Protokoll der Sitzung vom 20.06.2001

Im Falle der Tarifauseinandersetzungen zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

der Gewerkschaft ÖTV, jetzt ver.di, müssen die Grundsätze genauso gelten wie bei Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder und Gewerkschaften auf der anderen Seite. Ich kenne keinen Fall, in dem der Bundestag in solche Tarifverhandlungsrunden eingegriffen hätte. Als Beispiel will ich eine Petition von Angestellten im Abschiebehaftdienst nennen. Da wurde für Beamte in diesen Einrichtungen vor Jahren festgelegt, dass sie eine Zulage bekommen. Für Angestellte, die in der gleichen Einrichtung Dienst versehen, ist die Zulage noch nicht im BAT geregelt, weil öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften sich in Tarifverhandlungen bis heute nicht geeinigt haben. Deswegen erhalten Angestellte in Abschiebehaftanstalten diese Zulage nach wie vor nicht. Kein Parlament hätte sich allerdings deswegen über Debatten und Anträge dort eingemischt, und die Tarifparteien hätten sie mit Sicherheit auch nicht beeinflussen wollen und können. Deshalb, meine Damen und Herren, ist der Antrag der Grünen untauglich, diese Tarifverhandlungen für Reinigungskräfte in Bremen zu beeinflussen. Im Übrigen bin ich der festen Überzeugung, dass die Gewerkschaftsseite mit den ihr garantierten Instrumentarien durchaus in der Lage ist, ihre Standpunkte nachhaltig zu vertreten, und irgendwo, so wie in der gesamten Tarifgeschichte Deutschlands, werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auch einigen. Die Kollegin Wiedemeyer hat es eben gesagt, und auch ich bin darüber informiert, dass die Gespräche wieder aufgenommen worden sind. Ich hoffe natürlich, dass sie möglichst schnell in positivem Sinne zum Abschluss kommen. Dass also die öffentliche Innenreinigung sozialverträglich sukzessive an Private vergeben oder eine Privatisierung durchgeführt wird, ist einerseits hinnehmbar und andererseits unter Berücksichtigung des Sanierungsziels in Bremen geboten. Die Frage, welche Variante der möglichen Privatisierungsmaßnahmen gewählt wird, ist nachrangig. Primär geht es darum, eine wesentlich kostengünstigere private Regelung zu treffen. Dass die Privatlösung kostengünstig ist, daran, meine Damen und Herren, habe ich nach allen mir vorliegenden Kostenrechnungen keinen Zweifel. Meine Damen und Herren, alle außerhalb des öffentlichen Dienstes eingesetzten Kräfte unterliegen nicht den Beurteilungen der sozialen tariflichen Regelungen für den Reinigungsdienst, dem KAV, sondern den dann dafür vorgesehenen Tarifpartnern. Jedenfalls sind private Reinigungskräfte weder ohne vertretungsrechtlichen Schutz, denn da gilt das Betriebsverfassungsgesetz, noch gar ohne gewerkschaftlichen Schutz. Soweit ich weiß, vertritt ver.di nicht nur im öffentlichen Dienst Beschäftigte. Meine Damen und Herren, ich hätte mir im Übrigen gewünscht, dass Reinigungskräfte, wie es vor Jahren im Rahmen von Einsparungen gemacht wor

