schäftsführung des BITZ, hat man dieses Unternehmen, im BITZ ansässig, doch betreut und sich um das Unternehmen gekümmert. Man wusste um die Absicht, man hatte einen Standort gefunden im Gewerbegebiet Habenhausen. Wenn sich das Unternehmen parallel um andere Standorte bemüht und darüber die BIG nicht informiert, dann sind wir relativ machtlos. Mit dem Ergebnis kann man natürlich nicht zufrieden sein.
Das Letzte teile ich. Nur, wenn man im Gespräch mit einem Unternehmen ist, dann ist man im Prinzip darüber informiert, was dieses vorhat. Sie hatten aber die Aussage, dass die Sparkasse nicht finanzieren wollte. Jetzt haben wir ja die Bremer Aufbau-Bank zum Beispiel gegründet, und in Bremen gibt es andere Banken. Gab es nicht andere Möglichkeiten, da auf der Finanzierungsseite tätig zu werden, und welche Bemühungen sind unternommen worden? Das ist das ja Entscheidende.
Das sind Dinge, die uns nicht bekannt waren, die wir jetzt im Nachhinein herausgefunden haben, dass diese Veränderung, diese Umsiedlung des Unternehmens in das Gewerbegebiet Habenhausen an der Finanzierung gescheitert ist. Wenn uns das nicht bekannt ist, können wir nicht handeln. Wenn das Unternehmen einen anderen Standort parallel außerhalb Bremen sucht, wir darüber nichts wissen, können wir nicht handeln! Ich sage noch, ein wesentlicher Aspekt war eben, dass einer der Geschäftsführer in Achim wohnhaft ist.
Stimmen Sie mir denn zu, dass für eine ordentliche Bestandspflege, die wir auch mit der Gründung der BIG eigentlich in dem Zusammenhang vorhatten, die Informationslage eigentlich besser sein sollte und man sich eher die Informationen holen sollte für die Zukunft?
Nein, für diesen Fall muss ich das deutlich zurückweisen, weil eine Informationslage gegeben war, aber eine perfekte Information, wenn das Unternehmen uns seine alternativen Vorstellungen nicht mitteilt, eben nicht möglich ist, dann sind wir am Ende unserer Möglichkeiten. Ich betone auch noch einmal, weil Sie auf die BAB abstellten, dass hier eine Förderung als kleines und mittleres Unternehmen nicht möglich war, dass also
Herr Staatsrat, könnten Sie uns denn einmal die Zahlen mitteilen, vielleicht in den Wirtschaftsförderungsausschüssen, wie viel Unternehmen von 1985 bis 2000 in der Entwicklung jeweils in das Umland abgewandert sind?
Wir werden uns darum bemühen. Das wird schwierig, weil darüber keine Statistiken offiziell geführt werden. Wir haben aber gewisse Informationen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die vorgesehenen Biotopkartierungen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Imhoff, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Biotopkartierungen führt der Senat derzeit in welchen Bereichen, insbesondere auf den Grundstücken Naturschutzgebiet Westliches Hollerland, Leher Feld, Hemelinger, Arberger, Mahndorfer Marsch und Osterholzer Feldmark, und zu welchem Zweck durch?
Zweitens: Aus welchem Grund lässt der Senat diese Biotopkartierungen im Jahr 2001 durchführen, und auf welcher Rechtsgrundlage hat der Senat die Biotopkartierungen angewiesen?
Im Naturschutzgebiet Westliches Hollerland werden derzeit Brutvögel und Vegetation beziehungsweise Flora des Grünlandes kartiert. In der Arberger und Mahndorfer Marsch werden in diesem Jahr voraussichtlich Brut- und Rastvögel-, Libellen-, Heuschrecken- und eine Biotopkartierung durchgeführt. In der Osterholzer Feldmark werden derzeit keine Kartierungen durchgeführt.
land, Naturschutzgebiet Borgfelder Wümmewiesen, Oberneulander Feldmark, Ochtumniederung, Niedervieland – Teilbereiche –, Werderland, Bremerhaven-Weddewarden mit nördlich angrenzenden niedersächsischen Flächen und auf den CT-III-Kompensationsflächen im Bereich Luneplate/Tegeler Plate in Niedersachsen. Je nach Bereich und Untersuchungszweck werden hier Biotoptypen, Vegetation, vegetationskundliche Dauerflächen, Brutvögel, Rastvögel, Amphibien, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Laufkäfer, Spinnen, Blattkäfer, terrestrische Wirbellose, Makrozoobenthos, aquatische Wirbellose und/oder Fische kartiert.
