Protokoll der Sitzung vom 10.12.2008

In der Antwort zu Frage 3 teilt der Senat mit, dass die zeitnahe Einstellung eines Wirtschaftsreferenten angestrebt wird. Die Formulierung hierzu ist in der Vorlage zweideutig, und ich hätte gern eine Erklärung, was das genau heißen soll. Wollen Sie einen zusätzlichen Referenten einstellen, oder geht das zulasten eines Staatsanwalts, das heißt, muss deswegen ein Staatsanwalt weichen?

Insgesamt, finde ich, ist die Vorlage sehr vage, Formulierungen wie perspektivisch, sollen, wollen, prüfen, wird angestrebt klingen nicht sehr hoffnungsvoll. In anderen Bereichen verfahren Sie hier anders. Ich darf einige Beispiele nennen: Die Steuerfahndung wurde zum 1. Juli diesen Jahres um 30 Fahnder aufgestockt, der Zoll wurde 2007 auf 105 Sachbearbeiter aufgestockt, auch die Prüfgruppe Krankenkassen, die zuständig ist für den Abrechnungsbetrug, wurde 2007 aufgestockt und das Landgericht hat zusätzliche Richter bekommen.

Die Staatsanwaltschaft aber, das ist, glaube ich, uns allen bewusst, der Flaschenhals der Rechtsverfolgung, der eben zu diesen langen Verfahrensdauern führt, und das hat auch leider zur Folge – das denke ich, kann keiner von uns begrüßen –, dass zum Beispiel 80 Prozent der umfangreichen Verfahren zu geringen Strafen führen, weil die Verfahren zu lange dauern.

Insgesamt ist die Situation in der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft nicht befriedigend, man muss angesichts dieser Situation Mitarbeitern große Anerkennung zollen, dass sie trotzdem so engagierten Arbeitseinsatz leisten, der weit über einen Achtstundentag hinausgeht. Ich denke, die Gesamtsituation muss den Senat auffordern, schnell Probleme zu lösen.

Ich weiß nicht, wie weit Ihnen das in dieser neu eingerichteten Arbeitsgruppe bisher gelungen ist, bisher liegen uns Ergebnisse nicht vor. Ich hoffe aber, dass Sie auch der Bürgerschaft diesen Bericht kurzfristig vorlegen, sodass wir dann schauen können, wie es Ihnen gelungen ist, die Situation zu verbessern und was noch erforderlich ist. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Ehmke.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst kann ich feststellen, dass wir mit Ihnen übereinstimmen, dass es sich beim Feld der Wirtschaftskriminalität um ein auf keinen Fall zu vernachlässigendes, sondern immens wichtiges Feld der Strafverfolgung handelt. Darum ist es in der Tat richtig, dass man den Blick ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

darauf wendet und prüft, ob die Ergebnisse in diesem Bereich eigentlich zufriedenstellend sind.

Ich teile auch Ihre Einschätzung, niemand kann damit zufrieden sein, wenn Verfahren aufgrund von langer Bearbeitung verjähren oder teilverjähren oder wenn infolgedessen die Strafen so niedrig ausfallen, wie sich das aus den überlangen Verfahren ergibt. Das geht vor allem deshalb nicht, weil es nicht hinnehmbar ist, dass eine Gesellschaft mit aller notwendigen Härte gegen die kleine Alltagskriminalität vorgeht, was ich richtig finde, aber dann die großen Räuber und Verbrecher dieser Gesellschaft laufen lässt. Das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

