Ich habe heute Morgen mit großer Aufmerksamkeit aus dem „Weser-Kurier“ die Diskussionslage in der SPD-Fraktion in Bremerhaven zur Kenntnis genommen. Da es eine kommunale Angelegenheit ist und es immer ein kluges Prinzip ist, sich aus diesen kommunalen Angelegenheiten der freiesten Gemeinde Deutschlands herauszuhalten, glaube ich, dass es auch bei diesem Thema etwas klüger ist, dann die Entscheidungsprozesse in Bremerhaven zu begleiten, aber jetzt an dieser Stelle nicht zu bewerten. Der finanzielle Rahmen, in dem sich das Land an der Investition beteiligt, ist dargestellt worden: eine Million Euro!
Der Senator für Kultur hat in der Vergangenheit durch Eigenmittel immer dafür gesorgt, dass die Sammlung erhalten bleibt. Deswegen wäre das ein Thema, das dann im Magistrat beziehungsweise in der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven weiter vertieft werden müsste.
Die Sammlung ist ja Eigentum des Landes. Bremen bezahlt jährlich 30 000 Euro dafür, dass die Sammlung gelagert werden kann. Ich meine, Sie müssen doch auch ein Interesse daran haben, dass diese 30 000 Euro jährlich eingespart werden können und in dieser Frage auch zu einer Lösung gekommen wird!
Natürlich haben wir da ein großes Interesse, und deswegen ist ja der Beschluss der Bürgermeister ein positiver Schritt. Ich begrüße ihn daher auch sehr ausdrücklich, und ich hoffe, dass jetzt die Entscheidungsprozesse in Bremerhaven zügig zu Ende gebracht werden, dass man hinsichtlich der Standortfrage zu einer guten, nachhaltigen Entscheidung kommt.
Die sechste Anfrage betrifft die Zukunft des staatlichen Wettmonopols. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Herderhorst, Gerling, Perschau und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Wettmonopols in Bayern auf das staatliche Wettmonopol im Land Bremen, und welche Konsequenzen zieht der Senat daraus?
Zweitens: Wie wird der Senat bis zu einer gegebenenfalls erforderlichen Neuregelung des staatlichen Sportwettmonopols mit den in Bremen agierenden Anbietern von Sportwetten umgehen?
Drittens: Welche Auswirkungen hat das Urteil nach Ansicht des Senats für die bisherigen Empfänger der Zweckerträge aus den Sportwetten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Aussagen der Entscheidung sind zukünftig auch für das Sportwettenangebot in Bremen zu beachten. Der Senat hält daher eine Anpassung des OddsetAngebots der Bremer Toto und Lotto GmbH an die vom Bundesverfassungsgericht festgelegten ordnungsrechtlichen Kriterien für erforderlich. Die hierfür konkret umzusetzenden Maßnahmen werden derzeit vorbereitet.
Zu Frage zwei: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass ein staatliches Glücksspielmonopol verfassungskonform beibehalten werden kann, sofern die ordnungsrechtlichen Zielsetzungen beachtet werden. Ausdrücklich erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass illegale Wettangebote ordnungsrechtlich unterbunden werden dürfen. Angesichts dieser Feststellungen hält der Senat ein abgestimmtes Vorgehen der Länder gegen die illegalen Sportwettenanbieter für dringend geboten.
Zu Frage drei: Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können derzeit nicht abgeschätzt werden, da noch keine abschließende Prüfung der zukünftigen Gestaltung des Sportwettenangebots erfolgen konnte. Der Senat ist sich darüber hinaus jedoch bewusst, dass die Neugestaltung von Teilen des Glücksspielrechts möglicherweise erhebliche Auswirkungen für die Zuwendungsempfänger haben kann. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Bürgermeister, können Sie uns ein paar Informationen geben aufgrund der letzten Diskussion der Innenministerkonferenz, was die In
Die Innenminister und -senatoren haben am letzten Donnerstag und Freitag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, die die grundsätzliche Zulässigkeit des staatlichen Monopols für Sportwetten ja insgesamt bestätigt hat. Sie haben auch dazu aufgerufen, dass wir zum Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften, aber auch zur Eindämmung der Glücksspielsucht hier entsprechende Maßnahmen gegen das illegale Wettangebot vornehmen wollen, und zwar einheitlich und konsequent in allen Ländern. Das ist die Auffassung der Innenministerkonferenz gewesen, die Bremen mit unterstützt hat.
Sie sprechen davon, dass man noch nicht einschätzen kann, welche negativen Auswirkungen das haben könnte. Welchen zeitlichen Fahrplan haben Sie denn ins Auge gefasst, um die möglichen Regelungsnotwendigkeiten im Lande Bremen in Angriff zu nehmen?
