Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Durch die Universität Bremen konnten 76 Stipendien, durch die Hochschule Bremen 37 Stipendien und durch die Hochschule Bremerhaven 10 Stipendien eingeworben und vergeben werden. Die Hochschule für Künste und die privaten Hochschulen des Landes Bremen haben sich in diesem Jahr nicht an dem Deutschlandstipendium beteiligt. Die durch den Bund für das Jahr 2011 festgelegte Förderquote betrug 0,45 Prozent der Zahl der immatrikulierten Studierenden einer Hochschule.

Diese Förderquote wurde an der Universität und der Hochschule Bremen zu je 100 Prozent und an der Hochschule Bremerhaven zu rund 77 Prozent ausgeschöpft. Bei den staatlichen Hochschulen beträgt die Förderquote damit 94,6 Prozent und im Land Bremen insgesamt 88 Prozent.

Zu Frage 2: An der Universität Bremen beträgt das Spendenvolumen 319 000 Euro, das einer Förderungsdauer von insgesamt 177 Stipendienjahre entspricht und von 42 Förderern bereitgestellt wird. Die Hochschule Bremen hat mithilfe von 14 Förderern ein Spendenvolumen von 169 200 Euro eingeworben, das 94 Stipendienjahren entspricht. An der Hochschule Bremerhaven wurden von 7 Förderern 26 100 Euro – der Umfang von 14,5 Stipendienjahren – zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 3: Der Senat bewertet den Erfolg der großen Bemühungen der Hochschulen, Förderer für das Deutschlandstipendium zu gewinnen, ebenso wie die Bereitschaft der bremischen Wirtschaft, Studie

rende mit einem Stipendium zu fördern, sehr positiv. Der Senat begrüßt, dass die Hochschulen die im Gesetz angelegten Vergabekriterien in ihrer Breite ausgeschöpft und neben Leistungs- auch soziale Kriterien berücksichtigt haben wie gesellschaftliches und soziales Engagement, Eigeninitiative und besondere persönliche Umstände der Bewerberinnen und Bewerber.

Die Einwerbung war für die Hochschulen mit erheblichem Personalaufwand verbunden, der durch die Akquisepauschale des Bundes nur ansatzweise refinanziert werden konnte. Die für das Jahr 2012 angestrebte Erhöhung der Förderquote auf ein Prozent der immatrikulierten Studierenden wird nur zu realisieren sein, wenn die Akzeptanz und Unterstützung durch die bremische Wirtschaft noch erheblich wächst. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, geben Sie mir recht, dass insbesondere für kleine Hochschulen, in diesem Fall also die Hochschule Bremerhaven oder die HfK, die Akquise dieser Stipendien besonders schwierig ist und die Ausstattung unzulänglich, die vom Bund dafür gewährt wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie kennen ja auch unsere Kritik an dem Deutschlandstipendium insgesamt. Da kann man sagen, für die kleinen Hochschulen ist es besonders schwierig, aber es ist auch für die großen nicht leicht, dies in dem ganzen Feld der vielen Einwerbungen auch noch mit zu leisten, aber sie haben es ordentlich gemacht. Deshalb ein Lob an die Hochschulen und an die Universität! Ein gutes Instrument ist etwas anderes.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Genau! Danke schön! – Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Europäisches Jahr des aktiven Alterns“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schmidtmann, Dr. Kuhn, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Kuhn!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bitte, das Gelächter zu unterbinden.

(Heiterkeit)

Wir fragen den Senat:

Erstens: Was plant der Senat zum Europäischen Jahr des aktiven Alterns 2012?

Zweitens: Wie ist die Bremer Seniorenvertretung in diese Planungen eingebunden?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, vorab: Das Gelächter war die reine Vorfreude! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Europäische Jahr des aktiven Alterns 2012 wird in die Programme und Veranstaltungen der offenen Altenhilfe einbezogen. Dazu gehören die Programme der Begegnungsstätten, die Veranstaltung „Älter werden in Bremen“ im Rathaus sowie das Bühnenprogramm der Messe „Seniora“. Der Senat hat unter Trägern und Akteuren dafür geworben, die EU-Förderung zu beantragen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Deutschland koordiniert. Der Senat hat dort auch selbst einen Antrag gestellt für Veranstaltungen im Rahmen des Modellversuchs „Aufsuchende Altenarbeit/Hausbesuche“.

Die Aufgabe, das aktive Altern zu fördern, kann sich aber nicht auf ein Themenjahr beschränken. So hat der Senat bereits im Jahr 2007 den Altenplan entwickelt. Wichtigstes Ziel der Altenpolitik ist es damit, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ältere Menschen sich aktiv in unsere Gesellschaft einbringen können. Im Altenplan heißt es unter anderem: „In der Altenpolitik und Altenarbeit geht es auch darum, Potenziale älterer Menschen zu stärken und Anreize für nachberufliche Tätigkeiten zu geben. Die Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement und ehrenamtlichen Tätigkeiten ist eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle im Altenplan behandelten Aufgabenbereiche zieht.“

Zu Frage 2: Die Bremer Seniorenvertretung hat die Möglichkeit, sich an Veranstaltungen zu beteiligen, eigene Veranstaltungen durchzuführen und die Fördermöglichkeiten zu nutzen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das Wort Europa kam jetzt in Ihrer Antwort nicht vor, Frau Senatorin. Können Sie sich vorstellen, dass in dem Jahr auch etwas dafür getan wird, die europäische Diskussion über diese Frage in Bremen sichtbar werden zu lassen?

Bitte, Frau Senatorin!

Da alle alten Menschen in Bremen auch Europäer und Europäerinnen sind, finde

ich, ist es eine Querschnittsaufgabe und gehört selbstverständlich auch zu der Themenpalette dazu. Die Anregung greife ich aber gern auch noch einmal auf.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf Energie in Bürgerhand. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Schierenbeck, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dr. Schierenbeck!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie unterstützt der Senat Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung von gemeinschaftlich betriebenen Anlagen zur Energieerzeugung, wie zum Beispiel Solaranlagen oder Windparks, die von Genossenschaften oder anderen Beteiligungsmodellen in Bürgerhand betrieben werden?

Zweitens: Welche Hemmnisse müssen und können aus Sicht des Senats abgebaut werden, damit mehr solcher Anlagen entstehen?

Drittens: Welche Gebühren werden für Anfragen bei Immobilien Bremen erhoben, wenn Initiativen Solaranlagen auf öffentlichen Dächern errichten möchten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien in vielfältiger Weise. Diese Angebote können selbstverständlich auch für Projekte in Anspruch genommen werden, die von Genossenschaften oder im Rahmen von Bürgerbeteiligungsmodellen entwickelt werden. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Bremer Solarberatung, die im Auftrag des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr und der Bremer Klimaschutzagentur Energie-Konsens GmbH vom BUND und vom Kundencenter der swb durchgeführt wird. In diesem Rahmen können auch Gutachten für größere Solaranlagen erstellt werden, die eine Objektbesichtigung, eine grobe Anlagendimensionierung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie Hinweise auf noch zu klärende Fragen umfassen.

Zu Frage 2: Besondere Hemmnisse, die der Realisierung von Energieanlagen in Bürgerhand entgegenstehen, sind aus Sicht des Senats nicht erkennbar.

Zu Frage 3: Für die Beantwortung von Anfragen nach geeigneten Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden werden von Immobilien Bremen, AöR, IB,

keine Gebühren erhoben. Vielmehr werden vorausgewählte Dachflächen im Internet über die Solardachbörse NordWest aktiv beworben. Die erforderlichen Erstinformationen werden von Immobilien Bremen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Erst nach Abschluss eines Dachnutzungsvertrags werden dem Vertragspartner im Zuge einer konkreten Anlagenplanung für die Prüfung der dazu eingereichten Unterlagen die entstehenden Kosten von Immobilien Bremen in Rechnung gestellt. Die Prüfungen werden aus Gründen der Betriebssicherheit, zum Beispiel Statik, baufachliche Unbedenklichkeit, vorgenommen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wäre es denkbar, im Rahmen von Zielvereinbarungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Immobilien Bremen für diese eine noch höhere Motivation zu schaffen, um solche Projekte zu befördern, statt sie auszubremsen?

Bitte, Herr Senator!

Die Frage müsste ich mit Frau Bürgermeisterin Linnert erörtern. Ich selbst treffe mit der Leitung von Immobilien Bremen und den Mitarbeitern keine Zielvereinbarung, weil Immobilien Bremen dem Finanzressort zugeordnet ist. Wir können der Frage aber einmal nachgehen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Bilanz der Bremedia“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Senkal, Frau Grotheer, Tschöpe und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Abgeordneter Senkal!

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Arbeit der Bremedia Produktion im Hinblick auf die bei der Gründung angestrebten Ziele? Zweitens: Wie hoch ist der Anteil der BremediaProduktionen, die am Standort Bremen realisiert werden? Drittens: Wie bewertet der Senat die vertraglichen Regelungen der Bremedia mit der Bavaria Film GmbH, insbesondere im Hinblick auf die zu leistenden Umlagen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Joachim.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: