Protokoll der Sitzung vom 27.01.2011

Leider sind wir im Land Bremen allein nicht in der Lage, die notwendigen Investitionen zu stemmen, einerseits weil wir viele Studenten für andere Bundesländer ausbilden, andererseits weil die Haushaltssituation vieles nicht zulässt. Auch finanzstarke Länder haben aber mittlerweile festgestellt, dass die großen Summen nur mit teils erheblichen Anstrengungen zu schultern sind. Für Bremen ist nicht absehbar, wie die Finanzierung des Hochschulbaus nach Auslaufen der Übergangslösung gelingen soll.

Wir, die FDP, bekennen uns eindeutig zur Bildungshoheit der Länder, aber unabhängig von der inhaltlichen Autonomie der Länder halten wir es für richtig, aus bremischer Sicht sogar für unerlässlich, dass sich der Bund an den Investitionen im Hochschulbereich beteiligt. Bremen kann nicht darauf verzichten, eine alleinige Finanzierung ist nicht denkbar. Insofern ist eine Anschlussregelung an die 2013 beziehungsweise 2019 auslaufenden Bundesmittel unbedingt erforderlich. Daher haben wir uns auch dafür entschieden, diesen Antrag zu unterstützen.

(Beifall bei der FDP)

Wir halten die derzeitige Übergangslösung, die es ermöglicht, in Fällen überregionaler Bedeutung den Bund zu beteiligen, für gut. Bremens Hochschulen profitieren hiervon in hohem Maße. Es gilt aber auch – das kann hier nicht oft genug betont werden –, den bremischen Anteil an der Finanzierung nicht weiter zurückzuschrauben. An den Hochschulen darf jetzt und in der kommenden Legislaturperiode nicht weiter gespart werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der LINKEN wird diesen Antrag ebenfalls unterstützen, weil es nachgerade selbstverständlich ist, dass wir im Zuge von immer geringeren Mitteln im Haushalt zumindest sicherstellen müssen, dass man das, was man von der Bundesregierung eigentlich erwarten muss, auch bekommt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Es gilt meines Erachtens, zwei Entwicklungen entgegenzusteuern, die mit einer Kürzung der Bundesmittel zumindest nicht verhindert werden. Das ist zunächst der Effekt, der mit der Föderalismusreformkommission I eingeleitet worden ist, nämlich ein Effekt, Kompetenzen immer auf die Ebene des größeren Haushaltsnotstandes zu verlagern. Das ist nicht nur in der Bildungspolitik oder im Hochschulausbau so, es gibt andere Beispiele, aber es ist signifikant, dass eine scheinbare Aufwertung der Länder zur Folge hat, dass bestimmte Aufgaben nur noch sehr begrenzt oder immer weniger wahrgenommen werden können.

Wir wissen, im Jahr 2005 hat Bremen noch ungefähr 400 Euro pro Kopf der Bevölkerung für Hochschulen ausgegeben, im Jahre 2006 waren es noch 255 Euro. Nicht etwa, dass Bremen besonders teure Hochschulen hat, der Benchmark-Bericht zeigt, dass in Bremen die geringste Summe pro Kopf für Studenten ausgegeben wird, das zeigt aber, dass Bremen tatsächlich so eine Art Bildungsschmiede ist, dass die Hochschulen gut funktionieren und dass sie damit in allen Bereichen eine vergleichsweise wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen. Meiner Meinung nach wäre es geradezu schändlich, eine Sünde, diese Kompetenz dadurch zu zerstören, dass man Bundesmittel streicht und im Zuge des Haushaltsnotstands das, was man hier aufgebaut hat, dann zerstört.

Es gibt eine zweite Entwicklung, die meines Erachtens nicht zufällig ist, und möglicherweise werde ich wieder der Verschwörungstheorien bezichtigt, aber klar ist auch, je weniger öffentliches Geld zur Verfügung steht, um Hochschulausbau zu finanzieren, desto höher ist der Druck, erstens, auf die Notwendigkeit, Hochschulausbau privat zu organisieren mit allen Folgen, die vielleicht nicht immer schlecht sind, aber auch mit der Folge, dass man abhängig ist vom unmittelbaren Verwertungsinteresse, dass immer weniger Geld für Dinge da ist, die noch nicht unmittelbar verwertet werden können. Das ist etwas, was man zumindest mit öffentlichen Mitteln sicherstellen muss, nämlich dass es bei dem, was an Hochschulen passiert, nicht einfach nur darum geht, es möglichst schnell zu vermarkten, sondern dass Grundlagenforschung, Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften auch einen gleichwertigen Stellenwert bekommen, auch wenn man da nicht unbedingt immer Drittmittel bekommt und nicht unbedingt die Studentinnen und Studenten beziehungsweise die Ergebnisse in irgendeiner Weise Gewinn abwerfen. Das ist gesellschaftlich schädlich, wenn man eine solche Entwicklung zulässt.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine zweite Entwicklung, die damit zu tun hat, ist, wenn man immer weniger öffentliches Geld zur Verfügung hat, wächst natürlich der Druck auf Bremen,

Studiengebühren zu erheben. Das ist etwas, das meines Erachtens genauso kontraproduktiv ist, wie die Mittel zu kürzen, weil meines Erachtens die Mehrheit in diesem Haus Studiengebühren in Bremen nicht will. Das würde die Attraktivität senken, das würde wahrscheinlich für weniger Studierende sorgen und so weiter, ganz abgesehen davon, dass es soziale Folgen hat, die niemand haben will.

Das heißt also, es gibt eine ganze Menge Gründe, erstens, den Bildungsstandort Bremen zu erhalten, zweitens, Forschung und Lehre zu erhalten, die auch über die unmittelbaren Verwertungsinteressen hinausgehen, und es gilt, den Privatisierungsdruck zu senken.

Eine Nebenbemerkung sei gestattet! Wenn es tatsächlich so ist, dass das Geld erhalten bleibt, werden wir noch ernsthaft darüber streiten müssen, wie viel davon überhaupt in die IUB fließt oder mit wie viel Mitteln die private Universität in Bremen unterstützt wird, vielleicht auch nicht unmittelbar aus diesem Topf, aber überhaupt. Über die Verwendung der Gelder können wir hier aber nur streiten, wenn das Geld da ist, deswegen werden wir diesen Antrag unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Allers.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie von meiner Vorrednerin schon ausgeführt wurde, ist mit der Föderalismuskommission I im Jahr 2006 nicht nur die Verantwortlichkeit im Bildungsbereich, sondern auch weitestgehend im Wissenschaftsbereich neu geregelt und weitestgehend in die Zuständigkeit der Bundesländer übertragen worden. So ist es seither dem Bund untersagt, die Länder bei ihren wissenschaftspolitischen Aufgaben direkt zu unterstützen. Für den Übergang, das hat Frau Böschen schon erwähnt, stellt er aber bis 2013 Mittel für Hochschul- und Forschungsbauten zur Verfügung.

Die gestern geführte Debatte über die Abschaffung des Kooperationsverbots ist nach meiner Auffassung auch für den Bereich der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau eigentlich die richtige Diskussion. Hier ist die Stoßrichtung gewesen, dass wieder eine Mitfinanzierung des Bundes ermöglicht werden soll. Richtig ist, dass das Land Bremen in nicht unerheblichem Maße von den Bundesmitteln profitiert, die als Ausgleichszahlungen für das Auslaufen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bis 2013 fließen. Natürlich ist sich auch die CDU-Fraktion in Anbetracht der knappen bremischen Haushaltsmittel der Bedeutung dieser Bundesmittel bewusst. Wir müssen uns aber auch im Klaren darüber sein, dass 2006 den Ländern eine neue Verantwortung übertragen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

wurde, für die sie dann auch finanziell aufkommen müssen.

