Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

worden, dass natürlich in diesem Haus das Thema Verbraucherschutz von herausragender Bedeutung ist, was nicht zuletzt dadurch deutlich wird, dass wir es hier bei sich immer wieder bietenden Gelegenheiten konstruktiv miteinander diskutieren und es in diesem Haus immer eine große Einheitlichkeit über die Themen gibt, die mit Verbraucherschutz im Zusammenhang stehen. Einige aktuelle Beispiele aus dem Nahrungsmittelbereich sind angesprochen worden. In diesem konkreten Fall geht es aber eben nicht um den Nahrungsmittelbereich, sondern es geht darum, bei Gesetzgebungsverfahren, die wir hier in der eigenen Hand haben, den Blick nicht nur für Gender- und Mittelstandsrelevanz zu schärfen, sondern auch für Verbraucherschutzproblematiken oder Verbraucherschutzthemen, wenn man es positiver formulieren will. Dabei haben wir festgestellt, dass nicht nur die Debatte in der Bürgerschaft, als der Antrag „Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigen“ beschlossen worden ist, schon zu einer Sensibilisierung in den Verwaltungen geführt hat, sondern dann auch die anschließende Diskussion über die Frage, wie man das implementiert, wie man es umsetzt, wie man die direkte Verbraucherrelevanz, wie man den gegebenen rechtlichen Handlungsspielraum prüft, wie man auch Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher erfasst und wie man die Abwägung zwischen den Zielen beziehungsweise der beabsichtigten Wirkung der Rechtsvorschrift und der Benennung von jeweiligen Handlungsalternativen organisiert. Wir wollen hier kein, und das kommt nach meiner festen Überzeugung auch in der Mitteilung zum Ausdruck, bürokratisches Monster aufbauen, das am Ende über jedes Gesetzgebungsverfahren mehrfach darüber geht und damit zusätzliche Bürokratie und zusätzlichen Aufwand erzeugt, sondern wir sind der festen Überzeugung, dass wir das Interesse, das die Bremische Bürgerschaft und der Senat in seiner Gänze daran haben, die Verbraucherrelevanz bei allen Gesetzgebungsverfahren im Blick haben müssen. Das bedeutet dann eben logischerweise, dass in den Verwaltungen auch in dieser Art und Weise gearbeitet werden muss. Man muss es den Verwaltungen anheimstellen, dem zu folgen, und ansonsten die üblichen Instrumente in das Feld führen, mit denen man es durchsetzen kann. Deswegen haben wir uns zu einer freiwilligen Herangehensweise entschlossen, die dazu führt, dass die Verwaltungen einschätzen – so wie sie es bei den anderen Themen auch machen –, ob es Verbraucherrelevanz hat, und dann entsprechend in die Befassung mit Fachkreisen beziehungsweise auch der in Bremen hoch engagierten Verbraucherzentrale eintreten. Sie sollen dann eben dazu kommen, sich die Themen anzusehen, zu bewerten, ob es Einwendungen gibt, ob es Fragestellungen gibt, die sich daraus ergeben, die aus der Sicht der Verwaltung die einen

sind, aus Sicht von Verbraucherschutz andere sind, und daraus dann entsprechend positive Schlüsse zu ziehen.

Wir haben Ihnen dargestellt, dass die Selbstmeldung der Ressorts dazu geführt hat, dass nur zwei der Ressorts der Auffassung waren, bei ihren Gesetzesvorhaben sei der Verbraucherschutz direkt betroffen, auch in dem Sinne des Vorschlags der Bürgerschaft. Es hat unbürokratisch, gut, zielgerichtet funktioniert, es hat zu der nötigen Sensibilisierung beigetragen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir deswegen, nachdem das Projekt Ende 2011 ausgelaufen ist, dieses Verfahren weiter fortführen können. Wir und auch die Abgeordneten müssen immer im Blick haben, an welchen Stellen man dieses Instrument noch weiter schärfen kann oder möglicherweise muss. Wir sind an dieser Stelle natürlich auch auf Ihre Anregungen, Ihre Rückmeldungen und natürlich auf die Rückmeldungen der schon eingebundenen Verbände und der Verbraucherzentrale angewiesen.

Nach meiner festen Überzeugung ist das aber der richtige Schritt, weil wir bei allem, was wir machen, immer im Blick haben müssen, dass das eine oder andere Problem, wenn man sich im Vorhinein ein bisschen weitergehende Gedanken macht und es auf Verbraucherrelevanz abprüft, schon gesehen werden und dann unter Umständen im Vorfeld abgestellt werden kann. Insofern kann man einen guten Beitrag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bremen dazu leisten, auf der einen Seite etwas Sinnvolles zu machen und auf der anderen Seite damit auch eine weitere Ebene hineinzubekommen, in der man nach Fehlern und Problemen sucht und versucht, diese möglichst im Vorfeld abzustellen.

Insofern herzlichen Dank für die breit getragene Initiative des Hauses! Wir werden Sie natürlich über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden halten. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 18/255, Kenntnis.

Bedingungen für Standortgemeinschaften (BID) verbessern

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 21. Februar 2012 (Drucksache 18/264)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Dr. Heseler.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kottisch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das Bremische Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, das die Basis für die Bildung von sogenannten Standortgemeinschaften, BID, begründet. BID steht für Business Improvement Districts, und ich finde, das klingt als verkürzte Form, BID, viel schöner, wir können aber auch Standortgemeinschaften sagen.

Im Zuge der Bearbeitung dieses Antrags habe ich mich noch einmal gefragt, wie es zur Bildung dieser BID kommt. Es ist folgendermaßen: Aufgabenträger, das kann jede Person sein, die Mitglied der Handelskammer Bremen oder der IHK Bremerhaven ist, können einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde, hier in Bremen beim Senator für Wirtschaft, stellen. Hierfür benötigt der Aufgabenträger die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer des definierten Standorts, die zugleich mindestens 15 Prozent der Grundstücksflächen repräsentieren müssen.

Ein BID kommt letztendlich zustande, wenn die vollständigen Auftragsunterlagen für einen Monat öffentlich auslagen und weniger als ein Drittel der betroffenen Laden- und Immobilieneigentümer des definierten Standorts, entweder nach Anzahl oder nach Fläche, widersprechen. Bei einem BID werden sodann alle Eigentümer des definierten Standorts für einen definierten Zeitraum zur Finanzierung von Maßnahmen herangezogen, die den Standort im Sinne aller aufwerten. Die Maßnahmen werden von den Standortgemeinschaften selbst entwickelt, entschieden, die deren Umsetzung beauftragen.

Das Wesentliche ist, dass durch die Arbeit des BID Wirtschaftskraft und Konkurrenzfähigkeit des Standorts gestärkt werden, die Nachteile einer städtischen Struktur gegenüber großen Shoppingzentren kompensiert werden und dabei das Trittbrettfahrertum Einzelner verhindert wird.

(Beifall bei der SPD)

Somit wird zumindest in der Theorie dem Phänomen des klassischen Marktversagens erfolgreich begegnet.

In der Tat arbeiten derzeit zwei BID in Bremen zur mehrheitlichen Zufriedenheit der organisierten Mitglieder und betroffenen Eigentümer. Es ist zum einen das BID Ansgarikirchhof, das für drei Jahre gegründet wurde und im Oktober des laufenden Jahres endet, sowie das BID Das Viertel, das für fünf Jahre gegründet wurde und noch bis Oktober 2014 läuft. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Allerdings haben sich durch die Erfahrungen, die im Zuge der Arbeit dieser BID – oder Standortgemeinschaften – gesammelt wurden, einige Defizite beziehungsweise Verbesserungspotenziale gezeigt, die wir mit unserem heutigen Antrag ansprechen möchten. So wird die gezielte Ansprache der Mitglieder eines BID durch die Aufgabenträger zum Beispiel durch datenschutzrechtliche Bestimmungen erschwert. Es ist einfach schwer, bestimmte Immobilieneigentümer zur Mitarbeit aufzufordern oder zu bestimmten Maßnahmen zu befragen, wenn man diese nicht kennt beziehungsweise deren aktuelle Kontaktdaten nicht hat.