den ist, in andere Funktionen und Bereiche des öffentlichen Dienstes überführt worden wären, zum Beispiel zur Verkehrsüberwachung, wo sie gebraucht worden wären und sich finanziell noch verbessert hätten. Dann hätten wir diese Situation im Reinigungsbereich auch bis heute schon wesentlich entkrampft. Da ich gerade von Bezahlung rede: Richtig ist, dass es sich hier um unterste Lohngruppen im öffentlichen Dienst handelt, aber nicht richtig ist, dass es hier um am Existenzminimum knabbernde Beschäftigte geht. Außerdem ist es nicht so, dass alle Beschäftigten im jetzigen öffentlichen Reinigungsdienst ihren Lebensunterhalt allein aus diesem Beschäftigungsverhältnis bestreiten. Eine große Zahl verdient zum Familieneinkommen dazu. Viele sind auch unterfordert, weil sie zum Teil qualifizierte Berufe hatten, bevor sie in den Reinigungsdienst des öffentlichen Dienstes gingen. Insofern muss man sicher auch die von Gewerkschaften festgestellte soziale Härte relativieren. Meine Damen und Herren, auch die Frage, ob bestimmte Bereiche weiter durch öffentliche Beschäftigte gereinigt werden müssten, reduziert sich meines Erachtens, wenn überhaupt, auf sensible, sicherheitsrelevante Bereiche. Alles in allem ist es Sache der Tarifpartner, Auslaufmodell, Hamburg-Modell oder eine andere Regelung zu treffen. In jedem Fall sollte das Ergebnis lauten: Entsprechend der Sanierungszwänge wird eingespart. Die Eigenreinigung ist deutlich teurer als die Fremdreinigung. Meine Damen und Herren, es ist mir auch nicht erklärlich, warum die Gewerkschaft nicht bereit ist, das so genannte Hamburger Modell auch nur zu diskutieren, und es als nicht verhandelbar ansieht. Hamburg ist kein Sanierungsfall wie Bremen, hat aber dennoch im Reinigungsbereich mit Zustimmung der ÖTV gespart. Bremen ist Sanierungsland und ist deswegen veranlasst, Gleiches zu tun. Zu Ihrer Kenntnis nenne ich kurz die Inhalte aus Hamburg. Es hat zum Ziel, erstens bei Veränderung der Reinigungsbedingungen, zum Beispiel Reinigungsrichtwerte, im Übrigen die Besitz- und Rechtsstände der in Hamburg im öffentlichen Dienst beschäftigten Raumpflegerinnen abzusichern, zweitens mit der dort gegründeten Eigenreinigungs-GmbH die Möglichkeit zu eröffnen, neues Reinigungspersonal zu wettbewerbsfähigen Tarifen auf sozialversicherungspflichtiger Basis einzustellen, drittens weiterhin eine Eigenreinigung auf privatrechtlicher Basis über eine Eigengesellschaft abzusichern. Dies ist in Hamburg tarifrechtlich abgesichert, also mit Zustimmung der Arbeitnehmerseite. In Bremen ist das unvorstellbar für die Arbeitnehmerseite? Ich frage das!

(Glocke)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte sehr!

Herr Kollege Herderhorst, Sie können uns doch bestätigen, dass ich Sie richtig verstanden habe, dass Hamburg die gesamte Eigenreinigung in öffentlicher Hand belässt?

Ja, die haben eine privatrechtlich geregelte – –.

(Abg. M ü t z e l b u r g [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, eine privatrechtliche Form, die in öffentlichem Eigentum ist!)

Ja, und dies steht auch in Bremen unter anderem zur Disposition. Diese Regelung muss erst noch getroffen werden. In jedem Fall ist sie aber privatrechtlich, und das ist das Ziel!

Darüber hinaus hat der Senat noch einmal betont, dass keinen Reinigungskräften im Land Bremen gekündigt wird sowie alle Besitz- und Rechtsstände gesichert bleiben. Insofern sehe ich hier eine eindeutig sozialverträgliche Regelung, die den Beschäftigten Sicherheit gibt und vom Senat so eindeutig bestätigt ist.

Meine Damen und Herren, ich meine, dass der KAV, also der Kommunale Arbeitgeberverband, keine Eckpunkte in seinen Verhandlungsvorschlägen erkennen lässt, die als unseriös und fernab der Realität zu bezeichnen wären, denn die Angebote lauten: „In einem Folgetarifvertrag zur Innenreinigung – Auslaufmodell – können aus Sicht des KAV Vereinbarungen zu den Regelungsbereichen Reinigungsrichtwerte einschließlich Abschlägen für leistungsgeminderte Reinigungskräfte, Jahresarbeitszeit, grundsätzliche Sozialversicherungspflicht bei Einsatz von Reinigungskräften Dritter einschließlich Vorgaben zur Einhaltung der arbeitstarifrechtlichen Vorschriften sowie der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend dem Hamburger Modell, Öffnungsklauseln für betriebliche Vereinbarungen und verbesserte Ausstattung der Reinigungsdienste geschlossen werden.“

Ich will Ihnen das Weitere hier ersparen. Ich glaube aber, das macht eindeutig klar, dass es sich hier um Zielsetzungen der Arbeitgeber handelt, die durchaus nicht nur sozialverträglich sind, sondern Regelungen treffen, wie sie in anderen Bundesländern ebenso getroffen worden sind.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, dass ich mit Interesse den „Weser-Report“ vom 20. Mai gelesen habe, der da titelte: „DGB zahlt deutlich weniger! Gewerkschaftsputzfrauen sind schlechter gestellt als ihre staatlichen Kolleginnen. Während im öffentlichen

Dienst an Reinigungskräfte bis zu 20,80 DM die Stunde gezahlt wird, erhalten Gewerkschaftsraumpfleger maximal 16,50 DM. Die SPD gar zahlt zum privaten Tarif nur 14,80 DM für die Reinigung ihrer Räume.“ Soweit dieser Artikel!

Da stellt sich mir natürlich die Frage der Glaubwürdigkeit in der Argumentation nach dem Motto: Die öffentliche Hand muss und kann nicht, die Gewerkschaften können, aber wollen nicht so viel zahlen.

In dem gleichen Artikel wird auch auf die SPDGrößen Albers und Grotheer verwiesen, die erklärt haben, ich zitiere: „Der Senat dürfe die Sparpolitik nicht auf dem Rücken der kleinen Leute austragen.“ Dazu merke ich erstens an, dass die SPD dann voranmarschieren und bei entsprechender Bezahlung eigene Reinigungskräfte beschäftigen sollte. Zweitens: kleine Leute als Reinigungskräfte! Zu dieser Feststellung, die im Übrigen wohl Geringverdienende meint, müsste man tatsächlich sämtliche Einkommensverhältnisse aller Reinigungskräfte betrachten. Ich glaube, das Ergebnis wäre überraschend! Drittens: Auch Herrn Grotheer und Herrn Albers ist hoffentlich nicht entgangen, dass wir in Bremen Haushaltsnotlage haben, sanieren und deshalb einsparen müssen, hier allerdings sozialverträglich.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Antrag mit der DrucksachenNummer 15/700 „Endlich Tarifvertrag für Reinigungskräfte im öffentlichen Dienst abschließen“ kann ich namens der Deutschen Volksunion uneingeschränkt unterstützen.

Meine Damen und Herren, es ist dringend erforderlich, dass unverzüglich die Tarifverhandlungen für die Reinigungskräfte im öffentlichen Dienst endlich abgeschlossen werden. Ich sage hier ganz klar und deutlich: Der Senat darf sich als Arbeitgeber nicht schäbig aus einer politischen und sozialen Verantwortung herausstehlen. Er darf einfach nicht länger auf der von ihm angestrebten Lohnsenkung bestehen. Dazu ist es aber erforderlich, dass sich der Senat mit der Gewerkschaft unverzüglich zusammensetzt und sich über eine zukunftsorientierte Perspektive für die Innenreinigung im öffentlichen Dienst im Sinne der Reinigungskräfte sozialverträglich einigt, das heißt, endlich einen Tarifvertrag für Reinigungskräfte im öffentlichen Dienst abschließt! Ich fordere den Senat auf, endlich effektiv zum Wohle der Reinigungskräfte zu handeln und nicht, wie so oft, hier mit beschönigenden Sonntags- und Schaufensterreden herumzueiern! Das haben die Beschäftigten in ihrer Zukunftsangst wahrlich nicht verdient. So geht man mit Menschen auch nicht um!

Meine Damen und Herren, Sie wollen wieder einmal, und Sie werden es auch, Ihre unerträglichen unsozialen Kürzungen auf dem Rücken und zu Lasten von ohnehin schon wenig verdienenden Menschen skrupellos durchsetzen. Sie verlangen wieder einmal von denjenigen Bürgern, ihre Gürtel noch enger zu schnallen, die dank Ihrer unsozialen Politik sowieso kaum mehr Luft haben, dass sie atmen können, während Sie hier dick gepolstert in Hosenträgern sitzen.

(Unruhe)

So geht das nicht! Das nennen Sie am Ende eine gerechte Sozialpolitik. Schämen sollten Sie sich! Aber auf eine solche unsoziale Politik, und zwar nur auf Kosten und zu Lasten des so genannten kleinen Mannes, kann der Bürger getrost verzichten.

Im Juni wurde mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven ein Tarifvertrag abgeschlossen, der unter anderem beinhaltet, erstens dass organisatorische Veränderungen in der Gebäudereinigung nicht zu Kündigungen oder zur Überführung der von diesen Maßnahmen betroffenen Arbeiterinnen auf andere Arbeitgeber im Wege des Betriebsübergangs führen dürfen, zweitens, dass der Anteil der eigengereinigten Flächen 60 Prozent der Gesamtreinigungsfläche nicht unterschreiten darf, drittens, dass bei einer Fremdvergabe von Reinigung die privaten Reinigungsfirmen nur Kräfte einsetzen dürfen, die uneingeschränkt der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Das ist erst einmal Fakt, und nun kommt das Aber! Dieser Tarifvertrag ist im Juli 1999 vom KAV auf Beschluss des Senats und des Magistrats hin ohne Begründung zum Ablauf des 31. Dezember 1999 gekündigt worden, und das, obwohl die Gewerkschaft dem Senat schon im November 1998 ein Verhandlungsangebot unterbreitet hat. Selbstverständlich blieb eine korrekte Antwort aus. Stattdessen aber wird vom Senat lapidar und ohne nachzudenken von einer unverantwortlichen Privatisierung gesprochen, selbstverständlich wie immer zu Lasten und auf Kosten der ohnehin schon am wenigsten verdienenden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Das ist an Niedertracht nicht mehr zu überbieten! Sie wissen doch ganz genau, dass die privaten Reinigungsfirmen zum größten Teil ihre Mitarbeiter auf 630-DM-Basis beschäftigen.

