Protokoll der Sitzung vom 25.04.2012

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat unterstützt die umweltpolitische Ausrichtung des Projekts. Da in Bremen die Fahrzeuge aber multifunktional eingesetzt werden, ist es nicht direkt zu übertragen. Die Polizei Bremen prüft, wie der Schadstoffausstoß der Autos weiter nachhaltig reduziert werden kann.

Zu Frage 2: Bei der Polizei Bremen ist ein Funkstreifenwagen, VW Touran, mit Erdgasantrieb seit dem Jahr 2008 im Einsatz.

Zu Frage 3: Die Polizei Bremen wird bei ihren Vergabeentscheidungen zukünftig den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge als wichtiges Auswahlkriterium berücksichtigen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter Schmidtmann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Warum wurde bis jetzt nur ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb angeschafft? Gibt es dort schlechte Erfahrungen?

Bitte, Herr Senator!

Nein, aber es hängt möglicherweise auch mit unseren Haushaltsproblemen zusammen. Wir beschaffen das Notwendigste, aber wir würden gern mehr Fahrzeuge in Dienst stellen. Wir haben natürlich auch nicht das Kapital, um nun Vorreiter für eine umweltpolitische Initiative zu sein. Insofern ist das ein sehr bescheidener Beitrag, den wir da leisten können.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist Ihnen bekannt, dass es sich bei diesen zum Beispiel mit Dual-Fuel-Erdgas angetriebenen Fahrzeugen ge

nauso verhält wie mit den Energiesparlampen? Sie sind zwar in der Anschaffung ein wenig teurer, aber im laufenden Betrieb günstiger. Nach Auskünften des ADAC amortisieren sie sich nach circa 30 000 Kilometern. Haben unsere Polizeifahrzeuge eine Laufleistung, die über 30 000 Kilometer liegt?

Bitte, Herr Senator!

Ja, mit Sicherheit! Die Frage ist aber natürlich auch, wie diese Fahrzeuge eingesetzt und behandelt werden. Ich habe es angedeutet, wir sind nicht in der Lage, Fahrzeuge für ganz spezielle Aufgaben auszuwählen, mit denen man dann umweltschonend durch die Gegend fahren kann, sondern die Fahrzeuge sind so kalkuliert, dass sie für alle Einsätze geeignet sind, und da geht es auch über alle Bordsteinkanten hinweg. Je komplexer die Technik ist, desto anfälliger sind natürlich diese Fahrzeuge.

Es ist eine klare Aussage: Wir werden versuchen, uns im Rahmen der Haushaltsmittel bei den zukünftigen Vergabeentscheidungen zu engagieren, aber, wie gesagt, es ist in der Tat so, dass wir da kein Vorreiter für eine völlig neue Umweltpolitik sind.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Schierenbeck!

Es gibt ja inzwischen auch benzinbetriebene Autos, die weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, und ich frage mich, welche Multifunktion es verhindert, sparsamere Autos einzusetzen, das habe ich in Ihrer Antwort nicht ganz verstanden!

Bitte, Herr Senator!

Dieser Beitrag bezog sich auf die Vergangenheit. So häufig beschaffen wir auch nicht Fahrzeuge, aber, wie gesagt, es geht darum, dass wir die Zukunft so gestalten, und da ist Ihr Antrag in der Tat richtig, aber wir müssen auch die finanziellen Mittel haben, um das zu realisieren.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Saffe!

Haben Sie einen Überblick, wie viele Polizisten mit dem Fahrrad unterwegs sind?

Bitte, Herr Senator!

Mit Sicherheit zu wenig!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdis) in Krankenhäusern in Bremen und Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. KappertGonther, Frau Hoch, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Kenntnisse hat der Senat über die Höhe der Vergütung der Arbeitsleistung von den sogenannten Freiwilligen, die im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in Krankenhäusern in Bremen und Bremerhaven eingesetzt sind?

Zweitens: Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, inwieweit die Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven den bei ihnen eingesetzten Freiwilligen zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Verpflegungsgeld, gewähren?

Drittens: Werden nach Auffassung des Senats die gesetzlichen Vorgaben für die Entlohnung der Freiwilligen und für die Gewährung von zusätzlichen Leistungen von den Krankenhäusern eingehalten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Taschengeld als Vergütung der Arbeitsleistung der Freiwilligen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes beträgt in den Krankenhäusern Bremens zwischen 200 und 336 Euro. Freiwillige, die in den Häusern der Gesundheit Nord beschäftigt sind, erhalten entsprechend der gesetzlichen Regelung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes ein Taschengeld in Höhe von 330 Euro monatlich.

Zu Frage 2: Zusätzlich zu dem Taschengeld wird den Freiwilligen ein Verpflegungskostenzuschuss beziehungsweise die unentgeltliche Verpflegung im Haus, einschließlich Getränke, gewährt. Die Gesundheit Nord gewährt grundsätzlich zusätzlich unentgeltliche Verpflegung, kostenlose Unterkunft beziehungsweise einen Zuschuss in Höhe von 210 Euro monatlich und Dienstkleidung, einschließlich Reinigung.

Zu Frage 3: Nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz stellt für das Jahr 2012 ein Taschengeld in Höhe von maximal 336 Euro, das heißt maximal sechs Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze, die monatliche Obergrenze dar. Bis zu dieser Obergrenze ist die Höhe des Taschengeldes frei verhandelbar. Von dieser Möglichkeit wird unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Gebrauch gemacht. In der Gewährung von

zusätzlichen Leistungen orientieren sich die Krankenhäuser an den Vorgaben des Paragrafen 2 des entsprechenden Gesetzes. Zusätzliche Leistungen, wie unentgeltliche Verpflegung oder Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft, werden den Freiwilligen gewährt, siehe auch Antwort zu Frage 2. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Dr. Kappert-Gonther, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, bei der Beantwortung der Frage 2 haben Sie gesagt, eine zusätzliche Leistung ist die unentgeltliche Verpflegung. Ist das ausschließlich die Möglichkeit, oder können sich die Freiwilligen dieses Verpflegungsgeld auch auszahlen lassen, wenn sie beispielsweise nicht in der Nähe einer Kantine arbeiten sollten und so diese Verpflegung nicht in Anspruch nehmen könnten?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist mir nicht bekannt. Ich kann es nicht dezidiert beantworten, aber wir können es gern nachreichen.

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, ich würde gern wissen, wie es in den anderen freigemeinnützigen Häusern gehandhabt wird: mit zusätzlicher unentgeltlicher Verpflegung oder potenzieller Auszahlung!

Bitte, Frau Senatorin!

Darüber haben wir keine Kenntnisse. Der Punkt ist, dass kommunale Krankenhäuser immer etwas durchsichtiger sind als andere, das wissen Sie auch. Wir müssten es daher abfragen. Das wären freiwillige Auskünfte, aber ich denke, wir werden sie für die Deputation bekommen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage ist inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen worden.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Präsenz der nordmedia in Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Werner, Frau Dr. Schaefer, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Abgeordneter Werner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchem Ausmaß und aus welchen Gründen wurden die Öffnungszeiten des Bremer nordmedia-Büros reduziert?

Zweitens: Welche Präsenz und welche Aufgabenwahrnehmung der nordmedia hält der Senat vor Ort in Bremen für wichtig, und warum?