Des Weiteren werden geplante Maßnahmen des regional recht großen BID Das Viertel etwa durch unterschiedliche baurechtliche Einstufungen von Ostertor und Steintor erschwert. Ostertor ist baurechtlich anders eingestuft als Steintor, und deshalb lassen sich dort schwer andere Aktivitäten baurechtlicher Art umsetzen. Ferner wäre unseres Erachtens eine Überprüfung sinnvoll, ob beziehungsweise in welcher Form Eigentümer von Wohnimmobilien mit einbezogen werden, da sich bei diesen nicht unbedingt eine gemeinsame Interessenlage mit den Eigentümern von Gewerbeimmobilien voraussetzen lässt.

Fakt ist, wir möchten, dass das Instrument der Standortgemeinschaften fortgeführt wird, und auch die Standortgemeinschaften haben zum Ausdruck gebracht, ihre Arbeit fortsetzen zu wollen.

Wir bitten deshalb mit diesem Antrag den Senat, eine Novellierung des Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, insbesondere vor dem Hintergrund der hier eben genannten Aspekte, zu prüfen. Wenn wir schon einmal bei der Prüfung dieses Gesetzes sind, dann möchten wir zugleich weitere Aspekte abgeprüft wissen, zum Beispiel möchten wir auch wissen, ob sich das Instrument der Standortgemeinschaften gegebenenfalls auf andere Bereiche übertragen lässt. Uns fallen da zum Beispiel Gewerbestandorte, etwa solche mit einem hohen Anteil der Kreativwirtschaft, oder auch touristisch beziehungsweise freizeitorientierte Gebiete, wie etwa die Discomeile, ein. Mein Kollege Senkal berichtete gestern, dass im Zuge der Discomeile auch Gespräche laufen, sich stärker zusammenzutun, stärker etwas gemeinschaftlich zu machen, und vielleicht geht das ja auch in Richtung Standortgemeinschaft.

Zum Schluss möchte ich noch einmal betonen, dass wir in den BID – beziehungsweise Standortgemeinschaften – eine riesige Chance sehen, die Beteiligung der Menschen vor Ort an der Entwicklung ihrer Gebiete zu organisieren und in diesem Zusammenhang Rechte und Pflichten in solidarischer Weise miteinander zu verbinden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass es nottut, insbesondere in Zeiten verstärkter Demokratieansprüche und knapper Kassen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Saxe.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommt das Wort Einzelhändler von einzeln handeln? Aus eigener Erfahrung weiß ich, manchmal ja! Aber das fröhliche Netzwerkknüpfen erleichtert das Überleben und die bereichernde Kommunikation vor Ort. Kooperation ist wichtig für die Stärkung und Revitalisierung von Innenstädten, Stadtteilzentren, Wohnquartieren und Gewerbezentren. Das Bremische Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren ist eine gute Basis zur Förderung privater Eigeninitiativen von Unternehmern vor Ort, Einzelhändlern, Grundeigentümern, Gastronomen und Dienstleistern.

Dies ist eine besondere Form von Public Private Partnership mit verhältnismäßig wenig Public, aber großen Effekten auch für die Stadtentwicklung und den Standorterhalt. Das Public beschränkt sich hier auf die Rechtsetzungsbefugnis und die Abgabenerhebung. In fast allen Bundesländern sprießen diese hoffnungsvollen BID-Pflanzen zahlreich, nur Berlin und die neuen Bundesländer fremdeln noch ein wenig mit diesem Instrument. In Bremen waren wir eigentlich ziemlich weit vorn, wir waren eines der ersten Bundesländer, die solch ein Gesetz auf den Weg gebracht haben. Es war damals eine sehr lebhafte Diskussion, ich war da mit einem Bereich, den ich mit vertrete, mit der Wachmannstrasse, dabei. Wir nannten uns damals die BID-Primaten, die also versucht haben, hier dieses Thema auf den Weg zu bringen.

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Das zweite Wort ist geblieben!)

Primaten kommt natürlich von die Ersten, Herr Strohmann, das haben Sie sich bestimmt gedacht, nicht wahr?

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Ich habe nichts gesagt!)

Diese BID sind natürlich ein ganz dynamischer Prozess, weil sich ständig etwas an den Standorten verändert, und daher finde ich es sehr wichtig, dass wir dieses Instrument jetzt weiterentwickeln. Wir haben mit dem, was wir jetzt vorgeschlagen haben, versucht, ein bisschen aus den Erfahrungen zu lernen, die dort gemacht worden sind. Herr Kollege Kottisch hat schon ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

die Kritik angesprochen, die in dem Gerichtsurteil betreffend das BID Das Viertel geübt worden ist, dort ist die mangelnde Homogenität bezweifelt worden. Ich habe ein bisschen ein Problem damit, eine Homogenität zwischen gewerblichen Immobilienbesitzern und privaten Immobilienbesitzern festzustellen. Das ist in Einzelfällen vielleicht so möglich, aber ich sehe, dass dort keine Interessengleichheit vorhanden sein kann.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Nichtsdestoweniger kann es sein, dass es auch für private Immobilienbesitzer sinnvoll ist, dass sie mit solch einem Instrument Privatinitiative zeigen können. Daher haben wir das Instrument Housing Improvement District, kurz HID genannt, mit in die Diskussion eingebracht. Es kann eine spannende Weiterentwicklung sein. Eines, denke ich, haben wir daraus auch gelernt: Ursprünglich waren diese BID einmal dafür gedacht, in Randbezirken problematische Bereiche aufzuwerten. Ich glaube, das kann man sich abschminken, und das haben wir, glaube ich, auch in Bremen erfahren. Es sind die Standorte, denen es eigentlich sowieso schon gut geht, die dieses Instrument benutzen.

Wenn wir wirklich Gebiete, die in ihrem Überleben bedroht sind, erhalten wollen, dann müssen wir uns bessere Sachen überlegen, dort sind die BID mit Sicherheit kein gutes Instrument. Sie sind aber eine Möglichkeit des Standorterhalts und für die Verbesserung von Standorten, und sie sind eben auch etwas, das wir in Bremen – ich sage nur die Stichworte Bürgerpark, Kunsthalle – auch als Tradition pflegen, nämlich die Eigeninitiative vor Ort. Daher sind sie weiter zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Wir verbessern durch die Förderung dieser Innovationsbereiche die Selbstheilungskräfte und Abwehrkräfte vor Ort.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Mehr Kommunikation und Homogenität hilft aber dieser Innovation. Das Hilfsmittel Standortgemeinschaften – ich finde es, im Gegensatz zum Kollegen Kottisch, viel hübscher als BID, und wir sollten es einfach Standortgemeinschaften nennen – ist wirklich ausbaufähig, und es verdient unser aller Unterstützung! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grobien.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Anliegen der

Regierungsfraktionen, die Bedingungen für Standortgemeinschaften, sogenannte Business Improvement Districts, zu verbessern, findet die Zustimmung der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Der rechtliche Rahmen für diese Standortgemeinschaften wurde im Jahr 2006 während der Großen Koalition mit dem Bremischen Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren geschaffen. Vorhin berichtete mir noch Herr Kastendiek, die eigentliche Idee sei auf einer Reise mit Abgeordneten nach New York geboren worden, wo man sich vor Ort einen Eindruck verschafft hat. Dort gibt es enorm viele, Times Square, Madison Avenue, Park Avenue, alle in Form eines BID.

Auch mir persönlich liegt dieses Thema sehr am Herzen, konnte ich doch die Anfänge dieser Idee im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Wirtschaftsförderung Bremen intensiv begleiten. Gut erinnere ich mich allerdings auch noch an die zähen und schwierigen Verhandlungen innerhalb der Lenkungsrunden mit den beteiligten Ressorts Wirtschaft, Bau und Finanzen.

Business Improvement Districts sind ein vielversprechendes Instrument, um innerstädtische Lagen zu vitalisieren. In den Siebziger- und Achtzigerjahren versuchte man in Kanada und in den USA mit dem Modell, der zunehmenden Verödung der Innenstädte entgegenzuwirken. Das erste BID in Deutschland wurde im Jahr 2005 in Hamburg-Bergedorf gegründet, und das wohl prominenteste BID ist der Neue Wall, ebenfalls in Hamburg. Dort wird ein enormes Attraktivierungspotenzial aufgezeigt.

Business Improvement Districts sind echte PPP, Öffentlich-Private Partnerschaften, in denen öffentliche Rechtsbefugnisse und private Initiativen zusammenwirken können. Durch die gesetzlich legitimierte Ausweitung der Verantwortung für die Quartierentwicklung von kommunalen auf private Akteure können BID auch als pragmatisch-wegweisende neue Instrumente des Urban Governments angesehen werden. Durch BID entstehen dem Bürger Teilhabemöglichkeiten am und im öffentlichen Raum. Dahinter steht so etwas wie ein Leitbild einer unternehmerischen Stadtpolitik, die mittlerweile deutschlandweit, auch das wurde schon gesagt, und auch weltweit an Bedeutung gewinnt.

Doch von der großen, weiten Welt zurück nach Bremen! In Bremen gibt es nun seit sechs Jahren die gesetzliche Grundlage, und trotzdem gibt es bisher lediglich zwei BID, und die sind auch noch sehr unterschiedlich aufgestellt. Das BID Ansgarikirchhof ist eher klein, hat relativ wenige Beteiligte und umfasst auch nur eine recht überschaubare Grundstückseigentümerstruktur. Das BID im Viertel, also Steintor/Ostertor, besitzt eine eher heterogene Eigentümerstruktur und umfasst einen großen räumlichen Geltungsbereich. Die Einführung und Umsetzung war gerade in diesem Bereich sehr problematisch und auch in Teilen mit Klagen behaftet.

Überzeugend war für viele Akteure und Antragsteller der Ausschluss des sogenannten – auch das hat Herr Kottisch schon gesagt – Trittbrettfahrerproblems, dabei handelt es sich um Einzelhändler, die sich nicht finanziell an Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität ihres Straßenzugs beteiligen wollen, aber trotzdem am Erfolg dieser Maßnahmen partizipieren. Ein negatives Beispiel hierfür, und das kennen wir ja auch alle noch insbesondere hier aus Bremen, ist die alljährliche Diskussion über die Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung in der Obernstraße oder auch im Ostertor. Bei den BID wird Trittbrettfahrerei dadurch verhindert, dass die Zustimmung von zwei Dritteln der Anlieger zur Errichtung des Innovationsbereichs ausreicht und eine Bindung für alle Eigentümer in dem Gebiet entfaltet. In Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungsfraktionen, erteilen Sie dem Senat zahlreiche Prüfaufträge, durch welche Maßnahmen sich die Gründung und Akzeptanz von BID verbessern ließe. Dies ist folgerichtig, da, wie gesagt, die ersten Gründungen durchaus holprig und mit einigen Problemen behaftet waren. Bei der Einbeziehung von freiwilligen Standortgemeinschaften in Punkt 1 f Ihres Antrags war ich mir noch nicht ganz im Klaren darüber, wie Sie es gemeint haben, aber hier denke ich an den Verein Wachmannstraße von Herrn Saxe. Damals ist ja auch überlegt worden, dort ein BID einzurichten, das scheiterte aber an der Akzeptanz der Anlieger, eine gesetzliche Verpflichtung einzugehen. Sie treiben den Senat mit diesem Antrag zu zügigem Handeln und zum Abbau der Hemmnisse für privates Engagement im Rahmen von BID an. Wir unterstützen dies und stimmen dem Antrag deshalb zu! Zwei Punkte könnten allerdings in meinen Augen noch mit in die Begutachtung einbezogen werden. Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing hatte im Rahmen der Anhörungen zum BID-Gesetz angeregt, nicht nur Grundstückseigentümer, sondern auch die von der Errichtung eines Innovationsbereichs profitierenden Einzelhändler mit heranzuziehen, wodurch diese natürlich auch entsprechende Mitspracherechte gehabt hätten. Ich finde, das System der Abgabenerhebung hätte man durchaus auch noch einmal in den Prüfauftrag einbeziehen können. Ebenfalls hätte ich mir gewünscht, einmal zu beleuchten, wie Interessenkonflikte zwischen den Zielen des Aufgabenträgers und der eigentlichen Standortgemeinschaft frühzeitig vermieden werden können. Wir kennen das Problem, das entsteht, wenn während der Laufzeit in einem Innovationsbereich Maßnahmen umgesetzt werden und dann die Interessenlagen auseinandergehen. Es muss vermieden werden, dass bei den nächsten BID-Gründungen wieder mit Klagen gerechnet werden muss. Im Übrigen sind wir auf die Antwort des Senats auf den Prüfauftrag gespannt und freuen uns, wie gesagt, auf den Bericht.