Protokoll der Sitzung vom 15.11.2006

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Telekommunikationsanbieter neue Produkte zunächst in großen Städten testen. Häufig werden entsprechende Testphasen auch in Bremen durchgeführt. Darüber hinaus ist der Senat unter anderem durch Kooperationsrahmenverträge oder sonstige Initiativen mit TKAnbietern in ständigem Austausch, um die Einführung neuer Technologien möglichst frühzeitig auch in Bremen zu erreichen.

Zu Frage 3: Der Senat sieht hier für das Land Bremen keinen Handlungsbedarf, soweit Fragen der technischen Erreichbarkeit von Breitbandtechnologien betroffen sind, weil Bremen den genannten Zielwert bereits heute deutlich überschreitet.

Über die konkrete Anschlussdichte im Land Bremen liegen dem Senat keine genauen Angaben vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Bremen als Zwei-Städte-Staat aufgrund der Bevölkerungsdichte über dem bundesweiten Durchschnitt von derzeit circa 35 Prozent liegt. Insofern geht der Senat davon aus, dass das Ziel der Bundsregierung in Bremen bereits frühzeitiger erreicht werden wird.

Allerdings sieht der Senat auch weiterhin Handlungsbedarf, um eine digitale Spaltung zu vermeiden, sodass auch einkommensschwache Haushalte an leistungsstarken Internetverbindungen partizipieren können. Dazu zählt unter anderem auch die Verfügbarkeit entsprechender Zugangsmöglichkeiten in Bibliotheken oder Bürgerhäusern. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Schildt!

Herr Staatsrat, Sie haben davon gesprochen, dass für Bremerhaven zur Frage eins keine Informationen vorliegen, inwieweit dort ein Netzausbau ansteht. Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Rahmen des Rahmenvertrags des Landes Bremen mit der Deutschen Telekom vielleicht darauf hinzuwirken, dass es einen Gleichgang der beiden Städte bei der zusätzlichen Einführung weiterer schneller Netze gibt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Abgeordneter, ich denke, Sie haben das richtige Stichwort benannt, wo unsere Einflussmöglichkeiten liegen. Sie liegen dort, dass wir diesen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom haben und dort versuchen können, in Gesprächen darauf hinzuwirken, auch für Bremerhaven eine zügige Anbindung zu erreichen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, ich habe das in einem Satz angedeutet, dass die Deutsche Telekom sich hier sehr stark darauf konzentriert, in den größten Städten anzufangen, sodass es insofern natürlich mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sein wird, hier einen schnellen Erfolg zu erzielen. Aber ich denke, dort liegt der Ansatzpunkt für den Senat, und wir werden versuchen, auf diesem Feld auch so tätig zu werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Personalausstattung zur Bekämpfung der Wirtschaftsstrafsachen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grotheer, Jägers, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Jägers!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Ermittlungsverfahren hat die Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Bremen in den vergangenen Jahren bearbeitet?

Zweitens: Wie viele Staatsanwälte und weitere Mitarbeiter sind zurzeit im Bereich der Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatanwaltschaft Bremen tätig?

Drittens: Sieht der Senat Möglichkeiten, die Personalausstattung und die EDV-Ausstattung in diesem Bereich zu optimieren?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Bremen hat im Jahr 2004 1344, im Jahr 2005 1823 und von Januar bis September 2006 1088 Ermittlungsverfahren erledigt.

Zu Frage 2: In der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Bremen sind zurzeit 7,3 Dezernenten-Stellen, 2 Stellen für Wirtschaftsfachkräfte und 2,87 Stellen im Geschäftsstellenbereich besetzt.

Zu Frage 3: Wie alle anderen Dienststellen ist die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren von Personaleinsparungen nicht verschont geblieben. Gleichzeitig sind die Verfahrenseingänge erheblich angestiegen. Um der gewachsenen Belastung zu begegnen, sind im August 2006 zusätzlich 3 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingesetzt worden. Für die interne Verteilung des Personals auf die Abteilungen ist die Behördenleitung verantwortlich. Das Personal wird der Belastung entsprechend eingesetzt. In allen Abteilungen der Staatsanwaltschaft wird die modernste Version eines im Verbund mit anderen Ländern entwickelten EDV-Programms eingesetzt. Spezielle Programme zur Unterstützung der Ermittlungen in Wirtschaftsstrafsachen sind nicht erforderlich.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es sind enorme Zahlen, die Sie hier an Strafsachen genannt haben. Können Sie mir Erfolgszahlen liefern, wie viele Strafen ausgesprochen wurden oder wie der wirtschaftliche Erfolg der Arbeit gewesen ist?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dies kann man eruieren, aber ich bin heute nicht in der Lage, auf diese Frage eine Antwort zu geben. Dafür sind die Verfahren zu diffizil. Es kommt zuviel Unterschiedliches zusammen. In dieser Abteilung werden allgemeine Verfahren be

arbeitet. Ein Teil der Wirtschaftsstrafsachen kommt auch in die Abteilung für organisierte Kriminalität. Das ist alles etwas komplexer und nicht so auf die Schnelle zu beantworten.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es in diesem Bereich auch die Möglichkeit, Gewinnabschöpfung vorzunehmen, und wenn ja, in welchem Umfang liegt sie vor?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dieses Thema beschäftigt uns schon seit vielen Jahren. Wir versuchen, das auch gemeinsam mit der Kriminalpolizei zu organisieren. Es gibt gewisse Erfolge, aber das Gesamtergebnis ist relativ bescheiden. Das muss man leider so sehen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Könnten Sie in diesem Zusammenhang auch Zahlen über die Gewinnabschöpfung nachliefern?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das wäre kein Problem!

(Abg. Frau S c h w a r z [SPD]: Danke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Initiative FELIX in Bremens Kita?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Bartels, Karl Uwe Oppermann, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bensch!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat die Initiative FELIX des deutschen Chorverbandes bekannt, mit der Kindergärten ausgezeichnet werden, in denen täglich mit Kindern gesungen wird, um ihre Aufmerksamkeit, Gehör und Sprache zu fördern sowie ihr Selbstbewusstsein zu stärken?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat diese Aktion?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, FELIX auch in den KiTa Bremerhavens und Bremens bekannt zu machen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Initiative FELIX ist dem Senat bekannt. Mehrere Kindergärten unterschiedlicher Träger beteiligen sich an dem Projekt, das das Singen von Kindern fördern will. Die betreffenden Einrichtungen werden vom Chorverband Niedersachsen-Bremen e. V. begleitet und können ein musikalisches Gütesiegel erwerben. Neben dieser Initiative wirbt die Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland zurzeit für das Projekt „CANTO elementar“. Das Projekt wird auch aus Mitteln der bremischen „Start Jugend Kunst Stiftung“ gefördert. Es werden „Singpaten“ ausgebildet, die die Erzieherinnen in den Kindergärten dabei unterstützen, sogenannte Singangebote zu entwickeln und durchzuführen.

In einigen Bremerhavener Kindertagesstätten wird die musikalische Früherziehung unter anderem auch durch Kurse der Jugendmusikschule besonders gefördert. Das Kursangebot findet während der Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten statt. Da die Teilnahme mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist, wird im Rahmen einer Modellphase eine kindbezogene Bezuschussung analog der wirtschaftlichen Jugendhilfe geleistet, sodass eine Teilnahme aller interessierten Kinder möglich ist. Dieses zusätzliche Angebot wird von den pädagogischen Fachkräften der jeweiligen Kindertagesstätte mit der Zielsetzung begleitet, Kenntnisse aus der musikalischen Früherziehung verstärkt in die pädagogische Praxis einbringen zu können.

Zu Frage 2: Der Senat bewertet die Zielsetzung der Initiative FELIX und ähnlicher Projekte sehr positiv. Die Vorhaben lassen sich dem Schwerpunkt Rhythmik und Musik zuordnen, einem von 7 Bildungsbereichen, die im Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich explizit aufgeführt werden. Damit wird musische Bildung als ein wesentlicher Schwerpunkt frühkindlicher Bildung festgeschrieben. Sie fördert die emotionale, kognitive und soziale Entwicklung der Kinder und trägt damit zu einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung bei. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Sprachentwicklung und fördert das differenzierte Hören. Sie regt zu Bewegung an und wirkt dadurch positiv auf die körperliche Entwicklung der Kinder. Als gemeinschaftliche Erfahrung fördert sie die sozialen Kompetenzen. Insbesondere bei interkulturellen Projekten tragen musikalische Angebote zum Gelingen des Vorhabens bei.

Zu Frage 3: Die Initiative FELIX hat, ebenso wie andere Projekte zur Förderung der musischen Bildung und des Singens, Flyer beziehungsweise Materialien entwickelt, die über das Vorhaben informieren. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ist auch weiterhin bereit und interessiert, durch Weitergabe solcher Informationen die Träger und Kindertageseinrichtungen über diese Projekte

zu informieren und für eine Beteiligung daran zu werben. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Zu der letzten Bemerkung: Sie haben gesagt, der Senator, Ihre Behörde, ist letztendlich bereit, diese Flyer weiterzugeben. Ist dies nun nur eine Absichtserklärung, die heute hier abgegeben wird, oder haben Sie Schritte vorgesehen oder geplant, es auch definitiv umzusetzen, sodass letztendlich alle Kindergärten in Bremerhaven, BremenNord und Bremen-Stadt wirklich erreicht werden?

Bitte, Frau Senatorin!