Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Alkoholtestkäufe im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viele Einsätze von jugendlichen Alkoholtestkäufern fanden in den letzten beiden Jahren, getrennt nach Bremerhaven und Bremen, statt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: In Bremen wurden in den Jahren 2009 bis 2011 insgesamt 133 Testkäufe durchgeführt. Dabei wurden 66 Verstöße festgestellt. In Bremerhaven wurden in den Jahren 2009 bis 2011 insgesamt 481 Testkäufe durchgeführt. Dabei wurden 168 Verstöße festgestellt.
Zu Frage 3: In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Grundsätzlich betrug die Geldbuße 50 Euro für das Verkaufspersonal und 400 Euro für die Geschäftsinhaberin beziehungsweise den Geschäftsinhaber. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, ist es richtig, dass aus der Statistik hervorgeht, dass die Anzahl der Alkoholtestkäufe in Bremen rückläufig ist?
Ja, wir haben ein Problem mit der Organisation. Wir finden kaum Freiwillige, und ohne diese geht es nicht. Wir werden uns da aber anstrengen, und wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass wir im Jahr 2012 circa 200 Testkäufe organisieren.
Besteht bei diesen Testkäufen die Erfahrung, dass sich die Kioskbesitzer und Lebensmittelhändler mehr an die Jugendschutzgesetzgebung halten?
Das können wir schlecht sagen! Die Anzahl der Verstöße ist beachtlich, und wir wirken natürlich vielfältig darauf hin, insbesondere indem wir mit den großen Lieferanten und Betreibern Gespräche führen. Es gibt aber viele Probleme, zum Beispiel dass häufig nicht erkannt wird, wie alt jemand wirklich ist. Auch wenn gefragt wird, wann jemand geboren ist, bedeutet es nicht gleichzeitig, dass man erkennt, dass das noch ein Minderjähriger ist. So gibt es praktische Probleme. Das Thema ist aber so ernst, dass wir es weiter mit der gebotenen Aufmerksamkeit verfolgen.
Herr Senator, haben Sie Erkenntnisse darüber, in welchen Geschäften besonders häufig Verstöße vorkommen?
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Dolmetscherkosten bei der Polizei. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.
Erstens: Wie hoch sind die Kosten gewesen, die bei den Polizeien des Landes Bremen für Dolmetscher, insbesondere zur Befragung von Tatverdächtigen ausländischer Herkunft und zur Auswertung von Abhörmaßnahmen im Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011, anfielen? Bitte getrennt nach Jahren und den Polizeien Bremen und Bremerhaven getrennt ausweisen!
Zweitens: Für welche drei Fremdsprachen sind im unter Frage 1 genannten Zeitraum am häufigsten Dolmetscher angefordert worden? Hier auch bitte getrennt nach den Polizeien Bremen und Bremerhaven angeben!
Drittens: Wie hoch sind die Dolmetscherkosten der Polizeien des Landes Bremen, die für das Jahr 2012 veranschlagt werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Bei der Polizei Bremen haben sich die Dolmetscherkosten wie folgt entwickelt: Im Jahr 2008 waren es 255 200 Euro, im Jahr 2009 217 200 Euro, im Jahr 2010 347 000 Euro und im Jahr 2011 335 800 Euro. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben sich die Dolmetscherkosten wie folgt entwickelt: Im Jahr 2008 waren es 45 750 Euro, im Jahr 2009 27 500 Euro, im Jahr 2010 26 000 Euro und im Jahr 2011 35 000 Euro. Die Summen wurden zur besseren Übersicht gerundet.
Zu Frage 3: Die Polizei Bremen hat für das Jahr 2012 330 000 Euro an Dolmetscherkosten veranschlagt, die Ortspolizeibehörde Bremerhaven 35 000 Euro. – Soweit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. vom Bruch, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Mit welchen zusätzlichen Kosten für den Kernhaushalt, die Eigenbetriebe und die Beteiligungen rechnet der Senat durch die vereinbarte Tariferhöhung für die kommunalen Beschäftigten in Bremerhaven und Bremen?
Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe beabsichtigt der Senat eine Übernahme des Tarifergebnisses von Bund und Kommunen für alle Mitarbeiter des Landes Bremen, der Eigenbetriebe und der Beteiligungen?
Mit welchen zusätzlichen Kosten für den Kernhaushalt, die Eigenbetriebe und die Beteiligungen rechnet der Senat bei dieser Übernahme?
Zu Frage 1: Die gesamten Kosten des TVöD-Abschlusses für das Land Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven betragen im Jahr 2012 rund 8,6 Millionen Euro und im Jahr 2013 rund 16,6 Millionen Euro. Der Anteil der Stadtgemeinde Bremerhaven beläuft sich auf rund 2,1 Millionen Euro im Jahr 2012 und 4,2 Millionen Euro im Jahr 2013. Der Anteil des Landes und der Stadtgemeinde Bremen beträgt im Jahr 2012 rund 6,5 Millionen Euro und im Jahr 2013 rund 12,4 Millionen Euro.
Diese Beträge differenzieren sich zwischen Kernhaushalt, Sonderhaushalten und Ausgliederungen wie folgt: Für den Kernhaushalt sind im Jahr 2012 rund 161 000 Euro und im Jahr 2013 rund 308 000 Euro mehr erforderlich, für die Sonderhaushalte im Jahr 2012 rund 177 000 Euro und im Jahr 2013 rund 340 000 Euro. Bei den Ausgliederungen sind es im Jahr 2012 rund 6,1 Millionen Euro und im Jahr 2013 rund 11,8 Millionen Euro.
Zu Frage 2: Die Übernahme auf die angestellten Beschäftigten nach dem Tarifvertrag der Länder, TV-L, wird durch die Ergebnisse der im Jahr 2013 anstehenden Tarifverhandlungen bestimmt. Über Zeitpunkt und Höhe einer Anpassung der Beamtinnen und Beamten und Versorgungsbezüge wird der Senat dann zu gegebener Zeit entscheiden.
Zu Frage 3: Die fiskalischen Auswirkungen werden von den Ergebnissen der TV-L-Verhandlungen im Jahr 2013 abhängig sein. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben den TV-L angesprochen, der, wenn ich es richtig weiß, zum Jahresende ausläuft. In welcher Höhe haben Sie in den Entwürfen der kommenden Haushalte Vorsorge getroffen?