Erstens: Wie viele Staatsbürger aus Rumänien und Bulgarien sind im Jahr 2011 auf Grundlage des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, Freizügigkeitsgesetz/EU, aus osteuropäischen EU-Staaten in das Bundesland Bremen eingereist, und wie hat sich die Zahl dieser Zuwanderer seit dem 1. Januar 2007 entwickelt?
Zweitens: Wie viele dieser Unionsbürger haben ihr Freizügigkeitsrecht im Jahr 2011 jeweils auf Grundlage von Paragraf 2 Absatz 1 Nummern 1 bis 6 Freizügigkeitsgesetz/EU geltend gemacht? Bitte getrennt nach den einzelnen freizügigkeitsberechtigten Personenkreisen ausweisen!
Drittens: Von wie vielen Unionsbürgern aus Ziffer 1, die zum freizügigkeitsberechtigten Personenkreis nach Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 5 Freizügigkeitsgesetz/EU rechnen und die sie begleitenden oder ihnen nachziehenden Familienangehörigen nach Paragraf 3 Absatz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU, ist von den zuständigen Behörden im Jahre 2011 Bezug nehmend auf Paragraf 5 Absatz 3 Freizügigkeitsgesetz/ EU verlangt worden, das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Paragraf 4 Freizügigkeitsgesetz/EU nachzuweisen, und in wie vielen Fällen konnte dieser Nachweis durch die Betroffenen erbracht werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Juni 2007 lebten 241 Bulgaren und 152 Rumänen nach dem EU-Aufenthaltsrecht in Bremen. Im Dezember 2011 waren es 1 879 Bulgaren und 780 Rumänen.
Zu den Fragen 2 und 3: Statistische Angaben liegen hierzu nicht vor. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie sagten, statistische Angaben liegen nicht vor. Wenn aber ein rumänischer Staatsangehöriger oder ein bulgarischer Staatsangehöriger hier nachweisen muss, dass er hier länger als drei Monate lebt, dann wird das doch sicherlich auch erfasst, wenn er kontrolliert wurde beziehungsweise wenn die Voraussetzungen für einen legalen Aufenthalt hier vorliegen. Das muss doch nachprüfbar sein!
Das wird der Fall sein, aber es ist ein Unterschied, ob solche Vorgänge dann statistisch ermittelt und dokumentiert werden. Das haben wir nicht.
Die dreizehnte Anfrage trägt die Überschrift „Privates Justiz-Inkasso“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Piontkowski, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat das dreijährige Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg zur Zusammenarbeit mit privaten Inkassounternehmen beim Einzug niedergeschlagener Justizforderungen und der Abwicklung der Prozesskostenhilfe?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Pilotprojekt „Forderungsmanagement für die Justiz“ des Landes Baden-Württemberg ist dem Senat bekannt. Es ist dort zunächst auf drei Jahre angelegt. Niedergeschlagene und nicht mehr zur Weiterverfolgung vorgesehene Forderungen wer
den zur weiteren Bearbeitung und Einziehung an ein privates Inkassounternehmen übergeben. Die bisherigen Erfahrungen in Baden-Württemberg zeigen, dass die Niederschlagungsentscheidungen grundsätzlich korrekt waren, dass aber mit Zeitversatz häufig ein Erholungseffekt bei den Schuldnern eintritt. Dadurch ist die Erzielung von Einnahmen aus Forderungen möglich geworden, die ansonsten nicht mehr aufgegriffen worden wären. Bis zum 30. November 2010 ist aus den niedergeschlagenen Forderungen ein Reingewinn in Höhe von 520 000 Euro erzielt worden. Im Bereich der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung wird in Baden-Württemberg ein Vergleich zwischen den Beitreibungsprozessen und Erfolgsquoten der staatlichen Stelle und der privaten Einrichtung vorgenommen. Eine abschließende Bewertung des Projekts in Baden-Württemberg ist zurzeit noch nicht möglich. Die dortige Projektevaluation ist abzuwarten.
Zu Frage 2: Der Senat sieht auch in Bremen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Forderungsmanagements. Für die Forderungen der Justiz wird gemeinsam mit der Senatorin für Finanzen ein Projekt zum Forderungsmanagement eingerichtet, mit dem niedergeschlagene Forderungen wieder aufgenommen und beigetrieben werden sollen. In diesem Rahmen soll eine Analyse des Beitreibungsprozesses erfolgen. Die aufzugreifenden Forderungen werden unter Wirtschaftlichkeits- und Realisierungsabwägungen bewertet. Schließlich soll die Effektivität der Vollstreckung der Forderungen geprüft werden. Ziel des Projekts ist es, die Forderungen durch ein eigenes Inkassowesen geltend zu machen. Im Bereich der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung soll zunächst die Entwicklung und Auswertung des baden-württembergischen Projekts abgewartet werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Staatsrat Professor Stauch: Wie viel Personal steht da zur Verfügung für das, was Sie als sozusagen staatliche Verbesserung des Forderungsmanagements vorgeschlagen haben, und auf welche Kompetenzen kann die Verwaltung dabei zurückgreifen?
Wir haben UVI-Mittel aus den Sondermitteln bekommen, die hier für einzelne Projekte eingeräumt worden sind, auch in erheblicher Höhe, und wir werden in Beratung mit den Gerichtsvollziehern eine Objektivierung und eine Verbesserung dieses Prozesses anstreben. Wir werden auch den Ratschlag von privaten Inkassounternehmen einholen. Wir lehnen es aber ab, private Inkassounternehmen für diese Aufgabe einzusetzen.
Es soll ein eigenes Justizinkasso sein, da es, glaube ich, dem Staat nicht gut zu Gesicht steht, durch bedrohliche Szenarien Druck auf Schuldner zu machen. Das soll ein strikt rechtsstaatliches Verfahren sein, aber wir sehen doch erhebliche Möglichkeiten, weitere Gelder zu vereinnahmen.
In Baden-Württemberg sind Gelder in der Größenordnung von zehn bis fünfzehn Prozent noch aus den niedergeschlagenen Forderungen eingeholt worden. Wir sehen da ein Potenzial, und deshalb gehen wir davon aus, dass das wirtschaftlich sein wird; deshalb sind auch die UVI-Mittel dafür zur Verfügung gestellt worden. Wir erwarten, dass insbesondere durch den Einsatz von Gerichtsvollziehern da noch wesentlich mehr erreicht werden kann als bisher.
Wann ist damit zu rechnen, dass es zu Verbesserungen des Forderungsmanagements im Justizbereich kommt?
Das Projekt ist voll in der Entwicklung, wir werden das also noch in diesem Jahr aufgreifen. Welche Erfolge erzielt werden, das muss man dann auswerten, da bin ich vorsichtig. Dieses Projekt ist erst einmal für die UVI-Laufzeit aufgelegt worden, wir erwarten, dass damit mit doch relativ einfachen Mitteln auch Einnahmen erzielt werden können. Das zeigen die Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Es ist aber eine andere Form der Beitreibung als das, was bisher in Bremen geschieht.
Ist Ihnen bekannt, dass das Projekt in Baden-Württemberg den Innovationspreis 2010 für Verwaltungsmodernisierung bekommen hat?
Das ist mir bekannt, aber Bremen hat ganz bewusst eine ganz bestimmte Entscheidung getroffen, nämlich die, das durch ein eigenes Inkasso zu betreiben, und ich glaube, das ist aussichtsreich und vernünftig. Das ist eine ganz klare Richtungsentscheidung, und dazu stehen wir!
(Beifall bei der SPD – Abg. Frau P i o n t - k o w s k i [CDU]: Vielen Dank, wir wer- den den Prozess weiterhin aufmerksam ver- folgen!)
Für die Aktuelle Stunde liegen zwei Themen vor, erstens, auf Antrag der Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU,
Hohe Kriminalitätsbelastung nicht kleinreden – Bürger vor Diebstahl, Raub und Wohnungseinbruch wirksam schützen!
zweitens, auf Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Schierenbeck, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen,