Frau Senatorin, Sie haben ja, um es ein bisschen platt auszudrücken, ein bisschen um den heißen Brei herumgeredet oder geantwortet. Wie ist denn die Einschätzung Ihres Ressorts, was die Realisierung dieser Regattastrecke angeht? Ich gehe einmal davon aus, dass Sie sich ja
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich finde nicht, dass ich um den heißen Brei herumgeredet habe, sondern Ihnen hier sehr dezidiert und klar die Meinung und die Beschlusslage des gesamten Senats vorgetragen habe.
Im Übrigen habe ich sehr darauf hingewiesen, wann, das war ja Ihre Frage, solche Verfahren eingeleitet werden. Ich habe Ihnen deutlich gesagt, dass im Augenblick die Finanzierung nicht klar ist und von daher der Bedarfsträger – und das ist nicht mein Haus – bisher keine Möglichkeit hat, ein Verfahren einzuleiten. In dem Moment, in dem der Bedarfsträger auf uns zukommt und beantragt, dass dies gemacht werden soll, werden wir selbstverständlich in dem hier auch nicht darum herumgeredeten, sondern dezidierten und klaren Verfahren genau die Maßnahmen treffen, die wir brauchen, und auch die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, von denen der Senat in seinem Beschluss ja schon ausgeht, dass sie notwendig sein werden, dann auch festsetzen.
Frau Senatorin, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich beim zweiten Mal nicht nach der Meinung des Senats gefragt habe, die haben Sie uns ja hier sehr ausführlich zur Kenntnis gegeben, sondern nach der Einschätzung Ihres Ressorts gefragt habe? Ich denke, dass Sie dann entweder sagen, Sie haben keine Einschätzung, das ist eine Aussage, oder Sie haben eine Einschätzung, und dann würde sie mich interessieren.
Herr Abgeordneter, auch darum habe ich nicht herumgeredet, sondern ich habe Ihnen deutlich gesagt, welche Verfahren dann seitens meines Hauses eingeleitet werden sollen. Diese Punkte habe ich Ihnen aufgezählt. Es müssen dann verschiedene Prüfungen im wasserrechtlichen und im übrigen naturschutzrechtlichen Verfahren vorgenommen werden. Das ist die Einschätzung meines Hauses, dass es genau so geht.
Wir hatten ja eben genau das, was Frau Dr. Mathes gerade in der vorangegangenen Frage gefragt hat. Wir müssen dann sehr genau prüfen, ob diese
Punkte, die Voraussetzung dafür sind, dass man in einem solchen Vogelschutzgebiet andere Maßnahmen treffen kann, gerechtfertigt sind, ob es keine Ersatzstrecke, sage ich einmal als Beispiel, für eine solche Regattastrecke gibt. Das muss auch der Bedarfsträger ein Stück definieren. Wenn wir diese Prüfung gemacht haben, dann wird es auch darum gehen, entsprechend dem NATURA-2000-Netz die notwendigen Maßnahmen zum Ausgleich festzulegen. Insofern gibt es auch eine ganz klare Haltung meines Hauses. Es geht schlicht und ergreifend um klare gesetzlich vorgegebene Verfahrensregelungen.
Frau Senatorin, jetzt frage ich Sie wieder als Vertreterin des Senats und nicht für das Ressort, ich glaube, das ist unsere Aufgabe.
Herr Kollege, der Beifall kam nicht aus den Reihen des Hauses, sondern von den Tribünen von den Schülerinnen und Schülern. Das ist zwar nett gemeint, aber ich bitte Sie doch, dies zu unterlassen! – Bitte, Herr Kollege!
Frau Senatorin, ich frage Sie und damit den Senat: Ist Ihnen bekannt, ob eine etwaige Regattastrecke an dieser oder anderer Stelle in irgendwelchen Finanzplanungen des Senats auftaucht oder anderweitige Finanzierungsvorstellungen bestehen, die schon von irgendwelchen politischen Gremien, etwa dem Senat, beschlossen worden sind?
Meines Erachtens, und das hatte ich ja auch eben schon als Antwort des Senats ausgeführt, gibt es noch keine konkrete Finanzierung, denn wenn es die gäbe, würde ja der Bedarfsträger sicherlich mit dem Begehren an uns herantreten zu sagen: Jetzt leitet das Verfahren ein!
Sie haben eben gesagt, der Bedarfsträger! Darf ich daraus schließen, dass Sie damit den Senator für Sport meinen?
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Zukunft der Lehre im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache an der Universität Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Mützelburg, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Erstens: Angesichts der in seiner Antwort auf eine Frage vom Bündnis 90/Die Grünen am 15. Mai 2002 gegebenen Zusage zur positiven Weiterentwicklung des Bereichs Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache: Wie bewertet der Senat heute die Pläne, nach denen eine zum Ende Februar 2004 auslaufende Professur nicht wieder besetzt werden soll und damit zusammen mit einigen anderen Einschränkungen der Umfang der verfügbaren Kapazitäten in der Lehre in diesem Bereich auf zirka 33 Prozent des Standes von 2001 schrumpfen wird?
