Welche Informationen liegen dem Senat über die finanzielle Überschuldung Jugendlicher vor, auch in Form von Statistiken oder Studien, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, zusätzliche Erkenntnisse über die Situation Jugendlicher zu erhalten?
Welche präventiven Maßnahmen schlägt der Senat vor, um Jugendliche besser über die Gefahren einer Überschuldung aufzuklären?
Aktuelle Daten über die finanzielle Überschuldung Jugendlicher im Land Bremen liegen dem Senat nicht vor, weil sie im privaten Lebensbereich liegen und nicht systematisch erhoben werden. Für eine Befragung der zuständigen Jugendämter in Bremen und Bremerhaven sowie der freien Träger der Jugendhilfe und von Beratungsstellen in beiden Stadtgemeinden reicht die für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung stehende Zeit nicht aus.
Im Bereich der Schulen werden die Ursachen und Probleme privater Verschuldung im Zusammenhang im Fach Arbeitslehre in der Sekundarstufe I sowie nach den fachkundlichen Lehrplänen in den kaufmännischen, hauswirtschaftlichen und nahrungsgewerblichen Bildungsgängen gezielt angesprochen.
Als bereits bestehende präventive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe können beispielhaft folgende Arbeitsansätze genannt werden:
Das Erlernen der Sozialtechnik „Geld ausgeben“ erfolgt als Teil von Verselbständigungsangeboten in Maßnahmen der Erziehungshilfen über die Taschengeldregelungen für Kinder und Jugendliche in betreuten Wohnformen sowie die Erprobung selbständiger Haushaltsführung in Jugendwohngemeinschaften und Formen des betreuten Jugendwohnens.
Im Bereich der Angebote der Jugendförderung wirken die Planung und Durchführung selbstverwalteter Angebote in Jugendfreizeiteinrichtungen und von Ferienmaßnahmen und die gemeinsame Bewirtschaftung von Gruppenkassen ebenfalls präventiv.
laufend Lebensstilfragen und die Konsumorientierung von Jugendlichen mit ihnen thematisiert und bearbeitet.
Allgemeine Angebote der Jugendberatung in den Jugendeinrichtungen und den ambulanten Sozialdiensten und der Jugendinformationsdienst jugendinfo.de bieten Jugendlichen frühzeitig Hinweise auf weiterführende Unterstützung, zum Beispiel durch die Schuldnerberatung.
Zur Verstärkung präventiver Wirkungen beabsichtigt der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales im Zusammenhang mit den Angeboten der Familienberatung und Elternbildung zukünftig auch Veranstaltungen und schriftliche Informationen zum Umgang mit dem Taschengeld und der Eröffnung eigener Konten für Kinder und Jugendliche anzubieten. – Soweit die Antwort des Senats!
Erst einmal, Frau Senatorin, möchte ich mich bedanken für die Beantwortung und vor allen Dingen auch für das, das Sie jetzt noch beabsichtigen zu tun. Ich habe am Wochenende in einem Zeitungsartikel gelesen, dass laut dem Münchener Institut für Jugendforschung unter den Achtzehn- bis Zwanzigjährigen jeder Sechste im Schnitt mit 1500 DM verschuldet ist. Zwischen 21 und 25 steht jeder Fünfte mit 6200 DM in der Kreide. Vor diesem Hintergrund wollte ich Sie fragen: Werden Sie das Problem weiterverfolgen und uns zu gegebener Zeit doch eventuell irgendwelche Zahlen einmal vorlegen, oder was beabsichtigen Sie?
Wenn Sie eine Anfrage machen, die anders als für die Fragestunde ein bisschen Zeit zur Beantwortung gibt, können wir dem auch noch einmal ausführlicher nachgehen, wobei die Datenerhebung ganz schwierig sein dürfte. Ich will das Problem gern weiterverfolgen, aber ich glaube, es wird uns alle ein Stück verfolgen, dass wir in einer Konsumgesellschaft leben, die alles anbietet, alles offen hält, alles ermöglicht, und ab einem gewissen Alter, ab 18, darf man dann auch über alles selbst verfügen und sich selbst verpflichten. Da können wir nur bedingt entgegenwirken. Da gibt es auch eine sehr hohe Verantwortung der Eltern und all der Erwachsenen, die Kinder auch als Vorbild zum verantwortungsbewusstem Umgang mit Geld anleiten.