In der Bewertung im Detail unterscheiden wir uns dann schon ein wenig. Mein Eindruck ist, dass die personelle Ausstattung zwar ausbaufähig ist, wir aber im Kern nicht das Hauptproblem darin haben, dass wir zu wenig Männer und Frauen dort haben, sondern dass wir in der Tat ein Fluktuationsproblem haben. Das ist natürlich schwierig, weil wir die Leute hier ja nicht festketten können. Das sind Menschen, die sich auch ein hohes Spezialwissen angeeignet haben, die natürlich auch in anderen Bundesländern und in anderen Positionen gefragt sind und möglicherweise auch dort schlicht besser bezahlt werden. Darum müssen wir natürlich alle Anstrengungen unternehmen, diese Personen zu halten. Wir müssen aber auch akzeptieren, dass uns das nicht in jedem Einzelfall gelingen wird. Darum ist es immer wieder eine neue Herausforderung für uns, die dort handelnden Personen so zu qualifizieren, dass wir irgendwie auch in der Lage sind, den Verlust an Know-how dort aufzufangen.

Mein Eindruck ist, dass sich der Senat dem stellt. Sie haben die Arbeitsgruppe angesprochen, ich würde übrigens auch anregen, dass – in der Vorlage steht es ja so – die Ergebnisse im Laufe dieses Jahres noch bekannt gegeben werden. Ich wäre jetzt nicht ganz böse darum, wenn es erst Januar wird, weil das Jahr so lange nicht mehr läuft. Ich denke, dass wir uns Anfang nächsten Jahres die Ergebnisse sowohl im Rechtsausschuss als auch in der Innendeputation noch einmal im Detail anschauen. Die Frage ist, ob man dann das Plenum noch einmal damit begrüßt – das kann man ja auch tun, dagegen habe ich gar nichts –, aber ob man das wirklich noch einmal klein durcharbeitet. Mein Eindruck ist, dass das Ganze nicht allein eine Herausforderung für Justiz ist, sondern auch für die Ermittlungsbehörden, das heißt auch für die Polizei.

Innensenator Mäurer hat hier in einer der letzten Debatten auch schon angesprochen, dass man bei der Polizei noch einmal nachdenken muss, wie man zusätzliche Fachleute hereinnimmt, weil man ja auch sagen muss, dass die Auseinandersetzung mit Wirtschaftsrecht, mit Bilanzen vielleicht nicht zur Kern

ausbildung eines Polizeibeamten, übrigens ja auch nicht zur Kernausbildung eines Staatsanwaltes, gehört. Insofern sind wir auf beiden Seiten, Polizei und Justiz, gefordert, diese sehr, sehr komplizierte Materie, diese sehr aufwendige Materie entsprechend bearbeitbar zu machen. Das ist, so ist meine Wahrnehmung, in aller erster Linie eine Herausforderung an die Qualifikation und die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich denke, wir stimmen im Ziel hier überein. Ich bin dafür, dass wir uns das Ganze im Detail noch einmal weiter anschauen, wenn die Ergebnisse vorliegen, ob die entsprechenden Schlussfolgerungen, die der Senat bis jetzt gezogen hat, hinreichend sind.

Wie gesagt, mein Eindruck ist, wir haben hier nicht in erster Linie ein Problem, dass der Senat seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, sondern wir haben objektive Schwierigkeiten. Wir haben einfach das Problem, dass diese Materie komplex ist, dass die Verfahren auch nicht innerhalb von einem Monat oder zwei Monaten aufzuarbeiten sind und dass wir regelmäßig daran arbeiten müssen, dass das Know-how bei Polizei und Staatsanwaltschaft vorhanden ist, damit wir dann – ich habe gesagt, im Ziel stimmen wir überein – auch dazu kommen, dass die Menschen, die diese gesamte Gesellschaft um hohe Millionenbeträge schädigen, am Ende nicht straffrei davonkommen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Frehe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Großen Anfrage verlangt die CDU Auskunft über die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten durch die Staatsanwaltschaft Bremen. In der informativen und ausführlichen Auskunft des Senats, für die ich mich ausdrücklich bedanken möchte und die ich keinesfalls für vage halte, werden die vorübergehenden Probleme in der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft durch die starke Fluktuation von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ungeschminkt beschrieben. Es wird aber auch deutlich gemacht, dass die Personalausstattung ausreichend ist. Nach einer Personalbedarfsrechnung ergibt sich unter Berücksichtigung der Verfahrenseingänge ein Bedarf von sechs Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die gegenwärtige Ausstattung beträgt sieben Stellen und soll perspektivisch auf 7,9 Stellen erweitert werden.