Zweitens: Wie werden die einschlägigen Studienund Prüfungsordnungen in diesem Bereich nach dem Februar 2004 eingehalten werden können?
Drittens: Wie verträgt sich diese drastische Streichung im Bereich DAF/DAZ mit dem erklärten Willen, im Lichte der Pisa-Ergebnisse in der Lehrerausbildung gerade auch in diesem Fach Verbesserungen anzustreben, und welche konkrete Lösung für die oben genannten Probleme wird der Senat verwirklichen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache wird seit 1978 an der Universität Bremen als Spezialisierungsmöglichkeit innerhalb des Lehramtsstudiengangs Deutsch für alle drei Schulstufen angeboten.
Der bislang geltende Hochschulentwicklungsplan III sah für den Bereich DAF/DAZ im Rahmen der Gesamtausstattung des Faches Germanistik/Deutsch zwei Hochschullehrerfachgebiete vor. Eine der beiden Stellen ist seit dem 1. November 2001 durch Ein
tritt der Stelleninhaberin in den Ruhestand vakant, die zweite Stelle wird mit Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers Ende Februar 2004 frei. Nach der neuen Hochschulentwicklungsplanung IV sieht die Universität Bremen für den Bereich DAF/DAZ künftig nun noch ein Hochschullehrerfachgebiet vor. Dies wird zum Wintersemester 2003/2004 neu besetzt sein. Neben der professoralen Ausstattung des Fachs sind in dem Bereich DAF/DAZ wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben tätig, die wissenschaftliche Dienstleistungen in Lehre und Forschung erbringen und dazu beitragen, dass die nach der Studien- und Prüfungsordnung erforderlichen Lehrinhalte abgedeckt werden können. Ergänzend zu diesem hauptberuflichen Lehrpersonal werden im Bereich DAF/DAZ nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte eingesetzt. In der Summe der Angebote kann damit im Bereich DAF/DAZ die erforderliche Kapazität der Lehre bereitgestellt werden, er unterscheidet sich in dieser Mischung der unterschiedlichen Personalkategorien nicht von anderen Studiengängen der Universität Bremen. Zu Frage zwei: Der Senat geht deshalb davon aus, dass das nach der Studien- und Prüfungsordnung notwendige Lehrangebot im Bereich DAF/DAZ auch nach dem Februar 2004 sichergestellt werden kann. Zu Frage drei: Da das notwendige Lehrpersonal zur Verfügung gestellt wird, treten die vom Fragesteller vermuteten Probleme nicht auf. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie sagten ja schon, dass der Umfang der Kapazitäten von zwei Professorenstellen auf eine schrumpft, dass aber die wegfallende Professur durch andere Formen der Lehrtätigkeit ausgeglichen werden soll. Können Sie uns sagen, wann diese geschaffen werden und in welchem Umfang diese Lehrkapazitäten geschaffen werden, um dies auszugleichen?
Die Universität hat uns mitgeteilt, dass sowohl wissenschaftliche Mitarbeiter als auch Lehrbeauftragte immer so, wie sie notwendig sind, entsprechend für die Lehrveranstaltungen bereitgestellt werden, so dass dort keine Defizite vorhanden sind. So ist uns das von der Universität mitgeteilt worden.
15. Mai 2002, aber auch bei vielen anderen Gelegenheiten deutlich gemacht, wie sehr Ihnen der Bereich in der Schule, dass besser Deutsch gelernt wird, sagen wir es einmal so verkürzt, am Herzen liegt. Sehen Sie nicht doch auch durch den Wegfall einer Professur hier einen erheblichen Rückgang in der Qualität der Ausbildung?
Nein, das sehe ich nicht! Ich kann mir vorstellen, dass die Universität in ihrer Autonomie stark genug ist, das inhaltlich auch zu vertreten, dass man das nicht nur ausschließlich mit Hochschullehrerstellen machen kann, sondern auch mit wissenschaftlichen Mitarbeitern und Lehrbeauftragten, so wie ich es ja auch in meiner Antwort eben vorgetragen habe, dass das in anderen Bereichen, in anderen Studiengängen der Universität genauso möglich ist.
Sie sprachen die eine noch verbleibende Professur an. Ist es richtig, dass es sich dabei dann in Zukunft um eine Juniorprofessur handeln wird, die im Bereich der Lehre nur im eingeschränkten Umfang Lehrstunden wird leisten können, und wird das nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Angebots führen?
Das kann ich im Augenblick nicht bestätigen. Das müsste ich überprüfen und würde es Ihnen dann schriftlich mitteilen.