Es gibt zwei Handlungsstränge. Das eine ist, dass wir jetzt kurzfristig Sofortmaßnahmen gegen diese illegalen Glücksspielangebote, die es gibt, durchsetzen müssen und die Werbung dafür unterbinden, und das andere, das in Angriff genommen werden muss, nach der Übergangsfrist eine Neugestaltung vorzunehmen. Dies wird auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz sein, die im nächsten Monat tagt, und der Chefs der Senatskanzleien. Hier soll es ein auch mit dem Bund abgestimmtes Vorgehen aller Länder geben, so dass ich davon ausgehe, dass innerhalb der gesetzten Frist in jedem Fall ein neuer ordnungsrechtlicher Rahmen geschaffen werden kann.
Eine letzte Frage! Sie erwähnen in der Antwort auf Frage drei, dass die finanziellen Auswirkungen noch nicht zu übersehen sind. Ist die Information richtig, dass, sollte es zum Wegfall des staatlichen Wettmonopols kommen, im Speziellen der große Punkt der Zweckabgaben, also als Begriff Zweckabgaben, wegfällt und dadurch ein Großteil der Finanzierungsmöglichkeiten dann für den Bereich der kommunalen und Landessachen entfallen wird?
Wir finanzieren aus den Zweckabgaben bisher sehr breit gefächert in Bremen sowohl sportliche Angebote als auch kulturelle oder soziale Zwecke. Das ist ja auch gerade der Sinn, es soll sozusagen Gewinn aus Wetten abgeschöpft werden, um damit soziale und gemeinnützige Ziele zu verfolgen. An diesem Ziel halten wir auch fest. Wenn das Monopol bröckeln und der Markt vollständig liberalisiert werden würde, würde das dazu führen, dass die bisher dafür zur Verfügung stehenden Einnahmen in diesem Umfang nicht mehr zur Verfügung stehen, und das würde für viele Angebote in Bremen auch erhebliche Konsequenzen haben.
Eine weitere Nachfrage: Sie haben in der Antwort auf die Frage des Kollegen Herderhorst und auf die Nachfrage des Kollegen Schildt angedeutet, dass der Senat plant, gegen die illegalen Angebote abgestimmt, wie in Garmisch besprochen, vorzugehen. Was heißt das konkret? Welche Maßnahmen gegen wen sind konkret geplant?
Ich nehme ja wahr, dass es darüber in den letzten Tagen und Wochen sehr aufgeregte Debatten gegeben hat. Da werden bestellte Gutachten hin- und hergeschickt, die dem Staat auch mit erheblichen und weit reichenden Konsequenzen wie Schadensersatz aus Staatshaftung gelten sollen. Wir werden für die von der Vermittlung, dem Angebot und dem Werben für solche illegalen Glücksspielangebote Betroffenen jetzt in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren durch ein Anschreiben die Gelegenheit zur Stellungnahme geben, also ein ganz normales verwaltungsrechtliches Verfahren der Anhörung, und werden dann im Lichte der Ergebnisse der Anhörung entsprechende Verwaltungsakte erlassen.
Eine weitere Nachfrage: Wenn Sie sagen, die Innenminister, und das gilt dann auch für Bremen, werden gegen die illegalen Angebote und deren Werbung vorgehen, haben Sie dann auch auf der Innenministerkonferenz Einvernehmen darüber erzielt, inwieweit die Angebote, die aus ehemaligen DDR-Lizenzen stammen, nun in diese Kategorie fallen oder nicht?
Darüber ist selbstverständlich gesprochen worden. Wir gehen davon aus, dass es sich bei diesem Wettangebot der so genannten Alt-Ost-Wetten um illegale Sportwettanbieter handelt, so dass auch diese von diesen Exekutivmaßnahmen entsprechend betroffen wären.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf das Gutachten zur Vorbereitung der Verfassungsklage. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Pflugradt, Perschau und Fraktion der CDU.
Erstens: Nach welchen Kriterien wurde ein Gutachten zur jüngsten Klage Bremens vor dem Bundesverfassungsgericht an Professor Ress vergeben, und wer hat letztendlich über die Vergabe des Gutachtenauftrags entschieden und dieses konkret beauftragt?
Zu Frage eins: Kriterien für die Vergabe des Gutachtens an Herrn Professor Dr. Ress waren dessen fachliche Kompetenz und Erfahrung in finanzverfassungsgerichtlichen Verfahren. Die Vorbereitung des nunmehr beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Normenkontrollantrags erforderte die Überprüfung der finanzwissenschaftlichen und finanzverfassungsrechtlichen Position Bremens in Hinblick auf das Anliegen, zusätzliche finanzielle Hilfeleistungen vom Bund und/oder der Solidargemeinschaft der Länder zu erhalten. Dabei sollte – wie auch bei der Beurteilung der finanzwissenschaftlichen Lage des Bundeslandes – die juristische Position umfassend von mehreren Seiten beleuchtet werden. Für solche finanzverfassungsrechtlichen Begutachtungen kommt in der Bundesrepublik nur eine begrenzte Anzahl von ausgewiesenen Experten in Frage.