Wenn an dieser Gesamtvereinbarung gerüttelt werden soll, ist dies ein Eingeständnis dafür, dass der Schritt 2006 eigentlich falsch war. Mit Ihrem Antrag von Rot-Grün liefern Sie eigentlich eine weitere Begründung für eine Aufhebung des Kooperationsverbots auch im Wissenschaftsbereich.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie die Forderung nach einer Festschreibung der Bundesmittel in unveränderter Höhe und auch auf unbefristete Zeit, wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben, ernsthaft und vor allen Dingen auch erfolgreich umsetzen wollen, dann müssen Sie dem Bund dafür auch etwas geben. Wir können als Land dem Bund gegenüber nicht immer nur sagen, gib uns das Geld, rede uns nicht darein! Wir werden nicht Geld und Kompetenz bekommen. Darüber muss man sich im Klaren sein, wenn man diese Forderung nach Bundesmitteln auch erfolgreich umsetzen will. Auch die CDU-Fraktion möchte diese Bundesmittel für das Land Bremen weiter sichern, denn natürlich wissen wir, welche Bedeutung die Hochschulen und die Universität in unserem Land für unseren Standort haben, welche exzellente Arbeit sie leisten und dass sie dafür auch noch weiter finanzielle Unterstützung benötigen.

Die Revisionsklausel im Bundesgesetzblatt von 2006 ist auch schon erwähnt worden, sie sieht in der Tat vor, dass es eine gemeinsame Prüfung von Bund und Ländern bis 2013 geben soll, in welcher Höhe die Bundesmittel dann ab 2014 bis 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen sind. Wenn wir als Land schon heute eine Festschreibung in unveränderter Höhe fordern, glauben wir, dass wir bei den Ländern eher eine Abwehrreaktion erzeugen, zumal die Situation der Solidarität der Länder im Moment doch ein bisschen angespannt ist. Wir meinen, wir müssen hier Überzeugungsarbeit leisten, und das funktioniert weder im privaten noch im geschäftlichen und schon gar nicht im politischen Bereich ausschließlich mit einseitigen Forderungen.

(Beifall bei der CDU)

Vielleicht wäre es ein guter Schritt, einmal alle Beteiligten zu einem der dann anstehenden Gespräche nach Bremen einzuladen und sie von der Leistungsfähigkeit unseres Wissenschaftsstandorts vor Ort zu überzeugen! Wir werden dies anlässlich der CSU/ CDU-Wissenschaftssprechertagung im April tun und für den Bremer Wissenschaftsstandort werben.

Ich möchte für die CDU-Fraktion noch einmal ganz deutlich sagen, wir sind uns der Anforderungen und der Notwendigkeit unseres Wissenschaftsstandorts bewusst. Auch wir halten es für wichtig, über die Fortführung der Zuschüsse zu beraten, weil wir sie auch

brauchen. Allerdings sind wir der Auffassung, dass man das etwas diplomatischer anpacken sollte und in der Sache zum richtigen Zeitpunkt überzeugen sollte. Deshalb werden wir uns heute bei Ihrem Antrag enthalten.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich erst einmal, dass das Anliegen hier breit im Haus getragen wird und der Antrag auch teilweise von der Opposition mit unterstützt wird. Frau Allers, ich möchte nur ganz kurz dazu sagen, wir sollen bei den anderen Bundesländern werben, es gibt dazu einen einstimmigen KMK-Beschluss, also auch die CDULänder unterstützen eigentlich dieses Anliegen.

Es ist hier schon mehrfach gesagt worden, wir hatten gestern schon die Debatte zum Kooperationsverbot im Bereich Bildung und Wissenschaft, das durch die Föderalismusreform I entstanden ist, mit den negativen Auswirkungen, und dass wir das Kooperationsverbot auch wieder abschaffen wollen. Ebenso trifft es zu, dass die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau durch die Föderalismusreform in Ländersache übergegangen ist. Wir Grüne haben dazu damals auch schon gesagt, dass wir das für Unsinn halten, und haben uns auch dagegen ausgesprochen.

Beschlossen wurde nun, Frau Böschen ist darauf eingegangen, eine Übergangslösung. Darin hat der Bund den Ländern weiterhin Geld für die Forschungsbauten sowie für Forschungsgroßgeräte zur Verfügung gestellt. Dank dieser Mittel konnten auch in Bremen und Bremerhaven wichtige Investitionen im Hochschulbau und in der Sanierung abgesichert werden. Diese Übergangslösung gilt in der Form mit der Zweckbindung bis 2013. Jetzt kommt es darauf an, eine Anschlusslösung zu finden, und dazu ist das Föderalismusbegleitgesetz auch schon genannt worden, in dem das auch ausdrücklich möglich ist.

Wir wollen mit unserem Antrag jetzt bewirken, dass jetzt schon festgeschrieben wird, dass der Bund weiterhin diesen Festbetrag mindestens in unveränderter Höhe zur Verfügung stellt. Wir wollen das auch deswegen schon jetzt, weil es immer eine bestimmte Zeit dauert, bis es dann entschieden ist, wir brauchen jetzt Planungssicherheit, Sie wissen, bei Bauvorhaben dauert es immer auch ein bisschen, man braucht dafür einfach Vorlauf.

Ich habe schon darauf hingewiesen, dieser Beschluss, den wir jetzt hier vorlegen, wird auch weit getragen. Die KMK hat bereits im Dezember letzten Jahres einstimmig beschlossen, dass die Hochschulbaumittel erhalten bleiben sollen, sie sollen sogar von ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

700 Millionen Euro auf 900 Millionen Euro ausgeweitet werden. Die Zweckbindung soll erhalten bleiben. Ich halte das für sachgerecht, ich freue mich auch über den Beschluss. Die Erhöhung kommt dadurch zustande, dass man sich einfach die inflationsbereinigten Wirkungen anschauen muss. Viele Hochschulen, die in den Siebzigerjahren gebaut worden sind, sind hochgradig marode und müssen saniert werden. Wir müssen auch mit einer Zunahme von Studierenden rechnen, worauf Herr Ella vorhin eingegangen ist.

(Vizepräsidentin D r. M a t h e s über- nimmt den Vorsitz.)

In Bremen und Bremerhaven sind Wissenschaft und Forschung sehr wichtige Standortfaktoren. Wir haben bewiesen, dass wir national und international hier sehr wichtige Forschung betreiben, dass wir gleichzeitig ein Haushaltsnotlageland sind, das nur in der Lage ist, den Standort auch so auszustatten, wie wir es gerade können. Daher sind diese zusätzlichen Mittel aus Berlin für uns extrem wichtig. Wir haben in den vergangenen Jahren 12,8 Millionen Euro pro Jahr erhalten, die brauchen wir auch mindestens wieder.

Ich sage auch deutlich: Wir brauchen die Zweckbindung, sodass es in den Hochschulbau investiert wird, denn wir haben in unseren Hochschulen einen großen Sanierungsstau. Die Universität ist in den Siebzigerjahren gebaut worden. Sie muss saniert werden. Der AB-Trakt der Hochschule Bremen muss auch dringend saniert werden. Feuerpolizeilich ist es sowieso mittlerweile höchst fragwürdig, was da passiert, und es geht auch um andere Gebäude.

Wir haben jetzt schon eine Zweckbindung über einen Mietkauf von 8,6 Millionen Euro jährlich für die nächsten Jahre. Wir werden dort ohnehin Geld hineingeben müssen, und, wie gesagt, wir haben den Sanierungsstau. Soweit ich weiß, ist das Thema auch heute auf der Tagesordnung der Finanzministerkonferenz. Es wird voraussichtlich am 10. März 2011 auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz sein, und daher ist es natürlich gut, wenn wir hier als Parlament – als Haushaltsgesetzgeber – schon einmal sagen, was wir wollen, was wir an Geld brauchen, um unsere Hochschulen angemessen ausstatten zu können.

Ich bin davon überzeugt, für Bremen und Bremerhaven ist sehr wichtig, dass wir den Bund an der Stelle nicht aus der Verantwortung lassen, und deswegen freue ich mich über die Unterstützung, die auch aus Teilen der Opposition kommt. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich auch, und zwar über die Unterstützung der Bürgerschaft in dieser Angelegenheit und über die breite Unterstützung, die sich hier auch abzeichnet, weil ich denke, dass die Sicherung der bisherigen Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau letztlich die Zukunft unseres Hochschulsystems und damit die bauliche Zukunft zunächst einmal sichern wird und durchaus eine sinnvolle Unterstützung organisiert werden muss. Ich freue mich auch deshalb, weil ich gestern den Vorsitzenden des Wissenschaftsrates beim Empfang der Bundeskanzlerin zu diesem Thema gehört habe, und er hat in Gegenwart der Bundesministerin für Bildung und Forschung deutlich gemacht, dass wir inzwischen eine durch die Stärke – auch der bundesseitigen Förderung – glänzende Forschungsseite haben. Wenn sie zu uns auf den Campus fahren, dann sehen Sie das auch, die Forschungsgebäude, sie sehen wirklich prächtig aus, das kann man nicht anders sagen.

Dann sieht man auf die andere Seite, und da haben wir zwar schon einiges geleistet, ich werde das auch sagen, aber die Hochschulseite, nicht nur in Bremen, sondern in allen Ländern, sieht längst nicht wie die Forschungsbauten aus. Die Forschungsbauten sind in diesem Fall nicht das Problem. Insofern sind sich auch alle Wissenschaftsminister, das sage ich in Ihre Richtung, Frau Allers, einig, dass die Länderseite hier dringend die Verstetigung der Bundesmittel benötigt. Diese Bundesmittel sind für Bremen außerordentlich hoch angesetzt, was sehr erfreulich ist, und belaufen sich auf 12,8 Millionen Euro pro Jahr. Wir konnten dafür etwas tun und für die Hochschule in Bremerhaven einen Neubau für Studiengänge der maritimen Technologien finanzieren. Alle loben das hier. Das ist aus diesen Mitteln gemacht worden und ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Standorts.

Wir konnten eine Reihe von Sanierungsvorhaben angehen und zum Beispiel das naturwissenschaftliche Gebäude I herrichten. Wir konnten die Versorgung der Studierenden verbessern. Wer einmal in der neuen Cafeteria war, der weiß, dass da gute Bedingungen für die Studierenden geschaffen worden sind. Wir konnten auch die Versorgung mit einer Cafeteria und einem Kindergarten auf dem Campus für die Studierenden mit Kindern verbessern, und nicht zuletzt haben wir auch aus diesen Mitteln Beiträge zur Finanzierung von Großgeräten gemacht.

Das heißt, wir gewährleisten damit natürlich auch die Forschungsseite der Universität und nicht nur die Seite der Lehre. Allein der Sanierungs- und Umnutzungsbedarf für die Hochschulbauten und der Ersatzbedarf, das wissen alle, die im Wissenschaftsausschuss sitzen, benötigt diesen Betrag in Höhe von 12,8 Millionen Euro, und wir werden uns den AB-Trakt und andere Dinge nicht mehr leisten können, wenn wir diesen Festbetrag nicht weiterhin haben. Das kann ich an dieser Stelle schon so sagen, weil ein Teil auch durch Mittel belegt ist. Die Konferenz der Regierungs

chefs will sich damit tatsächlich am 10. März 2011 beschäftigen. Insofern ist dieser Beschluss sozusagen just in time in der Bürgerschaft. Die Finanzministerkonferenz hat den Auftrag, einen Vorschlag für die notwendigen Regelungen zur Fortführung der Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz bis 2019 auf der Grundlage des bisherigen Ausgleichsvolumens vorzulegen. Das betrifft im Übrigen nicht nur die Wissenschaftsseite, sondern auch andere Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz. Ich freue mich deshalb, dass wir tatsächlich in der Zeit sind. Es ist schon erwähnt worden, dass die Kultusminister ihre Position auch sehr deutlich gemacht haben, indem sie gesagt haben, wir brauchen diese 695 Millionen Euro, aber eigentlich brauchen wir noch mehr, denn die Preissteigerungen, das wissen wir alle, wenn wir an das Bauen denken, sind erheblich, und es ist hier ein Betrag in Höhe von 900 Millionen Euro genauso wie die Zweckbindung in diesem Beschluss deshalb erwähnt worden. Insofern sind sich, wie gesagt, die Wissenschaftsminister einig, und ich hoffe darauf, dass wir auch die Finanzseite dazu bekommen, einen guten Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz vorzulegen, und wir werden dann entsprechend dem Wissenschaftsausschuss berichten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1476 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen?