Das kann ich Ihnen so nicht sagen! Ich kann höchstens über die Aufsichtsräte sprechen, in denen ich in persona bin. Dort wird auf Nachfrage sicher Auskunft erteilt werden.
Hinsichtlich der privatwirtschaftlich tätigen Gesellschaften haben Sie eben ausgeführt, dass sich Spenden im üblichen Rahmen zu halten haben. Können Sie uns erklären, was nach Ihrem Verständnis der übliche Rahmen ist?
Hinter dieser Aussage, und das ist nicht ein Spezifikum des öffentlichen Bereichs, sondern gilt letztlich auch für alle Privatunternehmen, die nicht der öffentlichen Hand mehrheitlich gehören, steckt natürlich die Problematik, dass es kein Handbuch gibt, in dem Sie haargenau nachschauen und sagen können, so viele Spenden sind zulässig, oder dass es Kennziffern gibt, so dass Sie das Spendenvolumen an eine Bilanzsumme, Umsatztätigkeit oder an die Ertragssituation anknüpfen können. Es gibt also im Grunde keine objektiven betriebswirtschaftlichen Kriterien. Deswegen ist es sicherlich im Einzelfall in der Gesellschaft durch die betreffenden Organe, sprich eben Gesellschafterversammlung oder Aufsichtsrat, in Hinblick auf den Gesellschaftszweck der Gesellschaft und das Umfeld, in dem diese Gesellschaft tätig ist, gemeinsam festzulegen, was man anhand der Größe, was man anhand der öffentlichen Stellung, was man anhand des Geschäftszweckes der Gesellschaft als im Rahmen „üblich“ befindet. Das ist jeweils eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung.
Herr Senator, ist eigentlich durch Aufsichtsräte, durch den Senat sichergestellt, dass öffentliche Zuwendungen, die einer Zweckbestimmung unterliegen, nicht für Spenden eingesetzt werden?
(Abg. L i e s s [SPD]: Wenn Gelder an eine Gesellschaft mit Zweckbestimmung gege- ben werden, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, dieses Geld anderweitig, zum Beispiel für Spenden, zu benutzen!)
Das, was Sie eben gerade zuletzt gesagt haben, war sehr interessant. Meine Frage ist folgende: Können Sie mir erklären, warum der Präsident des Senats mir auf meine entsprechende Frage in einer der letzten Fragestunden nicht nur sehr angefasst und patzig geantwortet hat, sondern auch erklärt hat, dass alles Notwendige gesagt sei?
Herr Senator, ich habe eben ein leichtes Zögern auf die Nachfrage von Herrn Liess vermerkt. Teilen Sie meine Auffassung, dass bei Zuwendungen, die zweckbestimmt sind, und insbesondere dann auch von der Systematik bei Unternehmungen, die aufgrund einer Fehlbedarfsfinanzierung Gelder bekommen, sich eigentlich dann eine Nutzung dieser Gelder als Spenden ausschließen würde, und wären Sie bereit, dieser Frage nachzugehen und im Haushaltsausschuss darüber in nächster Zeit zu berichten?
Ich bin Ihrer Auffassung. Spenden, und so haben wir ja auch geantwortet, haben in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht zu sein. Da ich jetzt „grundsätzlich“ sage: Man kann sich immer eine Situation vorstellen, denken Sie an Extremsituationen wie jetzt zum Beispiel mit der Flutkatastrophe, in der möglicherweise doch in einem gewissen Umfang ausnahmsweise gespendet wird. Ich stimme aber 100 Prozent mit Ihnen überein, Spenden haben in diesem Bereich über solche Gesellschaften nichts zu suchen. Wir werden Ihnen gern im Haushaltsausschuss Auskunft darüber geben, soweit uns das möglich ist.
Sie haben ausgeführt, dass Sie sich vorstellen können, dass in geeigneter Weise die Unternehmen unterrichtet werden, dass auch den Aufsichtsräten Kenntnis darüber zu geben ist, in welcher Höhe und für welche Art und für welchen Zweck Spenden beziehungsweise Sponsorengelder verwandt werden. Kann ich das so
auffassen, dass der Senat gedenkt, zügig alle Unternehmen darüber in Kenntnis zu setzen und sie zu bitten, zum Beispiel bei den jetzt anstehenden Beratungen über die Jahresabschlüsse des vergangenen Jahres automatisch den Aufsichtsräten diese Information zu geben?
In diesem Zusammenhang muss man wirklich stringent unterscheiden zwischen privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, und man muss zwischen Spenden und Sponsoring unterscheiden. Fangen wir einmal mit dem Sponsoring an!
Ein Sponsoring dient letztlich, und so ist es auch von der Steuerrechtsprechung entschieden worden, wenn es ein echtes Sponsoring ist, dem Unternehmenszweck. Es dient dazu, die Ertragskraft und die Ausrichtung des Unternehmens am Markt zu stärken und ist deswegen auch als Betriebsausgabe absetzbar. Es handelt sich hier also um eine echte, dem Unternehmenszweck dienende Ausgabe wie etwa auch eine Investition oder eine andere Betriebsausgabe. Spenden haben eben diesen Gegenleistungseffekt nicht im Blick, sondern dienen mildtätigen Zwecken oder einer sittlichen Verpflichtung. Sie sind deswegen auch anders zu behandeln.
Das bedeutet also eine klare Differenzierung zwischen Sponsoring und Spenden und auch der Frage: Sind es Unternehmen, die im öffentlichen Bereich tätig sind, oder sind es am Markt tätige Unternehmen? Hier müssen Sie differenziert vorgehen. Das macht es eben auch so schwierig, weil Sie keine allgemeine pauschale Richtlinie erlassen können. Wir überlegen ja, ob wir hier eine allgemeine Handlungsrichtlinie erlassen. Die muss dann aber sehr differenziert sein, und ansonsten ist es auch, wie gesagt, Aufgabe der Organe, das durchzusetzen.
Die Spenden werden im Jahresabschluss einer Gesellschaft, wenn sie nach HGB bilanziert sind, ausgewiesen. Sie können sich jederzeit, ohne dass Sie ausdrücklich fragen, über das Spendenvolumen informieren. Da das aber immer summarische Positionen sind, werden Sie natürlich nicht allein aus dem Abschluss herausbekommen, wofür diese Spenden gegeben worden sind, aber Sie können das Spendenvolumen als Ganzes jederzeit im Abschluss erkennen.
gesagt, dass Sie in geeigneter Weise die Gesellschaften in Kenntnis setzen wollen, und Sie hatten vorhin, glaube ich, in der Beantwortung der Frage gesagt, dass selbstverständlich auf Nachfrage in den Aufsichtsräten diese Informationen gegeben werden. Eine mögliche Form, Kenntnis über diesen Sachverhalt zu bekommen, wäre ja zum Beispiel, dass der Senat von sich aus sagt, wir stellen eine geeignete Nachfrage in all den Aufsichtsräten, in denen wir vertreten sind. Damit würden wir diese Information erhalten, auch wenn sie über das hinausgeht, was aus den zu veröffentlichenden Berichten zu ersehen ist. Wären Sie bereit, in dieser Form tätig zu werden?
Ich bin bereit, diese Regelung aufzunehmen, denn, wie gesagt, es geht nicht um Betriebsgeheimnisse. Wer spendet, legt das in seinem Abschluss ohnehin offen. Das ist nichts, was man zu verbergen hat, ganz im Gegenteil. Beim Sponsoring, wie gesagt, ist es etwas anderes. Das ist eine Betriebsausgabe in einer Reihe von tausenden von möglichen Betriebsausgaben eines Unternehmens. Aber ich kann das nur begrüßen.
Herr Senator, Sie haben uns vorhin erläutert, dass es sich bei Spenden um Leistungen handelt, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Es geht hier ja um die Verwendung von Steuergeldern. Behörden dürfen, soweit mir das jedenfalls bekannt ist, keine Spenden geben. Bei den Gesellschaften, über die wir sprechen, handelt es sich um in privater Rechtsform geführte Teile der Verwaltung. Ich will die Frage von Herrn Liess zuspitzen. Woraus ergibt sich die Berechtigung der Gesellschaften, die Steuergelder, die als Zuwendungen gezahlt werden, für Spendenzwecke zu verwenden? Aus welcher Bestimmung im Haushaltsrecht kann das gefolgert werden?
Ich habe Ihnen erst einmal gesagt, dass der Senat der Auffassung ist, dass Spenden dort grundsätzlich nicht hingehören. Das ist unsere ganz klare Aussage. Insofern deckt sich das ja auch mit Ihrer Frage.
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Bürgermeister, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten wollen, so dass wir gleich in die Debatte einsteigen können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Palette unserer mittelständischen Betriebe in Bremen reicht von traditionellen Familien- und Handwerksbetrieben über innovative Softwareschmieden bis zu international führenden Unternehmen der Raumfahrt.