Protokoll der Sitzung vom 11.12.2002

Die vierte Anfrage betrifft die Asbestsanierung öffentlicher Gebäude der Dringlichkeitsstufe I. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Mathes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wann sollen die 21 öffentlichen Gebäude mit Asbestbelastung der Dringlichkeitsstufe I saniert werden?

Zweitens: Seit wann ist für diese bisher nicht sanierten Gebäude bekannt, dass sie der Dringlichkeitsstufe I zuzuordnen sind?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: In den zurzeit noch 17 öffentlichen Gebäuden des Asbestkatasters mit der Dringlichkeitsstufe I handelt es sich um Asbestbelastungen überwiegend in Brandschutztüren vor Lager- oder Heizungsräumen, das ist der größte Anteil, um Heizungsrohrummantelungen beziehungsweise um eine Schornsteindichtung auf dem Dach und um Stopfmasse in Wanddurchbrüchen.

Elf Fälle werden im Zuge des Bauunterhalts und bereits begonnener Sanierungen im Laufe des Jahres 2003 beseitigt. Für drei Objekte sind die Aufträge zur Beseitigung der Fundstellen bereits in diesem Jahr eingeleitet worden, die drei übrigen Fälle sind den betroffenen Ressorts und den Gesellschaften bekannt. Die Fundstellen werden im Rahmen der baulichen Unterhaltung entfernt.

Zu zwei: Das Asbestkataster wird kontinuierlich fortgeschrieben, indem erforderliche Neubewertungen vorgenommen werden. Sie finden in der Dringlichkeitsstufe III alle fünf Jahre und in der Dringlichkeitsstufe II alle zweieinhalb Jahre statt. Dabei können neue Beschädigungen oder andere Einflüsse dazu führen, dass Funde in die Dringlichkeitsstufe I eingestuft werden müssen. Es kann sich aber auch um Fundstellen handeln, die schon bei der Erstuntersuchung bekannt waren, aber durch ihre Lage erst dann entsorgt werden sollen, wenn Sanierungen oder Unterhaltungsmaßnahmen anstehen.

Dringlichkeitsstufe I bedeutet, dass die Sanierung dieser Objekte innerhalb von drei Jahren begonnen werden muss. Die Bewertung der Fundstellen wird den einzelnen Ressorts und Gesellschaften mitgeteilt. Die Verweildauer der Objekte in der Dringlichkeitsstufe I ist unterschiedlich. Im Durchschnitt werden die geforderten drei Jahre eingehalten. Die Sanierung kann sich aber im Einzelfall auch über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Abschließend ist zu sagen, dass zurzeit von keinem im Asbestkataster mit der Dringlichkeitsstufe I aufgeführten Objekt eine direkte Gefährdung für die Nutzer ausgeht. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Ihnen ist ja auch bekannt, dass Dringlichkeitsstufe I also höchste Priorität bedeutet und dass es nach der Richtlinie dort auch heißt, dass unverzüglich zu sanieren ist und quasi diese Mussbestimmung nur im Ausnahmefall gilt, wenn nicht unverzüglich saniert werden kann.

Meine Frage geht jetzt dahin: Ist es richtig, dass unter diesen nach Dringlichkeitsstufe I belasteten Ge

bäuden auch Schulen sind? Das ist auch klar. Werden diese jetzt angegangen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe Ihnen das eben zu eins mitgeteilt, wie wir vorgehen werden, und da sind die Objekte, die Ihnen bekannt sind, dabei.

Eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte und damit letzte Anfrage der Fragestunde bezieht sich auf Zulassungs- und Auswahlverfahren durch die Hochschulen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Jäger!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die jüngste baden-württembergische Regierungsinitiative, künftig die Hochschulauswahlquote in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung von derzeit 40 auf 90 Prozent zu erhöhen?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auch im Lande Bremen den Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, qualifizierte Studierende jenseits von Notendurchschnitt und Anrechnungs- beziehungsweise Wartezeiten auswählen zu können?

Drittens: Inwieweit unterstützt der Senat die Bemühungen mehrerer Bundesländer nach Abschaffung oder Neuausrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, ZVS, und inwieweit werden die Hochschulen auf künftige, verstärkte eigene Auswahlverfahren vorbereitet?

Die Anfrage wird durch Herrn Senator Lemke beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Auch der Senat ist der Auffassung, dass die Rolle der Hochschulen bei der Auswahl der Studierenden gestärkt werden soll. Die von BadenWürttemberg angestrebte Hochschulauswahlquote von 90 Prozent in allen Studiengängen mit nur örtlicher Zulassungsbeschränkung geht aber weit über das hinaus, was die Hochschulen wünschen und aus dem Stand leisten können.

Zu zwei: Die bremischen Hochschulen haben schon nach geltendem Recht die Möglichkeit, 24 Prozent der Studierenden aufgrund eines Auswahlgesprächs

selbst auszuwählen. Davon haben sie bislang keinen Gebrauch gemacht. Derzeit werden unter Beteiligung der Hochschulen die Möglichkeiten weitergehender Selbstauswahlrechte erörtert und rechtliche Regelungen dazu erarbeitet.

Zu drei: Eine Verschiebung der Aufgabenschwerpunkte der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen und die Übernahme von mehr Servicefunktionen ist notwendige Folge der Ausbeziehung weiterer Studiengänge aus dem zentralen Vergabeverfahren sowie der Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen und wird demzufolge unterstützt. Eine Abschaffung der ZVS wird weder von Bremen noch von den anderen Ländern betrieben.

Damit ist die Anfrage beantwortet. Herr Senator, wenn Sie das vielleicht immer noch als letzten Satz sagen können, dann kann ich auch fragen, ob eine Zusatzfrage gestellt wird! – Bitte, Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage?

Bitte, Herr Kollege!

Herr Senator, sind Sie mit mir der Auffassung, dass für mehr Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit deutscher und damit auch bremischer Hochschulen das Thema Selbstauswahlrecht noch einmal auf die politische Agenda gehört und vielleicht auch Bremen entsprechend initiativ werden kann und sollte, insbesondere angesichts der Tatsache, dass nach der jetzigen KMK-Regelung die Hochschulen ja nur die Besten unter den Schlechten auswählen können und es vielleicht das politische Ziel sein sollte, den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, die Besten unter den Besten auszusuchen?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter Jäger, wir sind dabei, eine Arbeitsgruppe ist unter Beteiligung aller Hochschulen gebildet worden, um genau zu erörtern, wo wirklich die Interessenlagen der Hochschulen sind. Der Antwort haben Sie entnommen, dass keine Bremer Hochschule bis jetzt dieses Auswahlrecht wahrgenommen hat, weil es zu aufwendig ist und weil es nicht die gewünschten Konsequenzen bringen würde, so ist die Auffassung der Hochschulen. Deswegen überlegen wir gemeinsam mit den Hochschulen eine Verbesserung der Struktur, die auch leistbar ist für die Hochschulen. Das muss ja auch umsetzbar sein, das darf ja nicht in einem bürokratischen Aufwand ersticken, das versuchen wir zurzeit zu regeln!

Die Tendenz geht dahin, die Quote möglicherweise zu erhöhen, aber die Vorrangigkeit der Auswahl der Hochschule zu beachten, dass also zunächst die

Hochschulen sich Studenten auswählen können, danach dann erst nach dem Notenschnitt, und danach greift die Wartezeit. So wird es in Bremen im Augenblick erarbeitet. Ich darf aber in diesem Zusammenhang noch zusätzlich darauf hinweisen, dass wir nicht vorpreschen wollen mit einer bremischen Regelung, denn wie Sie wissen, beschäftigt sich die Amtschefkonferenz der KMK zurzeit damit und hat für März 2003 angekündigt, zu einem gemeinsamen Vorschlag auf KMK-Ebene zu kommen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Domann-Käse!

Herr Senator, sind Ihnen irgendwelche Untersuchungen oder irgendwelche Indizien bekannt, dass Studierende, die nach diesem vorgeschlagenen Verfahren, also direkt von der Hochschule, von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern ausgewählt wurden, einen größeren Studienerfolg aufweisen als Studierende, die sich im normalen Verfahren, also über ihre gute Note bei ihrer allgemeinen Hochschulreife, bei ihrem Abitur qualifiziert haben für ein Studium an einer Hochschule?

Bitte, Herr Senator!

Nein, das ist mir nicht bekannt!

(Abg. D r. D o m a n n - K ä s e [SPD]: Danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, damit ist Punkt eins der Tagesordnung erledigt.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt zwei aufrufe, gebe ich Ihnen bekannt, dass nachträglich interfraktionell Einverständnis erzielt worden ist, den Tagesordnungspunkt fünf, hier handelt es sich um E-Government in Bremen, für die heutige Sitzung auszusetzen, da einer der Redner erkrankt ist.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde liegen zwei Themen vor, und zwar erstens auf Antrag der Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: