Protokoll der Sitzung vom 20.06.2001

Das Wort erhält der Abgeordnete Pietrzok.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat hat jetzt eine veränderte Beschlussfassung vorgelegt, und die Abschaffung des Landespflegegeldgesetzes ist damit vom Tisch.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Sozialsenatorin und SPD-Fraktion haben am Wochenende mit den Vertretern von Blinden, Sehbehinderten und Schwerstbehinderten einen Kompromiss ausgehandelt, der jetzt in genau dieser Fassung, wie er dann vom Senat eingereicht wurde, auch be

schlossen werden soll. Dass er so beschlossen werden soll, ist von den Koalitionären vereinbart worden. Der Inhalt dieses Kompromisses ist, das Landespflegegeldgesetz soll in seiner Substanz erhalten bleiben. Es wird eine Leistungseinschränkung um 100 DM auf dann 650 DM geben. Wir werden im Hinblick auf die Empfänger von Sozialleistungen in Einrichtungen eine fünfzigprozentige Anrechnungspraxis in Zukunft festschreiben, und wir werden das Landespflegegeldgesetz zukünftig mit den Steigerungsraten verknüpfen, wie wir sie bei den Sozialleistungen oder in der Rente haben.

Der Vorteil, der sich dabei aus haushaltspolitischer Sicht ergibt, ist, dass wir nunmehr über die Einsparungen, durch die Minderungen auf der einen Seite und das Akzeptieren der Anrechnungspraxis auf der anderen Seite Haushaltsrisiken für die nächsten zwei Jahre, die immerhin im Raum gestanden haben, beseitigt haben. Um es deutlich zu sagen, dies ist in erster Linie ein solidarischer Akt, der den Blindenverbänden gutzuschreiben ist, die diesen Schritt aus Solidarität mit den Schwerbehinderten gegangen sind, um ihre Solidarität auch durch Taten zu unterstreichen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Dafür noch einmal Dank an die Vertreter der Blinden und Sehbehinderten! Ich finde, dass sie da sehr vernünftig und sehr verantwortlich gehandelt haben und uns dabei eine Möglichkeit gegeben haben, aus dieser sehr schwierigen politischen Situation einen vernünftigen Ausweg zu finden.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich möchte allerdings Kritik an der CDU insofern äußern, als ich es nicht für klug halte, im Hinblick auf die Auseinandersetzung um das Landespflegegeldgesetz nun mit einer Forderung nach einem Blindengeld in die Offensive zu gehen und dabei unberücksichtigt zu lassen, welche inhaltlichen Diskussionen in den vergangenen Monaten eine Rolle gespielt haben. Das hätte meiner Meinung nach eine Art Spaltung hervorgerufen im Hinblick auf die, die sehr stark zusammengestanden haben, um das Landespflegegeld in der Substanz zu erhalten.

(Beifall bei der SPD)

Die Form, wie der Koalitionspartner agiert hat, muss als tiefer Einschnitt innerhalb der Koalition gewertet werden, und er wird uns weiterhin gegenwärtig sein.

Herr Eckhoff, eine Kurskorrektur muss jederzeit innerhalb einer Koalition möglich sein, da stimme ich Ihnen zu. Natürlich muss sich eine Koalition zu jedem Zeitpunkt im Hinblick auf die Inhalte neu beraten und zu neuen Erkenntnissen kommen kön

nen. Wenn man aber auf der Suche nach anderen Wegen ist, dann, glaube ich, gibt es immer noch vernünftige und unvernünftige Wege, wie man dabei mit dem Koalitionspartner umgehen kann. Ich finde, Sie haben hier den unvernünftigeren Weg gewählt.

(Beifall bei der SPD)

Der Kern der Auseinandersetzung bestand ja wochen- und monatelang darin, dass es um eine Abschaffung des Landespflegegeldgesetzes ging. Die SPD-Fraktion hat sich in der Frage auch so positioniert, dass sie in der Deputation deutlich gemacht hat, eine Abschaffung sei durchaus möglich. Die Frage ist, wie es dazu gekommen ist, dass die SPDFraktion sich so positioniert hat, und das ist meiner Meinung nach nur zu erklären, wenn man sich noch einmal die Diskussion um das Landespflegegeldgesetz der vergangenen zehn Jahre vergegenwärtigt.

(Glocke)

Herr Pietrzok, ich unterbreche ungern, aber ist es dem Haus recht, wenn wir zwei Gebärdendolmetscher hinzuziehen?

Ja, gern! Das würde ich doch unterstreichen. Natürlich!

Der erste Grund für uns, in Erwägung zu ziehen, einer Streichung zustimmen zu können, war die Frage, ob die Leistungen damit gänzlich abgeschafft worden wären, und das sind sie definitiv nicht. Das Bundessozialhilfegesetz hat über die Blindenhilfe eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung, die in ihrer Funktion ähnlich ist wie das Landespflegegeldgesetz, die in ihrer Summe sogar höher ist als das Landespflegegeldgesetz. Der Unterschied ist aber, dass einer Leistungserbringung eine einkommens- und vermögensabhängige Überprüfung vorgelagert ist. Das war für uns ein Argument, über die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz nachzudenken.

Das Landespflegegeld ist eine Besonderheit im Bundesvergleich. In allen anderen Bundesländern haben wir ein spezielles Gesetz für die Blinden. Bremen hat damals bewusst Schwerstbehinderte und Blinde als Anspruchberechtigte definiert. Diese Besonderheit des Gesetzes spielte in Bremen eine wichtige Rolle in der Debatte. Kürzungsvorgaben bei den Sozialleistungen standen im Widerspruch zu zusätzlichen Haushaltsrisiken, die sich aus der umstrittenen Anrechnungspraxis der Verwaltung ergaben. Initiiert wurde das Gesetz dann wegen der befürchteten Risiken von mehreren Millionen Mark. Gerichtsurteile, die im Kern die Verwaltungspraxis bestätigten, reduzierten dann diese Befürchtungen erstmals auf Haushaltrisiken, die sich dann „nur noch“ ungefähr auf eine Million DM beschränken. Diese Zusammenhänge sind ein wichtiger Grund

dafür, warum wir überhaupt in diese Auseinandersetzung eingetreten sind, weil die Frage der Haushaltsrisiken da eine ganz große Bedeutung für das Sozialressort insgesamt hatte.

Ein weiterer gewichtiger Punkt ist, dass die Abschaffung zunächst in den Vorlagen kurzfristig haushaltswirksam geworden wäre. Erst die von den Sozialdeputierten eingeforderten Bestandsschutzregelungen garantierten zumindest für die derzeitigen Bezieher des Landespflegegeldgesetzes eine Verlässlichkeit. Die Folge war allerdings auch, dass sich konkrete Einsparsummen für die nächsten Jahre nicht mehr beziffern ließen, weil die, die dann als Anspruchssteller gekommen wären, einfach noch nicht da sind. Es wäre dann nur noch um Neuerblindete gegangen. Deren Zahl und Einkommenssituation kann zum jetzigen Stand einfach nicht prognostiziert werden, geschweige denn in der ganzen Gemengelage, die wir da hatten. Gerade weil wir einkommensunabhängige Zahlungen nach dem Landespflegegeldgesetz haben, ist es ja so, dass wir über die Einkommenssituation keine Aussagen machen können.

Diese Debatte um das Landespflegegeld erhielt plötzlich eine deutliche Beschleunigung, weil sie in die Debatte um den Haushaltskontrakt des Sozialressorts geraten ist. Dieser Kontrakt sichert entscheidende Politikfelder, auch für die Sozialdemokratie entscheidende Politikfelder, die Kindertagesbetreuung, die Jugendförderung, aber auch die Neuorganisation der sozialen Dienste. Deswegen stimmte die Deputation vorbehaltlich einer parlamentarischen Anhörung zu. Diese Anhörung sollte dann durch den Petitionsausschuss durchgeführt werden. Am Ende hat es nicht geklappt mit dieser Anhörung im Petitionsausschuss, obwohl ich mir sehr viel Mühe gegeben und mich auch persönlich sehr stark eingebracht habe, um ein solches Zustandekommen noch zu gewährleisten.

Die Behinderten und die Blinden hatten aus verschiedenen Gründen deutliche Vorbehalte gegen eine solche Sitzung im Petitionsausschuss. Ich denke aber, als ein entscheidender Grund kann gelten, dass die Teilnahme an einer solchen Sitzung der parlamentarischen Anhörung eine Legitimation verliehen hätte im Hinblick auf die Gesetzgebung. Genau diese Legitimation wollten sie verweigern. Sie bemängelten insgesamt sehr ein Entgegenkommen, und deswegen sind wir als Sozialdemokratie noch einmal aktiv geworden. Wir als SPD führten weitere Gespräche. Der Fraktionsvorsitzende hat sich dabei eingebracht. Wir haben in verschiedenen Parteigremien darüber diskutiert. Wir haben Bundesvertreter von Sehbehinderten- und Blindenverbänden hier gehabt. Die Sozialsenatorin hat sich sehr stark in diese Diskussionen eingebracht, und auch die Verwaltung wurde in diesen Diskussionen immer wieder eingebunden.

Es war viel Mühe, um einen Abriss der Kommunikation mit den Blinden, den Sehbehinderten und den Schwerstbehinderten zu vermeiden. Man muss es offen sagen, der Vorstoß, der dann aus der CDU am vergangenen Wochenende gekommen ist, hat Spielräume eröffnet. Die haben dann die Sozialsenatorin und die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Blinden und Schwerbehinderten genutzt, und jetzt haben wir eine Einigung vorliegen. Mittel- und langfristig werden sich Minderausgaben nun nicht reduzieren lassen. Das Landespflegegeldgesetz gilt weiter. Die prognostizierten Einsparungen aus diesem Bereich in der mittelfristigen Finanzplanung werden sich nicht darstellen lassen. Hier dann auch meine Aufforderung an die CDU: Wenn Sie einen Beitrag dazu leisten, dass wir in diesem Bereich die Leistung aufrechterhalten, also diese Einsparung nicht erbringen können, machen Sie auch aus Ihrer Politik konkrete Schritte! Sorgen Sie dafür, dass das finanzpolitisch berücksichtigt wird, dass dieser Teil der Leistung nicht als Minderausgaben in den Eckwerten der Sozialsenatorin dargestellt wird!

(Beifall bei der SPD)

Das waren sehr schwierige Auseinandersetzungen. Ich bin zufrieden, dass sich jetzt die verschiedenen Diskussionslager wieder um diesen Kompromiss zusammenfinden. Noch einmal für die SPD, ich habe großen Respekt vor dem Engagement der Blinden, Seh- und Schwerbehinderten. Ihr massives und geschlossenes Auftreten war wirkungsvoll. Das hat mich beeindruckt. Besonders hat mich aber noch einmal ihre Kompromissfähigkeit beeindruckt. Das finde ich sehr verantwortungsvoll. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ursprünglich war ja geplant, das Landespflegegeldgesetz abzuschaffen. Allein die Idee ist schon strafbar. Meine Damen und Herren, da aber die Deutsche Volksunion die einzige Partei gewesen ist, die per Antrag keine Abschaffung des Landespflegegeldgesetzes gefordert hat, haben Sie, und das kann ich mit Fug und Recht behaupten, mit aus Angst vor der Deutschen Volksunion einen Rückzieher gemacht.

(Lachen bei der SPD und bei der CDU)

Genau so ist das! Genau wie in Bremerhaven mit der Nachtschließung der Polizeireviere. Dass Sie darüber lachen können, ist mir schon klar.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wir zittern noch!)

Nur gut! Wenn die Deutsche Volksunion auf solche Art und Weise auch zum Erfolg kommt, so soll uns das auch recht sein. Ich sage Ihnen aber gleich klipp und klar und deutlich, dass eine unverschämte geplante Kürzung des Landespflegegeldes von der Deutschen Volksunion in keiner Weise mitgetragen wird.

Die Deutsche Volksunion lehnt auch eine Kürzung des Pflegegeldes rigoros ab, und, meine Damen und Herren, da ich die Vertreter der Altparteien und ihre Machenschaften kenne, wird von der Deutschen Volksunion auch eine vielleicht zukünftig geplante Abschaffung des Landespflegegeldgesetzes uneingeschränkt und rigoros bekämpft und abgelehnt werden. Eine Kürzung oder Abschaffung des Landespflegegeldgesetzes kommt für die Deutsche Volksunion überhaupt nicht in Frage, denn die etablierten Parteien haben im Land Bremen in den unterschiedlichen Konstellationen, als Alleinregierung der SPD, als Ampelkoalition und jetzt als große Koalition, das Bundesland Bremen in den Ruin geführt.

Meine Damen und Herren, auf der einen Seite Großprojekte, für die ohne Sinn und Verstand Millionen und Abermillionen DM in den Sand gesetzt werden. Jekyll and Hyde zum Beispiel – hier wird von Ihnen als Argument ja immer eine hohe Übernachtungsquote in die Diskussion gebracht, das ist natürlich völliger Blödsinn – und Großprojekte, wie zum Beispiel Space-Park oder der Ocean-Park, erhöhen natürlich auch nicht die Steuerkraft des Landes Bremen und der beiden Städte Bremen und Bremerhaven.

Jetzt ist der Senat natürlich in der Zwangslage, und bei wem kann man immer am leichtesten sparen und kürzen? Natürlich bei den Ärmsten der Armen, bei den Sozialhilfeempfängern und bei behinderten Menschen! Diese schmutzigen Machenschaften machen wir nicht mit! Sie müssen sich für diese Politik, für Ihre Politik in diesem Hause wirklich schämen!

(Zuruf von der SPD)

Dass das Ganze auch durch die verfehlte und unsoziale Politik der Bundesregierung noch verschärft wird, brauche ich hier nicht extra zu erwähnen, das ist ganz klar. Es ist beschämend, wie in der Bundesrepublik mit den nicht so gut gestellten Menschen umgegangen wird, und genauso erschreckend ist für mich die Tatsache, dass mit falschen Argumenten und mit Unwahrheiten diese Schande auch noch begründet und dokumentiert wird.

Meine Damen und Herren, das Landespflegegeldgesetz wird eben nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Behinderte Menschen haben bei ihrem Lebensunterhalt viele Dinge zusätzlich zu bezahlen, und das wissen Sie ganz genau, die aus dem Alltag heraus für Behinderte dringend notwendig und erforderlich sind. Ich will Ihnen das auch anhand ei

nes Beispiels erklären und verdeutlichen, wobei ich natürlich weiß, dass Sie Ihr unsoziales Vorgehen und Ihre Machenschaften durchziehen werden, koste es, was es wolle, brutal auf dem Rücken der Behinderten auch beschließen werden, das ist mir schon klar. Trotzdem will ich aber versuchen, Ihnen das zu erklären. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob Sie das begreifen werden.

Im Alltag von Blinden und Sehbehinderten gibt es zum Beispiel das Problem der schriftlichen Verständigung. Vor einigen Tagen erreichte mich ein Brief vom Verein der Blinden und Sehbehinderten in Bremen. Dieser erste Brief war in Blindenschrift gefasst, und selbstverständlich konnte ich diesen Brief nicht lesen. Dabei habe ich mir aber überlegt, wer diesen Brief eigentlich lesen kann und welche Umstände es macht, und auf der anderen Seite, wie viele Briefe und Schriftstücke blinde Menschen bekommen, die sie nicht lesen können. Dazu benötigen sie natürlich Hilfe. Diese Hilfe aber ist in der Pflegeversicherung nicht enthalten, und viele andere Dinge auch nicht, die für behinderte Menschen dringend erforderlich sind.

