Protokoll der Sitzung vom 21.04.2010

Die Hochschulen und die Universität sollen mehr Eigenverantwortlichkeit bekommen. Wenn es um Profilschärfung, Exzellenz und Tenure-Track für Juniorprofessoren geht, findet das auch unsere Zustimmung, aber genau an diesem Punkt Eigenverantwortlichkeit wird auch deutlich, warum ich „leider nein“ gesagt habe.

Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, feiern die Neuregelung der Kapazitätsfestlegung als Erfolg für die Hochschulen und Universität. Ich sage Ihnen, Sie werden sich noch umschauen, welche Auswirkungen die von Ihnen beabsichtigte neue Kapazitätsberechnung haben wird. Wenn nämlich die Zahl der Studienplätze in einigen Bereichen spürbar sinken wird, dann nur deshalb, weil Sie die Berechnung künftig nur noch auf der Grundlage der besetzen Stellen vornehmen wollen. Für die Hochschulen ist dies nur dann ein Gewinn, wenn sie zur Steuerung auch die Personalhoheit übertragen bekommen. Sie schleichen sich damit aus der politischen Verantwortung und verabschieden sich von der mittel- und langfristigen Hochschulplanung und damit von einer für Bremen nachhaltigen Wissenschaftspolitik.

(Beifall bei der CDU)

Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, beschäftigen sich stattdessen mit Einzelfallregelungen für ausscheidende Rektoratsmitglieder, die schlicht überflüssig sind. Wir haben deshalb einen Änderungs

antrag eingebracht, weil wir der Meinung sind, so geht es nicht, und so ist es auch nicht im Interesse der Frauen, der Studierenden und der Hochschulen. An dieser Stelle geht es eben nicht um eine ideologisierte Quotendebatte, sondern um pragmatische Frauenförderung. Es ist den Frauen nicht damit geholfen, dass sie in den Gremien vertreten sind, das ist nur ein geringer Anteil, sondern wir wollen mehr Professorinnen – das wurde von Frau Schön auch schon so benannt –, und da ist es wichtig, dass wir Frauenförderprogramme haben. Wir haben eines, wo wir sehr erfolgreich teilgenommen haben, und das sollten auch Sie sich zum Vorbild nehmen.

Wir möchten, dass die Frauenquote dem Landesgleichstellungsgesetz mit einer Sollquote von 50 Prozent angepasst wird. Wir sind für eine Sollvorschrift bei der Gremienquote und schlagen zudem eine Frauenschutzklausel vor, auf die sich Frauen berufen können, damit sie die Mitarbeit als Frau in einem Gremium auch ablehnen können. Der Druck zu dieser Mitarbeit wird nämlich in einer festen Quote wachsen. Zahlreiche Professorinnen der Universität haben sich deshalb, das hatte mein Kollege Ella ja schon angedeutet, gegen diese feste Quote gewandt und darauf hingewiesen, dass die damit verbundene Gremienarbeit der Karriere einer Frau nicht unbedingt förderlich ist, sondern die Karriere der Professorinnen ergibt sich aus der Forschungsarbeit, die sie leisten, und natürlich auch aus dem, was sie den Lernenden beibringen.

Zum Schluss auch noch einige klare Worte zur Qualitätssicherung: Bremen kämpft zurzeit darum, als Wissenschaftsstandort weiter in der Bundesliga zu sein. Dies betrifft nicht so sehr die Forschung oder die Innovationsfähigkeit, es betrifft in erster Linie die Lehre und die Anforderungen an die Studierenden. Das Ziel des Klassenerhalts werden wir nur durch Leistung und Qualitätssicherung erreichen. Wir wollen deshalb neben einer Fortbildungsverpflichtung für alle nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter in den Hochschulen mit der Möglichkeit der Anrechnung akademischer Weiterbildungsveranstaltungen auf das Lehrdeputat und mit einem im Hochschulgesetz verankerten Verbot der Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsvermittler weitere Elemente der Qualitätssicherung festschreiben. Wir wollen mit der Systemakkreditierung als Regelfall die Hochschulen von den Mühen der Akkreditierung und Reakkreditierung entlasten, da wir der Meinung sind, dass die Hochschulen selbst ein Qualitätsmanagement aufbauen, fortschreiben und verinnerlichen müssen.

Beim Thema Studium ohne Abitur können wir wieder einen Reflex beobachten, es geht wieder nur um Benachteiligungsstrukturen und Abbau vermeidlicher Hürden. Das ist nicht falsch, aber auch nur die halbe Wahrheit, und deshalb unterscheiden wir uns hier in diesem Punkt ganz deutlich. Die CDU schaut in erster Linie auf die Talente der Menschen, und wir haben gestern von Prof. Müller in einer Ehrendebatte

für Herrn Prof. Stockemer gehört: Wir brauchen kluge, motivierte Leute hier in Bremen.

Die Kultusministerkonferenz hat klare Regelungen für den Zugang zum Studium ohne Abitur und berufliche Qualifizierung vereinbart. Die Zulassung von Meistern ist ein gutes Beispiel. Sie gehen aber noch weit darüber hinaus, indem Sie den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife, den Zusammenhang zwischen Berufsausbildung sowie bisheriger beruflicher Tätigkeit und angestrebtem Studium aufgeben. Dies, meine Damen und Herren, lehnen wir entschieden ab, weil damit weder den Studierenden noch den Hochschulen geholfen ist. Die Botschaft muss sein, wer sich anstrengt und ein Studium aufnehmen möchte, kann dies tun. Es ist aber auch immer wichtig, dass wir den Studierenden nicht von Anfang an die Möglichkeit nehmen, denn sie müssen auch eine gewisse Qualifizierung mitbringen, und diese sollten wir nicht außer Acht lassen. Das bezieht sich natürlich auch darauf, dass man mit einem Beruf, den man vorher getätigt hat, eine bestimmte Berufserfahrung hat und diese dann auch auf das Studium anwenden können muss.

Meine Damen und Herren, ich will noch einen letzten Punkt aufgreifen. Das Promotionsrecht ist schon genannt worden, aber auch hier nur halbe Sachen! Das Promotionsrecht bleibt bei der Universität. Die Hochschulprofessoren haben aber die Möglichkeit, Erstprüfer zu sein, und das ist auch wieder eine Vermischung. Man gibt ihnen nichts Ganzes, man gibt ihnen nichts Halbes! Man versucht aber, jedem gerecht zu werden, und da erwarte ich, und wir haben ja noch Zeit bis zur zweiten Lesung, dass man darüber offen diskutiert und auch sieht, dass man die Qualität der Promotion als Kriterium nimmt und dann auch für jeden gerechte Bedingungen schafft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die positiven Anteile von diesem Hochschulreformgesetz sind hier schon verschiedentlich genannt worden, sind auch teilweise von der Opposition anerkannt worden. Die Zulassung zum Studium wird erweitert. Es wird die Förderung der Gleichstellung von Frauen weiter unterstützt. Es gibt die Absicht, die Prüfungsdichte zu reduzieren, um das auch zu sagen, die wir begrüßen und die wir auch ja eingefordert haben. Es gibt auch eine sinnvolle Neuregelung für Studierende mit Behinderung, um dort weiter unterstützend zu wirken. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Wir müssen aber leider in wesentlichen Bereichen feststellen, die wichtig sind für die Studierenden, für die an der Universität Beschäftigten, für die Qualität von Lehre und letztlich auch von Forschung gibt es nicht genügend Umsteuern. Wie wir uns das vorstellen, das kann ich Ihnen gleich erläutern. Wir brauchen auch genügend Studienplätze, auch das ist ein Problem. Wir haben in der Anhörung gehört, da klemmt es und kneift es. Die Universität und die Hochschulen haben verständlicherweise den Wunsch, die Kapazitäten nicht ausufern zu lassen, weil sie eben so knappe Mittel haben, wie sie uns schon oft vorgetragen haben. Wir als LINKE müssen deswegen sagen, es ist einfach nicht zum Nulltarif zu haben, was wir an guter Lehre, an guter Forschung brauchen und auch an Studierbarkeit brauchen. Wir haben dazu die entsprechenden Anträge hier wiederholt gestellt.

