Protokoll der Sitzung vom 21.01.2009

würfen gegen Polizeibeamte die zuständige Instanz sein. Nicht nur, dass wir damit eine langjährige Forderung der Grünen umsetzen, wir bauen auch für die Zukunft irgendwelchen Verschleierungsvorwürfen vor. Dies ist im Sinne der Polizistinnen und Polizisten, deren Arbeit nicht unter dem kriminellen Handeln Einzelner leiden darf. Die grüne Bürgerschaftsfraktion wird dieser Gesetzesänderung heute wie auch in der Innendeputation ihre Zustimmung geben. Wir bitten Sie allerdings, Herr Senator Mäurer, in einer der kommenden Innendeputationssitzungen darüber Bericht zu erstatten, wie dies denn auch personell und inhaltlich zwischen Polizei und Innenressort geklärt werden darf! – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die Fraktion der CDU stimmt der Änderung des Bremischen Polizeigesetzes zu. Aus unserer Sicht ist die Übertragung der Aufgaben im Rahmen der Prävention und Verfolgung von sogenannten Amtsdelikten für den gesamten öffentlichen Dienst in Bremen sowie ferner die Verfolgung von Straftaten von Bediensteten der Polizei Bremen sinnvoll und auch erforderlich. Ausschlaggebend für uns ist dabei, dass durch diese Verlagerung eine möglichst neutrale und auch objektive Verfahrensdurchführung für den gesamten öffentlichen Dienst in Bremen gewährleistet werden kann. Aber, meine Damen und Herren, nicht nachvollziehbar ist in dem Zusammenhang für uns, warum diese Änderung des Bremischen Polizeigesetzes nur in der Stadt Bremen und nicht in Bremerhaven, also im Land insgesamt, gelten soll. Aus meiner Sicht ist es den Bürgern unseres kleinen Bundeslandes nur schwer vermittelbar, dass wir bei der Prävention und Verfolgung von Amtsdelikten in Bremen und Bremerhaven unterschiedliche Verfahrensweisen und gesetzliche Grundlagen haben. Ich fordere daher den Senat auf zu prüfen, ob die heute vorliegende nachvollziehbare Bremer Regelung auch auf Bremerhaven zu übertragen ist! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch bei dem Tagesordnungspunkt gab es eine ausführliche Vordiskussion, und in dem Fall hat auch DIE LINKE deutlich gesagt, es sollte in Zukunft besser sein, wenn ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Polizeibeamte nicht gegen Polizeibeamte ermitteln. Es gab damals auch einen konkreten Fall, an dem das diskutiert wurde, und von daher werden wir dieser Änderung zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass sich auch die Fraktion der FDP dem allgemeinen Tenor anschließt und diesem Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes zustimmen wird.

(Beifall bei der FDP)

Korruption bei der Polizei – das haben wir bei den aktuellen Fällen gesehen, die ja gerade vor einiger Zeit diskutiert worden sind – untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit und die Seriosität staatlicher Stellen und ihrer Beschäftigten. Das muss auf jeden Fall verhindert werden.

(Beifall bei der FDP)

Wir finden es gut, dass die Zuständigkeit jetzt auf den Innensenator übertragen wird, weil das von vornherein mögliche Kumpaneivorwürfe oder Verschleierungstaktiken, oder was auch immer da in den Raum gestellt werden kann, ausschließt. Wir schließen uns in einem Punkt ausdrücklich der CDU an: Wir sollten das auch für Bremerhaven prüfen, denn das wäre eine eindeutige und klare Regelung. Der zweite Punkt ist – und da schließen wir uns dem Vorschlag von Herrn Fecker an –, dass über die personelle und organisatorische Umsetzung des Gesetzes dann in einer der nächsten Sitzung der Innendeputation berichtet werden sollte. In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Als Nächster erhält das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die breite Unterstützung! Ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg, und ich würde sehr gern in einer der nächsten Deputationssitzungen Ihnen darüber Auskunft geben, was wir inzwischen getan haben und wie wir dieses Programm personell umsetzen. Das Thema Bremerhaven ist schwierig, das wissen Sie alle. Es gibt einen kleinen Unterschied, und der erklärt letztlich auch diese differenzierte Herangehensweise: Ich bin Dienstvorgesetzter der bremi

schen Beamtinnen und Beamten im Polizeidienst. Für Bremerhaven ist der Oberbürgermeister der Dienstvorgesetzte, und das ist die Realität.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Darauf bestehen wir auch!)