Darum appelliere ich an alle Abgeordneten in diesem Hause, hier nicht nach Parteienzwang, nicht nach Vorgabe der Fraktionsführung und nicht auf Druck des Senats heute etwas zu entscheiden, was Sie als Einzelabgeordnete aus Menschlichkeit anders entscheiden würden und entschieden hätten.

Meine Damen und Herren, es geht hier nämlich nicht um die Frage von Finanzen, die können wir über Einsparungen von Großprojekten lösen, sondern hier und heute geht es um eine Entscheidung der Menschlichkeit. Die Deutsche Volksunion setzt sich rigoros und uneingeschränkt für die Interessen von Behinderten und auch für die Interessen von ausländischen Minderheiten, die sich in unser demokratisches Staatswesen einfügen, ein, und das sollte Aufgabe der gesamten Politik sein. Darum stimmen Sie aus einer sozialen Verantwortung heraus im Interesse und zum Wohle vieler Behinderter dem DVUAntrag zu, auch zukünftig das Landespflegegeldgesetz nicht abzuschaffen! – Ich bedanke mich!

Das Wort erhält der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Herr Dolmetscher, wenn ich Ihnen zu schnell werde, geben Sie mir bitte ein Zeichen, ich möchte, dass alles verstanden wird, was ich sage!

Herr Pietrzok, ich weiß nicht, ich habe ein bisschen gestutzt bei Ihrem Beginn, die CDU fordert jetzt ein Blindengeld. Ich kenne keine Forderung aus den Reihen der CDU Bremen nach einem Blindengeld in Bremen, und wie es zu dieser Veränderung kam, dazu komme ich in meinem Beitrag.

Meine Damen und Herren, der Ausgangspunkt der zeitweise verworrenen Situation liegt in der Natur des 1972 beschlossenen Landespflegegeldgesetzes. Mit guten Vorsätzen und gutem Glauben haben unsere Vorgängerinnen und Vorgänger hier im Haus zwei besonders hart von Behinderung betroffene Personengruppen in Bremen und Bremerhaven unter dem Dach eines Gesetzes vereint. Das sind bis zum heutigen Tag blinde Menschen und schwerstbehinderte Menschen. Ziel war es, den betroffenen Personen durch eine Zahlung von 750 DM die Möglichkeit zu schaffen, den behinderungsbedingten Mehraufwand für die Lebensführung des Alltags leichter bewältigen zu können. Damit war man 1972 in einer Vorreiterrolle. 750 DM Landespflegegeld waren deutlich mehr als das Blindengeld nach dem Bundessozialhilfegesetz von 358 DM oder das Pflegegeld nach dem SGB V von 225 DM.

Heute hat das Bundessozialhilfegesetz das Pflegegeldgesetz in Bremen überholt, Herr Pietrzok hat es angeführt, danach gibt es heute 1088 DM, das Landespflegegeld beträgt bis zur Stunde 750 DM. Die Zahlung ist in ihrer Höhe bis heute unverändert und, wie wir alle wissen, einkommens- und vermögensunabhängig. Spätestens seit Einführung der Pflegeversicherung und der Anrechnung ihrer Leistungen für die Schwerstbehinderten, die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz dabei erhielten, zeigte sich, dass die damals so gewählte Konstruktion eine schwer zu bewältigende Geschichte war.

Seit dieser Zeit, also seit Beginn der neunziger Jahre, als man über die Pflegeversicherung diskutierte, wurde unter allen Regierungszusammensetzungen im Land Bremen über eine Veränderung des Gesetzes sehr intensiv nachgedacht. Auch darüber, für die damals vergessenen Gehörlosen eine Leistungsverbesserung zu erreichen, einzuwerben, ist hier in diesem Haus seitdem immer wieder nachgedacht worden. Dies ist auch heute noch Ziel der Koalition, auch um die Gehörlosen, die Schwersthörigen, eine Gruppe von 500 betroffenen Menschen im Lande Bremen, müssen wir uns kümmern, meine Damen und Herren!