Auch das ist ein empirischer Befund, über den sich die Experten insgesamt einig sind. Hier hilft uns die Bundesregierung mit ihrer aktuellen Politik nicht nur nicht, sondern sie erschwert eine vernünftige Antwort auf diese Fragen auf der Landesebene. – Ich danke Ihnen für Aufmerksamkeit!
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. August 2010 (Neufassung der Drucksache 17/1329 vom 10. Juni 2010) (Drucksache 17/1398)
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem man vor über zehn Jahren die Bremer Abwasserbetriebe verkauft hat und die hanseWasser GmbH sie übernommen hat, ist in der Diskussion ein weiterer Schritt, aus einer hoheitlichen Aufgabe eine private Aufgabe mit dem deutlichen Ziel zu machen, dass – –.
Meine Damen und Herren, wir hatten gerade eine sehr engagierte kontroverse Debatte, aber die letzte halbe Stunde sollten wir noch konzentriert abwickeln. Ich bitte Sie, die Redner ausreden zu lassen. Das ist eine Fünf-Minuten-Debatte. Ich denke, das schaffen wir. – Herr Kollege Rupp, Sie haben das Wort!
Ziel ist, dass die Abwassergebührenrechnungen für Unternehmen und Freiberufler mehrwertsteuerabzugsfähig werden, was sie jetzt nicht sind. Das scheint zunächst eine sehr einfache und sehr logische Geschichte zu sein. Wäre es so, dass es einfach und logisch käme, könnte man zunächst auch nichts dagegen haben, weil dann eigentlich niemand weniger hat, weder die Bremer Entsorgungsbetriebe noch die hanseWasser.
Das Problem liegt im Detail. In diesem Hause ist es an der einen oder andern Stelle schon diskutiert worden. Macht man das, geht man zwei Risiken ein. Das eine Risiko ist, dass andere kommunale Unternehmen in anderen Bundesländern ebenfalls gezwungen werden, ihre Abwasserbetriebe zu privatisieren beziehungsweise einen entsprechenden Aufschlag von Mehrwertsteuer zu nehmen. Das würde eine Verteuerung der Abwassergebühren nach sich ziehen. Entsprechende Warnungen sind in Briefen von verschiedenen Verbänden hier an den Senat gerichtet worden.
Zweitens laufen wir Gefahr, macht man das, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher über das Kartellamt praktisch einklagen können, dass sie geringere Gebühren haben können. Das hätte zur Folge, dass zwar einerseits diese kommunalen Abwasserbetriebe, diese privatisierte Einrichtung, weniger Einnahmen hat, die Verträge mit hanseWasser sind aber offensichtlich so, dass ihnen die Einnahmen, die sie bisher haben, bis zum Jahr 2030 garantiert sind.
Wir haben also zwei Risiken, bei denen ich denke, dass wir sie keinesfalls eingehen sollten. Deswegen beantragen wir zunächst, von diesem Schritt, nämlich der Gründung der kommunalen Abwasser-GmbH, also diesem Privatisierungsschritt der Änderung einer hoheitlichen Aufgabe in ein privates Geschäft, Abstand zu nehmen.
Wir fordern weiterhin den Senat auf, darüber nachzudenken, mit swb und Gelsenwasser nun in Verhandlung zu treten und über eine Rekommunalisierung der hanseWasser zu sprechen. Die Privatisierung der hanseWasser hat eine ganze Reihe von sehr denkwürdigen Zahlen hervorgebracht. Sie wurde 1999 verkauft, ich habe versucht herauszubekommen, für wie viel Geld denn eigentlich. Da fängt das Schwierigste schon an. Ich habe da unterschiedliche Zahlen bekommen, weil die Verträge und die entsprechenden Geschichten vergleichsweise geheim sind und man sehr viel Mühe hat, da vernünftige Sachen zu erfahren. Ich finde, dass im Zuge der Rekommunalisierung
Es hat eine Preisanpassung 2006 gegeben, bei dieser Gelegenheit hat man darauf verzichtet, über weitere Preisanpassungen zu verhandeln. Jetzt ist es so, dass hanseWasser jährlich mit einer inflationsangeregten Preissteigerung an den Verbraucher gehen kann. Die Verteuerung des Abwassers ist also vorprogrammiert. Ebenso ist vorprogrammiert, dass die hanseWasser Gewinne in einer Größenordnung von 13 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro pro Jahr realisieren kann, in den letzten zehn Jahren waren es insgesamt 145 Milliarden Euro Überschuss vor Steuern. Das haben die Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlt. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern, selbst dann nicht, wenn man in die Falle geht, diese kommunalen Abwasserbetriebe zu gründen, und dann gezwungen wird, die Preise zu senken und die entsprechenden Ausfälle aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten.
Ich fordere Sie also auf, diesen Schritt nicht zu gehen und unserem Antrag zuzustimmen, damit diese Risiken, die ich geschildert habe, nicht eintreten können, sodass wir in die Lage kommen, über eine Rekommunalisierung der Abwasserentsorgung zu reden. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im Grunde ist das hier eine Wiederholung der Debatte, die wir bereits am 25. August in der Stadtbürgerschaft geführt haben.
Auch angesichts der späten Stunde würde ich am liebsten auf das Protokoll verweisen. Ich denke auf jeden Fall, weil wir uns da auch ein bisschen mehr Zeit genommen haben, ist der Verweis wertvoll, weil man es da noch einmal ein bisschen ausführlicher nachlesen kann, wie wir uns darüber schon ausgetauscht haben. Um es vorweg zu sagen, damit das ganz klar ist: Die Abwasserentsorgung ist für die Sozialdemokratie eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, die in kommunaler Verantwortung erfolgen muss.
Der Vorsteuerabzug, den sich unsere Koalition in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgenommen hat, wäre sehr gut für den Standort. Allerdings hat die lange ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Beschäftigung des Senats in verschiedenen Koalitionen mit diesem Thema gezeigt, dass die Umsetzung nicht so einfach ist, wie manche sich das denken.
Das heißt, dass wir heute einen solchen Antrag, wie DIE LINKE ihn vorlegt, angesichts der Risiken, die Sie sehen, nicht beschließen wollen, da wir es uns hier nicht so einfach machen wollen, dass wir Antworten vorweg geben wollen, sondern wir wollen das wirklich sorgfältig prüfen. Allerdings reicht das Wohl der Wirtschaft allein nicht, sondern wir müssen das Ganze ins Gemeinwohl einordnen, und das haben wir letztes Mal auch schon deutlich gemacht.
Es gibt diese zwei Punkte, die wir wirklich ernsthaft ausschließen können müssen. Das eine ist, dass wir ausschließen können müssen, dass wir zum Vorteil des kleinen Zweistädtestaats Bremen eine bundesweite Mehrwertsteuerpflicht auslösen, die überall zu 19 Prozent Kostensteigerung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher führt, und dass wir damit möglicherweise sogar die Bedingungen für eine von der Sozialdemokratie so bundesweit nicht gewünschte Privatisierungswelle bereiten.
Der Senat hat, um dieser Frage nachzugehen, inzwischen eine Anhörung mit denjenigen Verbänden aus den betroffenen Bereichen der Kommunen, der Abwasserwirtschaft, die hierzu Kritik geäußert haben, bis hin zu Gewerkschaften und der Verbraucherzentrale durchgeführt.
Hier ist es denkbar, dass es zu Lösungen kommt. Die GmbH darf aber auch nicht zu einem finanziellen Risiko für das Haushaltsnotlageland Bremen beziehungsweise die Stadtgemeinde Bremen führen, sodass das Kartellrecht oder die kartellrechtliche Position Bremens hier durch eine entsprechende GmbH verschlechtert würde. Das darf in keinem Fall passieren! Die hanseWasser hat hier eine unternehmerische Verantwortung. Diese unternehmerische Verantwortung und das kartellrechtliche Risiko für hanseWasser darf durch eine solche GmbH nicht geringer werden als bisher.
Es läuft hier eine kartellrechtliche Überprüfung. Es würde aber sicherlich vieles einfacher machen, wenn hanseWasser hier offensiv auch mit in die Verantwortung ginge und ihr unternehmerisches Risiko an dieser Stelle auch deutlich dokumentieren würde.
Ich habe gehört, dass in der Tat schon Anfragen an das Kartellamt gerichtet worden sind, dass man da Preise von anderen Städten vorgelegt hat, und ich hätte ganz gern die Antwort gewusst: Was sagt eigentlich das Kartellamt zu dieser Frage? Gibt es da schon eine Antwort? Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, bevor man etwas tut, das Kartellamt im Vorwege so weit zu informieren, dass man hinterher sicher sein kann, dass sie noch genau so entscheiden, wie sie es vorher angedeutet haben?
Das ehrt mich, dass Sie mir diese Frage stellen, aber ich glaube, der Senator wird sie gleich besser beantworten können als ich.
Diese zwei Punkte, das haben wir deutlich gemacht, sind für uns wichtig, die müssen gelöst werden, bevor wir zu einer GmbH-Gründung kommen. Wir gehen weder blind in die eine Richtung noch blind in die andere Richtung.
Wenn wir entsprechende Lösungen für diese beiden Probleme haben, dann müssen wir auch die Chance für unseren Standort nutzen. Das heißt, dass wir deswegen den ersten Beschlusspunkt des Antrags der LINKEN ablehnen.
Der zweite Beschlusspunkt betrifft die Rekommunalisierung. Hier macht es sich die DIE LINKE etwas zu einfach. Sie ignoriert die Vertragslaufzeiten, sie ignoriert die Haushaltsnotlage, und sie ignoriert die durch diese Dinge auch verursachte Verhandlungsposition. Schauen wir doch erst einmal, ob sich das Auftragsverhältnis von hanseWasser in dieser Situation, in der wir jetzt stehen, bei dem Versuch, zu Recht Kostenvorteile für unseren Standort zu realisieren, auch bewährt! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Dennhardt hat schon darauf hingewiesen, wir haben diese Debatte schon geführt, und wir führen sie sogar noch einmal, da die CDU noch einen Antrag in die Stadtbürgerschaft eingebracht hat. Wir werden sie sicherlich auch führen, wenn ein Ergebnis vorliegt. Ich erhoffe mir, dass die Koalition das, was im Koalitionsvertrag steht, umsetzt, dass eben diese Umsatzsteuerabzugsfähigkeit gegeben wird. Das ist das, woran wir Sie messen.
Es gibt in der Tat, Frau Dr. Mathes hat in der Debatte beim letzten Mal auch schon darauf hingewiesen, die Möglichkeit, dass durch die gesplittete Gebühr auch eine gewisse Erleichterung für Privathaushalte eintritt. Das ist aber nicht das, was uns allein umtreibt. Wir wollen auch diese Regelung hier, denn es geht nicht darum – und da ist die DIE LINKE völlig auf dem falschen Dampfer –, die öffentliche Aufgabe zu privatisieren. Die Aufgabenerledigung ist heute schon privatisiert. Es geht darum, dass die Aufgabe einer GmbH übertragen werden soll, die zu 100 Prozent in städtischem Besitz ist. Nur dann soll das zulässig sein. Das ist eine Konstruktion, so habe ich Sie verstanden, die gewählt worden ist, damit nicht das eintritt, was uns immer wieder vorgeworfen wird, dass dann alle anderen Abwasserentsorger in der ganzen Republik auch vor solchen Problemen stehen würden.
Das einzige wirkliche Problem ist die kartellrechtliche Frage, bei der ich gespannt bin, welche Ergebnisse die Prüfung haben werden. Es ist für uns als Liberale klar, dass es nicht angehen kann, dass, wenn da ein wirtschaftliches Risiko besteht, dieses einseitig zulasten der Stadtgemeinde gehen kann, die solch eine Lösung wählt. Das ist für uns nicht akzeptabel, da dies ein Problem ist, dass wir haushaltsmäßig dann höchstwahrscheinlich nicht bewältigen können. Da muss ich aber sagen, sind dann Fehler bei den damaligen Verträgen, bei der damaligen Privatisierung gemacht worden, die von damaligen Umweltsenatorinnen und -senatoren verantwortet worden sind. Insofern muss man da doch hinschauen und sagen, wo die Fehler gemacht worden sind, die eventuell dazu führen würden.
Dann ist der letzte Punkt, auf den ich noch eingehen möchte, die Frage der Rekommunalisierung. Wenn ich mir anschaue, welche Effektivität in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes erzielt wird und welche Effektivität in privatwirtschaftlich Organisiertem erzielt wird, muss ich zu dem Schluss kommen, dass die Aufgabenerledigung nicht rekommunalisiert werden sollte. Die Gebührenzahler würden zu stark belastet, da es dazu führt, dass sie weniger für ihre Gebührengelder bekommen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, so etwas zu verantworten. Wir können nicht Arbeitsmarktpolitik zulasten von Gebührenzahlern machen. Das ist nicht unsere Aufgabe, sondern es geht immer darum, Gebührenzahlergeld, Steuerzahlergeld effektiv einzusetzen.