Protokoll der Sitzung vom 20.06.2001

Wenn Sie dann dem Bürgermeister als Vertreter des Arbeitgebers Senat vorwerfen, er würde nicht unvoreingenommen in Verhandlungen gehen, sondern die Gewerkschaften würden unvoreingenommen hineingehen, dann fragen Sie doch einmal nach,

an wem es gescheitert ist, dass es zu diesen Gesprächen gekommen ist! Weil die Gewerkschaft sich kategorisch geweigert hat, überhaupt über dieses Thema zu reden, dadurch ist die Zeit ins Land gegangen! Inzwischen sind Sie so weit, dass Sie akzeptieren, dass es so nicht weitergeht. Ich sage Ihnen voraus, das Ergebnis wird letztendlich zwischen 40 und 70 Prozent liegen, ganz egal, ob Sie hier Hurra schreien oder dagegen sind. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wusste nicht, dass der Kollege Teiser sich gemeldet hatte, sonst hätte ich mir möglicherweise ersparen können, hier noch einmal etwas zu sagen.

Allerdings, Herr Mützelburg, ich bin ungern uneins mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, der sicherlich, wie wir alle im Haushaltsausschuss, bemüht ist, natürlich die Vorlagen unter dem Gesichtspunkt, dass wir Sanierungsland sind, auch dort zu verabschieden und in aller Regel auch gemeinsam. Diese Frage wäre in der Tat parlamentarisch begleitet worden, wenn wir die Frage vorliegen gehabt hätten, ob wir ein Auslaufmodell, das heißt also die Auflösung des öffentlichen Reinigungsdienstes, überhaupt anstreben oder regeln wollen oder der Senat sie regeln will oder eben nicht. Das ist auch hier dann unter Umständen Sache des Parlaments, darüber zu reden.

Ihr Antrag aber, das will ich noch einmal deutlich sagen, hat eine ganz andere Zielrichtung und bezieht sich ausschließlich auf den Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag regelt keine Kompetenzen, die der Senat in Organisationsfragen hat. Insofern bitte ich, doch da zu differenzieren und auch zu akzeptieren, wenn ich hier anmerke, dass im Grunde genommen dieser Antrag in dieses Parlament eben nicht gehört.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hätte gar nicht gedacht, dass es so eine lange und ausführliche Debatte wird. Ich möchte abschließend noch ein paar Anmerkungen machen.

Wir als Grüne streiten nicht ab, dass es Möglichkeiten gibt, die Reinigung im öffentlichen Dienst zu optimieren. Dafür gibt es Beispiele aus anderen Län––––––– *) Von den Rednern nicht überprüft.

dern, Herr Perschau hat Hamburg genannt, es gibt Hannover. Dort hat man zum Beispiel einen städtischen Eigenbetrieb gegründet unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und hat dort die Erfahrungen einbezogen und hat sich somit geeinigt. Die Reinigungsleistung wurde erhöht, es wurde Altersteilzeit gemacht, es wurden Jahresarbeitszeitkonten eingeführt. All diese Instrumente, auch Poolbildung, wurden in Bremen bislang noch nicht genutzt. Ich glaube, dass es einfach noch mehr Instrumente gibt, als private Firmen zu beauftragen. Es gibt in Bremen viele Erfahrungen, dass sich Privatisierung gerade in öffentlichen Gebäuden finanziell wenig gelohnt hat und dass es zu hohen Qualitätseinbußen gekommen ist.

Noch einmal abschließend: Wenn Sie Gebäude an Private übergeben, dann besteht nach wie vor die Möglichkeit – und es gibt keinen Tarifvertrag mehr, der dies ausschließt – der Änderungskündigung, das heißt, dass die Arbeitsplätze gefährdet sind. Deswegen ist es auch richtig, dass wir hier im Parlament noch einmal die Frage thematisieren, welche Aufgaben der Senat wahrnimmt, ob er Verantwortung nur aus finanzieller und betriebswirtschaftlicher Sicht hat. Es ist richtig, dass Herr Perschau sagt, man muss schon sehen, wie viel man ausgeben kann. Wir sagen aber, wir haben eine größere Verantwortung, zum Beispiel eine frauenpolitische, wir stellen auch Behinderte im öffentlichen Dienst ein, weil wir sehen, dass der Staat weitaus mehr Aufgaben hat als rein betriebswirtschaftliche. Er ist ein Vorbild.

Wenn Sie die Reinigungsleistungen der Privaten auf 80 Prozent erhöhen wollen, dann heißt das, dass Sie das ganze Modell der Eigenreinigung im öffentlichen Dienst auslaufen lassen, dass Sie bei 1000 Frauenarbeitsplätzen Arbeitsplatzabbau betreiben, und das kritisieren wir mit unserem Antrag. Ich finde es auch nach wie vor richtig, Herr Teiser, dass wir diesen Antrag gestellt haben, weil die Länge der Debatte mir ganz deutlich zeigt, dass hier ein ganz großer Dissens besteht in diesem Haus. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit den Belehrungen des Kollegen Teiser an die Adresse der Grünen müssen sich die Grünen selbst auseinander setzen, das will ich nicht kommentieren, aber ich kann hier nicht die Anwürfe gegen meine Kollegin Helga Ziegert unkommentiert stehen lassen.

(Beifall bei der SPD) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Herr Teiser, es ist weder Ihre Aufgabe noch haben Sie das Recht dazu, hier zu beurteilen, ob und in welcher Funktion die Kollegin Ziegert hier spricht. Wenn sie hier vorn steht, spricht sie als Volksvertreterin, als Parlamentarierin. (Beifall bei der SPD)

Im Übrigen, Herr Kollege Teiser, wir sind als SPDFraktion stolz darauf, dass wir eine so herausgehobene Gewerkschafterin in unserem Kreis haben. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/700 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und CDU)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Jetzt habe ich ein Problem! Erhebt sich Widerspruch dagegen, wenn ich den Tagesordnungspunkt drei aufrufe?

(Zurufe: Ja!)

Das wird nicht gewünscht. Gegen den Willen des Hauses werde ich das nicht tun.

Da mir kein anderer Vorschlag vorliegt, unterbreche ich die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.46 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich sehr herzlich in unserem Haus eine Gruppe des Gustav-Heinemann-Bürgerhauses, eine Abordnung der Bremer Behindertenverbände, eine Gruppe des Bildungszentrums der Wirtschaft im Unterwesergebiet e. V. und Vertreter und Vertreterinnen europäischer Jugendparlamente aus Bosnien-Herzegowina, Frankreich, Storkow in Brandenburg und Bremen.

Herzlich willkommen!

(Beifall)

Bremisches Gesetz über die Aufhebung des Landespflegegeldgesetzes (LPG) und zur Schaffung einer Besitzstandsregelung für blinde und schwerstbehinderte Menschen

Mitteilung des Senats vom 22. Mai 2001 (Drucksache 15/729) 1. Lesung 2. Lesung

D a z u

Änderung des Bremischen Gesetzes über die Aufhebung des Landespflegegeldgesetzes (LPG) und zur Schaffung einer Besitzstandsregelung für blinde und schwerstbehinderte Menschen

Mitteilung des Senats vom 19. Juni 2001 (Drucksache 15/758)

Wir verbinden hiermit:

Keine Abschaffung des Landespflegegeldgesetzes!

Antrag des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 5. Juni 2001 (Drucksache 15/738)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Adolf, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Knigge.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Pietrzok.