Die Verfahrenseingänge sind entgegen Ihrer Aussage nicht steigend, sondern relativ konstant. Nach einem leichten Anstieg 2005 auf 1681 Verfahren ist dann 2006 ein Rückgang auf 1206 Verfahren erfolgt und danach hat es sich bei 1500 Verfahren eingependelt. Daraus ergibt sich eine relativ gute Plangröße

für die künftig notwendige Personalausstattung, die meines Erachtens mit der anvisierten Aufstockung auf 7,9 Stellen völlig ausreichend ist.

Auch die von der CDU offensichtlich befürchtete Verjährung von Verfahren wird nicht stattfinden. Hier wären 42 Verfahren 2009 von der Verjährung bedroht, das lässt sich aber mit der vorhandenen Personalausstattung durchaus bewerkstelligen. Es sind also 42 Verfahren bei sieben Staatsanwälten, das ist machbar.

Für umfangreiche Steuerstrafverfahren und Delikte im Bereich der Bilanzfälschung, Untreue, Korruption und so weiter bedarf es neben der juristischen Kompetenz auch der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die von erfahrenen Wirtschaftsreferenten mit eingebracht werden. Von daher begrüße ich, dass hier ein solcher Wirtschaftsreferent in die Arbeit einbezogen werden soll.

Die Verfahren dauern in solchen Bereichen naturgemäß etwas länger und binden zum Teil auch erhebliche Personalkapazitäten. Außer durch solche Großverfahren wurde diese Abteilung durch diese Personalfluktuation belastet, der Kollege Ehmke hat das ja schon ausführlich dargestellt. Neben der Abordnung und einer Versetzung zur Abteilung für organisiertes Verbrechen – was wir ja auch nur begrüßen können, weil da auch etwas getan werden muss – kam es dann zum Ausscheiden von drei Staatsanwälten durch Ruhestand und Tod. Ich denke, das ist kein Missstand, dass das passiert. Dass die Leute in ihren Ruhestand gehen können, ist etwas ganz normales, und dass jemand stirbt, kann auch der Senat nicht verhindern.

Wichtig ist vor allem, die Fluktuation in diesem Bereich zu reduzieren. Der kurzfristige Bearbeitungsstau, der sich durch den Wechsel ergab, kann mit dem vorhandenen künftig aufgestockten Personal durchaus bearbeitet werden.

Wirtschaftskriminalität ist in der Tat – da bin ich mit dem Kollegen Ehmke völlig einig – kein Kavaliersdelikt. Es geht hier um schwere Verbrechen und Vergehen. Der rot-grünen Koalition ist es besonders wichtig, gerade hier die Bürger vor kriminellen Aktivitäten zu schützen. Mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von neun Monaten bis zur Verfahrenserledigung kann sich dieser Bereich der Strafverfolgung angesichts einiger Großverfahren durchaus sehen lassen. Ich halte neun Monate nicht für ein unangemessen langes Verfahren, wenn man das als Durchschnitt zugrunde legt.

Die Antwort des Senats hat gezeigt, dass der Verfolgung eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt wird und es nicht aus Überlastung zu Einstellungen der Verfahren kommt. Wirtschaftsstraftaten werden in Bremen konsequent verfolgt und die Verfahren vor der Verjährung zur Anklage gebracht oder wegen nicht erwiesener Schuld eingestellt. Wie sich klar aus der Antwort des Senats ergibt, sind die Befürchtun

gen der CDU daher unbegründet. Ich begrüße es allerdings, dass wir den Bericht im Rechtsausschuss noch einmal beraten können. Falls sich dabei neue Aspekte ergeben, können wir darauf ja noch eingehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zu Anfang auch bedanken, aber ich möchte mich ausdrücklich bei dem Ressort bedanken für diesen ausführlichen Bericht. Ich fand den Bericht gut, aber ich möchte auch ohne Weiteres der CDU danken, dass sie überhaupt so eine Anfrage gestartet hat. Ich glaube, was jemand, der sich nicht so oft damit beschäftigt hat, gerade bei Wirtschaftsstraftaten lernen kann, ist ja, dass es einen Worst Case geben kann, der dann bedeutet, dass tatsächlich Strafverfahren oder Straftaten verjähren und dass sich auch die Länge der Verfahrensdauer strafmildernd auswirkt.

Das sind sicherlich besondere Umstände, die hier zu berücksichtigen sind. Von daher denke ich, muss man da schon sehr genau hinschauen. Ich nehme wahr, dass in dem Bericht am Ende gesagt wird, dass man auf einem guten Weg ist. Es hat diese Arbeitsgruppe gegeben, das ist in Ordnung, aber man muss natürlich auch anerkennen, dass – da möchte ich zitieren mit Genehmigung der Präsidentin – in Frage 2 ganz deutlich steht: „Eine umgehende Bearbeitung der den Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten zugewiesenen Aufgaben ist nur in Eilsachen möglich. Andere Fälle müssen teilweise zurückgestellt werden.“ Das heißt, es wurde versucht jetzt nachzubessern, aber es ist schon eine Zeit lang eine nicht unkomplizierte Situation entstanden, wo es Schwierigkeiten gegeben hat. Von daher, denke ich, lohnt es sich auf jeden Fall, noch einmal im Rechtsausschuss und möglicherweise auch noch einmal im Plenum dahin zu schauen, das fände ich auch ganz wichtig und sinnvoll. Ich glaube, gerade zur heutigen Zeit, nämlich zur Zeit der Finanzkrise, ist es sicherlich ein wichtiges Signal auch an die Bevölkerung draußen, dass es in solchen Wirtschaftsstraftaten nicht so ist, dass man die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Woltemath.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch die Fraktion der FDP bedankt sich zum einen für die Anfrage, weil sie eini

ges Erhellende zu Tage gefördert hat, auf der anderen Seite aber auch für die große Fleißarbeit, die bei der Beantwortung dieser Anfrage durch das Ressort erbracht worden ist.

Ich denke, was für uns besondes wichtig ist, ist die neue Arbeitsgruppe, die sich gebildet hat, um ressortübergreifend zusammenzuwirken und diesem Problem der Wirtschaftskriminalität zu Leibe zu rücken. Das ist mitunter nicht nur ein Justizproblem, weil da viele, das ist in der Debatte schon gesagt worden, Experten zusammenwirken müssen. Ich schließe mich da ausdrücklich dem Kollegen Ehmke an. Da steht zwar in dem Bericht, und das sehr ambitioniert, weil der schon vor längerer Zeit geschrieben worden ist, dass das Ergebnis bis Ende des Jahres vorliegen sollte, aber ich würde mich auch freuen, wenn das Arbeitsergebnis im Januar vorliegt und wir dann im Februar sowohl im Rechtsausschuss als vor allem auch in der Innendeputation darüber diskutieren können, um noch einmal zu sehen, wo die Schwachpunkte sind oder wo die „Juckepunkte“ sind.

Für uns und für die Fraktion der FDP ist es besonders wichtig, dass Bremen eben auch nicht zum El Dorado von Wirtschaftskriminellen wird. In der Vergangenheit hat es ja immer wieder solche Karusselwirkungen zwischen den einzelnen Bundesländern gegeben, wenn Wirtschaftskriminelle in bestimmten Bereichen feststellten, in diesem Bundesland wird nicht so genau hingeschaut, dann sind sie eben in dieses Bundesland weitergezogen. Deshalb sollten wir von vornherein einen Riegel vorschieben. Wirtschaftskriminalität ist, und das ist hier auch öfter gesagt worden, kein Kavaliersdelikt, weil es in hohem Maße auch mitunter um viel Geld und Eigentum anderer Leute geht.

(Beifall bei der FDP)

Wenn man unter anderem an Internetbetrügereien und Versteigerungshäuser im Internet denkt, dann sind ja auch viele kleinere Leute davon betroffen, und nachher summiert sich das zu einem großen Fall.

Ich denke, wo wir genau hinschauen müssen, ist einmal - deshalb setze ich, wie gesagt, auch Hoffnungen auf die Arbeitsgruppe –, dass wir die entsprechenden Experten haben und sie dann aber auch auslasten können. Wir können uns auf Fluktuation durchaus vorbereiten. Man kann ja einmal schauen, wie alt die Mitarbeiter sind oder was sich sonst eventuell im persönlichen Hintergrund ergibt. Deshalb gehört das zu einer vorsorgenden Personalplanung dazu. Da ist der Senat auch gefordert, damit diese Fluktuation dann nicht dazu führt, dass Verfahren nicht erledigt werden können oder dass Verjährung eintritt.

Was ich sehr interessant finde – und daran sollte man schleunigst weiterarbeiten –, das sind diese elek

tronischen Fallakten, die man dann Gericht und Staatsanwaltschaften und auch Verteidigungen zur Verfügung stellen will. Ich denke, das ist ein guter Ansatzpunkt, bei dem man die moderne Technik sehr gut nutzen kann. Wir werden das weiterhin mit sehr großer Aufmerksamkeit verfolgen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Nagel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Analyse sind wir, Bürgerschaft und Senat, uns weitgehend einig: Die Wirtschaftskriminalität wird komplizierter, internationaler und digitaler, technisch also anspruchsvoller. Im Übrigen ist das ein Problem, das sich nicht nur im Land Bremen stellt, sondern in der Bundesrepublik Deutschland und europaweit.

Vier Prozent der Verfahren kommen zur Anklage, da bewegen wir uns in dem Rahmen, der in anderen Bundesländern auch der Fall ist. Das bedeutet, dass wir bei der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität hohen Sachverstand und gute technologische Ausstattung brauchen, also Spezialistinnen und Spezialisten. Herr Ehmke hat darauf hingewiesen, das sind begehrte Personen, die auch in anderen Bereichen gesucht und eben manchmal auch bei uns – und den anderen geht es nicht anders – geholt werden.

Ich bin Herrn Frehe sehr dankbar, dass er aus unserer Antwort auch richtig herausgelesen hat, dass bei der Ausstattung der Staatsanwaltschaft nach dieser Pebb§y-Methode sechs Personen ausreichend wären, bei uns sind es nahezu acht. Es muss der Prozess betrachtet werden und nicht die Zuständigkeit. Deshalb springt die Anfrage insoweit auch ein bisschen zu kurz, indem sie sich auf Staatsanwaltschaft und Gerichte bezieht. In der Kette gehören natürlich Polizei, Zoll und Steuerfahndung dazu. Genau deshalb haben wir vor einem knappen Jahr diese Arbeitsgruppe eingesetzt. Wir brauchten also nicht die Große Anfrage, um eine Arbeitsgruppe einzusetzen und um das Problem zu erkennen.

Vielleicht, liebe Frau Winther, war es auch umgekehrt. Sie haben gemerkt, dass wir demnächst Ergebnisse vorlegen, und haben deshalb eine Große Anfrage gestellt. Auch das wäre absolut legitim.

(Abg. Frau W i n t h e r [CDU]: Was? Ich glaube, Sie haben ganz schnell eine Arbeits- gemeinschaft gegründet!)

Nein, wir gründen keine AG! Das ist eine Arbeitsgruppe, die die Prozesse durchstrukturiert. Ähnlich wie bei der Debatte, die wir vorhin um Ressortzuschnitte geführt haben, geht es nicht um Zuständig