Man könnte, und das ist hier zunächst einmal außen vor gelassen worden in der Großen Anfrage, natürlich noch nach der Rolle der Feuerwehr bei der Frage der Messung von Umweltgefährdungen bei Bränden, bei der ganzen Frage der Lagerung von feuergefährlichen und toxischen Stoffen sprechen, aber auch dies ist wirklich aus den Eindrücken aus den Gesprächen mit Herrn Knorr, dem Leiter der Feuerwehr, oder vor Ort mit den Beamten so weit in guten Händen, dass man sagen kann, dass wir hier mit dem Stand, den wir jetzt erreicht haben, wenn
Lassen Sie mich abschließend noch einen Aspekt ansprechen, der möglicherweise etwas unter den Tisch fällt, wenn man zum Beispiel über diese Frage der Brandmelder redet! Wir haben ja nicht nur private Wohnungsbesitzer, sondern wir haben ja auch Großwohnungsanlagen, wir haben auch große Wohnungsgesellschaften. Wenn Sie sich zum Beispiel einmal die Situation in Tenever über viele Jahre in den Krause-Wohnungen anschauen, dann ist das natürlich eine Frage, inwieweit wir verschiedene Gruppen in der Bevölkerung hier möglicherweise einmal für eine gewisse Zeit lang außen vor lassen. Wenn ich das richtig sehe, was in den Krause-Wohnungen in Tenever über viele Jahre passiert ist, dann ist ja nicht nur an den Brandschutz dort nicht gedacht worden, da ist an vieles mehr noch, was das tägliche Leben und die täglichen Verrichtungen angeht, nicht gedacht worden, aber eben auch der Brandschutz in solchen Anlagen ist mit Sicherheit viel zu kurz gekommen.
Deswegen meine Bitte von dieser Stelle auch noch einmal an alle Verantwortlichen, aber auch die Verantwortlichen in den Wohnungsbaugesellschaften, hier als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und die Menschen, die in diesen Wohnungen leben, in der Frage des Brandschutzes nicht schlechter zu stellen, als wir das mit dem Rest der Bevölkerung machen würden! Ansonsten glaube ich, dass man mit der Antwort des Senats hier für die weitere Zeit sehr gut leben kann. Wie gesagt die Bitte: Unterschreiten Sie diesen Level nicht! Wir sind sicherlich auf einem Level, bei dem, wenn wir hier weiter nach unten gehen würden, wir für die Sicherheit der Bürger keine Garantie mehr übernehmen könnten. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin zunächst einmal sehr dankbar, dass hier das Bremer Hilfeleistungsgesetz von allen gelobt wird. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz das modernste Gesetz in der Hinsicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ich bin auch dankbar, dass dieses Thema einmal im Parlament behandelt wird, denn anders als Sie, Frau Markus, bin ich der Meinung, dass die Feuerwehr hier in Bremen nicht die notwendige Aufmerksamkeit erhält, wie sie sie andernorts erhält. Ich merke es immer wieder, dass Themen der Feuerwehr in den Medien nicht den Stellenwert haben, wie ich es zum Beispiel kenne. Die Zahlen, meine Damen und Herren, belegen, dass hier Gefahrenabwehr genauso ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
notwendig ist wie im polizeilichen Bereich. Ich wünschte mir häufiger eine Diskussion über die Feuerwehr.
Herr Abgeordneter Güldner, bei aller Gegensätzlichkeit sonst bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie die Bemerkung geäußert haben, dass die Standards nicht unterschritten werden dürfen. Der Meinung bin ich auch in Bremen, denn wir müssen sehen, dass die bundeseinheitlichen Standards auch in Bremen gelten. Einige Standards sind nicht mehr so wie bundesweit im Konsens, nämlich zum Beispiel, wenn ein Löschzug, in der Bundesrepublik als Standard allgemein anerkannt, mit zehn Mann in acht Minuten eintrifft. In Bremen trifft er mit acht Leuten in zehn Minuten ein. Das ist meiner Ansicht nach gerade noch so akzeptabel, aber nur gerade noch so, denn wenn etwas geschieht, dann werden wir hier auch an solchen Beschlüssen gemessen.
Ich will jetzt nicht noch einmal die Zahlen wiederholen, Sie haben sie genannt. Sie sind auch nach meiner Ansicht erschreckend, auch wenn sie im Bundestrend oder vielmehr im Bundesdurchschnitt liegen. Ich meine, dass wir uns auf die Maßnahmen konzentrieren sollten, und die Maßnahmen sind in der Antwort des Senats auch angegeben. Ich will das noch einmal kurz anreißen.
Das heißt, die Einführung regelmäßiger Brandverhütungsschauen bei besonders gefährdeten Objekten ist für mich alternativlos. Dies muss geschehen, auch wenn es viel Geld kostet.
Wir brauchen eine bessere Beteiligung der Feuerwehr in Baugenehmigungsverfahren. Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik diskutiert seit Jahren die so genannte Deregulierungsproblematik, das heißt, dass gerade im Bereich der Bauordnung bestehende Vorschriften herausgelöst werden. Das ist meiner Ansicht nach auch sehr notwendig, aber man hat sich vor allem auf Vorschriften kapriziert, die Brandverhütung zum Inhalt haben. Das kann nicht sein! Das heißt, wir brauchen hier diesen Standard auch in der Bauordnung.
Über die Rauchmelder ist genügend gesagt. Ich darf noch einmal wiederholen, dass ich sehr dankbar bin, dass die Schornsteinfegerinnung hier in Bremen eine Aktion gemacht hat. Wir werden jede Gelegenheit nutzen, solche Aktionen zu wiederholen und das auch hier in die öffentliche Meinung hineinzutragen, dass wir Rauchmelder brauchen. Es gibt Länder, meine Damen und Herren, Schweden zum Beispiel, da haben 80 Prozent der Privathaushalte einen Rauchmelder. In Deutschland liegt das bei unter 20 Prozent. Ich glaube, das müssen wir alle gemeinsam verändern.
Wir brauchen weiterhin die Etablierung der Brandschutzerziehung in den Grundschulen, Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter privater und öffentlicher Einrichtungen, und wir brauchen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten auch hier in der Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven, die so ausgestattet sein muss, dass sie hierfür zur Verfügung steht.
Insgesamt, meine Damen und Herren, ist der Standard, den wir haben, gerade noch ausreichend. Er kann verbessert werden, und ich glaube, wir müssten ihn auch in der nächsten Zeit verbessern im Interesse der Verbesserung der Brandsituation oder vielmehr der Möglichkeit, dass Brände ausbrechen im Land Bremen. – Ganz herzlichen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/1198, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie sehen, wie facettenreich der Landtag in Bremen, die Bremische Bürgerschaft, ist bei unserem innenpolitischen Nachmittag mit dem Innensenator heute, von der Kriminalität auf den Transitstrecken über die Brandverhütung direkt zum Zuwanderungsgesetz.
Worum geht es, meine Damen und Herren? Das Land Bremen und die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven werden, davon bin ich fest überzeugt, ab dem 1. Januar 2003 ein Gesetz umzusetzen haben, das in seiner Bedeutung, was die große Politik angeht, gar nicht unterschätzt werden kann, was aber in seiner Herausforderung für unser Land und für unsere beiden Stadtgemeinden ebenfalls nicht unterschätzt werden darf. Es gibt eine Reihe von Neuerungen, die dieses Gesetz bringen wird, die zu äußersten Anstrengungen auf der Ebe––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ne des Landes und der Kommunen hier in Bremen hinweisen. Deswegen unser Antrag, nicht um hier eine allgemeine Debatte, die wir auch schon einmal hatten, noch einmal aufzuwärmen, sondern um darauf aufmerksam zu machen, am 1. Januar 2003 wird dieses Gesetz in Kraft treten, und wir müssen,
da sind wir ziemlich sicher, diesen Zuruf nehme ich hier als Zustimmung, in Bremen und Bremerhaven darauf gefasst sein. Ich darf vielleicht einmal kurz aus einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 13. Juli 2002 mit Genehmigung des Präsidenten zitieren. Die „Frankfurter Allgemeine“, die ansonsten nicht so verdächtig ist, grüne Argumente bedingungslos zu unterstützen, schreibt zu diesem Punkt: „Der Sprachverband erinnert zudem daran, dass die neuen Zuständigkeiten schon zur Jahreswende funktionieren müssen. Bislang wisse aber noch keine einzige Volkshochschule, unter welchen Bedingungen sie vom Herbst an Deutsch für Ausländer anbieten könne beziehungsweise von Anfang nächsten Jahres an.“ Das heißt, worauf hier die „FAZ“ anspricht, wir haben in mindestens drei großen Feldern den Auftrag, und mich würde sehr interessieren, wie der Senat heute hier vorträgt, wie er diesem Auftrag gerecht werden will, hier in Bremen das neue Zuwanderungsgesetz umzusetzen. Ich will nur diese drei großen Felder nennen. Das erste ist, die Sprachkurse völlig neu zu ordnen und unter neuen Voraussetzungen effektiver und teilweise auch ausgeweiteter anzubieten. Das ist nicht nur für die Träger eine Herausforderung, sondern auch für die Behörden, die dies hier vor Ort mit überwachen. Das zweite Feld ist, völlig neue Integrationskurse anzubieten, die es in der Form bisher nicht gegeben hat, Staatsbürgerkunde und erweiterte Kenntnisse über das Ankunftsland Bundesrepublik Deutschland. Das dritte Feld, das möglicherweise politisch noch viel weitreichender ist, der Innensenator hat sich häufig dazu geäußert, nicht nur in diesem Hause, sondern auch gegenüber der Presse, ist, dass wir ab dem 1. Januar 2003, um den Härtefallklauseln des neuen Gesetzes zu entsprechen, eine Härtefallkommission im Land Bremen einzurichten haben. Bisher habe ich von Vorbereitungen für dieses Unternehmen allerdings noch nichts gehört.
Ich komme gleich noch einmal auf diese Punkte zurück, weil sie jetzt als konkreter Auftrag hier ins Haus stehen, möchte aber noch einmal kurz zurückschauen, warum wir überhaupt an diesen Punkt gekommen sind. Das Thema Zuwanderung, seine Regulierung, seine Gestaltung existiert so lange wie die Zuwande
rung nach dem Krieg, vor allen Dingen die so genannte Gastarbeiterzuwanderung, nämlich seit 1955. Ich würde sagen, dass alle Regierungen seit dieser Zeit, und Sie wissen selbst sehr gut, dass das Regierungen unterschiedlicher Couleur waren, wenn man einmal einen Strich darunter zieht und es einmal grob betrachtet und nicht so sehr ins Detail geht, dass alle Regierungen seit dieser Zeit an kaum einer anderen Aufgabe, die wir in diesem Land hatten, so gescheitert sind, wie an der Frage, die Zuwanderung und die Integration der Zuwanderer ausreichend zu regeln. Das gilt für Regierungen der einen wie der anderen Farbe. Im Wesentlichen lief es dadurch, dass man zunächst einmal das Problem, das man zu lösen gehabt hätte, grundsätzlich in Frage gestellt hat, sich grundsätzlich geweigert hat, sich diesem Problem überhaupt zu stellen, und wie man leicht absehen kann, dann natürlich die Frage der konkreten Problemlösungen in der Praxis umso schwieriger war.
Ich hoffe, Sie folgen mir, wenn wir es jetzt nicht nur parteipolitisch sehen, dass die sechzehnjährige Phase der Regierung Kohl bei dieser Problemstellung sicherlich mit besonderem Augenmerk zu betrachten ist, weil in dieser Phase natürlich die Probleme und auch die Reaktionen in der Bevölkerung auf diese Probleme sehr stark überhand genommen haben, ohne dass die Regierung die Kraft gefunden hat, hier tatsächlich Abhilfe zu schaffen.
Ich möchte Sie kurz daran erinnern, wie das aus dieser Regierung selbst gesehen wurde, weil wir dann noch einmal sehen, warum diese Regierung etwas sehr Mutiges getan hat, nämlich das Problem tatsächlich mit einer sehr weitreichenden Gesetzesinitiative anzugehen und dieses Gesetz eben auch durch die zuständigen Gremien zu bringen. Wir haben, um zu schauen, wie dies in der Regierung Kohl gelaufen ist, zum Beispiel ein Zitat von der damaligen Bundesausländerbeauftragten Frau Funke. Das möchte ich mit Genehmigung des Präsidenten sehr gern zitieren. Frau Funke ist, wie Sie wissen, damals zurückgetreten aus Protest und hat in ihrem Abschiedsbrief an den Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vom 17. Juni 1991 Folgendes geschrieben:
„Die ausländische Arbeitnehmerbevölkerung sieht sich einer wachsenden Abwehr in der deutschen Bevölkerung und sogar tätlichen Angriffen ausgesetzt, ohne dass von politischer Seite ihre Anwesenheit begründet und ihre erwiesenen Leistungen gewertet werden. Ermutigungen zur Integration sind kaum erkennbar, ebenso wenig Maßnahmen und ausreichender Schutz gegen fremdenfeindliche Jugendbanden. Die deutsche Bevölkerung ist zunehmend verunsichert angesichts einer ständig ungeregelten Zuwanderung, für deren Bewältigung sie kein politisches Konzept erkennen kann. Die sich daraus ergebenden Ängste schlagen sich nicht selten in mehr oder weniger heftigen Beschuldigungen gegen die Ausländer nieder und belasten damit die Stimmung
Soweit die Bundesausländerbeauftragte der Regierung Kohl über den Zustand der Frage, regeln wir dieses Thema Zuwanderung in dieser Regierungszeit Kohl, ja oder nein, und wie regeln wir es, als Insiderin aus der Regierung selbst in ihrem Rücktrittsschreiben an den Bundeskanzler! Ich glaube, das spricht für sich als Leistungsbilanz dieser Regierung in dieser Frage, meine Damen und Herren.
Nun hat die jetzige Bundesregierung sich dieses Themas angenommen und hat ein Gesetz vorgelegt. Manchmal habe ich das Gefühl, wenn ich Stellungnahmen aus dem Bereich der CDU höre, dass die Klage, die jetzt einige CDU-geführte Bundesländer in Karlsruhe eingereicht haben, etwas missverstanden wurde. Manchmal hört sich das so an, als ob Klage gegen die Inhalte des Zuwanderungsgesetzes eingereicht worden wäre. Dem ist aber, wie Sie wissen, nicht so, sondern die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht umfasst lediglich die Frage: Ist das Gesetz bei der Verabschiedung im Bundesrat rechtmäßig und verfassungskonform zustande gekommen? Das ist eine Verfahrensfrage, und wenn Sie mich fragen, ist dieser Tag im Bundesrat von allen Seiten weidlich in den Sand gesetzt worden und wahrlich kein Ruhmesblatt für die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland gewesen. Soweit ist es auch richtig, dass das Bundesverfassungsgericht hierzu Stellung nimmt, inwieweit das Abstimmungsverhalten der Länder in dieser Art und Weise gestaltet werden kann, ja oder nein.
Aber zu den Inhalten, und das stand auch eine Zeit lang zur Debatte, ob die Bundestagsfraktion der CDU sich zum Beispiel diesen Inhalten, diesen Klagen anschließt, klagen sie nicht. Was sie hier machen, ist, dass sie lediglich sagen, dass, wenn sie an die Regierung kommen am 22. September, sie dann dieses Gesetz wieder zurücknehmen. Ich glaube, dass ihnen wahrscheinlich nicht ganz klar ist, wie breit die Zustimmung zu diesem Gesetz inzwischen ist und was sie damit, wenn sie dies tatsächlich tun sollten, anrichten.
Sie lachen! Das sind normalerweise Bereiche, die eher zu Ihren Unterstützern und Sympathisanten gehören, das ist der Bundesverband der Industrie, sind die Unternehmerverbände, das sind aber auch die Gewerkschaften, das sind die Kirchen, das sind im Grunde genommen alle gesellschaftlichen Kräfte in diesem Land. Sie sagen, es war gut, was die Bundesregierung gemacht hat. Wir haben manche Kritik an einzelnen Punkten dieses Gesetzes, es ist kein
perfektes Gesetz. Ich bin der Letzte, der sich hier hinstellt und sagt, hier ist der Bundesregierung ein perfektes Gesetz gelungen. Das geht auch gar nicht in dieser Frage. Aber insgesamt, unter dem Strich, dieses Gesetz zu erarbeiten, vorzulegen und in der jetzt bestehenden Form durch den Bundestag zu bringen, ist in der Tat historisch eine gar nicht zu unterschätzende Leistung, meine Damen und Herren.
Ich werde in einer zweiten Runde auf die Inhalte des Gesetzes etwas näher eingehen, weil Sie wissen, dass es ein sehr komplexes und breites Gebiet ist, das hier geregelt wird. Wir werden dann noch einmal auf den Punkt zurückkommen, ich bitte aber auch schon die anderen Kollegen, dazu Stellung zu nehmen, wie wir in Bremen gedenken, dieses Gesetz dann tatsächlich im Januar in die Tat umzusetzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir uns hier überhaupt über ein Konzept zur Umsetzung des neuen Zuwanderungsgesetzes unterhalten können, möchte ich zunächst einmal feststellen und festhalten, dass meines Erachtens das Verfahren, die Abstimmung im Bundesrat, absolut verfassungswidrig gewesen ist. Bundespräsident Rau tadelt zwar die Mitglieder des Bundesrats, sie hätten mit ihrem Verhalten bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz dem Ansehen von Staat und Politik großen Schaden zugeführt, Bruder Johannes aber hat dem deutschen Volk das Vertrauen auf das Grundgesetz und das Amt des Bundespräsidenten einen noch größeren Schaden zugefügt, weil er ein Gesetz unterschrieben hat, das nach überwiegender Rechtsmeinung zweifelsfrei und offenkundig grundgesetzwidrig zustande gekommen ist.
Meine Damen und Herren, im Grundgesetz heißt es – ich erkläre Ihnen das einmal, falls Sie das Grundgesetz nicht kennen –, die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder abgegeben werden. Das war bei den Mitgliedern Brandenburgs, als sie uneinheitlich abgestimmt haben, eindeutig nicht der Fall. Meine Damen und Herren, dass dies nicht dem Grundgesetz entspricht, ist für jeden normal Denkenden zweifelsfrei offenkundig, nicht aber dem derzeitigen Bundespräsidenten. Das allein ist schon ein Armutszeugnis schlechthin. Man kann diesen traurigen Skandal auch mit folgenden Überschriften betiteln: Ge