Protokoll der Sitzung vom 19.02.2003

Damit ist auch die dritte Anfrage erledigt.

Die vierte Anfrage betrifft die Entwicklung des Außenhandels. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kastendiek, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Kastendiek!

Wir fragen den Senat:

Wie hat sich der prozentuale Anteil des Außenhandels an der Wertschöpfungssumme Bremens seit 1999 entwickelt?

Wie hat sich seitdem die Exportquote der Betriebe des verarbeitenden Gewerbes im Lande Bremen entwickelt?

Zur Beantwortung erhält das Wort Frau Staatsrätin Winther.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Erstens: Im Gesamtgefüge der bremischen Wirtschaft spielt der Außenhandel seit langem eine strukturbestimmende und stetig an Gewicht zunehmende Rolle: Im Jahr 1999 entfielen 31,4 Prozent der Wertschöpfungssumme im Land Bremen auf hafenund außenwirtschaftsbezogene Tätigkeiten. Nach einer aktuellen Erhebung des Statistischen Landesamtes für das Jahr 2001 konnte dieses Ergebnis auf 33,4 Prozent gesteigert werden. Damit ist weiterhin ein positiver Entwicklungstrend in der Außenwirtschaftsorientierung des Landes Bremen festzustellen.

Der Vergleich dieses Ergebnisses mit dem gesamten Bundesgebiet unterstreicht die besondere Bedeutung der Außenwirtschaft für Bremen: Im Jahr 1999 betrug der hafen- und außenhandelsbezogene Anteil an der Wertschöpfungssumme im Bundesdurchschnitt 13,2 Prozent, für das Jahr 2001 ergibt sich demgegenüber mit rund 15 Prozent ein leicht erhöhter Anteil, aber nach wie vor weniger als halb so viel wie in Bremen.

Zweitens: Hafen- und außenhandelsbezogene Tätigkeiten sind in verschiedenen Branchen der bremischen Wirtschaft zu finden. Neben dem Verkehrssektor ist vor allem auch das verarbeitende Gewebe betroffen, das in Bremen aufgrund der Hafennähe eine starke Außenhandelsorientierung erfahren hat. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes betrug die Umsatz-Exportquote der Betriebe des verarbeitenden Gewerbes im Land Bremen im Jahr 1999 im Durchschnitt 49,6 Prozent. Mit Blick auf das Jahr 2001 hat sich dieser Anteil auf 53,3 Prozent erhöht. Im Jahre 2001 waren also mehr als die Hälfte aller von Betrieben des verarbeitenden Gewerbes verkauften Güter für ausländische Abnehmer bestimmt. Gegenüber dem Jahr 1999 ist das ein Anstieg um 7,5 Prozent. – Soweit die Antwort des Senats!

Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen?

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Danke schön!)

Das ist nicht der Fall! – Vielen Dank, Frau Winther!

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Arbeits- und Ausbildungsplatzgarantien im Konzern Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ziegert, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Ziegert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Hat es bei der Überleitung vormals öffentlicher Aufgaben und Gesellschaften auf privatrechtliche und privatwirtschaftliche Gesellschaften – auch Anteilsbesitz der öffentlichen Hand – Vereinbarungen hinsichtlich der Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gegeben, und welche Gesellschaften waren hiervon gegebenenfalls betroffen?

Zweitens: Die Schaffung beziehungsweise Sicherung wie vieler Arbeits- und Ausbildungsplätze wurde bei der Überleitung öffentlicher Aufgaben auf privatrechtliche und privatwirtschaftliche Gesellschaften – auch Anteilsbesitz der öffentlichen Hand – vereinbart, und in welchem Umfang wurden diese Vereinbarungen realisiert?

Drittens: In welcher Weise wird sichergestellt, dass die Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in den betroffenen Gesellschaften jeweils vereinbarungsgemäß erfolgt?

Zur Beantwortung erhält das Wort Herr Bürgermeister Perschau.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Bremische Politik sieht sich in hohem Maße den von Privatisierung betroffenen bremischen Arbeitnehmern verpflichtet. Zur sozialen Absicherung von Arbeitnehmern des Landes und der Stadtgemeinde Bremen, einschließlich der Auszubildenden, die im Wege des Betriebsübergangs nach Paragraph 613 a BGB auf andere Rechtspersonen übergehen, haben Land und Stadtgemeinde Bremen und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr – jetzt ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. – am 25. Januar 1999 einen Rahmentarifvertrag abgeschlossen. Dieser gibt den aus dem öffentlichen Dienst übergeleiteten Arbeitnehmern eine Arbeitsplatzgarantie zu gleichen Bedingungen wie im öffentlichen Dienst. Auf Grundlage dieses Rahmentarifvertrags wurde in der Regel mit den privatrechtlichen Gesellschaften, die Personal aus bremischen Behörden oder Eigenbetrieben übernommen haben, ein Personalüberleitungsvertrag geschlossen.

