Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Möllenstädt, das Wort.

(Unruhe)

Wer ist der Berichterstatter? – Können die beiden Herren sich jetzt einigen?

(Abg. R ö w e k a m p (CDU): Sonst machen wir es wie zu Hause, jeder geht auf sein Zimmer! – Heiterkeit)

Das Wort hat als Berichterstatter der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um uns das zu ersparen, der Bericht ist Ihnen schriftlich zugegangen, ich würde an dieser Stelle auf eine Ausführung des Inhalts verzichten. – Herzlichen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frehe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren hier die Änderung des Verwaltungsverfahrensgeset––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

zes, das wegen der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123 EG zu ändern ist. Diese Änderung setzt im Grunde genommen die Anforderung, die diese Richtlinie an das Verwaltungsverfahrensrecht stellt, um. Gleichzeitig versuchen wir damit auch, eine Anpassung an das Bundesrecht zu erreichen. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Austausch von Dienstleistungen in der Europäischen Union zu erleichtern. Drei wesentliche Gegenstände werden hier geregelt: Einmal wird eine einheitliche Stelle eingerichtet, die die Koordinierung der Anträge und Unterlagen zur Abwicklung eines einheitlichen Verwaltungsverfahrens erleichtern soll. Zweitens gibt es die sogenannte Genehmigungsfiktion nach drei Monaten, das heißt, wenn etwas nicht bearbeitet wird, geht man davon aus, dass nach drei Monaten dort die Genehmigung erteilt ist, wo es rechtlich vorgesehen ist, und schließlich gibt es einen Anspruch auf ein elektronisches Verfahren. Dieser Gesetzentwurf wurde im Rechtsausschuss, wie Herr Dr. Möllenstädt eben nur angedeutet hat, ohne große Diskussion behandelt. Wir hatten keine Kontroversen darüber, und bei Enthaltung der CDU ist dem auch zugestimmt worden. Ich hätte daher eine Debatte hier auch für entbehrlich gehalten, aber nun wissen Sie alle, was in diesem Entwurf steht, und ich bitte daher um die Zustimmung zu diesem sinnvollen Gesetzentwurf. – Danke sehr!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Frehe, zunächst erst einmal, die CDU hat sich im Rechtsausschuss nicht enthalten, sondern hat dem Antrag zugestimmt. Nach meinen Unterlagen hat die FDP sich enthalten.

(Abg. F r e h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Genau so habe ich es gesagt!)

Im Rahmen der neuen Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsverfahrensgesetze anpassen, Herr Frehe hat darauf hingewiesen. Die wichtigsten Neuerungen bestehen in der Einführung der Regelung zur Genehmigungsfiktion sowie des Verfahrens über eine einheitliche Stelle. Durch die einheitliche Stelle soll gewährleistet werden, dass ein zu schaffender Ansprechpartner Beratungs- und Auskunftspflichten für Antragsteller erfüllt. Insbesondere soll die einheitliche Stelle frühzeitig über alle einschlägigen Vorschriften, Formalitäten und die dafür zuständigen Behörden informieren. Sie soll sowohl für inals auch für ausländische Antragsteller zuständig sein.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)

Die CDU-Fraktion hält die hier in Rede stehenden Änderungen des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes für sinnvoll und stimmt diesen deshalb grundsätzlich zu. Wir fordern allerdings, dass die einheitliche Stelle nicht im Bereich der öffentlichen Verwaltung, sondern bei den Kammern angesiedelt werden soll. Nur hier ist aus unserer Sicht eine umfassende und objektive Aufgabenerfüllung im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie möglich. Ferner, meine Damen und Herren, kritisieren wir, dass der Senator für Wirtschaft und Häfen den Gesetzentwurf keiner Prüfung nach dem Mittelstandsförderungsgesetz unterzogen hat. Meine Damen und Herren, daran wird einmal mehr deutlich, wie sehr der Senat die Förderung des Mittelstandes ignoriert und vernachlässigt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hiller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass Herr Hinners eben noch ein paar Ausführungen gemacht hat, weil ich gar nicht mehr wusste, was ich eigentlich zum Verwaltungsverfahrensgesetz sagen soll. Im letzten halben Jahr gab es schon mehrere Debatten zu diesem, wie unser Senator Mäurer sagt, spannenden Gesetz. Er freut sich sicherlich auch, dass er dazu gleich noch einmal zu Wort kommt. Aber ich will jetzt gar nicht mehr auf das Verwaltungsverfahrensgesetz eingehen, das ist hier richtig dargestellt worden, der Inhalt mit der Genehmigungsfiktion und Erklärung des Verfahrens des Einheitlichen Ansprechpartners. Das ist ja soweit auch einstimmig gewesen. Das, was wir noch an Diskussionen hatten und was Herr Hinners jetzt noch einmal dargestellt hat, ist die Frage, wo der Einheitliche Ansprechpartner verortet wird. Das ist aber überhaupt nicht Inhalt des Verfahresgesetzes, das hätte man an anderer Stelle, nämlich bei der Senatsvorlage zu der Dienstleistungsrichtlinie, zum Thema nehmen können, denn dort ist genau das der Inhalt, das hat mit dem Verfahrensgesetz nichts zu tun. Deswegen werde ich jetzt nicht darauf eingehen, und Sie wissen ja auch selbst, dass wir im letzten Juni auch hier in der Bürgerschaft darüber debattiert und beschlossen haben, dass es in kommunaler Trägerschaft sein wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist ja in der Tat eine ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

etwas merkwürdige Debatte, auch ich hätte sie für verzichtbar gehalten, zumal auch nicht ganz klar geworden ist, warum die Kolleginnen und Kollegen der CDU nicht den Tagesordnungspunkt 20 auf unserer Tagesordnung, der ohne Debatte hier verhandelt wird, genutzt haben, um über dieses Thema zu reden. Dabei geht es nämlich tatsächlich um die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners, nicht aber in diesem Gesetz. Insofern schließe ich mich den Ausführungen der Kollegin Frau Hiller an, wenngleich auch ich nicht verhehlen möchte, dass auch wir als Liberale uns eine sorgfältigere Prüfung der beiden Varianten gewünscht hätten. Wir hätten uns auch vorstellen können, dass die Kammern das gemeinsam machen.

Aber ich halte in der Tat die Debatte hier für überflüssig, will aber kurz noch erläutern, warum wir uns als Liberale enthalten werden. Es ist Ihnen nicht entgangen, wir haben in der letzten Sitzungswoche über einen Antrag der FDP-Fraktion debattiert, der eine andere rechtliche Konstruktion für das Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschlagen hatte. Nun ist es so, dass dieser Vorschlag damals mit dem Argument, das Verwaltungsverfahrensgesetz sei so, wie es ist, nicht angreifbar, abgelehnt worden ist, und wir behalten uns natürlich vor, unsere Position auch weiterhin aufrechtzuerhalten. Dementsprechend werden wir uns natürlich heute hier in der Abstimmung enthalten, das ist nur konsequent, hat aber nichts mit den Argumenten zu tun, die Herr Hinners hier vorgebracht hat. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, Drucksache 17/700, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE, FDP und Abg. T i m k e [BIW])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechtsausschusses Kenntnis.

Kinder brauchen Bewegung: Schulsport darf nicht geschwächt werden

Antrag der Fraktion der CDU vom 20. Mai 2009 (Drucksache 17/794)

Wir verbinden hiermit:

Kinder brauchen Bewegung: Schulsport darf nicht geschwächt werden

Mitteilung des Senats vom 16. Juni 2009 (Drucksache 17/839)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU „Kinder brauchen Bewegung: Schulsport darf nicht geschwächt werden“ vom 20. Mai 2009, Drucksache 17/794, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 46. Sitzung am 28. Mai 2009 an die staatliche Deputation für Bildung überwiesen worden. Diese Deputation legt mit der Drucksachen-Nummer 17/839 ihren Bericht dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wusste nur nicht, dass ich als Erster reden soll. Es ist zwar unser Antrag, aber es ist ja ein Bericht aus der Bildungsdeputation, und ich hätte jetzt ganz gern erst einmal erfahren, was sich die Bildungsdeputierten bei dem Beschluss soweit gedacht haben.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Er redet ja nicht mit dem Kollegen Rohmeyer!)

Entschuldigung, Herr Dr. Buhlert, das war ein Mehrheitsbeschluss! Das hatte mit Herrn Rohmeyer nichts zu tun. Aber ich erkläre das dann jetzt auch einmal für den Kollegen Dr. Buhlert, der es ja wieder einmal nicht versteht.

Erst einmal, muss ich sagen, freuen wir uns über den Beschluss der Bildungsdeputation, dass die Kontingentstunden im Sport so bleiben, wie sie sind. Das ist vernünftig. Ich habe dann aber dazu eine Frage, warum sich unser Antrag somit erledigt haben soll. Diesen werden wir auch aufrechterhalten, weil es dort noch einen Punkt drei gibt. Ich würde jetzt so argumentieren, dass die Stundentafel so bleiben soll, wie sie ist, aber im Grunde genommen der Sportunterricht nicht durchgeführt wird. Ich glaube, das kann es nicht sein, und das ist ja in der Bildungsdeputation so nicht beschlossen worden. Deswegen, glaube ich, ist gerade der dritte Punkt in unserem Antrag, ich kann es ja noch einmal vorlesen, wichtig: „fordert den Senat auf sicherzustellen, dass das Unterrichtsfach Sport

wegen seiner Bedeutung für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler auch tatsächlich nach Stundentafel erteilt wird.“ Denn das ist eigentlich auch ein Hauptproblem, es gab ja einmal die Stundentafel, dass sie bleibt. Der zweite Punkt ist, dass diese Stundentafel dann auch eingehalten wird, denn im Moment ist es so, dass sie nur maximal zu 50 Prozent eingehalten wird. Ich glaube, das ist wichtig, nur auf der Stundentafel zu stehen, reicht dann nicht, die Kinder müssen auch Sportunterricht haben und müssen sich bewegen. Wahrscheinlich werden Sie mir das erklären, und dann komme ich vielleicht noch einmal in einer zweiten Runde. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)