unter denen hier eine solche Regelung auch in ein Polizeigesetz geschrieben werden kann. Von daher wäre, wenn man eine solche Regelung treffen würde, die Verfassungsmäßigkeit durchaus gewährleistet. Meine Damen und Herren, insofern sage ich noch einmal: Warum soll die Polizei nicht auf der Basis konkreter formulierter Regelungen einschreiten können?
Herr Kollege, würden Sie bestätigen können, dass die Polizei heute jederzeit an den Orten, die von Ihnen gern genannt werden, Bahnhofsvorplatz, Flughafen und so weiter, verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen durchführen kann? Können Sie auch bestätigen, dass im Zusammenhang mit einer norddeutschen Aktion in Bremerhaven Bremen sich an einer verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollaktion beteiligt hat zusammen mit dem Zoll, dem BGS und der Bremerhavener Polizei in der Stadtgemeinde Bremerhaven? Können Sie das bestätigen, dass eine Regelungslücke für uns nicht besteht?