Darüber hinaus gehende Vereinbarungen haben Land und Stadtgemeinde Bremen nur im Ausnahmefall geschlossen, da dies dazu führen würde, dass ein hohes Maß an Flexibilität eingebüßt und dadurch eine Behauptung am Markt erschwert würde beziehungsweise ein stark erhöhtes Risiko der Insolvenz bestünde.

Bei den Gesellschaften im alleinigen Anteilsbesitz Bremens hat Bremen als Alleingesellschafter regelmäßig die Kontrolle über die jeweilige Gesellschaft wie über eine eigene Dienststelle, so dass Ar

beitsplatzvereinbarungen über den Rahmentarifvertrag hinaus nicht notwendig sind. Bei ganzer oder teilweiser Veräußerung setzt Bremen regelmäßig darauf, dass durch die Einbindung privaten Kapitals und Know-hows die Marktkompetenz des Unternehmens gefördert und dadurch Arbeitsplätze erhalten und gesichert werden.

Zu Frage zwei: Im Rahmen der Überleitung von Arbeitnehmern gemäß Überleitungstarifvertrag wurden für rund 2200 Beschäftigte die Arbeitsplätze gesichert. Da die Tarifvereinbarungen bindend für die Gesellschaften sind, wurden sie auch entsprechend realisiert. Darüber hinaus hat sich die HanseWasser Bremen GmbH beim Kauf der Abwasser Bremen GmbH verpflichtet, zusätzlich zu den bestehenden 130 weitere 50 Ausbildungsplätze bereitzustellen.

Zu Frage drei: Die Einhaltung der Vereinbarungen nach dem Überleitungstarifvertrag wird zum einen von den betroffenen Arbeitnehmern selbst überwacht und zum anderen durch die Präsenz von Fachressortvertretern im Aufsichtsrat der Gesellschaften. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Ziegert!

Noch einmal speziell zu der Frage der Ausbildungsplätze: Sie können also sagen, dass auch die zusätzlichen Ausbildungsplätze bei Hanse-Wasser im Augenblick immer noch bestehen beziehungsweise noch zusätzlich bereitgestellt werden?

Bitte, Herr Bürgermeister!

So soll es sein!

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist das überprüft, oder ist das nicht so?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Mir ist nichts anderes bekannt, als dass es so umgesetzt wird.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Der Hintergrund meiner Frage ist, dass uns zu Ohren gekommen ist, dass das bei Hanse-Wasser so nicht sein soll. Meine Bitte wäre, dass Sie das bitte noch einmal nachprüfen!

Bitte, Herr Bürgermeister!

Das prüfe ich gern noch einmal nach. Dazu sind sie aber vertraglich verpflichtet.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Medienpartner Bibliothek und Schule“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hövelmann, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Hövelmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie schätzt der Senat das Projekt der Bertelsmann Stiftung „Medienpartner Bibliothek und Schule“, das im Jahr 2002 erfolgreich in NordrheinWestfalen angelaufen ist, ein?

Zweitens: Sieht der Senat die Möglichkeit, sich für eine Erweiterung des Projekts einzusetzen und es in der in Nordrhein-Westfalen realisierten Form auf Bremen zu übertragen oder es in einer modifizierten Form und gegebenenfalls mit einem anderen Träger als Kooperationspartner für Bremen anzubieten?

Zur Beantwortung erhält das Wort Herr Senator Dr. Böse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Bertelsmann Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, mit ihren Projekten zu aktuellen gesellschaftlichen Problemen modellhafte Lösungen zu erarbeiten und für deren Implementierung in Pilotanwendungen zu sorgen.

Das im Jahr 2002 gestartete Projekt „Medienpartner Bibliothek und Schule“ soll in 35 nordrhein-westfälischen Kommunen die Zusammenarbeit zwischen Schulen aller Stufen und den örtlichen Bibliotheken auf dem Gebiet der Leseförderung und der Vermittlung von Medienkompetenz verbessern. Ziel ist es, durch eine institutionalisierte Kooperation einen effektiveren Mitteleinsatz zu erreichen.

Die entscheidenden Maßnahmen für den Erfolg des Projekts sind neben dem Aufbau von mobilen Medienbeständen die verbindlichen Verabredungen zwischen den Lehrkräften und den Bibliotheksmitarbeitern einerseits hinsichtlich eines zuverlässigen Angebots an Bibliotheksmaterialien und andererseits hinsichtlich der kontinuierlichen Nutzung und Rückmeldungen durch Lehrer und Schüler.