Protokoll der Sitzung vom 21.03.2007

Ihren Antrag zur Föderalismusreform werden wir hier unterstützen. Meine Fraktion wollte ihn nicht unterschreiben, weil wir der Auffassung sind, dass die Fehler der Vergangenheit es jetzt nicht unbedingt rechtfertigen, dass wir hier jetzt den völligen Schulterschluss der Demokraten üben. Wir werden dem Antrag zustimmen.

Im Wesentlichen sind die von Ihnen dort angesprochenen Punkte richtig. Es ist richtig, ein Frühwarnsystem zu machen, es ist richtig, restriktivere Verschuldensgrenzen aufzuzwingen. Es ist problematisch mit dem erweiterten Investitionsbegriff, solange damit nur das Ziel verfolgt wird, die Schuldenaufnahme des Staates zu erhöhen. Man muss vielleicht zu anderen Regelungen kommen, aber eine Ausweitung halten wir für falsch. Es ist auf jeden Fall richtig, vieles zu tun, um die Vergleichbarkeit der Haushalte zu erhöhen.

Zu den Problemen, die mit einer höheren Steuerautonomie der Bundesländer verbunden sind, hat Frau Wiedemeyer aus unserer Sicht das Richtige gesagt, und wir werden dafür kämpfen müssen, dass unsere Hafenlasten zum Teil wenigstens von den anderen erbracht werden.

Einen allerletzten Punkt möchte ich noch ansprechen als jemand, der im Haushaltsausschuss ist und der Auffassung ist, dass ein Haushalt Sache des Parlaments ist! Das ist das Einzige, was ich mir bei Herrn Hellermann ein bisschen deutlicher gewünscht hätte. Es ist nicht so, dass Haushaltspolitik ausschließlich Sache der Regierung ist. Wenn man darüber nachdenkt, wie in Zukunft die Haushalte aussehen sollen, und wir wissen, dass durch Investitionspolitik, aber natürlich auch durch ganz normale Dinge wie Menschen einzustellen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sehr hohe Vorbelastungen für die Zukunft angerichtet wurden, richtige und falsche, dann müssen wir uns darüber Gedanken machen, was ein zukünftiges Parlament eigentlich noch zu sagen hat!

Ich will auf keinen Fall, dass Bremen Signale aussendet, wir sparen alles so weit zurück, bis wir nur noch bei den verpflichtenden Aufgaben sind. Dann kann man sich Parlamente als Haushaltsgesetzgeber sparen. Es muss politische Spielräume in die Zukunft geben, auch und gerade für ein Bundesland wie Bremen. Dafür braucht man Haushaltsspielräume und einen Haushaltsgesetzgeber, der das Recht hat, seine Pflicht zu erfüllen, nämlich zu entscheiden, ich mache das eine und das andere nicht. Das ist Politik, und die muss zukünftig in Bremen auch möglich sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Haushaltsspielräume, Frau Linnert,

von denen Sie eben gesprochen haben, sind ja verspielt worden, und darüber geht die Klage und die ganze Debatte heute. Deswegen müssen wir uns auf diese Debattenthemen konzentrieren und hoffen, dass am Ende wieder Haushaltsspielräume entstehen.

Die extreme Haushaltsnotlage Bremens ist entgegen der landläufigen Auffassung nicht nur in den besonderen strukturellen Problemen, denen Bremen ausgesetzt ist, zu suchen, sondern auch in einem hohen Maße in dem eigenen Tun oder im eigenen Nichttun. Insofern sehe ich es dort ein bisschen anders als Sie, Frau Linnert. Es gibt auch Verschulden hier im Lande.

Der Senat und die ihn tragenden Fraktionen haben viel zu spät und dann auch noch viel zu zaghaft mit dem eigentlichen Sparen, das heißt der Anpassung der Ausgaben an die fehlenden Einnahmen, begonnen. Wenn Einnahmen fehlen, müssen die Ausgaben auf den Prüfstand, es muss gespart werden. Das Einhalten von Sanierungsauflagen für die Ausgabengestaltung nützt in einer Situation fehlender Einnahmen wenig. Die Koalition hat zudem viel zu sehr auf das Investieren gesetzt und dabei den Gesichtspunkt der betriebswirtschaftlichen und regionalwirtschaftlichen Rentabilität dieser Investitionen außer Acht gelassen.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Wollen wir einmal in Bremerhaven ein paar Investiti- onen zurücknehmen! Lesen Sie einmal, was Ihre „Nordsee-Zeitung“ schreibt!)

Sie hat bewusst ignoriert, dass viele Investitionen keine echten Investitionen, sondern verkappte konsumtive Ausgaben waren und bis heute auch noch sind. Sie hat, und das ist ein ganz großer Denkfehler in den ganzen bisherigen Sanierungsbestrebungen, die Struktur des bestehenden Finanzausgleichssystems in meinen Augen falsch eingeschätzt. Sie hat übersehen, dass da andere Verteilmechanismen wirken, als man sie hier beim blanken Investieren und den Standortverbesserungen erhofft hatte.

Außerdem hat die Koalition wider besseres Wissen, davon ist auch schon gesprochen worden, Steuerreformen und neuen Finanzausgleichsregelungen zugestimmt, die erkennbar für den bremischen Haushalt Nachteile brachten. Der wertlose Kanzlerbrief, der uns jahrelang als werthaltiges Finanzversprechen verkauft wurde, entpuppte sich als Seifenblase, er löste sich in einer einmaligen finanziellen Zuwendung des Bundes für bestimmte öffentliche Investitionen im Lande Bremen auf. Kritiker, zum Beispiel auch die FDP, hatten das im Übrigen schon lange vorhergesagt.

Trotz der hohen Sanierungszahlungen, die Bremen bekommen hat, ist die Sanierung der bremischen Haushalte nicht gelungen. Bremen steht heute haushalts- und finanzpolitisch viel schlechter da als zu

Beginn der Sanierung. Die Selbstständigkeit Bremens ist deshalb in höchster Gefahr, und das haben SPD und CDU gemeinsam zu vertreten.

Zum Glück hat mit dem Abgang von Henning Scherf aus dem Senat ein vorsichtiges Umdenken im Rathaus begonnen. Dieses vorsichtige Umdenken muss sich fortsetzen, und es muss nach unserer Auffassung auch noch weiter verstärkt werden. Aus eigener Kraft kann Bremen sich nämlich nicht mehr aus der extremen Haushaltsnotlage befreien. Die beiden Haushalte 2006 und 2007 und die mittelfristige Finanzplanung zeigen dies deutlich. Das ist auch der tiefere Grund für die neuerliche Klage Bremens in Karlsruhe und die intensiven Bemühungen in Berlin im Zusammenhang mit der Föderalismusreform II.

Wenn Senat und Koalition nunmehr von dem Dreiklang Klagen, Verhandeln und Eigenanstrengungen sprechen, kann ich das nur unterstützen. Etwas anderes bleibt uns bei unserer haushalts- und finanzpolitischen Situation auch nicht übrig. Man darf dabei allerdings nicht den Denkfehler begehen, dass dieser Dreiklang automatisch und zwangsläufig von Erfolg gekrönt sein wird. Die einzelnen Elemente dieses Dreiklangs sind sehr verschieden, sie liegen nur hinsichtlich der Eigenanstrengungen in unserer eigenen Hand.

Unsere Klage in Karlsruhe ist nach dem Urteil zur Berliner Klage nicht gerade leichter geworden, im Gegenteil, die Anforderungen an das eigene Tun, an die eigenen Anstrengungen haben sich deutlich verschärft. Ich glaube, dass wir nicht an weiteren Vermögensveräußerungen, an zusätzlichen steuerlichen Maßnahmen und weiteren schmerzhaften Sparanstrengungen bei den Ausgaben sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich vorbeikommen, auch wenn das in dem neuerlichen Schriftsatz des Senats von Karlsruhe, den ich erst gestern Abend im Wortlaut bekommen habe und nicht mehr lesen konnte, hier relativiert wird. Was ich weiß, weiß ich nur aus den Meldungen in der Presse. Nur wenn wir bei den Eigenanstrengungen überzeugend und glaubwürdig sind, können wir überhaupt noch ein weiteres Mal auf die Solidarität der potenziellen Geldgeber in Bund und Ländern hoffen. Das muss nach dem Berliner Urteil jedem klar sein.

Unsere bisherigen überwiegend nicht positiv gesehenen Sanierungsanstrengungen und die hohen Sanierungszahlungen hängen uns dabei sowohl in Karlsruhe, aber auch in Berlin wie Blei an den Füßen. Wenn ich mir das Gutachten von Professor Dr. Korioth, das ich gestern in meinem Fach gefunden und gestern Abend noch gelesen habe, mit seiner vernichtenden Kritik der bremischen Sanierungspolitik anschaue, dann muss ich sagen, dass die bisherigen Schriftsätze des Senats an das Bundesverfassungsgericht nicht ausreichen. Ich glaube, dass wir das Gutachten von Professor Dr. Korioth sehr ernst nehmen müssen, ernster, als ich es hier eben vernom

men habe. Der Senat hat ja angekündigt, dass er darauf noch einmal ausführlich reagieren will, und ich glaube, das ist nötig. Unsere Begründungen in Karlsruhe müssen schon sehr stichhaltig und sehr überzeugend sein, wenn wir dort Erfolg haben wollen.

Die neue Föderalismuskommission ist nun gottlob eingerichtet und hat mit ihrer Arbeit begonnen. Dabei soll es im Schwerpunkt um die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern gehen und auch um die Zusammenarbeit der Länder und um erleichterte Möglichkeiten für den freiwilligen Zusammenschluss von Ländern. Diese Themen waren aus der Arbeit der früheren Föderalismuskommission ausgeklammert gewesen. Diese Themen sind für uns hier in Bremen existenziell, wir müssen sie äußerst ernst nehmen und uns auch voll darauf einlassen.

Die FDP hatte schon früher bei den Diskussionen im Zusammenhang mit der ersten Stufe der Föderalismuskommission gesagt, dass die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern ebenfalls auf die Tagesordnung einer solchen Reform gehören. Die FDP trägt deshalb die neue Kommission mit ihrem jetzigen Arbeitsauftrag ausdrücklich mit. Die Grünen hatten sich ja im Bundestag bei der Abstimmung über den entsprechenden Antrag der Stimme enthalten, stehen der Arbeit einer solchen Kommission also offenbar zurückhaltend gegenüber.

Der Arbeitsauftrag der Kommission ist sehr allgemein gehalten, er wird durch eine offene Themensammlung zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ergänzt. Innerhalb des sehr allgemein gehaltenen Auftrags und der offenen Themensammlung kann nun vieles diskutiert und überlegt werden, auch das, was hier in Bremen und heute hier in dem Dringlichkeitsantrag der Koalition zum Ausdruck gebracht wird.

Über eines muss man sich im Klaren sein: Bremen hat im Konzert der anderen Bundesländer und im Bund nur eine Stimme, und Bremen will Geld haben, das andere geben müssen. Das wird sehr schwierig bei noch so guten bremischen Argumenten. Auch andere haben gute Argumente, müssen sich vor ihren Wählern rechtfertigen. Bremen braucht neben guten Argumenten und viel eigenem Sachverstand vor allem auch eine Reihe von Verbündeten, die die Eigenstaatlichkeit Bremens und die dazu erforderliche Finanzausstattung akzeptieren und unterstützen.

Viele Punkte aus dem Katalog des Dringlichkeitsantrags sind politisch hoch umstritten, quer durch die Parteien und die verschiedenen Gliederungen und Ebenen unseres Staates. Sie werden auch wissenschaftlich höchst unterschiedlich gesehen. Für uns als FDP ist wichtig – das habe ich schon mehrfach hier gesagt – der Gesichtspunkt des Wettbewerbsföderalismus, der auch gewisse wirtschaftliche und finanzielle Unterschiede zwischen den Bundesländern zulässt. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass sich die

Steuerverteilung stärker an der Wirtschaftskraft der einzelnen Bundesländer orientieren sollte, wie es ja auch Bestandteil unserer Überlegungen hier in Bremen ist, sich also die wirtschaftlichen und finanziellen Anstrengungen der Länder mehr lohnen als bisher.

Wir begrüßen es zudem, wenn versucht wird, ein Präventions- und Frühwarnsystem zur frühzeitigen Erkennung von Haushaltsrisiken zu schaffen und die Regelungen zur Verschuldung sehr viel restriktiver zu fassen. Nach Auffassung der FDP sollte die Befugnis des Staates zur Kreditaufnahme deutlich über die derzeitigen Grenzen im Grundgesetz und in den Länderverfassungen sowie im Haushaltsrecht hinaus eingeschränkt werden. Künftige Generationen werden uns dafür dann sehr dankbar sein.

Ob in diesem Zusammenhang ein nationaler Entschuldungsfonds Sinn macht, muss sich erst noch erweisen, denn wie soll dieser Fonds bedient werden: Durch den Bund, durch die Länder, nur von einzelnen Ländern? Sollen neue Steuern erhoben werden? Sollen Steuern anders verteilt werden? Welche Schulden sollen da überhaupt hinein? So schön eine solche Idee aus Sicht derjenigen ist, die Schulden in den Fonds verschieben können, so viele Fragen und Probleme stellen sich mit einem solchen Fonds.

Die Überlegungen zu einer größeren Steuerautonomie der Länder, insbesondere was die eigenen Steuern und Zuschlagsrechte bei den Gemeinschaftssteuern betrifft, finden wir ebenfalls richtig. Auch die Idee, den horizontalen Finanzausgleich, das heißt den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern, abzuschaffen, können wir mittragen. Die Konsequenz dieser Idee ist aber, dass der vertikale Finanzausgleich, also die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern, ein sehr viel stärkeres Gewicht bekommt. Der Bund wird die Länder dann sehr viel enger an seiner goldenen Leine führen können, als es uns aus föderalen und historischen Gesichtspunkten lieb sein kann. Das muss also sehr genau überlegt werden.

Da die Hafenlasten isoliert betrachtet für die bremischen Haushalte nicht rentabel sind, sondern sich nur bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung rechnen, unterstützen wir ausdrücklich die Bemühungen, spezielle Sonderlasten der Bundesländer im Finanzausgleichsgefüge zu berücksichtigen. Das bedeutet für uns zum Beispiel, dass die derzeitigen Beträge zur Abgeltung der Hafenlasten anzuheben sind und dass die Hauptstadtfunktion bei den Stadtstaaten und die Gewichtung ihrer Einwohner finanziell stärker zu Buche schlagen müssen.

Das sehe ich auch so, dass da natürlich Grundgesetzänderungen notwendig sein werden, nicht nur einfache gesetzliche Regelungen. Bei allen Bemühungen um die Neuverteilung der Finanzen darf die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet, die wir innerbremisch ja auch immer einfordern, nicht ganz unter die Räder geraten.

Ich werde dem Dringlichkeitsantrag der Koalition heute ebenfalls zustimmen. Eine Ablehnung wäre unsolidarisch mit dem Land, und wir wollen als FDP nicht unsolidarisch mit Bremen sein. Aus meiner Zustimmung darf allerdings nicht der Schluss gezogen werden, dass ich damit auch die bisherige Sanierungspolitik des Senats und der ihn tragenden Fraktionen unterstützen will. Ich unterstütze das Anliegen, das wir in der Föderalismuskommission anstreben, nämlich mehr Geld, mehr finanzielle Möglichkeiten für Bremen herauszuholen, aber ich unterstütze nicht und salviere sozusagen die bisherige Sanierungspolitik des Senats, die uns leider zu einem großen Teil in diese Situation geführt hat.

Ich bin mir bewusst, das sage ich jetzt zum Schluss, dass es sich bei den Forderungen im Koalitionsantrag um einen Wunschkatalog aus bremischer Sicht handelt, der schon in Niedersachsen und erst recht in Süddeutschland und bei den ostdeutschen Ländern anders gesehen wird. Wir werden uns, wenn ich einmal auf ein Ergebnis reflektiere, hier in Bremen, was das Verhandlungsergebnis der Föderalismuskommission betrifft, wohl nur mit kleinen Verbesserungen zufrieden geben müssen, also eine eher nur kleine Finanzverfassungsreform erleben und uns ansonsten auf unsere eigenen Anstrengungen konzentrieren müssen.

Das ist jetzt meine vielleicht etwas pessimistische Spekulation. Man muss abwarten, was herauskommt, aber ich sehe nicht im Konzert der anderen Bundesländer, dass wir wieder zu einer großen Finanzverfassungsreform kommen mit erheblichen, drastischen Verbesserungen für den Finanzstatus Bremens.

Ich hoffe, dass die Föderalismusreformkommission sich nicht im Streit um finanzielle Details und ihre Verteilungswirkung erschöpft und dass ein halbwegs vernünftiges und für alle tragbares Ergebnis herauskommt. Ich hoffe auch, dass dies auch noch in der jetzt laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erreicht wird, das ist meine Hoffnung zum Schluss, nicht dass wir uns jetzt hier vertrösten lassen müssen auf die nächsten Legislaturperioden des Bundestages, sprich bis zum Sankt-Nimmerleinstag am Ende. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein klein wenig muss ich noch entgegnen. Ich fange aber mit Herrn Wedler an: Sollte Herr Korioth den Versuch unternehmen, einen neuen Zitatenschatz zu sammeln, dann würde er sicherlich auf Ihre Ausführungen zurückgreifen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich fand Ihre letzten Versprechungen hier zur Föderalismuskommission spannend! Sie haben gesagt,

wir – FDP, denke ich einmal, meinen Sie damit – sitzen darin, um Geld für Bremen zu organisieren. Das finde ich ganz prima! Mir ist aber leider nicht bekannt, wer das dann sein soll. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns die Beteiligten nennen könnten, vielleicht könnte man dann gemeinsam an der Seite unseres Bürgermeisters für die Interessen Bremens kämpfen. Als Bremer Vertreter ist die FDP dort, glaube ich, nicht vertreten.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Sie haben gesagt, wir müssen aus dem Berlin-Urteil lernen, und es gibt besondere Anforderungen an Bremen. Sie haben gleichzeitig ausgeführt, Sie sind einer der wenigen Glücklichen, die schon die Ergänzungsschrift des Senats in der Hand haben. Hätten Sie da hineingesehen und hätten Sie das Gutachten von Hellermann studiert, dann hätte Ihnen sicherlich auffallen müssen, dass genau Bremen dies hier dokumentiert und dass die Vorhaltungen, die Berlin gemacht werden, für Bremen überhaupt nicht zutreffend sind.

(Beifall bei der SPD)

Ein maßgebliches Kriterium ist die Frage der Zinsbelastung. Wie drückt diese Zinsbelastung? Wie hoch stehen wir da im Verhältnis auch zu anderen, was das anbelangt? Da ist Berlin wirklich nicht vergleichbar mit der Situation, in der Bremen sich seit langem befindet.

Sie haben die Vermögensveräußerung angesprochen. Auch hier ist eindeutig dokumentiert, wie wir unsere Vermögen hier veräußert haben, etwas, was andere nicht gemacht haben und was eben Berlin auch nicht in den letzten 12 Jahren gemacht hat, oder mittlerweile sind es sogar 14 Jahre, in denen wir hier unter verschärften Bedingungen Sanierungspolitik betreiben. Das, was wir schon veräußert haben, können wir nicht noch einmal veräußern, unsere Grenzen sind da ausgeschöpft.

Bei dem, was wir noch haben, gibt es gute Gründe, dies zu halten. Das sind insbesondere fiskalische Gründe. Wir wären doch sehr dumm, wenn wir auf die Idee kommen würden, die BLG hier zu verkaufen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das müssten eigentlich auch Sie wissen! Sich hier hinzustellen und so zu tun, die Landesregierung und die Große Koalition hätten in den letzten 12 Jahren versagt, und da sind noch so viele Potenziale, das ist schlichtweg Schwachsinn!

Das Gleiche gilt für die konsumtiven Ausgaben, schauen Sie sich das an! Ich war erfreut darüber fest

zustellen, dass selbst Frau Linnert jetzt hier sagt, das Hellermann-Gutachten wäre ja richtig prima, und Hellermann dokumentiert auch, was wir da gemacht haben. Ganz so neu ist diese Argumentation ja nicht. Er bringt es hier noch einmal auf den Punkt, es mag natürlich sein, dass das auf die Grünen besser wirkt, wenn es ein renommierter Wissenschaftler tut, als wenn wir hier von Koalitions- und Regierungsseite versuchen, das zu erklären.