Die dreizehnte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Abrechnungsbetrug gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie viele konkrete Verdachtsfälle von „Falschabrechnungen“ wurden seit Beginn der Tätigkeit der GKV-Prüfgruppe im Land Bremen entdeckt, und wie verteilen sich diese Fälle auf die im Gesundheitsbereich tätigen Berufsgruppen?
Zweitens: Wie hoch waren die Schäden durch Abrechnungsbetrug für die gesetzlichen Krankenversicherungen im Land Bremen in dem genannten Zeitraum?
Zu erstens: Die Einsetzung einer GKV-Prüfgruppe wurde vor zirka einem Jahr von den Krankenkassen beschlossen. Die Prüfgruppe ist seit einiger Zeit arbeitsfähig. Eine Statistik über die Arbeit liegt nicht vor. Begründete Verdachtsfälle erstrecken sich nach Auskunft der Krankenkassen auf die Berufsgruppen Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhmacher, Krankengymnasten, Hebammen und Pflegedienste. Es gibt eine größere Anzahl schwebender Verfahren.
Zu zweitens: Die festgestellten Schäden können nach Auskunft der Krankenkassen nicht durch Hochrechnung auf die Leistungserbringer im Allgemeinen übertragen werden.
Zu drittens: Die rechtlichen Folgen für die Schadensverursacher können sich, zum Beispiel bei falscher Auslegung von Verträgen, auf die Wiedergutmachung des eingetretenen Schadens beschränken, aber auch, zum Beispiel bei krassem Betrugsverdacht, zur Einschaltung der Ermittlungsbehörden führen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, es ist erfreulich, dass diese Gruppe tätig wurde. In der Zeitschrift der Ersatzkassen stand, dass bisher 800 000 DM wieder zurückgezahlt wurden. Ist zu erwarten, dass diese Gruppe noch ausgebaut wird und dadurch noch
Es ist natürlich erfreulich, dass man Schäden, die entstanden sind, auch wieder in die große Kasse zurückführen kann. Das ist natürlich der Anspruch. Man kann aber solch eine Gruppe nicht beliebig vergrößern, weil es auch eine sehr vertraulich zu behandelnde Ermittlungsarbeit ist, auch um den Dingen überhaupt auf die Spur zu kommen. Ich glaube, dass die Kassen da sehr erfolgreich sind, die Prüfgruppe arbeitet noch nicht so lange. Ich glaube, dass diese Prüfgruppe auf jeden Fall auch noch erfolgreicher weiterarbeiten wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neubürgeragentur soll ein Beitrag zur Stärkung Bremens und Bremerhavens werden. Wir wollen intensiver um Einwohner werben, besser auch für Bremerinnen und Bremer einen leistungsfähigen Service rund um das Wohnen und das Leben in den beiden Städten bieten. Im Ergebnis wollen wir natürlich mehr Einwohner gewinnen für Bremen und Bremerhaven, und wir wollen im richtigen Endergebnis natürlich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Das ist ein Ziel, das auch hinter dieser Überlegung der Neubürgeragentur steht. Die Neubürgeragentur selbst war eine Initiative der SPD-Fraktion, aufgenommen von der CDU-Fraktion, und ist damit ein Vorhaben der großen Koalition, das jetzt vom Senat in dem uns heute vorliegenden Bericht mit ersten Überlegungen entwickelt worden ist. Es wird daraus deutlich, dass es sich insgesamt um eine politische Querschnittsaufgabe handelt, die alle Ressorts umfassen wird.
Wie dringend eine solche Neubürgeragentur ist, zeigt, glaube ich, ein Blick in die gerade aktuelle heutige Presse Bremens selbst. Zwei Beispiele, ein schönes und gutes und eines, das ein bisschen die Probleme deutlich macht: Der „Weser-Kurier“ hat heute die Ergebnisse eines Lesertelefons veröffentlicht und einen Bericht darüber gemacht, wie eine Aktion zur Frage der Wohnungsbauförderung gelaufen ist, Informationen über die Angebote, die Bremen hier vorhält, welche Produkte sozusagen geboten werden, um Bremerinnen und Bremer, aber vor allem auch Neubürger anzulocken.