(Beifall bei der LINKEN)

Was wir konkret fordern, möchte ich Ihnen in acht Punkten, später im Wissenschaftsausschuss mit Anträgen und dann hier in der zweiten Lesung noch im Einzelnen darstellen. Die acht Punkte beziehen sich zuerst auf die Lernbedingungen. Da geht es um mehr freie Gestaltung, mehr Möglichkeiten für vertieftes Lernen und nicht ein Überfrachten mit Prüfungsstoff, das sogenannte Bulimielernen, was die Studierenden so befürchten und was sie absolut ablehnen und frustriert. Dieser Umsteuerungsprozess muss noch verstärkt werden. Wir haben hier immer wieder die Klagen der Betroffenen, denen die Zuversicht immer wieder abhanden kommt, dass sich hier substanziell etwas ändern wird.

Wir haben beim Bachelor- und Masterübergang als zweiten Punkt das Problem, dass ich noch nicht sehe, dass es wirklich gesichert ist, dass jeder Bachelorabsolvent dann auch berechtigt ist und die Möglichkeit in Bremen hat, ein Masterstudium zu machen. Wenn Sie das mittlerweile so hier eingerichtet haben, dann würde mich das interessieren, würde ich das begrüßen. Das ist, finde ich, ein wichtiger Punkt – und nicht nur im Lehramtsstudium, da habe ich das allerdings schon gehört, sondern generell muss das möglich sein –, eine berechtigte Forderung der Studierenden, die nicht auf einem halben Abschluss sitzen bleiben möchten,

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Ist der Bache- lor ein halber Abschluss? Interessant!)

dass da nicht ausgesiebt wird, sondern das Recht besteht! Wir haben eine Regulierung für den praktischen Übergang nötig. Das ist vonseiten der Hochschulen gekommen. Ich gehe davon aus, dass in dieser Richtung noch nachgebessert wird. Das kam ja als sehr dringlicher Hinweis vonseiten der Universität.

Drittens, wir haben die sozialverträgliche Gestaltung des Studiums. Es gibt mittlerweile, wie auch an

den Oberschulen und Gymnasien, eine Tendenz, immer wieder selbst Kosten beisteuern zu müssen, um zu lernen. Das fängt mit Material an, das teuer sein kein. Das wurde mir auch von Eltern berichtet, die darunter zusätzlich leiden, wenn sie knapp bei Kasse sind, dass dies zum Teil bis an die Unmöglichkeit geht, das geforderte Material zu kaufen. Das geht natürlich in zusätzlich gewünschte oder erforderliche Sprachkurse, Aufenthalte im Ausland, und auch die Studiengebühren für Langzeitstudierende treffen gerade diejenigen, die ganz viel nebenbei arbeiten müssen oder die womöglich noch Eltern sind. Das ist alles eine nicht sozial korrekte Gestaltung des Studiums. Eine sozial verträgliche Ausgestaltung des Studiums sieht anders aus, hier hätten wir gern mehr Umsteuern. Das betrifft auch andere Aspekte, die nämlich die Studierenden mit Kindern betreffen: Die Kinderbetreuung ist defizitär, die Wohnsituation ist defizitär, und diese Liste ist noch nicht vollständig.

Ich komme zum vierten Punkt: Ausrichtung auf eine Stärkung der Lehre gegenüber der Tendenz zur Exzellenz und zur Drittmittelorientierung. Das Thema hatten wir schon öfter. Es wäre möglich, das im Hochschulgesetz stärker in dieser Richtung zu akzentuieren, das fehlt uns. Wir möchten, dass die Hochschulen dazu auch in die Lage versetzt werden. Dazu muss natürlich die Unterfinanzierung mindestens zurück auf den Hochschulentwicklungsplan IV aufgehoben werden, das haben wir hier schon öfter eingefordert. Dann können sich die Hochschulen das auch leisten, was an Lehre nötig ist, denn das muss durch Menschen passieren, die auch dort arbeiten, durch einen Betreuungsschlüssel. Das liegt auf der Hand, dass dies nur mit entsprechenden Mitteln passiert.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Und jetzt sa- gen Sie uns, woher die Mittel kommen!)

Was wir herauslesen, ist die Orientierung auf Wettbewerb, das steht hier explizit auch. Dann haben wir auf der anderen Seite eine Entwicklung, dass wir sehr teure, sehr erfolgreiche, wie es heißt, reiche Studiengänge oder einzelne Situationen auch von Einkommen, von Spitzenverdienern haben. Wir haben ein neoliberales Auseinanderdriften innerhalb der Hochschulen, wenn Sie das so laufen lassen und weiter auf Leuchttürme, auf Exzellenz, auf das Auseinanderdriften der Qualität und der Ressourcen innerhalb der Hochschullandschaft setzen. Das, haben wir den Eindruck, passiert hier mit diesem Gesetzentwurf. Wir werden unsere Auffassung mit einem konkreten Antrag noch unterfüttern.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir kommen zu Punkt fünf! Das sind Vorschriften, die mit der zunehmenden Prekarisierung in der Lehre zusammenhängen. Ich hatte es schon einmal gesagt, es gibt extremste Auswirkungen, so wird uns von den

Studierenden gesagt, dass Lehrende in Wohnwagen leben, weil sie nicht wissen, ob sie sich hier überhaupt niederlassen können, als Beispiel! Wir haben natürlich die Situation der studentischen Hilfskräfte, die seit Langem und im großen Teil vergeblich auf ihre Situation aufmerksam machen. Wir haben Lehrende, die nach Stunden bezahlt werden, die nicht langfristig planen können, und das geht bis weit in den sogenannten Mittelbau hinein.

Das ist etwas, wo wir die Qualität von unten her, in der Hochschule, auch im Rahmen der Lehre aufbauen müssen, sonst werden wir auch keine Spitzenleistung erzeugen, das ist doch ein logischer Zusammenhang. Dieses Prinzip, wir fördern nur die Spitze, müssen wir doch hier nicht ausprobieren, denn dann wird auch in der Spitze nicht mehr viel los sein, wenn Sie nicht die breite Basis fördern. Vielleicht nehmen Sie den Fußball als Beispiel! Da können Sie auch nicht, wenn Sie keine Basis haben, eine gute Nationalmannschaft bilden.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Übrigen sind diese prekären Lehrsituationen unsozial. Zum Teil wird mit der Münze namens Hoffnung dann bezahlt. Wir alle kennen aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis diese Situation.

Wir haben als sechsten Punkt die Einrichtung einer Stelle einer oder eines Migrationsbeauftragten. Die Defizite sind bekannt. Wenn wir uns in den Schulen umschauen und dann in den Hochschulen und Universitäten, sehen wir hier ein wachsendes Defizit: Je weiter die Qualifikation nach oben zunimmt, desto weniger haben wir hier Kolleginnen und Kollegen, Menschen, Mitmenschen, junge Menschen mit Migrationshintergrund. Das ist bekannt, und wir finden, die Stelle einer oder eines Migrationsbeauftragten, analog zur Frauenbeauftragten, würde hier helfen. Das wäre dann eine Stelle, die diese vielfältige Querschnittsaufgabe, die sich an der Universität tagtäglich stellt, mit kurzfristigen Mitteln und langfristigen Zielen systematisch bearbeitet.

Im Übrigen – und auch das haben wir hier schon angedeutet – müssen die Hochschulen der gesellschaftlichen Verantwortung verpflichtet werden, und wir wissen alle, das betrifft auch den Bereich der Rüstungsforschung. Es wird von Betroffenen immer wieder geklagt, von der Universitätsleitung wird es abgestritten; man kann es nicht genau definieren. Genau das fordern wir, dass für diese Definition etwas getan wird. Das wird typischerweise mithilfe von wissenschaftlicher Arbeit gemacht. Zu dem Zweck fordern wir eine Forschungsstelle, dass Rüstungsforschung präzise erkannt und definiert werden kann und auch Vorschläge zum Umgang mit diesem Problem gemacht werden. Die ursprüngliche Ausrichtung, die wir an der Bremer Universität hatten, sollten wir beibehalten und dann auch handhabbar

machen, dass wir hier keine Rüstungsforschung betreiben wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Als letzten Punkt haben wir – und das haben die Studierenden mit der größten Vehemenz bei der Anhörung zur Sprache gebracht – das Demokratiedefizit. Das Demokratiedefizit, dass man das Gefühl hat, man braucht gar nicht in die Gremien zu gehen, weil man sowieso keine wirkliche Mitsprache hat. Es wird immer wieder verwiesen auf eine juristische Situation, die das nicht möglich macht. Damit möchten wir uns nicht abfinden. Die Bestrebungen fehlen uns hier, Impulse zu setzen zu mehr und wirklicher Mitbestimmung, die man in diesem Gesetz nicht als Bemühung und als Tendenz und auch nicht als Ansatz einer Veränderung in dieser Richtung findet. Das ist der letzte Punkt.

Die Anträge von CDU und FDP werden höchstwahrscheinlich gemeinsam in den Wissenschaftsausschuss überwiesen; dort werden auch von uns dann die konkreten Anträge vorgelegt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich, dass dieses Gesetz offenbar so breit getragen wird. Das, was hier vorgetragen worden ist, auch von der Opposition, sind für mich auch überwiegend Detailfragen. Auch bei dem, was Sie jetzt hier vom Grundsätzlichen vorgetragen haben, Herr Beilken, denke ich, muss man wirklich die Kirche im Dorf lassen.

Wir sprechen über ein Gesetz, und nur darüber, und wir sprechen nicht darüber, was die Hochschulen aus sich heraus lösen müssen, was Hochschulkultur ist. Die Entschlackung von Lehrplänen ist Sache der Hochschulen, das ist im Gesetz geregelt, die Hochschulen müssen es umsetzen. Solange jeder Hochschullehrer und jede Hochschullehrerin der Auffassung ist, sein beziehungsweise ihr Fachgebiet ist aber das Wichtigste, ist es eine kulturelle Frage, an der die Universität und die Hochschulen arbeiten müssen, aber nicht wir. Da ist die Baustelle woanders.

Auch die Finanzierungsfragen, die Sie alle angesprochen haben! Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir die im Gesetz regeln können und überhaupt regeln wollen. All das, was Sie jetzt noch einmal vorgetragen haben, bezieht sich aus meiner Sicht gar nicht auf das Gesetz, sondern auf viele andere Dinge, und von daher höre ich bei Ihnen zum Gesetz ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

eigentlich auch eher eine breitere Zustimmung heraus. Wir reden darüber im Einzelnen dann noch im Ausschuss.

Eigentlich habe ich mich zu ein paar Punkten noch gemeldet, bei denen es mir wichtig ist, dass das hier nicht so stehen bleibt, und zwar betrifft das die Diskussion um die Quote. Zunächst habe ich mich darüber gefreut, dass sich die CDU an der Stelle deutlich bewegt hat. Ich erinnere mich noch, in der Großen Koalition war das so ungefähr des Teufels, und auch vor Kurzem war das irgendwie noch schwierig, und jetzt gibt es da eine große Bewegung, das habe ich wohlwollend zur Kenntnis genommen. Da wird dann sicherlich in der Frage auch noch einmal eine Debatte im Ausschuss sein, ob das, was wir jetzt vorschlagen, das Weitergehende ist oder ob das, was Sie vorschlagen, das Weitergehende ist. Das ist bei einem Antrag, der jetzt – Entschuldigung! – vor fünf bis zehn Minuten hier vorgelegt worden ist, natürlich im Einzelnen so nicht feststellbar.

Der andere Punkt – auch Sie, Frau Spieß, haben auf verschiedene Punkte Bezug genommen – echte Frauenförderung würde zu kurz greifen. Da gibt es gar keinen Widerspruch. Das muss auf ganz vielen verschiedenen Ebenen ansetzen, und das Gesetz ist die eine Eingriffsebene. Natürlich gibt es das Professorinnenprogramm auf Bundesebene, und ich würde mich freuen, wenn das Hochschulwissenschaftsprogramm auch wieder aufgelegt werden würde. Bei unseren Sondermitteln von 7,5 Millionen Euro haben wir auch Wert darauf gelegt, dass Frauenförderung im besonderen Maße berücksichtigt wird. Es muss auf unterschiedlichen Ebenen einsetzen, das ist überhaupt gar keine Frage, da sind wir ganz bei Ihnen, aber in dem Gesetz regeln wir eben das, was auf gesetzlicher Ebene geregelt werden muss.

Kurz noch einmal an Herrn Ella! Es ist irgendwie folgerichtig, dass eine Fraktion, die nur aus Männern besteht, mit einer Quotenregelung so rein gar nichts anfangen kann

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

und so etwas wie strukturelle Ungleichbehandlung von Frauen auch nicht unbedingt Debattengegenstand in einer Fraktion ist. Insofern sehe ich Ihnen das nach,

(Abg. E l l a [FDP]: Schwingt da Sexis- mus mit?)

dass Sie da möglicherweise noch einiges nachzuarbeiten haben, um auf den Stand zu kommen, auf dem die anderen Fraktionen in diesem Haus offenbar mittlerweile sind.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)