Nein, wir gründen keine AG! Das ist eine Arbeitsgruppe, die die Prozesse durchstrukturiert. Ähnlich wie bei der Debatte, die wir vorhin um Ressortzuschnitte geführt haben, geht es nicht um Zuständig
keiten, sondern darum, die Prozesse zu verbessern. Genau daran arbeiten wir. Dieser Bericht wird im Januar vorliegen, und dann werden wir ihn gemeinsam analysieren können. Aber noch einmal: Den Blick allein auf die Staatsanwaltschaft zu legen, würde das Thema ungerechtfertigterweise verengen.
Ich weiß ja nicht, woher Sie Ihre Informationen über die geknechtete Staatsanwaltschaft beziehen. Ich weiß, die Kolleginnen und Kollegen arbeiten dort sehr hart und intensiv. Es ist ja auch deshalb gelungen, liebe Frau Winther, dass wir beim Thema Verjährung, also dem gemeinsamen Ziel, Verjährung zu verhindern, sehr erfolgreich waren. Die Generalstaatsanwältin hat ein sehr präzises Fristenmanagement. Sobald erkennbar wird, dass Verjährung droht, werden auch Maßnahmen ergriffen.
Wir werden auf all diese Fragen eingehen: Sachverstand, Personalsituation, technische Ausstattung und die Gestaltung der Prozesse. Dann wird sich ein sehr klares Bild darüber ergeben, wo wir Schwächen haben, die wir beseitigen müssen. Wir werden auch sagen, wie wir sie beseitigen wollen.
Ich will aber einen Hinweis machen, den mein Kollege Mäurer in einem anderen Zusammenhang vor diesem Haus auch schon gemacht hat. Wir sind bei den vielen Anforderungen, die auf Polizei und auf die Justiz zukommen, immer näher an einem Punkt, bei dem wir uns die Frage stellen müssen, ob wir mit dem Personal absehbar in den nächsten zwei, drei, vier Jahren die Aufgaben auch noch tatsächlich so, wie es die Bürger gerade im Bereich Sicherheit und Justiz wünschen, in der Qualität abarbeiten können, wie es hier auch Wunsch der Bürgerschaft ist.
Klar ist, dass wir weiter in allen Bereichen der Justiz – wir werden demnächst das Fachgerichtszentrum einweihen – zum Beispiel an der Optimierung der Prozesse, damit meine ich nicht die Gerichtsprozesse, sondern die Geschäftsprozesse, arbeiten und auch die Ausstattung modernisieren müssen. Ich bringe es einmal auf ein Bild. Jeder, der durch einen modernen Betrieb geht und sich den anschaut und dann durch eine Justizverwaltung geht, erkennt schon anhand des vielen Papiers, worin der Unterschied zu einer durchgängig mit sehr guter EDV ausgestatteten Organisation liegt. Da müssen wir in der Tat etwas tun, und es wird etwas getan. Ich freue mich auf die Debatte, wenn wir den Bericht vorgelegt haben. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Nagel und sehr geehrter Herr Frehe, über das Thema Verjäh
rung habe ich überhaupt nicht geredet, weil es in der Tat abzusehen ist, dass sich das ganz gut lösen wird. Insofern habe ich Ihre Beiträge da nicht verstanden.
Aber noch einmal zu den Personalfragen! Wenn Sie die Pebb§y-Berechnung nehmen und die Berechnungen, die notwendig für umfangreiche Verfahren sind und die nämlich nicht in Pebb§y enthalten sind, dann kommen Sie auf 7,9 Stellen. Diese 7,9 Stellen haben Sie jetzt angekündigt – dazu komme ich gleich noch –, das sind nicht zwei zusätzlich. Das stimmt also nicht. Von den 7,9 Stellen sind 7,5 besetzt, die eine halbe Stelle fehlt Ihnen.