Meine Damen und Herren, der Senat geht unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten von einer Differenz von zirka 40 Prozent zwischen den Kosten der Eigenreinigung und den Kosten von Fremdreinigung aus. Ihre Berechnungen stimmen aber hinten und vorn nicht! Sie gehen in Ihren Kostenrechnungen von Bruttostundenlöhnen bei der Eigenreinigung und bei der Fremdreinigung aus. Sie vergessen dabei aber, dass bei der Beauftragung von Privatfirmen zusätzlich Mehrwertsteuer zu zahlen ist und

dass der Unternehmergewinn ebenfalls aus Steuergeldern zu finanzieren ist, und dazu kommen natürlich noch weitere Kosten für die Vergabe, Überwachung und so weiter, so dass Sie dann am Ende einer realistischen, und ich betone, realistischen, und korrekten Berechnung nur eine Differenz von weniger als zehn Prozent haben werden. Zehn Prozent!

Dazu kommt noch, dass selbstverständlich die Reinigungskräfte bei dem niedrigen Verdienst häufig zusätzlich Sozialhilfe beantragen müssen, weil das geringe Einkommen zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel ist. Selbstverständlich muss dann diese zusätzliche finanzielle Sozialbelastung wiederum aus Haushaltsmitteln aufgebracht werden, so dass wahrscheinlich dadurch die restliche Differenz von zehn Prozent aufgebraucht ist.

Wie Sie sehen, lohnt sich in diesem Bereich eine Privatisierung wirklich nicht, ganz im Gegenteil! Die Deutsche Volksunion steht jedenfalls zu 100 Prozent zu den berechtigten Forderungen der von Ihnen so schamlos betrogenen Reinigungskräfte! – Ich bedanke mich!

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, eines kann man feststellen: Wenn hier etwas unerträglich ist und absolut nicht benötigt wird, dann sind das solche Redebeiträge und eine solche Unterstützung der Beschäftigten!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

Auf diese populistische Art und Weise hier Ängste zu schüren bei diesen Beschäftigten, denke ich, ist an Unverschämtheit nicht zu überbieten!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen, das habe ich vorhin leider vergessen, und ich glaube, dass ich hier sicherlich für alle demokratischen Vertreter im Haus spreche: Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir auch in diesem Bereich der Innenreinigung, wie in allen anderen Bereichen, wo wir Privatisierung, Ausgliederung und Eigenbetriebsgründungen vorgenommen haben, davon ausgehen, dass es am Ende der Verhandlungen eine Besitzstandswahrung für alle Beschäftigten, die es dort gibt, geben wird. Das wäre auch ein Novum, wenn dem nicht so wäre. Von daher finde ich es unverantwortlich, wenn durch solche Redebeiträge ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

und Falschmeldungen auch in der Presse bei diesen Beschäftigten Ängste geschürt werden!

(Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

Diese armen Frauen haben teilweise wirklich Befürchtungen gehabt, dass ihnen auf einmal von dem Geld, das sie verdienen, auch noch etwas weggenommen wird! Das, denke ich, will hier keiner,

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Sie verraten die Leute!)

und das will auch nicht der Senat. Sie halten am besten einmal Ihre Klappe!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Abg. T i t t m a n n [DVU]: Sie können die Wahr- heit nicht ab!)

Als Nächster hat das Wort Herr Bürgermeister Perschau.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass der Dringlichkeitsantrag der Grünen in ganz eindrucksvoller Weise zeigt, wie Parteien durch gezielte Falschinformationen offensichtlich von der Gewerkschaft genutzt werden, um auf Tarifverhandlungen Einfluss zu nehmen.

Es ist hier von mehreren Rednern darauf verwiesen worden, dass wir eine Tarifautonomie haben, und ich denke, es macht wenig Sinn, sich immer nur daran zu erinnern, wenn andere – –.

(Zuruf der Abg. Frau L i n n e r t [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Nein, das Parlament darf eine Meinung dazu haben, aber das Parlament ist, denke ich, nicht sehr gut beraten, unmittelbar Druck auf Tarifverhandlungen und die Tarifautonomie auszuüben!

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Irgendwann doch!)

Diese Meinung lassen Sie mich schon einmal getrost sagen.

(Beifall bei der CDU)