Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

Herr Staatsrat, ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer Verschlechterung kommen wird, weil dies ja auch mit erheblichen Kosten, was die Unterbringung von Baggergut betrifft, einhergeht. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass es inzwischen alternative Farbanstriche gibt, die sehr viel weniger umweltschädlich sind. Halten Sie es vor diesem Hintergrund nicht für zu spät, den Zeitpunkt 2003/2008 für das Verbot von solchen Schiffsanstrichen zu nennen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich weiß, dass Farben neuer Art im Test sind und dort sehr erfolgreiche, positive Meldungen kommen. Ich habe trotzdem den Eindruck, dass die Festlegung, ab 2003 keine TBT-haltigen Farbmaterialien mehr zu verwenden und des Jahres 2008 als Grenze für das Vorhandensein dieser Farbanstriche an den Schiffen schon durchaus als Erfolg zu sehen ist. Möglicherweise mag aber die Entwicklung neuer Farbstoffe hier das Ganze noch schneller machen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Schieneninfrastruktur Bremen–Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Mützelburg, Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Beabsichtigt oder prüft die Deutsche Bahn Netz AG den Abbau oder die Stilllegung von Nebengleisen auf der Strecke Bremen–Bremerhaven, um die Unterhaltungskosten zu senken?

Zweitens: Welche Auswirkungen hätten diese Maßnahmen auf eine wünschenswerte Vermehrung im Güterverkehr und auf eine dichtere Zugfolge im Personenverkehr, zum Beispiel durch eine Regionalstadtbahn?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Nach Mitteilung der Deutschen Bahn Netz AG ist nicht beabsichtigt, zwischen Bremen und Bremerhaven Strecken- oder Überholgleise abzubauen oder stillzulegen. Lediglich Nebengleise insbesondere in Bahnhöfen, zum Beispiel Ladegleise, die seit langer Zeit nicht genutzt werden und für die kein Kundeninteresse besteht, werden in geringem Umfang stillgelegt.

Zu Frage zwei: Die Leistungsfähigkeit der Strecke für den Güterverkehr und für eine dichtere Zugfolge im Schienenpersonenverkehr wird nach Erklärung der Deutschen Bahn Netz AG hiervon nicht berührt.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege?

(Abg. M ü t z e l b u r g [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, danke, das ist ja eindeutig!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage lautet: Gen-Analyse als Herkunftsbestimmung? Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Güldner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wurden oder werden im Lande Bremen bei Flüchtlingen Speichelproben zum Zwecke einer DNA-Analyse entnommen?

Zweitens: Wurden diese DNA-Analysen gegebenenfalls zur Bestimmung des Herkunftslandes beziehungsweise der Herkunftsregion von Flüchtlingen angewendet?

Drittens: Wie beurteilt der Senat gegebenenfalls den Versuch, das Herkunftsland beziehungsweise die Herkunftsregion von Menschen per Gen-Analyse zu bestimmen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Böse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Speichelproben zum Zwecke einer DNAAnalyse wurden von den Ausländerbehörden im Lande Bremen bisher nicht veranlasst. Die DNAAnalyse ist jedoch in Zweifelsfällen ein Mittel zum Nachweis beziehungsweise zur Klärung der Identi

tät, zum Beispiel bei der Feststellung enger verwandtschaftlicher Beziehungen im Falle des Familiennachzugs.

In einem Einzelfall, in dem ein Antrag auf Familienasyl gestellt wurde, hat das Verwaltungsgericht Beweis erhoben durch Einholung einer Gen-Analyse zur Klärung verwandtschaftlicher Beziehungen. Ergebnis der Analyse war, dass weder die angebliche Mutter noch eine andere in Frage kommende Frau Mutter des Kindes war.

Die DNA-Analyse wird bei dem in der Frage beschriebenen Personenkreis im Rahmen strafrechtlicher Verfahren eingesetzt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Zu zwei und drei: Für die Bestimmung des Herkunftslandes beziehungsweise der Herkunftsregion eines Flüchtlings ist die DNA-Analyse nach Auffassung des Senats kein geeignetes Mittel.

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Abwanderung bremischer Firmen”. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche genauen Gründe führten zur Abwanderung der Firma Power Innovation Stromversorgungstechnik GmbH in die Stadt Achim?

Zweitens: Wie haben sich BIG/WfG dafür eingesetzt, dass die Firma in Bremen verbleibt?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die Power Innovation Stromversorgungstechnik GmbH, Power Innovation, ist Mieterin im Bremer Innovations- und Technologiezentrum, BITZ. Die Mieter des BITZ werden von der BIA, Bremer Innovations-Agentur, betreut.

Ende 2000 zeigte die Geschäftsführung der Power Innovation Interesse am Erwerb des ehemaligen Photo-Dose-Objektes im Gewerbegebiet Habenhausen. Die Geschäftsführung betonte gegenüber der BIA, nur einen Auszug aus dem BITZ, jedoch keine Aufgabe des Wirtschaftsstandortes Bremen zu beabsichtigen. Power Innovation konnte jedoch bei Bremer Geschäftsbanken keinen über die Finanzierung des Immobilienerwerbs hinaus erforderlichen Betriebsmittelkredit erhalten.

Alternativ hatte sich die Power Innovation auch im Gewerbegebiet Achim um ein Grundstück be

müht. Ein geschäftsführender Gesellschafter ist in Achim wohnhaft. Die dortige Sparkasse war zur Finanzierung des Kaufs und eines Betriebsmittelkredits bereit. Dieser Umstand war für die Entscheidung des Unternehmens, sich in Achim anzusiedeln, ausschlaggebend.

Es bleibt festzuhalten, dass weniger die Attraktivität der beiden Standorte und der angebotenen Gewerbeflächen als vielmehr die Finanzierungsbereitschaft der ansässigen Banken die Entscheidung der Geschäftsführung bestimmte.

Zu zwei: Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse an der Power Innovation ist eine Förderung des Unternehmens als KMU ausgeschlossen. Das Unternehmen hat auch keinen Antrag auf Förderung gestellt. Die BIG-Gruppe wurde auch nicht in die weiteren Pläne des Unternehmens eingeweiht. Vor diesem Hintergrund war ein vermittelndes Eingreifen der BIG-Gruppe zwischen dem Unternehmen und den Geschäftsbanken offensichtlich nicht erwünscht.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe noch eine Zusatzfrage. Gibt es denn systematische Maßnahmen für die Bestandspflege von bremischen Firmen? Wir hatten ja in den vergangenen Jahren doch eine große Zahl an Abwanderung. Ich denke an Trasco, Edeka und so weiter.

Bitte, Herr Staatsrat!

Diese systematische Bestandspflege gibt es. Sie ist natürlich nicht flächendeckend bei jedem Unternehmen, sage ich einmal, aktuell möglich. In besonderer Form findet diese Bestandspflege natürlich in Einrichtungen wie dem BITZ statt, da ist Ihnen ja auch mitgeteilt worden, dass hier der Kontakt zwischen dem Leiter des Technologiezentrums und dem Unternehmen bestanden hat und man von Veränderungsabsichten wusste, hier das Unternehmen auch betreut hat und ihm einen neuen Standort mit vorhandenem Gebäude angeboten hat.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Dr. Sieling!

Herr Staatsrat, sind Sie denn zufrieden damit, dass die BIG-Gruppe oder die BIA nicht von sich aus auf das Unternehmen zugegangen ist, nachdem man ja wusste, dass das Unternehmen etwas sucht?

Bitte, Herr Staatsrat!

Man ist doch auf das Unternehmen zugegangen. Von Seiten des BITZ, der Ge