Jetzt kommen wir zu einem Problem, das, glaube ich, überhaupt das Grundübel aller Dinge ist: Das ist die zeitnahe Einstellung, das heißt, der nahtlose Übergang, wenn es Personalwechsel gibt. Dieses Problem haben Sie nach wie vor nicht bewältigt. Ihnen wird auch zum 1. März 2009 eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt abhanden kommen. Unser Anliegen ist, dass es nicht wieder monatelang oder jahrelang Lücken gibt, bis es zur Wiederbesetzung kommt. Dadurch steigen eben auch die unerledigten Akten. Um die ging es, nicht um die Neueingänge, weil Sie mit der Verschiebung von Nachbesetzungen versuchen, Land und Zeit zu gewinnen, um mit Ihren Finanzen hinzukommen.
Unser ganz großes Anliegen ist es also, dass Sie ohne Lücken Personal nachbesetzen, dass Sie, die Frage haben Sie eben auch nicht beantwortet, einen Referenten einstellen – und nicht zu Lasten eines Staatsanwaltes, sondern zusätzlich – und dass diese Nachbesetzung wirklich so organisiert wird, dass sie dauerhaft nahtlos organisiert werden kann. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/618, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Gäste der SPD-Abgeordnetengemeinschaft aus Bremen-Nord, Studenten der Hochschule Bremen, Studiengang Soziale Arbeit, erstes Semester, sowie Seniorinnen und Senioren der Polizei Bremen. Sie werden begleitet vom ehemaligen Personalratsvorsitzenden Manfred Oppermann. – Herzlich willkommen in unserem Hause!
Meine Damen und Herren, nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 39, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs, auszusetzen.
Bericht des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft nach § 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes (BremAbgG)
Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen
Antrag des Vorstands vom 8. Dezember 2008 (Neufassung der Drs. 17/636 vom 2. Dezember 2008) (Drucksache 17/648) 1. Lesung 2. Lesung
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Bremischen Abgeordnetengesetz ist der Vorstand gehalten, jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen zu erstatten und einen Vorschlag über die Höhe einer etwaigen Anpassung der Entschädigung zu unterbreiten. Der Vorstand der Bürgerschaft interjection: (Landtag) legt Ihnen heute mit der Drucksache 17/635 den Bericht für das Kalenderjahr 2007 vor, der im Oktober 2008 von der Kommmission zur Begutachtung der Angemessenheit der Entschädigungen, kurz Diätenkommission genannt, fertiggestellt wurde.
Wayand, Leiter des Statistischen Landesamtes, der auch Vorsitzender der Diätenkommission ist, Herr Hans Driemel, Präsident der Arbeitnehmerkammer in Bremen, Herr Viggo Eiberle-Herm, Präsident des Verwaltungsgerichts Bremen, Herr Hans Hoffmann, Mitglied im Vorstand des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen/Bremen e. V., Herr Diplomingenieur Ingo Kramer, Präsident der Unternehmensverbände im Lande Bremen, Herr Dr. Hartwin Meyer-Arndt, ehemaliger Präsident des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen, Herr Lutz Peper, Präses der Handelskammer Bremen, und Herr Lothar Spielhoff, Präsident des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen. Sie sehen daran, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein sehr erlauchter, erlesener Kreis, bunt zusammengesetzt.
Frau Troedel, aber von hoher Kompetenz! Ich glaube, dass die Diätenkommission in diesem Jahr einen sehr, sehr guten Bericht vorgelegt hat über die Lage der Abgeordneten und auch über das Ergebnis, das sie uns empfiehlt. Ich glaube, da gebührt der Kommission ein Dank für ihre sehr gute Arbeit!
Nach Prüfung der Angemessenheit der Entschädigung für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft kommt die Kommission in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass zur Vermeidung einer weiteren und nachhaltigen Abkopplung der Abgeordnetendiäten von der allgemeinen Einkommensentwicklung eine Erhöhung der Diäten um ein Prozent mit Wirkung zum 1. Januar 2007 angemessen wäre. Um diesen Prozentsatz stiegen die Bruttolöhne und -gehälter im Lande Bremen im Jahre 2007. Bei seiner Berechnung stützt sich das Gutachten auf das von den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ermittelte Aggregat der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitsstunde und je Arbeitnehmer.