Die Durchführung der Kartierungen hat folgenden Zweck und ist in diesem Jahr aus folgenden Gründen notwendig:
Die Brutvogelkartierung im Naturschutzgebiet Hollerland ist eingebunden in eine dreijährige Beweissicherung zur Inbetriebnahme des Mittelwellensenders von Radio Bremen in Oberneuland gemeinsam mit Kartierungen im Oberblockland, im Naturschutzgebiet Borgfelder Wümmewiesen und Ochtumniederung/Brokhuchting. Die vegetationskundliche/floristische Kartierung und die Makrozoobenthos-Erfassung im Hollerland ist für das Schutzgebietsmanagement notwendig, da die vorliegenden Daten veraltet sind.
Die voraussichtlich stattfindenden Kartierungen in der Arberger und Mahndorfer Marsch wie auch ein Großteil der übrigen Kartierungen stehen im Zusammenhang mit hier geplanten Gewerbe-, Hafen- und Wohngebieten und sind Voraussetzung für die Ermittlung der durch die Planungen hervorgerufenen Eingriffe und eine daraus abgeleitete Kompensationskonzeption im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. Eine Zurückstellung würde Verfahrensverzögerungen für die Gewerbe-, Hafen- und Wohngebietsentwicklung um mindestens ein Jahr bedeuten, weil ein großer Teil der Untersuchungen jahreszeitlich abhängig ist.
Ein Teil der Kartierungen ist darüber hinaus notwendig als fachliche Grundlage für die Berichtspflichten nach europäischem Naturschutzrecht, für die Durchführung des Extensivierungsprogramms sowie zur Begleitung der Umsetzung und zur Beurteilung des angestrebten Ausgleichszustandes der Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den jeweiligen Bereichen.
Rechtsgrundlage für die Untersuchungen ist Paragraph 47 in Verbindung mit Paragraph 1 des Bremischen Naturschutzgesetzes. Die in Paragraph 1 genannten Ziele zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft können nur beurteilt werden, wenn ausreichende biologische Daten über den Zustand von Natur und Landschaft vorliegen.
Rechtsgrundlage ist weiterhin die europäische Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie, Artikel 11,
nach der der Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten zu überwachen ist. Rechtsgrundlage ist darüber hinaus Paragraph 11 des Bremischen Naturschutzgesetzes, wonach Eingriffe in Natur und Landschaft zu bestimmen und auszugleichen sind. Zur Beurteilung des Eingriffsumfangs und des Kompensationserfolges sind entsprechende Kartierungen notwendig. Dies gilt analog für Bauleitpläne gemäß Paragraph 1 a Baugesetzbuch. Rechtliche Grundlage von Erfolgs-/Funktionskontrollen sind in der Regel wasser-, abfall- oder eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe noch eine Zusatzfrage! Frau Senatorin, es gibt ja schon ein Konzept für die Ausgleichsmaßnahmen für die Arberger und Mahndorfer Marsch. Ist diese Konzeption einfach nur Pi mal Daumen gemacht worden, da muss es doch schon Kartierungen geben, oder warum wird dort erst nachkartiert?
Nein, wir haben in verschiedenen Verfahren einen überschlägigen Eindruck, aber um wirklich gezielt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen, muss man es auch sozusagen gerichtsfest machen und auch eine eindeutige und klare Kartierung haben.
Frau Senatorin, würden Sie mir Recht geben, wenn ich sagen würde, in Bremen haben wir jetzt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine große Kartierung vorgenommen, also viel Kartierung vorgenommen, und haben in diesem Verhältnis auch zu anderen Bundesländern eine extrem hohe Ausweisung von Schutzgebieten?
Dem Letzteren kann ich nicht zustimmen, aber es ist richtig, dass wir in Bremen einen sehr guten Kartierungsstand haben.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Fortsetzung des Projektes ‚Mama lernt Deutsch’”. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wie beurteilt der Senat das in Bremen und Bremerhaven angelaufene Projekt „Mama lernt Deutsch”, das Müttern von Grundschulkindern am Lernort Schule einen kostenlosen Sprachunterricht ermöglicht?