Darüber kann man streiten. Ich habe akzeptiert, dass dieser Zustand weiterhin gilt, und deswegen wäre es nicht so sinnvoll, an einem Nebengebiet nur diese Frage der Landespolizei erneut aufzurühren. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass wir uns auf das konzentrieren, was im Rahmen der geltenden Gesetze heute machbar ist. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes, Drucksache 17/580, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung von mutmaßlichen Manipulationen bei der Ermittlung des Ergebnisses der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft im Wahlbezirk 132/02 (Bremerhaven) am 13. Mai 2007

Antrag des Abgeordneten Timke (BIW) vom 5. November 2008 (Drucksache 17/597)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesland Bremen

hat im vergangenen Jahr Wahlgeschichte geschrieben, leider im negativen Sinn. Denn erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland musste die Bürgerschaftswahl in einem Wahlbezirk Bremerhavens wiederholt werden, weil der Staatsgerichtshof gravierende, von den Behörden zu verantwortende Fehler bei der Stimmermittlung festgestellt hat.

(Abg. W o l t e m a t h [FDP]: In Hamburg ist einmal eine ganze Wahl wiederholt wor- den!)

Die Richter des Landesverfassungsgerichts führten in ihrer Urteilsbegründung aus, ich zitiere mit freundlicher Genehmigung des Präsidenten: „Das Verfahren zur Feststellung des Wahlergebnisses in diesem Bezirk leidet daher an so wesentlichen Mängeln, dass es die Richtigkeit des Ergebnisses selbst infrage stellt.“

Was genau war passiert? Bei der Bürgerschaftswahl am 13. Mai 2007 kommt es bei der Stimmauszählung im Wahlbezirk 132/02, Freizeittreff Eckernfeld, zu Unstimmigkeiten, die bis heute nicht vollständig aufgeklärt worden sind. Fest steht lediglich, dass es dem handelnden Wahlvorstand nicht möglich war, die abgegebenen Stimmen nach Schließung des Wahllokals auszuzählen. Deshalb brachte die Wahlvorsteherin die Stimmzettel nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter des Wahlamts per Fahrrad in das 3 Kilometer entfernte Stadthaus. Dieses Vorgehen war in mehrerer Hinsicht rechtswidrig, denn der Transport der Stimmzettel erfolgte nicht nur ungesichert und ohne Begleitung, sondern vor allem gegen die eindeutige Regelung in der Bremischen Landeswahlordnung, die besagt, dass die Stimmzettel ausschließlich im Wahllokal zu zählen und bei Auftreten von Problemen auch nur dort zu verschließen sind. Wie eingangs gesagt, die Anweisungen für diese rechtswidrige Vorgehensweise erfolgten von einem noch unbekannten Mitarbeiter des Wahlamts.

Im Stadthaus, dem Sitz des Wahlamts, wurde dann ein neuer Wahlvorstand gebildet, und die Stimmzettel wurden erneut ausgezählt. Zum Zeitpunkt dieser Neuauszählung lagen die Ergebnisse aller anderen 94 Wahllokale bereits vor. Man konnte also schon absehen, welche Parteien die 5-Prozent-Hürde im Wahlbereich Bremerhaven überspringen und damit in die Bremische Bürgerschaft einziehen werden. Spannend wurde es lediglich bei meiner Wählervereinigung, den Bürgern in Wut. Wir lagen am Wahlabend nach Auszählung von 94 Stimmbezirken bei knapp über 5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen und wären damit in die Bremische Bürgerschaft eingezogen. Dann kam das Ergebnis des 95. und damit letzten Wahlbezirks hinzu, das ja, wie eben geschildert, im Wahlamt und nicht im Wahllokal ausgezählt wurde. Und jetzt – man höre und staune! – verfehlten die Bürger in Wut den Einzug in die Bremische Bürgerschaft um angeblich eine einzige Wählerstimme.

Wir Bürger in Wut haben daraufhin Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt, weil uns Informationen vorlagen, die Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen des Wahlergebnisses hervorriefen. Dabei haben wir auf die Mitarbeit des Wahlamts Bremerhaven gehofft, das ja eigentlich schon ein eigenes Interesse daran haben müsste, Unregelmäßigkeiten bei der Wahl festzustellen und Fehler zu beheben. Leider haben wir Bürger in Wut aber erfahren müssen, dass das Wahlamt nicht nur jegliche Zusammenarbeit mit uns verweigerte, sondern unsere Ermittlungen zur Aufklärung der Vorfälle am besagten Wahlabend in den einzelnen Wahllokalen sogar massiv behinderte. So hatte ich zum Beispiel Akteneinsicht in die 95 Wahlniederschriften nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz beantragt, einem Gesetz, meine Damen und Herren, das vor drei Jahren hier in diesem Haus verabschiedet wurde und allen Bürgerinnen und Bürgern einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung gewähren soll. Allerdings wurde unser Antrag vom Wahlamt abgelehnt, und erst durch eine einstweilige Anordnung, die wir vor dem Verwaltungsgericht Bremen erwirkt haben, konnten wir die Einsichtnahme in die Wahlniederschriften erzwingen.

Heute ist klar, weshalb sich die Wahlbehörde seinerzeit so vehement dagegen gewehrt hat, die Protokolle offenzulegen, denn die Einsichtnahme, die wir ja gerichtlich erstritten hatten, förderte weitere Unregelmäßigkeiten zutage, die man behördlicherseits möglicherweise verschweigen wollte. So wurde zum Beispiel das Wahlprotokoll für den Stimmbezirk 132/02, Freizeittreff Eckernfeld, gar nicht erst ausgefüllt. Dazu muss man wissen, dass das Wahlprotokoll die einzige Dokumentationsmöglichkeit ist, um später nachvollziehen zu können, ob es während des Wahlvorgangs in dem Wahlbezirk zu Unregelmäßigkeiten kam oder nicht. Wird das Protokoll nicht ausgefüllt, können Wahl- oder Auszählfehler, die zu dokumentieren sind, später nicht mehr überprüft werden. Wir Bürger in Wut haben infolgedessen eine Klage gegen die Gültigkeit der Bürgerschaftswahl eingereicht, und der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. Mai 2008 eine Wiederholungswahl im Wahlbezirk 132/02, Freizeittreff Eckernfeld, aufgrund gravierender Wahlfehler angeordnet.

Ich beantrage heute die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung von mutmaßlichen Manipulationen bei der Ermittlung des Wahlergebnisses zur Bremischen Bürgerschaft im Wahlbezirk 132/02 am 13. Mai 2007, denn der Staatsgerichtshof hat in seinem Verfahren nicht alle Ungereimtheiten, die am Wahlabend im Wahlbezirk 132/02 aufgefallen sind, aufklären können, weil wichtige Zeugen nicht vernommen wurden oder nur lückenhafte Angaben gemacht haben. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist daher dringend notwendig, um entweder den Verdacht der Manipulation bei der Ermittlung des Wahlergebnisses end

gültig auszuschließen oder diesen zu beweisen. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass bei einer Wahl alles rechtmäßig abläuft und das Wahlergebnis und letztlich die Zusammensetzung des Parlaments auch wirklich dem Wählervotum entsprechen.

Lassen Sie mich abschließend noch eines deutlich sagen: Die Beantragung des Untersuchungsausschusses soll weder die seinerzeit eingesetzten Wahlhelfer noch die Mitarbeiter des Wahlamtes Bremerhaven unter Generalverdacht stellen. Ich selbst war mehrfach Wahlhelfer und weiß ganz genau, dass es eine mühevolle Arbeit ist, am Wahlsonntag im Wahllokal die Stimmen auszuzählen, und das meistens unter Zeitdruck. Deshalb gilt mein ausdrücklicher Dank auch den Wahlhelfern, die bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven am 13. Mai 2007 im Einsatz waren. – Herzlichen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bödeker.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal als Anmerkung: Es wäre ja einmal interessant zu wissen, wo Herr Timke Wahlhelfer gewesen ist, jedenfalls nicht in Bremerhaven!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, der Ablauf der Wahl in Bremerhaven war außerordentlich ärgerlich, und das, was ermittelt worden ist, ist fehlerhaft gewesen. Es sind gravierende Fehler in einem Wahllokal passiert, aber Bürger in Wut haben ja versucht, insgesamt eine Wahlwiederholung zu erreichen und sind damit kläglich gescheitert. Es sind zwei Stimmbezirke, nämlich der Stimmbezirk 136/01, ElbeWeser-Werkstätten, und 131/02, DRK-Geschäftsstelle, neu ausgezählt worden. Dabei ist zutage getreten, dass einmal bei der CDU eine Stimme zu viel war, die uns abgezogen worden ist, und einmal bei der Liste Deutschland eine Stimme zu viel gewesen ist, die abgezogen worden ist. Bei der enormen Stimmanzahl, die da war, ist das, denke ich, einmal ein Fehler, den man so akzeptieren kann. Trotzdem hat der Staatsgerichtshof gesagt, dass auch diese Ergebnisse verbessert werden müssen.

Zu dem Satz, den Herr Timke gerade zum Schluss gebracht hat, nämlich dass er den Wahlhelfern dankt: In seinen gesamten Anschuldigungen, die er geführt hat, hat er den Eindruck erweckt, dass in ganz Bremerhaven bei der Wahl manipuliert worden ist. Es wurden Fehler begangen, aber ich weise ausdrück––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.