Nach Paragraf 5 des Bremischen Abgeordnetengesetzes beträgt die zu versteuernde Entschädigung der Abgeordneten seit der letzten Erhöhung im Juli 2002 gegenwärtig 2485 Euro brutto monatlich. Eine Erhöhung um ein Prozent ergäbe eine Steigerung in Höhe von 25 Euro. Dem Gutachten der Kommission ist zu entnehmen, dass die Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im Lande Bremen in den Jahren 2002 bis 2007 um insgesamt 4,13 Prozent gestiegen sind. In den Jahren 2002, 2003 und 2006 empfahl die Diätenkommission Anpassungen der Abgeordnetenentschädigungen um insgesamt 3,38 Prozent, die jedoch nicht erfolgten. Für die Jahre 2004 und 2005 hatte der Vorstand keine Gutachten erbeten, und das ist einvernehmlich mit den Spitzen der Fraktionen so geschehen. Der seit 2002 eingetretene Rückstand von
In Anlehnung an das Gutachten empfiehlt der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft eine Erhöhung um ein Prozent allerdings erst ab dem 1. Januar 2009 und nicht, wie es nach dem Gutachten möglich gewesen wäre, zum 1. Januar 2007. Für die steuerfreie Amtsausstattung nach Paragraf 7 des Bremischen Abgeordnetengesetzes hält die Diätenkommission unter Berücksichtigung der Erhöhung der Verbraucherpreise des Jahres 2007 in der Stadt Bremen eine Erhöhung um 2,1 Prozent für angemessen. Diesem Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich der Vorstand angeschlossen. Die Amtsausstattung beträgt seit dem 1. Juli 2007 unverändert 421 Euro monatlich. Einen Betrag in entsprechender Höhe erhalten die Mitglieder der Deputationen, die nicht der Bürgerschaft angehören. Eine Erhöhung von 2,1 Prozent würde dann 9 Euro ausmachen.
In Anbetracht der Tatsache, meine Damen und Herren, dass die letzte Erhöhung sechs Jahre zurückliegt und zur Vermeidung einer weiteren Abkopplung von den Bruttolöhnen und -gehältern kommt der Vorstand nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, den Empfehlungen der Diätenkommission hinsichtlich der Höhe der Anpassung zu folgen. Somit soll die zu versteuernde Entschädigung und die steuerfreie Amtsausstattung für die Abgeordneten sowie die Aufwandsentschädigung für Deputierte, die nicht der Bürgerschaft angehören, zum 1. Januar 2009 angehoben werden.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat in den Siebzigerjahren entschieden, dass die Parlamentarier über ihre Einkommen selbst zu entscheiden haben. Wir haben im Vorstand darüber diskutiert – nicht beschlossen –, ob es nicht angebracht wäre, dass das, was die Kommission uns in dem jährlichen Bericht vorlegt, dann auch nach Diskussion und Berichterstattung im Plenum der Bremischen Bürgerschaft übernommen werden soll, wie es eine Zeit lang geschehen ist, um auch eine Abkopplung, so wie es der Bericht sehr schön und plastisch dargestellt hat, zu vermeiden. Ich denke, dass wir eine Fürsorgepflicht für die Abgeordneten haben, die hier ihre Arbeit einbringen. Ich glaube, das sollte dann auch in den Fraktionen diskutiert werden, dass wir auch in Zukunft hier Ergebnisse und die Empfehlung der Kommission im Plenum übernehmen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sagen, ich war ein bisschen erstaunt, weil ich gedacht hätte, dass die anderen Fraktionen auch Redebedarf hätten.
(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das haben wir in der Interfraktionellen Besprechung so verabredet! Mit Ihrer Beteiligung im Übri- gen!)
Ich möchte zunächst einmal ein bisschen meine Enttäuschung ausdrücken, meine Enttäuschung darüber, dass ich an der ersten oder zweiten Interfraktionellen Besprechung in diesem Parlament teilgenommen habe und dass damals bereits dieses Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Wir wurden darüber in Kenntnis gesetzt, und dann sagten alle in trauter Einheit: Ja, und wenn dieses Gutachten vorliegt, dann werden wir uns gemeinsam hinsetzen, werden darüber reden, was darin steht, und wir werden dann auf jeden Fall nur gemeinsam im Konsens versuchen, etwas zu verabschieden. So war meine Wahrnehmung damals gewesen.